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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD⁺)

Was hat der LSVD getan und erreicht?

Tätigkeitsbericht des Bundesvorstandes zum LSVD-Verbandstag 2021

Das Jahr 2021 war wie bereits das vergangene Jahr von der Pandemie geprägt, die gewiss auch unsere Arbeit als Verband beeinflusst hat. So findet auch dieser Verbandstag leider „nur“ in digitaler Form statt.

Das Jahr 2021 war wie bereits das vergangene Jahr von der Pandemie geprägt, die gewiss auch unsere Arbeit als Verband beeinflusst hat. So findet auch dieser Verbandstag leider „nur“ in digitaler Form statt. Gerne hätten wir Euch in Präsenz getroffen und hoffen, dass das im kommenden Jahr endlich wieder möglich sein wird. Mit diesem Tätigkeitsbericht legt der Bundesvorstand Rechenschaft über seine geleisteten Aktivitäten seit dem letzten Verbandstag ab.

Wir erleben unruhige Zeiten für die LSBTI-Community. Das zeigt uns, dass es auch vier Jahre nach der Öffnung der Ehe unseren Einsatz und unser Engagement für Gleichberechtigung, Menschenrechte und echte gesellschaftliche Akzeptanz braucht.

Am 26. September fanden die Wahlen zum 20. Deutschen Bundestag statt. Diese Wahlen haben wir mit unserer Kampagne #LiebePolitik aktiv begleitet und wie bei vergangenen Wahlen die Antworten der Parteien auf unsere LSBTI-Wahlprüfsteine ausgewertet. Es gibt noch viele queerpolitische Themen, die auf die politische Agenda der nächsten Bundesregierung gehören. Dazu zählt unter anderem die Erweiterung von Artikel 3 Grundgesetz um die sexuelle Identität.

Im vergangenen Jahr haben wir uns aktiv an der Kampagne „Ein Grundgesetz für Alle“ beteiligt, die genau das fordert. Leider konnte dieses Ziel in der auslaufenden Legislaturperiode noch nicht erreicht werden. Ein wirksamer Schutz vor Diskriminierung im Verfassungsrang bleibt daher eine unserer zentralen Forderungen, die wir gegenüber der neuen Bundesregierung vertreten werden. Weitere akute Themen sind der Kampf gegen die zunehmende homosexuellen- und trans*feindliche Hassgewalt in Deutschland, die dringend überfällige Abschaffung des Transsexuellengesetzes, die Reform des Abstammungsrechts und der Schutz LSBTI-Geflüchteter. Was davon in welchem Umfang in den nächsten vier Jahren möglich ist, hängt von unserem Einsatz für diese Themen ab, aber nicht zuletzt auch von der Zusammensetzung der kommenden Bundesregierung.

Mit Blick auf die Arbeit, die seit dem letzten Verbandstag geleistet wurde, lässt sich sehen: Wir haben wichtige queerpolitische Fortschritte erreichen können, wenngleich viele Punkte nach wie vor offen sind. In Zeiten zunehmender gesellschaftlicher Spannungen gilt es umso mehr, für Vielfalt und Menschenrechte aktiv, stark und laut einzustehen.

Wir danken an dieser Stelle allen, die zum Gelingen unserer Arbeit beigetragen haben. Sowohl denen, die sich ehrenamtlich im LSVD engagieren, aber auch unseren Mitarbeitenden in unseren beiden Geschäftsstellen und in den Projekten. Ohne diese gemeinsame engagierte Teamarbeit wäre das meiste, was in diesem Tätigkeitsbericht beschrieben wird, nicht oder nicht in diesem Umfang möglich gewesen.

  • 1. Vorwort

    Das Jahr 2021 war wie bereits das vergangene Jahr von der Pandemie geprägt, die gewiss auch unsere Arbeit als Verband beeinflusst hat. So findet auch dieser Verbandstag leider „nur“ in digitaler Form statt. Gerne hätten wir Euch in Präsenz getroffen und hoffen, dass das im kommenden Jahr endlich wieder möglich sein wird. Mit diesem Tätigkeitsbericht legt der Bundesvorstand Rechenschaft über seine geleisteten Aktivitäten seit dem letzten Verbandstag ab.

    Wir erleben unruhige Zeiten für die LSBTI-Community. Das zeigt uns, dass es auch vier Jahre nach der Öffnung der Ehe unseren Einsatz und unser Engagement für Gleichberechtigung, Menschenrechte und echte gesellschaftliche Akzeptanz braucht.

    Am 26. September fanden die Wahlen zum 20. Deutschen Bundestag statt. Diese Wahlen haben wir mit unserer Kampagne #LiebePolitik aktiv begleitet und wie bei vergangenen Wahlen die Antworten der Parteien auf unsere LSBTI-Wahlprüfsteine ausgewertet. Es gibt noch viele queerpolitische Themen, die auf die politische Agenda der nächsten Bundesregierung gehören. Dazu zählt unter anderem die Erweiterung von Artikel 3 Grundgesetz um die sexuelle Identität. Im vergangenen Jahr haben wir uns aktiv an der Kampagne „Ein Grundgesetz für Alle“ beteiligt, die genau das fordert. Leider konnte dieses Ziel in der auslaufenden Legislaturperiode noch nicht erreicht werden. Ein wirksamer Schutz vor Diskriminierung im Verfassungsrang bleibt daher eine unserer zentralen Forderungen, die wir gegenüber der neuen Bundesregierung vertreten werden. Weitere akute Themen sind der Kampf gegen die zunehmende homosexuellen- und trans*feindliche Hassgewalt in Deutschland, die dringend überfällige Abschaffung des Transsexuellengesetzes, die Reform des Abstammungsrechts und der Schutz LSBTI-Geflüchteter. Was davon in welchem Umfang in den nächsten vier Jahren möglich ist, hängt von unserem Einsatz für diese Themen ab, aber nicht zuletzt auch von der Zusammensetzung der kommenden Bundesregierung.

    Mit Blick auf die Arbeit, die seit dem letzten Verbandstag geleistet wurde, lässt sich sehen: Wir haben wichtige queerpolitische Fortschritte erreichen können, wenngleich viele Punkte nach wie vor offen sind. In Zeiten zunehmender gesellschaftlicher Spannungen gilt es umso mehr, für Vielfalt und Menschenrechte aktiv, stark und laut
    einzustehen.

    Wir danken an dieser Stelle allen, die zum Gelingen unserer Arbeit beigetragen haben. Sowohl denen, die sich ehrenamtlich im LSVD engagieren, aber auch unseren Mitarbeitenden in unseren beiden Geschäftsstellen und in den Projekten. Ohne diese gemeinsame engagierte Teamarbeit wäre das meiste, was in diesem Tätigkeitsbericht beschrieben wird, nicht oder nicht in diesem Umfang möglich gewesen.

    Wir wünschen Euch viel Spaß beim Lesen des Berichts.

    Der Bundesvorstand des LSVD

    • 2. Bundespolitische Aktivitäten
      • 2.1 Aktivitäten zur Bundestagwahl

        Zur Bundestagswahl wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet – bestehend aus Patrick Dörr, Günter Dworek, Henny Engels, Axel Hochrein, Klaus Jetz, Helmut Metzner, Alfonso Pantisano und Markus Ulrich.

        • 2.1.1. Wahlprüfsteine und deren Auswertung

          Die im Bundestag vertretenen, demokratischen Parteien haben sich auf ein neues Verfahren für die Einreichung von Wahlprüfsteinen geeinigt. Danach durften nur maximal acht Fragen mit jeweils maximal 300 Zeichen eingereicht werden. Diese Beschränkungen finden wir problematisch, mussten uns jedoch daran orientieren. Auf einem digitalen Treffen wurden die Wahlprüfsteine mit den Landesverbänden abgestimmt und anlässlich des IDAHOBIT am 17. Mai veröffentlicht und an die Parteien verschickt.

          Am 26. August haben wir die Antworten der Parteien zusammen mit der bewährten Smiley-Grafik veröffentlicht. Am umfassendsten wollen danach die Grünen die 24 Forderungen umsetzen, dicht gefolgt von der Linken und der FDP. Die SPD liegt auf Platz vier. Die Union will vor allem am Status quo festhalten, während die AfD viele Errungenschaften verachtet. Auf Instagram und Facebook wurden zudem Anzeigen mit der Grafik geschaltet.

          Anlässlich der Bundestagswahl wurde auch unser Dossier „Die Homophobie der AfD – eine unberechenbare Alternative“ aktualisiert. Zudem waren wir an „Wahltraut“ beteiligt – ein Wahl-O-Mat mit Fokus auf feministische und gleichstellungspolitische Themen.

          • 2.1.2. Aktion #LiebePolitik

            Mit der Aktion #LiebePolitik haben wir unsere queerpolitischen Forderungen zur Bundestagswahl bekannt gemacht. Damit LSBTI-Anliegen im Wahlkampf nicht untergehen, konnten sich Besucher*innen auf der Landingpage von www.lsvd.de/liebepolitik queerpolitische Forderungen aussuchen und über die Verknüpfung mit dem E-Mailprogramm direkt an die Spitzenkandidat*innen Armin Laschet, Olaf Scholz, Annalena Baerbock, Christian Lindner, Janine Wissler und Dietmar Bartsch schicken. Die E-Mailadressen, den Betreff und ein kleines Anschreiben hatten wir bereits eingesetzt.

            Insgesamt gab es zehn Bildmotive, mit denen die Community über Facebook, Instagram und Twitter aufgerufen wurde, sich an der Aktion zu beteiligen. Auf Facebook und Instagram wurden dafür auch Anzeigen geschaltet. Die Bildmotive samt Textvorschläge wurden zudem den Landesverbänden sowie den LSVD-Mitgliedsvereinen zur Verfügung gestellt, mit der Bitte sich zu beteiligen.

            • 2.1.3 Veranstaltungen

              In Zusammenarbeit mit der Dänischen Botschaft konnten wir am 25. August 2021 anlässlich des World Pride in Kopenhagen und Malmö einen kleinen Empfang und den politischen Schlagabtausch im Felleshus der Nordischen Botschaften organisieren. Unter dem Motto „LGBTI+ in Deutschland: #YouAreIncluded – nah am Ziel oder in weiter Ferne?“ diskutierten Doris Achelwilm (MdB, Die Linke), Dr. Jens Brandenburg (MdB, FDP), Dr. Karl-Heinz Brunner (MdB, SPD), Tessa Ganserer (MdL, Die Grünen) und Dr. Jan-Marco Luczak (MdB, CDU). Moderiert wurde die Veranstaltung von LSVD-Vorstandsmitglied Henny Engels und Dr. Julia Ehrt, Programmdirektorin ILGA World. Die Diskussion wurde auch im Livestream übertragen und kann weiterhin auf der LSVD-Homepage angeschaut werden.

              • 2.1.4 LGBTIQ-Wahlstudie

                Nach 2017 waren wir erneut Kooperationspartner der LGBTIQ-Wahlstudie des Forschungsteams um Prof. Dr. Dorothée de Neve der Universität Gießen. Wir haben zur Beteiligung an der Studie aufgerufen, unter anderem auch mit gezielten Anzeigen auf Facebook und Instagram, um ein möglichst breites Spektrum der Community zu erreichen. In einer von uns organisierten digitalen Pressekonferenz wurden die Ergebnisse am 31. August vorgestellt und fanden ein breites Medienecho. Die Ergebnisse finden sich auch auf unserer Homepage.

              • 2.2. Für ein gerechtes Recht
                • 2.2.1. Abstammungsrecht

                  Leider warten auch nach dieser Legislaturperiode viele Regenbogenfamilien weiter darauf, dass nun endlich die Reform des Abstammungsrechts kommt, die wir als LSVD seit vielen Jahren fordern. Auch in der juristischen Fachöffentlichkeit auf nationaler und europäischer Ebene wird weiterhin die Schaffung adäquater rechtlicher Neuregelungen für die verschiedenen Familienkonstellationen von LSBTI nachhaltig befürwortet.

                  Die diesbezüglichen Gesetzesentwürfe aus dem März 2019 und dem August 2020 hatten für Bundesjustizministerin Christiane Lambrecht leider nicht die erforderliche Priorität, um diese in den Gesetzgebungsprozess zu bringen.

                  Der LSVD hat daher im vergangenen Jahr weiter für seine familienrechtspolitischen Vorstellungen gekämpft und das Thema Regenbogenfamilien im Rahmen neuer Allianzen breiter verankert, indem wir Fachgespräche und Kooperationsveranstaltungen für die Fachöffentlichkeit durchgeführt haben und mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte für die Kampagne „Nodoption“ gegen das Stiefkindadoptionsverfahren in Zwei-Mütter-Familien kooperiert haben.

                  Die Klagverfahren im Rahmen der Nodoption-Kampagne führten erfreulicherweise dazu, dass im März 2021 das Oberlandesgericht Celle und das Kammergericht Berlin die aktuelle Rechtslage als verfassungswidrig beurteilten und diese verfassungsrechtliche Frage dem Bundesverfassungsgericht im Wege des Vorlageverfahrens zuleiteten.

                  Die Bundesvorstände Günter Dworek, Axel Hochrein und Gabriela Lünsmann thematisierten die weitreichende Reform im Familienrecht als eines der zentralen rechtspolitischen Anliegen des LSVD auch im Gespräch mit Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier.

                  Darüber hinaus engagierte sich der Bundesvorstand Gabriela Lünsmann in verschiedenen Bundesländern mit Anschreiben und Gesprächen zu der Frage der Förderung von Kinderwunschbehandlungen für gleichgeschlechtliche Paare.

                  • 2.2.2. Reform Transsexuellenrecht

                    Der lähmende Dissens und der fehlende politische Wille innerhalb der Großen Koalition haben auch beim Dauerbrenner-Thema Reform des Transsexuellenrechts im vergangenen Jahr dazu geführt, dass es keine rechtlichen Fortschritte gegeben hat.

                    Der Bundesvorstand hat jedoch seine Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Trans* durch verschiedene Mitglieder des Bundesvorstands weiter vertieft und wird nach der Bundestagswahl zusammen mit allen Akteuren in diesem Bereich weiter an der Entfaltung politischen Drucks arbeiten.

                    • 2.2.3. Operationsverbot für inter*geschlechtliche Kinder und Jugendliche

                      Als eine der wenigen konkreten queerpolitischen Vereinbarungen hatte die Große
                      Koalition im Koalitionsvertrag versprochen, unnötige kosmetische Genital-OPs und Behandlungen an inter* Kindern und Jugendlichen endlich zu verbieten. Im Herbst 2020 hat die Bundesregierung einen entsprechenden Kabinettsentwurf beschlossen, dem der Bundestag im März 2021 mit den Stimmen von SPD und Union zustimmte. Das Gesetz ist leider ein halbherziger Schritt hin zur Wahrung der geschlechtlichen Selbstbestimmung und des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit für intergeschlechtliche Kinder und Jugendliche. Nun liegt es an der nächsten Bundesregierung nachzubessern, um einen besseren und ausreichenden Schutz der Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten.

                      Der LSVD hat neben vielen anderen Sachverständige in seinen Stellungnahmen sowohl zum Referenten- als auch Regierungsentwurf vor allem fehlende Maßnahmen kritisiert, die eine Umgehung des Verbots verhindern oder eine effektive Strafverfolgung ermöglichen. Da das Verbot nur Kinder mit der medizinischen Diagnose „Variante der Geschlechtsentwicklung“ schützen soll, besteht eine große Umgehungsgefahr, indem Kinder aus dem Anwendungsbereich hinausdefiniert werden. Da Intergeschlechtlichkeit oftmals als „Krankheit“ betrachtet wird, stehen Eltern häufig unter dem fatalen Eindruck, ihrem Kind mit einer „normalisierenden“ OP ein besseres Leben zu ermöglichen. Das wird im Gesetz weiterhin ignoriert. Ärgerlich ist auch die fehlende Einrichtung eines zentralen Melderegisters und umfassender Melde- und Dokumentationspflichten. Diese Forderung wird von den Regierungsfraktionen zwar unterstützt, fand mit Verweis auf fehlende Zeit zur Klärung von Details jedoch keinen Eingang in das geplante Gesetz. Da das OP-Verbot eine der wenigen konkreten queerpolitischen Versprechen im Koalitionsvertrag war, wäre über drei Jahre Zeit gewesen, eine tragfähige Lösung zu finden.

                      • 2.2.4. Artikel 3

                        Die im Bundesvorstand auf der Klausurtagung Ende 2018 beschlossene Strategie, hauptsächlich politischen Druck auf die Unionsparteien aufzubauen, haben wir auch im vergangenen Jahr umgesetzt. Dazu gehörten zahlreiche Termine mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages, insbesondere mit Mitgliedern der Unionsfraktion. Der Weg zur notwendigen Zweidrittelmehrheit im Bundestag für eine Ergänzung des Grundgesetzes führt nur über die Zustimmung der CDU/CSU-Fraktion. Hier ist die politische Blockade für eine Ergänzung des Grundgesetzes verortet. Mehrfach nahmen wir an Tagungen der „Wilden 13“ teil, führten aber auch viele Einzelgespräche mit CDU- und CSU-Abgeordneten.

                        Den von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke gemeinsam eingebrachte Gesetzentwurf haben wir aktiv begleitet und uns mit den zuständigen Abgeordneten regelmäßig ausgetauscht. Dem LSVD war und ist es wichtig, dass es für die gesamte LSBTI-Community einen Diskriminierungsschutz in Artikel 3 (3) GG gibt. Mit dem Urteil zur dritten Option hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass das Diskriminierungsmerkmal „Geschlecht“ auch die für trans* und inter* Menschen wichtige geschlechtliche Identität umfasst und grundrechtlich geschützt ist. Aus Sicht des LSVD ist die im Gesetzentwurf gewählte Formulierung „sexuelle Identität“ gegenüber der auch ins Spiel gebrachten Variante „sexuelle Orientierung“ die bessere,
                        umfassendere und im deutschen Recht nun seit fast drei Jahrzehnten gebräuchliche Formulierung, die wir deshalb unterstützen. Die Begrifflichkeiten sind auch juristisch gesehen noch nicht final geklärt, weshalb wir vorrangig dafür gekämpft haben, dass es diese notwendige Ergänzung gibt.

                        Neben der politischen Lobbyarbeit für die Ergänzung des Grundgesetzes ist der LSVD auch aktiv in der Abstimmung mit anderen LSBTI-Organisationen. Unsere aktive Mitwirkung an der Kampagne „Ein Grundgesetz für alle“ haben wir intensiv verfolgt. Nachdem es positive Signale aus der Unionsfraktion gab – insbesondere von Seiten der Rechtspolitiker in der Fraktion – schien ein Erfolg nicht ausgeschlossen. Gerade auch, weil auf Beschluss der Regierungsfraktionen der Begriff „Rasse“ in Artikel 3 (3) GG geändert werden sollte.

                        Am Ende der Legislatur war der Widerstand in der Union wohl doch zu groß und die SPD hat nicht genug Druck aufgebaut, um eine Mehrheit für die Ergänzung im Parlament zu organisieren. Ein erneutes und unerträgliches Versagen von CDU/CSU und SPD bei diesem Thema.

                        Die Ergänzung des Grundgesetzes bleibt ebenso notwendig wie alternativlos! Nach der Bundestagswahl wird der Kampf darum weitergeführt – entschlossen und solange bis diese Forderung des LSVD endlich erfüllt ist!

                        • 2.2.5. Nationaler Aktionsplan gegen Homophobie

                          Der bereits 2017 von der Bundesregierung verabschiedete Nationale Aktionsplan (NAP) gegen Rassismus sollte eigentlich um das Thema Homo- und Transphobie erweitert werden. Tatsächlich blieb dieser jedoch bereits damals in weiten Teilen eine beschönigende Rückschau ohne konkrete und verbindliche Maßnahmen. LSBTI-Anliegen finden sich im NAP kaum. Diese Ignoranz setzt sich auch in der Umsetzung des Aktionsplans in der gesamten Legislatur und damit auch für den Berichtszeitraum weiter fort. Seit der Konsultationsveranstaltung im Februar 2020 ist der Aktionsplan im zuständigen Innenministerium versandet. In ihrem 14. Menschenrechtsbericht, den die Bundesregierung im Dezember 2020 vorgestellt hat, wird der Aktionsplan in dem Abschnitt über die Tätigkeiten zum Schutz vor Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität nicht einmal erwähnt. Das ist wenigstens ehrlich.

                          Somit bleibt ein eigenständiger, wirksamer Nationaler Aktionsplan gegen LSBTI-Feindlichkeit und für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt weiterhin eine unserer Hauptforderungen. Dafür hat sich im Juli 2020 etwa auch die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) ausgesprochen und sieht eine Federführung im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Im November 2020 forderte die LGBTIQ-Strategie der EU-Kommission die Mitgliedstaaten ebenfalls auf, eigene Aktionspläne zur Gleichstellung von LSBTI-Menschen zu entwickeln.

                          Im Februar 2021 haben wir daher die Bundesfamilienministerin Franziska Giffey in einem gemeinsamen Schreiben zusammen mit der Bundesvereinigung Trans* nach der Umsetzung des JFMK-Beschlusses gefragt. In ihrer Antwort werden wir auf unbestimmte Zeit vertröstet. Gleichzeitig wurde ein Antrag der Grünen für einen Aktionsplan für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt am 19. Mai 2021 im Bundestag abgelehnt.

                        • 2.2.6. Rehabilitierung von Soldat*innen

                          Bis in das Jahr 2000 wurden etwa homosexuelle Soldat*innen der Bundeswehr nicht zu Berufssoldat*innen ernannt, sie wurden mit truppendienstgerichtlichen bzw. disziplinarrechtlichen Urteilen und unehrenhaften Entlassungen aus Ausbildungs- und Vorgesetztenfunktionen herausgelöst und sogar aus dem Dienst entfernt. Erst durch die Aufhebung eines Erlasses zur Personalführung homosexueller Soldat*innen am 3. Juli 2000 wurde diese institutionelle Diskriminierung beendet.

                          Im Herbst 2020 kündigte Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer die Rehabilitierung von betroffenen Soldat*innen an. Das Gesetz wurde im Mai 2021 im Bundestag verabschiedet und ist inzwischen in Kraft.

                          Der LSVD hat den Gesetzgebungsprozess von Beginn an eng begleitet und stand dazu im regelmäßigen Austausch mit QueerBW. Wir haben sowohl zum Referentenentwurf aus dem Verteidigungsministerium (BMVg) als auch zum Kabinettsbeschluss ausführliche Stellungnahmen abgegeben. Sarah Ponti hat uns zudem als Sachverständige auf Einladung der SPD-Fraktion bei der vierstündigen Anhörung im Verteidigungsausschuss vertreten.

                          Im Hinblick auf den Referentenentwurf konnten wir einige Verbesserungen erreichen. So sieht der Entwurf der Bundesregierung im Gegensatz zum Entwurf des BMVg auch die Rehabilitierung von Betroffenen vor, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität diskriminiert worden sind. Durch das Gesetz sollen alle vor dem 3. Juli 2000 ergangenen wehrdienstgerichtlichen Urteile aufgehoben werden, soweit sie einvernehmliche homosexuelle Handlungen zum Gegenstand haben. Auch hier wurde eine LSVD-Forderung umgesetzt: Der Entwurf des BMVg sah die Urteilsaufhebung nur dann vor, wenn die Verurteilung allein auf einer nach dem früheren § 175 StGB bzw. § 151 StGB-DDR strafbaren homosexuellen Handlung beruhte. Paradoxerweise wäre damit eine Rehabilitierung nicht möglich gewesen, wenn Betroffene wegen nicht strafbarer homosexueller Handlungen truppendienstgerichtlich verurteilt worden sind. Auch wäre eine Rehabilitierung unmöglich gewesen, wenn in dem aufzuhebenden Urteil neben der homosexuellen Handlung weitere Dienstvergehen abgeurteilt wurden. Dies hätte zu untragbaren willkürlichen Ergebnissen geführt.

                          Leider wurde jedoch im Bundestag die Chance verpasst, die anderen Schwächen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zu beseitigen. Er beschränkt sich auf eine symbolische Entschädigung und erfasst nicht alle stattgefundenen Diskriminierungen. Die Parteien signalisierten in der Anhörung noch Veränderungswillen. Umso enttäuschender ist es, dass der Gesetzentwurf nun ohne Änderungen verabschiedet werden wird.

                          Eine umfassende Entschädigung für das erlittene staatliche Unrecht würde höhere Entschädigungssummen, Härtefallregelungen, die Möglichkeit nachträglicher Beförderungen und eine kollektive Entschädigung erfordern. Zudem erfasst der Gesetzentwurf nur Diskriminierungen, die vor dem 3. Juli 2000 stattgefunden haben. An diesem Tag wurde eine Dienstvorschrift aufgehoben, die die dienstrechtliche Benachteiligung queerer Soldat*innen vorsah. Die Aufhebung einer Dienstvorschrift ist aber nicht gleichbedeutend mit dem Ende einer jahrzehntelangen, systematischen, staatlich legitimierten Diskriminierungspraxis. Notwendig wäre eine Übergangsregelung; eine Stichtagregelung ist hier die falsche Wahl.

                          Insgesamt haben wir die Rehabilitierung und Entschädigung von Soldat*innen, die aufgrund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität verurteilt und dienstrechtlich diskriminiert worden sind, jedoch als wichtigen Schritt in der Aufarbeitung staatlichen Unrechts gegen LSBTI begrüßt.

                        • 2.3. Für Menschenwürde – gegen Hass
                          • 2.3.1. Prävention und Bekämpfung von Hassgewalt

                            LSVD-Positionspapier

                            Auf dem Verbandstag am 10. Oktober 2020 hat der LSVD ein detailliertes Positionspapier „Frei und sicher leben: Homophobe und transfeindliche Hasskriminalität entschieden bekämpfen“ beschlossen. Neben Sofortmaßnahmen im staatlichen Handeln wird die Einsetzung einer Expert*innen-Kommission durch die Bundesregierung gefordert. Diese soll eine systematische Bestandsaufnahme aller Erscheinungsformen von LSBTI-Feindlichkeit und damit verbundener Hasskriminalität erarbeiten sowie Empfehlungen für einen Nationalen Aktionsplan entwickeln. Bestandteil dieses Aktionsplans muss ein Bund-Länder-Programm gegen LSBTI-feindliche Gewalt sein. In der Strafgesetzgebung gegen Hasskriminalität müssen LSBTI-feindliche Motive endlich explizit aufgenommen werden. Zentrale Botschaft des Papiers: Die Haltung muss sich ändern. LSBTI-feindliche Gewalt muss endlich ernst genommen, nicht mehr bagatellisiert oder gar totgeschwiegen werden.

                             

                            Forderung an die Innenministerkonferenz

                            Wir haben das LSVD-Positionspapier allen Innenminister*innen in Bund und Ländern zugeschickt und im Begleitschreiben betont: Seit 1954 gibt es die Innenministerkonferenz als ständige Einrichtung. Es wird Zeit, dass sie sich endlich auch mit der Sicherheit und Freiheit von LGBTI in Deutschland befasst und die spezifisch gegen sie gerichtete Hasskriminalität zum Thema macht. Im Namen aller Innenminister*innen antwortete schließlich der damalige Vorsitzende der Innenministerkonferenz Thomas Strobl, Innenminister von Baden-Württemberg, mit einem zwar langen, aber inhaltlich völlig nichtssagenden Schreiben. Auf konkrete LSVD-Forderungen wurde nicht eingegangen und keinerlei Bereitschaft signalisiert, sich ernsthaft damit auseinanderzusetzen.

                            Daraufhin haben wir die Forderung, LSBTI-feindliche Gewalt als Thema in die Innenministerkonferenz zu tragen, zur ständigen Mahnung unserer gesamten Öffentlichkeitsarbeit zur Hasskriminalität 2021 gemacht und in jeder Presserklärung wiederholt. Traurige Anlässe für Pressearbeit gab es leider genug. Immer wieder kommt es zu brutalen Übergriffen auf LSBTI. Jedes Mal haben wir betont: In 67 Jahren Innenministerkonferenz stand noch nie homophobe oder transfeindliche Gewalt auf der Tagesordnung. Diese Ignoranz ist unfassbar.

                            Ende August 2021 kam erstmals eine positive Reaktion. Berlins Innensenator Andreas Geisel kündigte an, das Thema homophobe und transfeindliche Gewalt auf die Tagesordnung der kommenden Innenministerkonferenz zu setzen. Diese findet im Dezember statt. Ausdrücklich nahm der Innensenator in seiner Presseerklärung auf den LSVD Bezug: „Der Lesben- und Schwulenverband beklage zu Recht, […] dass seit Bestehen der Innenministerkonferenz 1954 dieses wichtige Thema noch nie als Besprechungspunkt auf der Tagesordnung stand.“ Und weiter: Der LSVD „habe bereits Vorschläge gemacht, über die es sich lohne zu diskutieren.“ Als Bespiele nannte Geisel die Unabhängige Expertenkommission, den Nationalen Aktionsplan, die Sensibilisierung der Sicherheitsbehörden für Opfer von homophober und transfeindlicher Gewalt sowie die bessere Erfassung in den Polizeilichen Kriminalstatistiken. Jetzt gilt es am Ball zu bleiben, damit aus der angekündigten Befassung auch wirkliche Maßnahmen folgen.

                             

                            Wichtiges Urteil in Dresden – homophobe Morde kommen aber nicht in die Kriminalstatistik

                            Im Mai 2021 erging das Urteil des sächsischen Oberlandesgerichts gegen den Attentäter, der am 4. Oktober 2020 in Dresden auf ein schwules Paar eingestochen, einen der Männer getötet und den anderen schwer verletzt hatte. Der Attentäter von Dresden wurde des Mordes, des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen. Das Oberlandesgericht hat daraufhin erkannt, dass die Tat aus islamistischen und homophoben Motiven begangen wurde. Der LSVD betonte: Das ist ein immens wichtiges Urteil. Es hätte ein Weckruf an die deutsche Innenpolitik sein müssen, insbesondere an Innenminister Seehofer, Hasskriminalität gegen LSBTI endlich angemessen wahrzunehmen, nicht mehr totzuschweigen und zielgerichtete Maßnahmen zu ergreifen. Aber er blieb wie immer stumm.

                            Trotz früher Anzeichen für ein homosexuellenfeindliches Tatmotiv hatten sächsische Polizei, Staatsanwaltschaft und Landesinnenministerium anfänglich verschwiegen, dass es sich um ein mögliches LSBTI-feindliches Hassverbrechen gehandelt haben könnte. Das setzte sich auf Bundesebene fort. Der schwulenfeindliche Mord in Dresden wurde nicht einmal in die vom Bundesinnenministerium ebenfalls im Mai 2021 veröffentlichte Statistik zur „politisch motivierten Kriminalität“ aufgenommen. Das gilt auch für zwei weitere Mordfälle, einen schwulenfeindlich motivierten Mord in Gießen am 20. Oktober 2020, anscheinend begangen aus religiösem Wahn, und einen Mord mit rechtsextremem Hintergrund an einem schwulen Mann in Altenburg am 12. Februar 2020. Fazit des LSVD: Es ist zentrales Muster von Homophobie und Transfeindlichkeit, Diskriminierungen und Bedrohungen von LSBTI unsichtbar zu machen und zu bagatellisieren. Deswegen muss sich als erstes die Haltung in Politik und Behörden ändern. LSBTI-feindliche Gewalt ist keine Randerscheinung. Sie bedroht mitten in unserer Gesellschaft tagtäglich Menschen.

                             

                            LSVD bei Anhörungen

                            Während der Bundesinnenminister also weiter ignorant blieb, wurden LSVD-Forderungen zur besseren Erfassung, Prävention und Bekämpfung LSBTI-feindlicher Gewalt aber im Bundestag aufgegriffen und thematisiert. Wir hatten unser Positionspapier den innenpolitischen Fachleuten aller demokratischen Bundestagsfraktionen zugesandt.

                            Bündnis 90/Die Grünen und die FDP haben Anträge zur Bekämpfung LSBTI-feindlicher Hasskriminalität eingereicht. Der LSVD wurde um schriftliche Stellungnahme gebeten. Zudem fand am 7. Juni eine öffentliche Anhörung dazu im Innenausschuss des Bundestages statt. Für den LSVD war unsere Grundsatzreferentin Sarah Ponti als Sachverständige geladen und trug die LSVD-Forderungen engagiert vor.

                            Auch an anderer Stelle war die Expertise des LSVD gefragt. Die vom hessischen Innenministerium eingesetzte „Expertenkommission Verantwortung der Polizei in einer pluralischen Gesellschaft“ lud LSVD-Bundesvorstand Günter Dworek am 02. Dezember 2020 zu einer Sachverständigenanhörung nach Wiesbaden ein.

                             

                            Gesetzgebung zur Hasskriminalität

                            Die EU-Kommission hat in ihrer im November 2020 veröffentlichten „LGBTIQ Equality Strategy 2020­-2025“ angekündigt, die Liste der „EU-Straftaten“ um Hassdelikte und Hetze erweitern zu wollen, die sich gegen LSBTI-Personen richten. Die deutsche Bundesregierung hat sich dagegen in den beiden Gesetzgebungsverfahren zur Hasskriminalität in den Jahren 2015 und 2020 jeweils geweigert, Queerfeindlichkeit in die einschlägigen Strafrechtsbestimmungen aufzunehmen und die Unsichtbarmachung fortgeschrieben.

                            Der LSVD hat sich deshalb erneut mit der Forderung nach expliziter Aufnahme LSBTI-feindlicher Beweggründe in den Katalog der Strafzumessungsgründe des § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB sowie in § 130 StGB (Volksverhetzung) an Bundesjustizministerin Christine Lambrecht gewandt, aber vom Ministerium auch diesmal eine enttäuschende Antwort erhalten, die von wenig Problembewusstsein für die gemachten Fehler zeugt.

                            Auch wenn man die bisherigen Ausschlüsse zwar nicht korrigieren wollte, so hat man möglicherweise dennoch ein schlechtes Gewissen bekommen, denn bei der Einführung des neuen Straftatbestandes der „verhetzenden Beleidigung“ im Juni 2021 (als neuer § 192a StGB) gab es eine neue Haltung. Als zu schützende Personen und Gruppen werden darin ausdrücklich auch solche benennt, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung beschimpft, verleumdet oder verächtlich gemacht werden.

                            Der LSVD bewertete diese Aufnahme von Hetze gegen Lesben, Schwule und Bisexuelle als einen kleinen Lichtblick. Damit wird die sonst im Strafgesetzbuch vorherrschende Unsichtbarkeit von LSBTI als Zielgruppe hassmotivierter Kriminalität aufgebrochen. Wir haben aber deutlich kritisiert, dass das Merkmal der geschlechtlichen Identität nicht genannt wird. Dabei sind insbesondere transgeschlechtliche Menschen häufig von Hasskriminalität betroffen. Sie werden in dem neuen Straftatbestand jedoch nicht ausdrücklich umfasst. Das muss sich ändern.

                            • 2.3.2. Aktivitäten im Sport

                              Deutscher Fußball-Bund (DFB)

                              Der LSVD hat sich als verlässlicher Partner für den DFB etabliert, so konnten sich der LSVD und der DFB auf eine Zusammenarbeit einigen, die als echter Meilenstein im Wirken gegen LSBTI-Anfeindungen im Fußball gewertet werden kann. Am 01.01.2021 hat die Erste Kompetenz- und Koordinierungsstelle für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt im Fußball ihre Arbeit aufgenommen. Die Anlaufstelle ist ein gemeinsames Projekt des LSVD und des DFB unter der Leitung des LSVD und finanziert durch den DFB, für den Projektzeitraum 01.01.2021 bis 30.06.2022. Die Leitung hat Christian Rudolph übernommen. Die Anlaufstelle, die zukünftig den Projekttitel team out and proud trägt, hat zum Ziel, die Interessen und Rechte der LSBTI-Community im Fußball zu vertreten und den organisierten Fußball, auf allen Ebenen für queere Themen zu sensibilisieren und aufzuklären. Das Projekt team out and proud ist mit einem großen Medieninteresse gestartete, so berichteten unter anderem der kicker und das 11Freunde-Magazin ausführlich über das Projekt. Der kicker veröffentliche einen Artikel zum Spielrecht für trans*, inter*, divers im Fußball und berichtete auf über 12 Seiten zum Thema Homophobie im Fußball. Auch die Kampagne des 11Freunde-Magazins #IhrKönntAufUnsZählen sorgte für großes mediales Aufsehen und konnte durch das Projekt unterstützt werden. Über 30 Medienberichte gibt es seit Beginn des Projekts.

                              Ein wichtiges Anliegen ist die diskriminierungsfreie Teilhabe am Fußball für trans*, inter* sowie Menschen mit dem Geschlechtseintrag divers. Seit November 2019 hat der Berliner Fußball-Verband das Spielrecht auf den Weg gebracht, weitere Regional- und Landesverbände sind dem Beispiel in diesem Jahr gefolgt, so der Regionalverband Westdeutschland mit seinen Landesverbänden Mittelrhein, Niederrhein und Westfalen sowie die Fußballverbände Hamburg und Sachsen-Anhalt. Auf DFB-Ebene konnte sich das Projekt für eine Arbeitsgruppe einsetzen, die den Auftrag hat, einen Vorschlag für eine bundesweite Regelung für das Spielrecht für trans*, inter*, divers zu erarbeiten. Weiter konnten im Rahmen zweier Fachaustausche zum Thema geschlechtliche Vielfalt im DFB aufgeklärt werden.

                              Vor Beginn der Fußball Europameisterschaft 2021 der Männer, fand am 07.06.2021 in Düsseldorf das letzte Vorbereitungsspiel der deutschen Nationalmannschaft statt. Das Spiel fand unter dem Spieltagsmotto der 11Freunde Kampagne #IhrKönntAufUnsZählen statt und machte auf Homo- und Transanfeindungen im Fußball aufmerksam. In Zusammenarbeit mit Vertreter*innen aus der Community wurde der Vielfaltsspieltag geplant und umgesetzt. So trug erstmalig ein Kapitän der deutschen Fußball Nationalmannschaft der Männer eine Regenbogenarmbinde, welche auch im weiteren Turnierverlauf der Europameisterschaft als Zeichen im Pride Month zum Einsatz kam und für Aufregung sorgte, nach dem die UEFA das tragen der Regenbogenarmbinde prüfte und später als „good cause“ befand. Dagegen war das erleuchten der Allianz Arena in München in Regenbogenfarben, während der Europameisterschaft von der UEFA nicht gewünscht.

                              Im August nahm das Projekt team out and proud am ColognePride teil und initiierte zusammen mit dem LSVD NRW, dem Fußball-Verband Mittelrhein, dem Come Together Cup, dem SC Janus und dem Landessportbund NRW die Erste Regenbogen-Sportarena mit Sportempfang beim ColognePride.

                               

                              SportPride 2021

                              Die SportPride wurde 2020 vom Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD), den Fußballfans gegen Homophobie (FfgH), Queer Football Fanclubs (QFF), F_in – Netzwerk Frauen im Fußball (F_in) und Football Supporters Europe (FSE) ins Leben gerufen, um Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LGBTIQ+) im Sport sichtbar zu machen und gegen Hass und Diskriminierung einzustehen. Nach dem erfolgreichen Auftakt im letzten Jahr ging die SportPride am 26. Juni 2021 in die nächste Runde. Die SportPride 2021 stand dabei ganz unter dem Motto: „Ihr könnt auf uns zählen!“ Unter diesem Kampagnentitel hatten sich im Februar 800 Fußballer*innen im 11Freunde-Magazin mit LGBTI+ im Sport solidarisiert. Unter dem Hashtag #SportPride2021 und #IhrKönntAufUnsZählen setzte der Sport im Pride Month Juni, in den sozialen Netzwerken ein Zeichen für Vielfalt. Unterstützt wurde die SportPride von zahlreichen Prominenten aus Sport und Kultur u.a. DOSB-Vizepräsidentin Dr. Petra Tzschoppe, Hockeyspielerin Janne Müller-Wieland, Judoka Timo Cavelius, Schauspieler Philipp Leinenbach sowie durch u.a. die Sportverbände DOSB, DFB, Deutscher Hockey-Bund, Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Berlin. Insgesamt über 300 Unterstützer *innen und Beiträge zählte die SportPride2021. Rund um den Aktionstag am 26. Juni setzte die SportPride 2021 auch viele inhaltliche Schwerpunkte in Form von Online-Podiumsdiskussionen rund um die Fußball Europameisterschaft der Männer mit einem Abschluss beim Come Together Cup in Köln.

                               

                              Aktivitäten Sportverbände

                              Immer mehr Sportverbände setzen sich in den letzten Jahren für mehr Vielfalt im Sport ein. Neben dem sehr guten ersten Austausch mit dem DOSB im Rahmen der SportPride, konnte Anfang des Jahres der Deutsche Hockey-Bund mit Unterstützung des LSVD das Spielrecht für trans*, inter*, divers, nach dem Berliner Model umsetzen. Aktuell unterstützt der LSVD den Deutschen Ruderverband.

                              • 2.3.3. Projekt „Queer Refugees Deutschland“

                                Beratung und Betreuung

                                Das Projekt hatte 915 Beratungsanfragen seit Ende Oktober 2020 über WhatsApp, E-Mail, Telefon und Facebook. Das sind fast 83 Anfragen jeden Monat und vier jeden Arbeitstag. Da immer mehr Anfragende über psychische Probleme klagen, haben beide Projektmitarbeiterinnen an der Basisqualifikation zum Thema Trauma und LSBTI-Geflüchtete im Tagungshaus Waldschlösschen teilgenommen und diese erfolgreich abgeschlossen.

                                 

                                Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit

                                Neue Erklärvideos beantworten Fragen rund ums Asylsystem und wurden in Deutsch, Englisch, Farsi und Arabisch veröffentlicht. Im April 2021 haben vier geflüchtete Aktivist*innen von „Queer Refugees Deutschland“ in Kooperation mit der katholischen-sozialen „Akademie Franz Hitze Haus“ mit Richter*innen und Anwält*innen diskutiert. In neun Sprachen ist nun der Ratgeber Trans* auf unserer Homepage veröffentlicht. Dazu kommen die Teilnahme als Sprecherinnen oder Referentinnen an zahlreichen Talks, Projektvorstellungen und Webinaren sowie die Veröffentlichung von sechs Fachartikeln. In Kooperation mit der Zeitschrift „Männer“ und unseren Aktivist*innen wurde eine Talkreihe zum Thema Flucht entwickelt und bereits teilweise durchgeführt. Bisher fand der der Versand von 1469 kg Materialien an 757 Stellen statt. Beratend stehen wir aktuell dem Jour Fixe BMFSJ, der IOM Deutschland, dem UNHCR und einigen Kommunen zum Thema Gewaltschutz zur Seite.

                                 

                                Schulung

                                Zwei neue Schulungskonzepte für eine Standard-Online-Schulung und das Schulungskonzept für traumatisierte LSBTI-Geflüchtete wurden mit der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF e.V.) seit Mai 2020 fertiggestellt. An diesen und allen anderen Schulungen (insgesamt 26) haben seit Ende Oktober 2020 insgesamt 387 Personen teilgenommen. Es wurde dieses Jahr ein weiteres Schulungskonzept entwickelt und durchgeführt, speziell für die Ansprüche von BAMF-Anhörer*innen und Entscheider*innen.

                                Die beiden Projektmitarbeiterinnen nahmen an der TÜV Süd zertifizierten Online-Trainerausbildung erfolgreich teil. Somit konnten noch mehr didaktische Inhalte und Übungen in die Schulungen eingebaut werden. Sechs Online-Schulungen für Asylverfahrensberatende wurden durchgeführt und weitere sind von Oktober bis November fest geplant.

                                 

                                Workshops mit Aktivisten*innen

                                Neben dem regen Austausch via WhatsApp fanden auch regelmäßig Zoommeetings mit Aktivist*innen des QRD statt. Das bereits letztes Jahr erworbene Wissen um Öffentlichkeitsarbeit und wie politische Inhalte vermittelt werden, wurde in elf Podcasts, Zeitungs- und Zeitschriftenartikeln und aktiver Teilnahme an politischen und infor-mativen Diskussionsrunden Ende letzten Jahres bis heute umgesetzt. Aktuell läuft die Planung vom 05. bis 07. November zu Workshops in Präsenz mit dem deutschlandweiten DeBUG-Projekt in Köln. Der Ablauf wird zusammen mit Gewaltschutzkoordinator*innen vom DeBUG-Projekt gestaltet und es gibt 15 Teilnehmer*innen.

                                 

                                Integration

                                Die Texte für die Integrationskurse (LGBTI-Themen für Integrations- und Sprachkurse) sind fertiggestellt und warten auf die Freigabe vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

                                 

                                Das Projekt allgemein

                                Der Folgeantrag wurde im April 2021 mit zusätzlichen neuen Inhalten samt Finanzplan freigegeben. Das Projekt läuft nun bis Juni 2022.

                                • 2.3.4. Einsatz für Rechte LSBTI-Geflüchteter gegenüber BAMF, Gerichten und Politik

                                  Der Vorstand hat die Arbeit des Projektes „Queer Refugees Deutschland“ eng begleitet und unterstützt. Gleichzeitig hat er das Thema LSBTI-Asyl politisch und in zahlreichen Einzelfällen begleitet. Praktisch alle Aktivitäten erfolgten in enger Abstimmung und mit Unterstützung des ehemaligen Vorstandsmitglieds Philipp Braun.

                                  Auf struktureller Ebene war der LSVD Anstoßgeber und ist nunmehr Kooperationspartner des Projekts BeSAFE, in dem die BAfF und die Rosa Strippe ein Konzept zur Identifizierung besonderer Schutzbedarfe bei der Erstaufnahme Geflüchteter entwickeln und somit einen Grundstein legen für die bessere Aufnahme vor allem auch queerer Geflüchteter. Des Weiteren hat der LSVD, gefördert vom BMFSFJ, den „Leitfaden für die Praxis – LSBTI-sensibler Gewaltschutz für Geflüchtete“ herausgegeben, der praktische Tipps zur Umsetzung der „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ gibt, an deren vierter Neuauflage der Vorstand ebenfalls inhaltlich mitgewirkt hat. Patrick Dörr hat für den Vorstand an Veranstaltungen der Bundesinitiative zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften teilgenommen und hier zusammen mit dem Projekt die Belange queerer Geflüchteter eingebracht.

                                  Der Vorstand hat jedoch auch konkret unterstützt. So beinhaltet die Rechtsprechungssammlung zum Thema Asyl nunmehr Entscheidungen (vor allem Gerichtsurteile) zu 64 Herkunftsstaaten. Um Geflüchtete bei ihren Asylgesuchen zu unterstützen, hat der Vorstand die Sammlung von Begleitschreiben erweitert, sodass diese nun zu 51 Ländern vorliegen und ausführliche Herkunftslandinformationen beinhalten, aber auch bekannte positive Entscheidungen und einige grundsätzliche Hinweise auf die Rechte von LSBTI-Geflüchteten im Asylverfahren. Über diese Begleitschreiben, aber auch über den direkten Einsatz gegenüber BAMF und Gerichten, hat der Vorstand eine Vielzahl an Geflüchteten unterstützt und auch in zahlreichen Fällen entscheidend zur Schutzgewährung beigetragen.

                                  Der LSVD hat eine Reihe von Fällen untersucht und öffentlich gemacht, in denen das Auswärtige Amt auf Bitten des BAMF Nachforschungen zu Asylsuchenden in ihren Herkunftsländern angestellt hat, und diese hierbei geoutet hat. Durch die Arbeit des LSVD wurden die Stellen dazu gebracht, ihre Abläufe zu überarbeiten und auch mehreren Outing-Opfern Schutzstatus zu gewähren.

                                  Der LSVD hat den EuGH davon überzeugt, einen Übersetzungsfehler in einem entscheidenden EuGH-Urteil zum „Diskretionsgebot“ zu korrigieren, der dazu beigetragen hat, dass BAMF und Gerichte viele Asylgesuche rechtswidrig abgelehnt haben. Der LSVD hat überdies ein umfangreiches Dossier von ca. 70 Fällen gesammelt, in denen BAMF (und Gerichte) das europarechtlich und verfassungsrechtlich unzulässige „Diskretionsgebot“ anwenden, also Asylgesuche ablehnen mit der Begründung, Geflüchtete werden oder können ihre sexuelle Orientierung (bzw. geschlechtliche Identität) geheim halten. Auf Grundlage der geänderten Übersetzung und des Dossiers hat der LSVD am 1. Oktober 2021 je ein Gespräch mit der Qualitätssicherung und dem Präsidenten des BAMF geführt und darauf gedrungen, dass das BAMF die verbrieften Rechte LSBTI-Geflüchteter in Asylverfahren in Zukunft respektiert.

                                  Patrick Dörr hat für den Vorstand am 20. August 2021 am „Refugees, Immigration and Borders Summit“ im Rahmen des World Pride 2021 in Malmö teilgenommen, einen Vortrag zum Thema „Supporting Queer Refugees – Experiences from the work of the Lesbian and Gay Federation in Germany (LSVD)“ gehalten und auf die Probleme queerer Geflüchteter in deutschen Asylverfahren hingewiesen.

                                  Patrick Dörr und Philipp Braun haben einen Vortrag im Rahmen des Online-Seminars „Homo- und Bisexualität als Fluchtgrund“ vom 16. März 2021 mit dem Titel „Homo- und Bisexualität im Asylverfahren – Herausforderungen und aktuelle Fragen“ gehalten. Vier geflüchtete LSBTI-Aktivist*innen, die im Projekt „Queer Refugees Deutschland“ eingebunden sind, schilderten hier ebenfalls ihre Erfahrungen in den Herkunftsländern und im Asylverfahren. Das Online-Seminar, zu dem 41 Richter*innen, Anwält*innen und BAMF-Mitarbeiter*innen zugeschaltet waren, war eine Veranstaltung der katholisch-sozialen „Akademie Franz Hitze Haus“ und wurde in Zusammenarbeit mit der Caritas, dem katholischen Büro und dem Kommissariat der Deutschen Bischöfe organisiert. Auch mit der Evangelischen Kirche in Deutschland fand ein intensiver Austausch zum Umgang mit LSBTI-Geflüchteten statt.

                                  Der Paritätische wiederum lud Patrick Dörr für den LSVD-Vorstand, zusammen mit Alva Träbert, ein, am 16. September 2021 einen Impulsvortrag zum Thema „Sexuelle Orientierung als Fluchtgrund – Aktuelle Herausforderungen und Handlungsbedarf für homo- und bisexuelle Personen in Asylverfahren“ zu halten, an dem zahlreiche Organisationen aus dem Flüchtlingsbereich teilnahmen.

                                  Patrick Dörr und Philipp Braun haben an zahlreichen Artikeln zum Asylrecht für LSBTI-Geflüchtete mitgewirkt:

                                  • Träbert, Alva/Dörr, Patrick (2020): „Sofern besonderer Bedarf identifiziert wurde“ – Eine Analyse der Gewaltschutzkonzepte der Bundesländer im Hinblick auf den besonderen Schutzbedarf von LSBTI*-Geflüchteten, FZG – Freiburger Zeitschrift für Geschlechter Studien, 2020, S. 35-54.
                                  • Braun, Philipp/Dörr, Patrick/Träbert, Alva (2020): Anmerkung zu Entscheidungen des BVerfG: Vorgaben zur Prüfung der Verfolgung aufgrund sexueller Orientierung, Asylmagazin 3/2020, S. 81–84.
                                  • Dörr, Patrick/Braun, Philipp/Träbert, Alva (2021): LSBTI*-Asylanträge und das widerspenstige »Diskretionsgebot«. Wie BAMF und Gerichte weiterhin höchstrichterliche Vorgaben unterlaufen, Asylmagazin 7-8/2021, 257-268.
                                  • Braun, Philipp/Dörr, Patrick/Träbert, Alva (2021): »Durch das Zwangsouting habe ich meine Familie verloren.« Outings queerer Asylsuchender durch Vertrauensanwält*innen des Auswärtigen Amtes, Asylmagazin 7-8/2021, 269-275.
                                  • 2.3.5. Kompetenznetzwerk zum Abbau von Homosexuellen- und Transfeindlichkeit „Selbst.verständlich Vielfalt“

                                    Im Rahmen des Kompetenznetzwerkes „Selbst.verständlich Vielfalt“ fördert der LSVD die Regenbogenkompetenz von Fachkräften und Verbänden. Jürgen Rausch und René Mertens setzen für den LSVD das Projekt im Kompetenznetzwerk um. Darüber hinaus übernimmt der LSVD die Koordinierung des Netzwerks. Es sorgt für den Transfer von Wissen und Aufklärung in die Gesellschaft. Die Ziele sind, das gesellschaftliche Miteinander durch Informationen zu vielfältigen Lebensweisen und Identitäten zu stärken, Multiplikator*innen zu sensibilisieren und weiterzubilden sowie Angebote bundesrelevanter Grundversorgung zu unterbreiten. Dies geschieht durch das Zusammenwirken der bundesweit agierenden Partner*innen-Organisationen des LSVD: Intergeschlechtliche Menschen e.V. (IMeV), Bundesverband Trans* (BVT*) und Akademie Waldschlösschen (AWS). Die beteiligten Organisationen bilden ein Kompetenznetzwerk zum Abbau von Homosexuellen-, Trans*- und Inter-Feindlichkeit.

                                    Die herausfordernde Zeit der Pandemie hat uns gezwungen, unsere Pläne immer wieder zu ändern und neue Konzeptionen zu entwerfen. Eine positive Folge davon ist, dass wir in der Digitalisierung unserer Angebote schnell und professionell vorangekommen sind. Dadurch ist es uns gelungen, unsere Zielgruppe (das sind vor allem Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe) breiter anzusprechen und Hürden für die Teilnahme an unseren Veranstaltungen abzubauen. So waren wir erstmals mit unseren Partner*innen auf dem Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag vertreten und konnten auch im Rahmen der Veranstaltungsreihe Kinder, Jugend und Familie des Paritätischen Gesamtverbandes einen Talk zum Thema „Regenbogenkompetenz – ein Thema für die Jugendarbeit?!“ anbieten.

                                     

                                    Regenbogenparlament 2021

                                    Das Regenbogenparlament musste auch in diesem Jahr erneut als eine Reihe von virtuellen Veranstaltungen durchgeführt werden. Trotzdem wurde das fünfte bundesweite Forum zum Thema Regenbogenkompetenz ein voller Erfolg. Zwischen dem 24. Juni und dem 13. September konnte das LSVD-Projekt mehr als 300 Fachkräfte aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zusammenbringen. Wie können Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe mit LSBTI-feindlichen Äußerungen und Gewalt umgehen? Welche Ansatzpunkte gibt es, das Thema handpraktisch in die eigene professionelle Arbeit zu integrieren? Im Rahmen des Regenbogenparlaments „Frei und sicher leben! Zum Umgang mit Gewalt und Anfeindungen gegen junge LSBTIQ*“ wurden diese Fragen in insgesamt sieben Webtalks mit Schwerpunkten wie Jugendsport, Religion, Gewaltschutzprävention, sexuelle Bildung oder Intersektionalität diskutiert sowie Strategien und Empfehlungen aus der Praxis vorgestellt. Im Winter wird die neue Broschüre mit allen Ergebnissen und Handlungsempfehlungen erscheinen. Im nächsten Jahr soll das Regenbogenparlament sowohl virtuell als auch in einer Präsenzveranstaltung durchgeführt werden.

                                     

                                    #WirlebenVielfalt – Die Box für die Jugendarbeit

                                    Neben der Durchführung und Weiterentwicklung der Regenbogenparlamente und der digitalen Vielfaltswerkstätten bildet die Erstellung einer Methoden-Box für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe die wichtigste Säule des LSVD-Projektes im Kompetenznetzwerk. Die Box soll den diskriminierungsfreien und professionellen Umgang von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe mit Themen der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt fördern. Mehr als 1.000 Exemplare sollen ab 2022 bundesweit für die Regelstrukturen der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung stehen. Im Berichtsjahr 2020/2021 konnten dafür bereits die Vielfalts-Fibel, der Vielfalts-Kalender und Aufkleber fertiggestellt werden. Die Aufkleber #WirlebenVielfalt, #TeamVielfalt und #QueerSupporter*in und eine Regenbogenfahne sollen dabei helfen, die Offenheit und Unterstützung der Jugendeinrichtungen und Fachkräfte zu zeigen. Die Vielfalts-Fibel soll Fachkräfte dabei unterstützen, einfach und unaufgeregt über die wichtigsten Begriffe der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt sprechen zu können. Sie ist auch Bestandteil des Escape-Games, das sich gegenwärtig in der finalen Entwicklung befindet. Das Spiel richtet sich an Jugendliche und soll auch hier für Sensibilisierung und Erhöhung der Regenbogenkompetenz sorgen. Komplettiert wird die Box von einem Vielfalts-Check und Dialog-Karten. Alle diese Materialien werden in der Methoden-Box für die Fachkräfte vereint.

                                  • 2.4. Für eine gute Zukunft
                                    • 2.4.1. Gesundheitspolitik

                                      Queersensible Gesundheitsversorgung

                                      Für den Bundesvorstand ist das Thema einer geschlechter- und diversitätsgerechten Gesundheitsversorgung weiter ein zentrales Anliegen. Um das Ziel der Sensibilisierung der Regelstrukturen in der Gesundheitsversorgung weiter zu verfolgen, wurde die strategische Allianz mit der Deutschen Aids Hilfe (DAH) im Rahmen von Fachgesprächen weiter ausgebaut. Bundesvorstand Gabriela Lünsmann wirkt im Rahmen dieser Kooperation an der Weiterentwicklung der Qualitätsstandards für das Gütesiegel Praxis Vielfalt mit.

                                       

                                      Corona

                                      Die Coronapandemie betrifft weiterhin alle Bereiche des menschlichen Zusammenlebens. Sie wirkt als Brennglas für die Probleme unserer Gesellschaft: Soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten verschärfen sich. So sind auch LSBTI durch die Pandemie und damit einhergehende politische Maßnahmen und gesellschaftliche Veränderungen mit besonderen Herausforderungen und Härten konfrontiert. Die Auswirkungen haben wir sowohl in dem der aktuellen Ausgabe unserer Zeitschrift Respekt als Schwerpunkt und auch auf unserer Homepage behandelt. Darüber hinaus haben wir gemeinsam mit der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, dem Bundesverband Trans* und Intergeschlechtliche Menschen e. V. eine Broschüre erstellt und publiziert. Diese vom Bundesfamilienministerium mitfinanzierte Broschüre basierte auf mehreren von den vier Organisationen veranstalteten Fachgesprächen mit Expert*innen aus verschiedenen Bereichen sowie einer Befragung von Community-Organisationen und Initiativen. Die vier großen identifizierten Themenbereiche „Communitystrukturen“, „Gesundheit“, „Lockdown und Kontaktbeschränkungen“ sowie „gesellschaftliche Debatten und Agenda Setting“ wurden im Anschluss von den vier beteiligten Organisationen in bilateralen Gesprächen mit den queerpolitischen Sprecher*innen der Bundestagsfraktionen sowie den queerpolitischen Parteiorganisationen vorgestellt, um die Auswirkungen und darauf basierenden Auswirkungen in den politischen Diskurs einzubringen.

                                      Während des Lockdowns hat der LSVD immer wieder die geplanten Ausnahmeregelungen bei den Kontakteinschränkungen dahingehend kritisiert, dass diese ausschließlich für den engsten Familienkreis und Verwandte in gerader Linie gemacht wurden. Wir plädierten bei den Landesregierungen für eine Regelung, die dem Stellenwert von Freundschaften als Wahl- und Ersatzfamilie für LSBTI Rechnung trägt. Letztlich gab es andere Regelungen in Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Das Saarland hielt auch über Weihnachten prinzipiell für alle Menschen an den generellen Kontaktbeschränkungen fest.

                                       

                                      Blutspende

                                      Der Bundesvorstand hat sich zudem im Sommer 20201 im Rahmen der Aktualisierung der Blutspenderichtlinie engagiert. Nach dem Entwurf sollten schwule und bisexuelle Männer Blut spenden dürfen, wenn sie über vier Monate ausschließlich Sex innerhalb einer monogamen Beziehung hatten. Erstmalig sollten folglich auch sexuell aktive schwule und bisexuelle Männer Blut spenden dürfen. Der Bundesvorstand hat kritisiert, dass weiterhin daran festgehalten werden soll, dass gleichgeschlechtliches Sexualverhalten unter Männern per se als riskanter bewertet wird, als heterosexuelles Sexualverhalten. Während für heterosexuelle Menschen nur Sex mit häufig wechselnden Partnern bzw. Partnerinnen als Risikoverhalten definiert wird, reicht bei schwulen und bisexuellen Männern bereits ein Sexualkontakt zu einem weiteren Mann, um für vier Monate von der Blutspende ausgeschlossen zu werden. Für diese Einstufung bleibt es aus nicht nachvollziehbaren Gründen irrelevant, ob dieser Sexualkontakt safe oder unsafe war. Ebenso wird an der unnötigen Hervorhebung von trans* Personen festgehalten. Trans* Personen werden bereits als heterosexuelle Menschen bzw. als MSM adressiert, sie extra zu nennen ist unnötig und damit stigmatisierend. Dementsprechend kritisch wurde die Ankündigung der Bundesärztekammer bzw. des Gesundheitsministers Spahn kommentiert.

                                      Der LSVD vertritt bereits seit langer Zeit grundsätzlich die Position, dass der Ausschluss von Personen von der Blutspende sich nach dem persönlichen sexuellen Risikoverhalten richten muss und Anknüpfung an die die sexuelle Orientierung und die geschlechtliche Identität kein dem Grunde nach diskriminierend sind. Diese Position haben wir sowohl in der Pressearbeit als auch in unserer Stellungnahme bzw. in der Anhörung im Gesundheitsausschuss im März 2021 zu Gesetzesentwürfen von Bündnis 90/ Die Grünen und FDP vertreten. Zudem nahm Grundsatzreferentin Sarah Ponti für den LSVD als Sachverständige in einer Anhörung im Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt des Sächsischen Landtages teil.

                                      • 2.4.2. Gedenkpolitik

                                        Durchbruch für Gedenkkugel in Ravensbrück

                                        Der Weg ist frei ist, in der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück eine Gedenkkugel als ein würdiges Zeichen der Erinnerung an die dort inhaftierten lesbischen Frauen zu installieren. Die Fachkommission und die Leitung der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten haben im Juli 2021 grünes Licht dafür gegeben.

                                        Im April 2019 hatte es sich der LSVD in einem Verbandstagsbeschluss als eine „zentrale Aufgabe“ gesetzt, dazu beizutragen, „in der Gedenkstätte Ravensbrück ein würdiges Gedenkzeichen für die im KZ Ravensbrück inhaftierten, gefolterten und ermordeten Lesben zu schaffen.“ Seitdem hat der Bundesvorstand intensiv an einer Lösung für die damals festgefahrene Situation gearbeitet. Henny Engels und Günter Dworek haben für den LSVD viele intensive und produktive Gespräche geführt – mit der Spitze der Brandenburgischen Gedenkstättenstiftung und mit den hier engagierten zivil-gesellschaftlichen Initiativen. In Kooperation mit der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld hatten wir die Initiatorinnen des Gedenkkugel-Projekts, weitere Organisationen und Wissenschaftler*innen zu einem Runden Tisch eingeladen. Dieser hat sich seit 2019 mehrfach getroffen, zuerst in Realpräsenz und später coronabedingt in Videokonferenzen. Dort ist gelungen, sich auf einen neuen, gemeinsamen Widmungstext zu verständigen, der lauten soll: „In Gedenken aller lesbischen Frauen und Mädchen im Frauen-KZ Ravensbrück und Uckermark. Sie wurden verfolgt, inhaftiert, auch ermordet. Ihr seid nicht vergessen.“

                                        Auf dieser Basis haben die Initiative „Autonome feministische Frauen und Lesben aus Deutschland und Österreich“, zahlreiche weitere zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter auch der Fachverband Homosexualität und Geschichte (FHG) sowie der LSVD-Bundesverband und die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld gemeinsam einen neuen Antrag bei der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten eingereicht. In dem Antrag wurde betont: „Wir als zivilgesellschaftliche Initiativen und Organisationen haben erfolgreich einen guten Konsens gefunden. Jetzt ist die Stiftung am Zug.“

                                        Im Juli 2021 wurde endlich der Durchbruch geschafft. Zusätzlich gestützt von einem zwischenzeitlich erstellten wissenschaftlichen Gutachten von Prof. Martin Lücke von der Freien Universität Berlin fand dieser neue Vorschlag nun auch die Zustimmung der Stiftungsgremien. Mit deren Beschluss wird der Weg freigemacht, dass die Gedenkkugel im Jahr 2022 in Ravensbrück installiert werden kann und ein dauerhaftes Zeichen der Erinnerung setzt. Wir freuen uns zusammen mit den Initiatorinnen, der Initiative „Autonome feministische Frauen und Lesben aus Deutschland und Österreich“. Wir sind froh, dass wir das nun endlich erfolgreiche Vorhaben unterstützen konnten.

                                         

                                        Würdiges und inklusives Gedenken im Bundestag ermöglichen

                                        1996 wurde der 27. Januar, der Tag der Befreiung von Ausschwitz durch die Rote Armee, zum Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus erklärt. Seitdem wird er jährlich mit einer Gedenkstunde im Deutschen Bundestag begangen. In der nun auslaufenden Wahlperiode hat Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble mehrfach das Anliegen abgelehnt, für die Gedenkstunde eine Persönlichkeit einzuladen, die dort aus der Perspektive der bislang nie berücksichtigten Opfergruppe der Homosexuellen spricht. Der LSVD hat den von Lutz van Dijk und Friedhelm Krey initiierte Aufruf für eine solches Gedenken im Bundestag von Anfang an unterstützt und wird sich in der kommenden Wahlperiode intensiv dafür einsetzen, dass dieses Anliegen endlich verwirklicht wird. Der Bundestag kann damit auch ein deutliches Zeichen gegen die heutige Verfolgung und Entrechtung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen in vielen Teilen dieser Welt setzen.

                                      • 2.5. Bundespräsident trifft LSVD

                                        Anlässlich unseres 30-jährigen Verbandsjubiläums empfing Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier am 30. Oktober 2020 drei LSVD-Vorstandsmitglieder im Schloss Bellevue. Ursprünglich sollte im April 2020 ein großer Empfang für die LSVD-Mitglieder im Rahmen des Verbandstags stattfinden. Der musste corona-bedingt leider abgesagt werden. Im Herbst wurde der Termin beim Bundespräsidenten in kleiner Runde nachgeholt.

                                        Gabriela Lünsmann, Günter Dworek und Axel Hochrein baten den Bundespräsidenten um Unterstützung dafür, dass der Kampf gegen homophobe und transfeindliche Hasskriminalität endlich einen angemessenen Stellenwert in der deutschen Innenpolitik erhält. Gesellschaftspolitische Erfolge wie die Ehe für alle wurden im Gespräch gewürdigt, aber auch die Defizite bei der familienrechtlichen Anerkennung von Regenbogenfamilien angesprochen. Nachdrücklich wies der LSVD zudem auf die prekäre Situation von LSBTI-Geflüchteten hin. Die Auswirkungen von Corona auf die gesamte Beratungs-, Unterstützungs- und Community-Infrastruktur waren ebenfalls Thema. Wir betonten, wie wichtig diese Freiheits- und Schutzräume für LSBTI sind.

                                      • 3. Internationales
                                        • 3.1. Menschenrechte

                                          In mehreren Fällen von Menschenrechtsverletzungen haben wir uns in den vergangenen zwölf Monaten an das Auswärtige Amt gewandt. Vor allem betrafen sie Nicaragua, Tunesien, Russland, Ghana, Kolumbien, Uganda, Guatemala und Ungarn. In Guatemala wurde im Juni 2021 die Trans*Aktivistin Andrea González ermordet. Über die Tat und die Hintergründe haben wir das Auswärtige Amt informiert, die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung Bärbel Kofler äußerte sich bestürzt und forderte Aufklärung der Tat und Strafverfolgung.

                                          Im Oktober 2020 wandten wir uns wegen der schlechten Nachrichten aus Nicaragua an Staatsminister Roth und die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung. Unser Projektpartner RDS hatte uns mitgeteilt, dass die Regierung neue Gesetze zur Gängelung der Zivilgesellschaft plante, etwa ein Gesetz über ausländische Agenten, das darauf abzielte, finanzielle Unterstützung aus dem Ausland zu kontrollieren. Wir baten den Staatsminister zusammen mit anderen EU-Staaten gemeinsam und rasch gegen die Einengung der handlungsspielräume Protest einzulegen, was auch geschah, so Michael Roth in seiner Antwort an den LSVD. Wegen dieser negativen Entwicklungen verfassten wir zudem gemeinsam mit Peace Brigades International ein Aide Mémoire anlässlich des Gesprächs von Mitgliedsorganisationen des Forum Menschenrechte mit Bundesaußenminister Heiko Maas am 3. Februar 2021. Die Fälle in Tunesien und Kolumbien betrafen massive Übergriffe durch Sicherheitskräfte auf Protestierende, an denen unsere Partnerorganisationen und viele LSBTI teilnahmen.

                                          Mehrmals haben wir uns zu Ungarn geäußert: Im Juni 2021 hatte das Parlament in Ungarn mehrere Gesetze geändert und damit Informationen über Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit verboten, die für Kinder und Jugendliche zugänglich sind. Damit verletzte die Regierung Orbán die fundamentalen Grundwerte und Verträge der Europäischen Union. Wir forderten die Bundesregierung auf, sich gegenüber der EU-Kommission dafür einzusetzen, dass endlich der umfassende Rechtsstaatsmechanismus der EU gegen die ungarische Regierung angewendet wird. Das forderten wir auch in einem Schreiben an Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen. Im Juli 2021 leitete die EU-Kommission ein Verfahren gegen Ungarn wegen Verletzung der Grundrechte von LSBTI ein. Die ungarische Regierung reagierte mit der Ankündigung eines LSBTI-feindlichen Referendums. Der LSVD forderte, dass Hass und Hetze gegen LSBTI nicht länger mit Steuergeldern aller EU-Bürger*innen belohnt werden. Die Europäische Union muss solange die Fördergelder einfrieren, die nicht der Zivilgesellschaft und der Förderung von Vielfalt, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zugutekommen, bis die Regierung Orbán ihre LSBTI-feindliche Politik aufgibt.

                                          • 3.1.1. LSBTI-Inklusionskonzept für die Auswärtige Politik und Entwicklungszusammenarbeit

                                            Anfang März 2021 verabschiedete das Bundeskabinett das „LSBTI*-Inklusionskonzept für die Auswärtige Politik und die Entwicklungszusammenarbeit“. Damit setzte die Bundesregierung eine langjährige Forderung des LSVD, der Hirschfeld-Eddy-Stiftung und der Yogyakarta-Allianz um. Mit der Veröffentlichung des LSBTI*-Konzepts wurde endlich die Tatsache anerkannt, dass die auswärtige Politik und die Entwicklungszusammenarbeit eine Schutzverpflichtung auch gegenüber LSBTI in den Partnerländern haben. Auch wenn das Konzept rechtlich nicht bindend ist, so wurden doch für Ministerien, Durchführungsorganisationen und Diplomatie wichtige Vorgaben und Anregungen geschaffen, ein Referenzdokument und ein Leitfaden, der die Partner*innen in den Ländern des globalen Südens und Ostens stärken und den hiesigen Akteur*innen Regenbogenkompetenz vermitteln wird. Viele unserer Forderungen, die wir in mehreren Anhörungen mündlich und schriftlich eingebracht hatten, fanden Eingang in das Konzept, etwa dass der Zivilgesellschaft eine zentrale Rolle beigemessen wird, dass sie bei allen Vorhaben gehört und eingebunden werden soll, dass der Erwerb von Regenbogenkompetenz und auch die Menschenrechtslage von LSBTI Bestandteile der Aus- und Fortbildung für angehende Diplomat*innen werden, dass eine kritische Auseinandersetzung mit der europäischen Kolonial- und Missionsgeschichte festgeschrieben wird, die eine der Ursachen für die LSBTI-feindlichen Einstellungen in den ehemaligen Kolonien sind. In Bezug auf die Umsetzung des Inklusionskonzeptes stehen LSVD, Hirschfeld-Eddy-Stiftung und die Yogyakarta-Allianz dem Auswärtigen Amt, dem BMZ und der GIZ mit Rat und Tat zur Seite.

                                          • 3.2. Netzwerke
                                            • 3.2.1. ILGA

                                              Im letzten Jahr fand eine Online-Konferenz unseres Dachverbandes ILGA Europa vom 19. Bis 23. Oktober statt, an der Sarah Kohrt und Klaus Jetz für den LSVD teilnahmen. Ein Netzwerktreffen wie in den Jahren zuvor fand 2020 nicht statt. Auch in diesem Jahr lieferte der LSVD Informationen zur rechtlichen und sozialen Situation von LSBTI in Deutschland an seinen europäischen Dachverband. Sie fanden wieder Eingang in den ILGA-Jahresbericht „Rainbow Europe“ zur Situation von LSBTI in den europäischen Ländern, die jährlich aktualisiert und zum 17. Mai neu aufgelegt wird. Im Juni fand eine außerordentliche Online-Mitgliederversammlung statt, an der Klaus Jetz teilnahm. Hauptzweck war die Genehmigung der Finanzen für 2020 durch die Mitgliedsorganisationen, wie es ein neues belgisches Gesetz vorschreibt. Bis zum 30. Juni des folgenden Geschäftsjahres muss nunmehr der Jahresabschluss des Vorjahres eingereicht werden.

                                              • 3.2.2. Amsterdam Netzwerk

                                                Vom 18. bis 19. November 2020 fand das NGO-Netzwerk-Treffen online statt. Es waren wieder ein Dutzend Organisationen aus Europa und Nordamerika vertreten. Sarah Kohrt und Klaus Jetz nahmen zeitweise für den LSVD daran teil. Im Mittelpunkt standen das Selbstverständnis des Netzwerks, der Informationsaustausch über die jeweiligen Arbeitsschwerpunkte, Möglichkeiten der Zusammenarbeit und die zivilgesellschaftliche Begleitung der Equal Rights Coalition und auch das LSBTI-Inklusionskonzept der Bundesregierung. Das Netzwerk trifft sich seit elf Jahren, und der Austausch und die Mitarbeit sind weiterhin sehr wertvoll für unsere internationale Arbeit.

                                              • 3.3. Hirschfeld-Eddy-Stiftung
                                                • 3.3.1. Projekt Internationale Menschenrechtsdebatten

                                                  Von März bis Dezember 2020 lief erfolgreich das Projekt „Internationale Menschenrechtsdebatten nach Deutschland vermitteln – Information und Partizipation“ der Hirschfeld-Eddy-Stiftung (HES). Gefördert vom Bundesjustizministerium (BMJV) auf Beschluss des deutschen Bundestages, wurden internationale Debatten über Menschenrechte und LSBTI rund um die Themen Vereinte Nationen, Peking+25, Antirassismus und relevante Menschenrechtsabkommen in sieben Webtalks in deutscher und englischer Sprache diskutiert und vermittelt. Eine zweitägige Abschlusskonferenz mit rund hundert Teilnehmenden fand Online statt.

                                                  Alle Veranstaltungen im Projekt mussten wegen der Covid-19-Pandemie digital stattfinden. Aber: Die Resonanz war sehr gut und stark international und überregional geprägt. Die Veranstaltungen haben Gäste und Referent*innen aus Schweden, Kanada, den Niederlanden, Südafrika, Uganda, Kenia, Ruanda, Namibia, Russland, USA, Schweden, Frankreich und Zimbabwe u. a. erreicht.

                                                  Das Info-Zentrum LSBTI-Menschenrechte wurde auf der Website der HES aufgebaut. Es informiert umfassend über den Themenbereich Menschenrechte von LSBTI und informiert über die Themen des Projekts inklusive Video-FAQ und einer umfassenden virtuellen Bibliothek.

                                                  Zwei umfangreiche Broschüren und ein Factsheet wurden publiziert. Darunter die deutsche Übersetzung der YP+10, der Erweiterung der Yogyakarta-Prinzipien für Inter- und Trans*. Außerdem eine ausführliche Konferenzdokumentation, die als aktuelles Fachbuch genutzt werden kann. Alle sind kostenlos gedruckt zu bestellen und downloadbar in der Schriftenreihe der HES.

                                                  Die Rede der lesbischen Aktivistin Fannyann Eddys über die Verfolgung von Lesben und Schwulen auf dem afrikanischen Kontinent, die sie vor der UN von 2004 wurde zweisprachig als Factsheet publiziert.

                                                  Aktuelle Informationen und relevantes Wissen über die Entwicklung der Menschenrechte von LSBTI wurde diskutiert und von Aktivist*innen präsentiert, vor allem über die Rolle von NGOs und Zivilgesellschaft bei den Vereinten Nationen.

                                                  Alle Blogbeiträge, darunter zahlreiche Hintergrundartikel sind im Blog veröffentlicht, ausgewählte auch im FIZ. unter dem Tag „HR-2020“, regelmäßig auch auf Englisch.

                                                  • 3.3.2. Projekt Menschenrechtsverteidiger*innen

                                                    Das einjährige Projekt „Menschenrechtsverteidiger*innen – Aufklärung, Inklusion und intersektionale Praxis“ wird bei der Hirschfeld-Eddy-Stiftung (HES) vom BMJV auf Beschluss des deutschen Bundestages gefördert. Es umfasst eine volle und zwei halbe Stellen und läuft von Januar bis Dezember 2021. Die Situation von Menschenrechtsverteidiger*innen im globalen Süden und Osten wird in einer Publikation thematisiert, Beispiele von internationaler intersektionaler Praxis vermittelt und über die LSBTI-Inklusion in der internationalen Politik informiert. Veranstaltungen fanden wegen der Pandemie weitgehend digital statt. In einer Präsenz-Film-Veranstaltung wird die Schnittstelle von Kunst und internationalem Aktivismus thematisiert.

                                                    Im Projekt wird auf der Basis der langjährigen Kontakte der HES eine Broschüre mit Porträts von 15 Menschenrechtsverteidiger*innen auf vier Kontinenten publiziert. Ihr Kampf um die Menschenrechte wird biografisch nähergebracht. Außerdem wurden Factsheets rund um intersektionale internationale Arbeit erstellt. In sieben Webtalks und zwei Workshops mit Aktivist*innen z. B. aus Südafrika, Kolumbien und Tunesien wird gezeigt, wie themenübergreifender Aktivismus in den einzelnen Ländern läuft und welche Rolle intersektionale Ansätze konkret spielen.

                                                    Besonderer Schwerpunkt sind LSBTI-Inklusionskonzepte in anderen Ländern. Die Newsletter der LGBTI-Plattform Menschenrechte und der HES informieren über alle Veranstaltungen und bringen Informationen aus den Themenfeldern an etwa rund 1000 Interessierte, regelmäßig auch zweisprachig. Alle Berichte und Hintergrundartikel sind im Blog unter dem Tag „MRV-2021“ zu finden, sowie auf der Website der HES im umfangreichen „Fachinformationszentrum Menschenrechte“.

                                                    • 3.3.3. Sonstige Projekte

                                                      Nicaragua

                                                      Die Projektkooperation mit unserem langjährigen Kooperationspartner RDS musste aufgrund der politischen Situation und Repression im Land (siehe Menschenrechte) zunächst auf Eis gelegt werden. Die Weiterleitung von Projektgeldern oder Spenden ist zurzeit wegen neuer Gesetze und der Einengung des zivilgesellschaftlichen Handlungsspielraumes nicht möglich. Die Verbindung zu den Kolleg*innen bleibt aber bestehen. Die weitere Entwicklung im Land bleibt abzuwarten.

                                                       

                                                      Westbalkan und Türkei

                                                      Mit unseren Kolleg*innen von der LGBTI Equal Rights Association ERA in Belgrad ging die Kooperation auch 2020/2021 weiter. Mit Unterstützung des Auswärtigen Amtes führten wir 2020 das Projekt „Gemeinsam für LGBTI-Rechte“ durch. Es zielte darauf ab, die Menschenrechte für LSBTI im Westbalkan und in der Türkei durch einen verstärkten Dialog zwischen der LSBTI-Bewegung und staatlichen Institutionen zu stärken. 2021 bewilligte uns das Auswärtige Amt das Projekt „Unsere Region – unsere Rechte: Stärkung von nachhaltiger Zusammenarbeit zu LSBTI-Rechten im Westbalkan und der Türkei“. Ziele sind die Erhöhung der Nachhaltigkeit und der Widerstandsfähigkeit der LSBTI-Bewegung in der Region durch Kapazitätsaufbau von LSBTI-Nichtregierungsorganisationen sowie die Verstärkung der regionalen Vernetzung und Partnerschaften zwischen LSBTI-Organisationen sowie der Zusammenarbeit mit Behörden in der Region.

                                                       

                                                      Tunesien

                                                      Wir haben unsere Zusammenarbeit mit unserem tunesischen Projektpartner Mawjoudin trotz der pandemiebedingt schwierigen Umstände auch 2020 und 2021 erfolgreich fortgesetzt. Zwar konnte das ursprünglich für März 2020 geplante 3. Queer Film Festival bisher nicht durchgeführt werden, nunmehr ist aber eine hybride Veranstaltung, d. h. ein Festival mit größeren Online-Komponenten, für das letzte Quartal dieses Jahres geplant. Das 2019 begonnene Projekt zur Verbesserung der Situation und individuellen Unterstützung von queeren Geflüchteten innerhalb Tunesiens konnte 2020 fortgesetzt werden und läuft auch in diesem Jahr weiter. Darüber hinaus konnte ein neues Theaterprojekt gestartet werden: Gemeinsam mit professionellen Künstler*innen entwickeln Laien aus der tunesischen LSBTI-Community ein „Queer Play“, das zum Ende des Jahres einem breiten Publikum präsentiert werden soll. In dem Stück geht es um die individuellen und persönlichen Erfahrungen von LSBTI in Tunesien. Ein Projekt, das in der Gesellschaft zum Nachdenken anregen soll. Alle Projekte werden mit unserer Unterstützung und der Förderung durch das Auswärtige Amt durchgeführt. Im April dieses Jahres haben wir gemeinsam mit Ansprechpartner*innen unserer Partnerorganisationen Damj und Mawjoudin einen öffentlichen Webevent zur Situation von LSBTI in Tunesien abgehalten. Damj haben wir zudem aus dem Fonds Covidhilfe Afrika Corona-Soforthilfen zur Verfügung gestellt.

                                                       

                                                      Covidhilfe Afrika

                                                      2020 haben wir eine Spende von ca. 20.000 Euro für unsere Covidhilfe Afrika erhalten. Die konnten wir bislang auf rund 30.000 Euro erhöhen. Die Gelder leiteten wir an 18 LSBTI-Organisationen in 14 Ländern zwischen Tunesien und Malawi, Ghana und Kenia weiter.

                                                       

                                                      Polen

                                                      In Polen findet seit Jahren ein Kulturkampf mit immer bedrohlicheren Auswirkungen für LSBTI statt. Politiker*innen der Regierungspartei PiS, Bischöfe der katholischen Kirche und Initiativen christlich-fundamentalistischer Gruppen dämonisieren LSBTI als Gefahr für Kinder, Familien und die polnische Identität. Mit ihren Angriffen befeuern sie alltäglichen Hass und Gewaltattacken. Die Lebenssituation für LSBTI in Polen ist gefährlich. Der Rechtshilfefonds „Prawo Nie Wyklucza“ (Das Recht schließt nicht aus) kämpft für gleiche Rechte und unterstützt LSBTI, die gegen ihre Diskriminierung kämpfen wollen und dafür Rechtsbeistand benötigen. Mit dem Fonds werden Kosten für Prozessführung und anwaltlichen Beistand übernommen. Wir haben zu Spenden für den Fonds aufgerufen. Bislang konnten wir rund 16.000 Euro sammeln und überweisen.

                                                      Am Vorabend des IDAHOBIT luden wir polnische Kolleg*innen, die den Rechtshilfefonds gründet haben, zu einem Onlinetalk ein. Sie berichten über die aktuelle Situation in Polen, von den anstehenden Klagen und wie die Spenden die juristische Auseinandersetzung mit der polnischen Regierung ermöglichen. Moderiert wurde der Talk von LSVD-Bundesvorstand Alfonso Pantisano.

                                                  • 4. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

                                                    Pressemeldungen, Newsletter und Interviews für Presse, Fernsehen und Radio zu den Verbandsthemen und -forderungen gehören zur regelmäßigen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des LSVD. Bundesvorstände und Mitarbeitende gaben zahlreiche Interviews, und der monatlich verschickte Pressespiegel zeigt, dass der LSVD regelmäßig in allen großen Medien und Communitymedien zitiert wird.

                                                    Die LSVD-Homepage hat durch den Relaunch sowie dem stärkeren Fokus auf Suchmaschinenoptimierung (SEO) kontinuierlich an Reichweite gewonnen. Da die Besucher*innen aus Datenschutzgründen aktiv einwilligen müssen, bietet sich Google Analytics nicht mehr als Monitoring-Tool an. Stattdessen wird die Leistung der Seite regelmäßig mit der Google Search Console überprüft.

                                                    Die Search Console stellt ausschließlich Zahlen der Google Suche zur Verfügung, d.h. zu welchen Suchanfragen werden Beiträge unserer Seite in den Suchergebnissen angezeigt und durch die Nutzer*innen geklickt. Nutzer*innen, die etwa direkt auf unsere Seite kommen bzw. über Social Media oder andere Suchmaschinen, werden so nicht erfasst.

                                                    Danach wurde unsere Seite für den Berichtszeitraum (01.09.2020-01.09.2021) knapp 327.500-mal angeklickt. Die Klickrate konnte deutlich verbessert werden. Die fünf beliebtesten Seiten sind dabei neben der Startseite:

                                                     

                                                    Für die nächsten Monate ist die Verbesserung der Seiten für den Mitgliedereintritt sowie das Spenden geplant.

                                                    Regelmäßig postet und twittert die Pressestelle aktuelle Meldungen und Content auf den drei Social-Media-Kanälen des LSVD. Auch hier konnten wir unsere Reichweite deutlich steigern. Twitter und Instagram haben an Bedeutung gewonnen. Bislang sind die Reichweiten alle organisch, d.h. wir bezahlen keine Posts und Tweets. Lediglich im Zuge der Bundestagswahl haben wir Anzeigen auf Facebook und Instagram geschaltet (siehe Kapitel Bundestagswahl)

                                                    Follower*innen nach Kanal (Stand 01.09.2021)

                                                    • Instagram: 9.888 (08.01.2021: 6.565)
                                                    • Twitter: 13.339 (08.01.2021: 12.450)
                                                    • Facebook: 13.335 (08.01.2021: 12.613)

                                                    Die respekt (Heft 27) ist aufgrund von Corona im Januar 2021 erschienen. Die Auswirkungen der Pandemie auf die queere Community war dann auch ein Schwerpunkt im Heft. Die Redaktion besteht aus Markus Ulrich, Günter Dworek und Klaus Jetz. Franka Braun ist für Layout und Design verantwortlich.

                                                    • 5. Mitarbeit in nationalen Netzwerken und Vertretungsaufgaben
                                                      • 5.1. Forum Menschenrechte

                                                        Klaus Jetz vertritt den LSVD in der AG Menschenrechtsbildung, Henny Engels arbeitet für den LSVD in der AG Rechte von Frauen und LSBTI mit. Beide vertreten abwechselnd den LSVD bei den Plena des Forums. Das Plenum des FMR führte u. a. während der digitalen Jahresklausur ein Gespräch mit der Vorsitzenden des Menschenrechtsausschusse des Deutschen Bundestages. Ein zentrales Thema des Forums war im Berichtszeitraum die Erarbeitung und die Beschlussfassung der Forderungen des FMR zur Bundestagswahl „Menschenrechte wählen“. Der AG Rechte von Frauen und LSBTI gelang es, in vielen Kapiteln Forderungen nach einer Verbesserung der Situation von LSBTI unterzubringen. Die AG Rechte von LSBTI erarbeitete zudem das Papier „Corona ist weiblich“, in dem ebenfalls die besondere Situation von LSBTI in der Pandemie ausführlich Berücksichtigung fand. Das Papier fand über das Forum hinaus große Anerkennung; die einzelnen Problembereiche wurden am 2. Juni 2021 mit etlichen Referatsleiter*innen des BMFSFJ diskutiert. Die AG führte darüber hinaus am 7. Juni die gut besuchte Online-Veranstaltung „Abpfiff – rote Karte für Antifeminismus & Co.“ durch, in der Judith Rahner von der AAS über Ursachen, Strömungen und Auswirkungen von Antifeminismus informierte und gemeinsam mit den Teilnehmenden Strategien gegen solche Tendenzen diskutierte. Derzeit bereitet die AG eine zweiteilige Fortbildung „Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität als Menschenrechtsthemen“ für das FMR vor; Schwerpunkt wird die Situation von Trans*Personen sein.

                                                        • 5.2. Bundesstiftung Magnus Hirschfeld

                                                          Gemäß der Stiftungssatzung sitzen zwei Vertreter*innen des LSVD (mit einem Stimmrecht) im Kuratorium der Stiftung. Für den Zeitraum 2019 bis 2023 sind für den LSVD Gabriela Lünsmann und Axel Hochrein berufen.

                                                          Die 2011 gegründete Stiftung hat dieses Jahr ihr zehnjähriges Jubiläum gefeiert. In dem etwa zweistündigen Online-Festakt im Juni kamen auch viele Wegbegleiter*innen der BMH zu Wort. Außerdem boten die Referent*innen der Bundesstiftung den Zuschauer*innen einen persönlichen Einblick in ihre Arbeit in der Stiftung. Rückblickend kann gesagt werden, dass die Stiftung ein Leuchtturm der Sichtbarkeit für LSBTI auf Bundesebene geworden ist. Sie hat sich in dieser Zeit inhaltlich und organisatorisch im Rahmen ihrer Möglichkeiten entwickelt. Das bei ihrer Gründung festgelegte geringe Stiftungskapital hat sich dabei als problematisch für die Arbeit der Stiftung erwiesen. Deshalb erhielt die Stiftung auch im letzten Jahr wiederum eine institutionelle Förderung aus dem Bundeshaushalt. Die Finanzsituation bleibt aber unbefriedigend und ermöglicht der Stiftung keine wirklich effektive und nachhaltige Stiftungsarbeit mit größeren Projekten. Zudem ist durch die Bereitstellung von Bundesmitteln die Hauptaufgabe des Kuratoriums dahin gehend beschnitten, dass das Haushaltsrecht für die Stiftung durch das die Mittel zur Verfügung stellende Ministerium ausgeübt wird. Das Kuratorium wird in seiner Einflussnahme dadurch stark beschnitten.

                                                          Das vergangene Jahr war bedingt durch die Covid-Pandemie eine zusätzliche Behinderung in der Stiftungsarbeit, da Präsenzveranstaltungen nicht möglich waren und auch das Kuratorium erst im November 2020 online zusammenkam.

                                                          Die Amtszeit des geschäftsführenden Vorstandes Jörg Litwinschuh-Bartel endet im November 2021. Das BMJV als für die Stiftung zuständiges Ministerium hat den Vertrag nicht um eine weitere Amtszeit verlängert, sondern die Stelle öffentlich ausgeschrieben, in der Auswahlkommission wirkte auch Gabriela Lünsmann mit.

                                                          Es wird eine dringende Aufgabe der neuen Leitung des Ministeriums und des Bundestages nach der Bundestagswahl sein, die finanzielle Situation der Stiftung grundlegend zu verbessern und mit dem neuen Vorstand abzustimmen.

                                                          • 5.3. Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR)

                                                            Henny Engels vertritt den LSVD in der Mitgliederversammlung des Instituts. Zudem ist sie seit 2018 eine der Kassenprüferinnen. Das Institut widmet sich – seiner Aufgabe als nationale Menschenrechtsinstitution entsprechend – zahlreichen menschenrechtlichen Fragen im In- und Ausland. Bei der Mitgliederversammlung 2020 wurden drei Organisationen und zwei Einzelpersonen neu in den Trägerverein aufgenommen. Die Mitgliederversammlung beschloss zudem etliche Satzungsänderungen und wählte ein neues Kuratorium. Debattiert wurde auch die von der Institutsleitung vorgelegte Mehrjahresstrategie des DIMR. Bei der Mitgliederversammlung 2021 wurde eine Einzelperson neu in den Trägerverein aufgenommen. Zudem wurden die Satzung und die GO des Vereins an die Zeiten virtueller Gremiensitzungen angepasst. Diskutiert wurden auch menschenrechtliche Herausforderungen für die neue Legislaturperiode. Das Institut feierte 2021 sein 20-jähriges Bestehen. Dies konnte pandemiebedingt nicht in dem ursprünglich geplanten Ausmaß geschehen. Neben einigen Veranstaltungen gab es im unmittelbaren Anschluss an die Mitgliederversammlung 2021 eine interne (Online-)Feierstunde. Wegbegleiter*innen aus der Aufbauphase des Instituts, darunter auch Henny Engels, berichteten über ihre Erfahrungen mit der Arbeit des Instituts. Frauke Seidensticker, ehemals stellvertretende Direktorin, schilderte die Herausforderung, die mit dem Aufbau einer nationalen Menschenrechtsinstitution „aus dem Nichts“ verbunden waren. In einer zweiten Gesprächsrunde formulierten Vertreter*innen verschiedener Organisationen ihre Erwartungen an das DIMR. Abschließend diskutierten der ehemalige Direktor, Prof. Dr. Heiner Bielefeldt, und die heutige Direktorin, Prof. Dr. Beate Rudolf, künftige Herausforderungen für die Menschenrechte und Menschenrechtsarbeit angesichts einer sich in vielen Belangen dramatisch verändernden Gesellschaft hierzulande und weltweit.

                                                            • 5.4. Antidiskriminierungsstelle des Bundes

                                                              Der Beirat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat sich erst im Januar 2020 konstituiert und seitdem insgesamt viermal getagt. Das Bundesministerium für Frauen, Familien und Senioren beruft das Gremium für die Dauer einer Legislaturperiode. Die Leitung der Antidiskriminierungsstelle konnte wegen einer Konkurrenzklage um die Ausschreibung nicht besetzt werden. Sie lag deshalb kommissarisch in den Händen von Bernhard Franke. Er scheidet im Oktober 2021 aus dem Amt. Nach der Regierungsbildung wird der Beirat neu berufen.

                                                              Dem 16-köpfigen Gremium aus Entsandten von Institutionen und Verbänden mit Antidiskriminierungsauftrag gehören für den LSVD Helmut Metzner und Henny Engels an. Dem Beirat sitzt Barbara John, die langjährige Ausländerbeauftragte des Berliner Senats vor.

                                                              Der Beirat hat sich vor dem Hintergrund der Probleme um eine rechtssichere Nachbesetzung der Leitung der ADS dafür ausgesprochen, die Position als Wahlamt zu gestalten, das auf Vorschlag der Bundesregierung durch den Bundestag besetzt wird.

                                                              Die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle und damit auch ihres Beirates stand 2020 und 2021 ganz im Zeichen der Pandemie. Die Ausnahmesituation führte zu einem erheblichen Anstieg der Beratungsanfragen, besonders als Asiaten gesehene Menschen wurden wegen des ersten Auftretens des Covid-Virus in China Ziel von diskriminierenden Verhaltensweisen.

                                                              Die Servicestelle der ADS konnte die Verdoppelung vor allem der telefonischen Beratungsanfragen im Jahr 2021 nur mit Unterstützung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bewältigen, um den Weiterbetrieb ihrer Telefonberatung aufrechtzuerhalten. Deshalb konnte auch Anregung des LSVD, im Dialog mit der Privatwirtschaft für einen Fond zu werben, der Menschen (ggf. auch kollektiv) entschädigt, die bis zur Abschaffung von § 175 StGB zum Beispiel durch Entlassungen Einbußen in ihrer Erwerbsbiografie beeinträchtigt wurden.

                                                              Im weiteren Verlauf der Pandemie brachte sich der LSVD mit Kritik ein, die darauf abgezielt hat, dass die Reise- und Kontaktbeschränkungen zur Infektionseindämmung die Bedürfnisse nicht heterosexueller und insbesondere binationaler Ehen und Partnerschaften nicht ausreichend berücksichtigt hat.

                                                              2021 widmete sich der Beirat der vorbereitenden Beratung des vierten gemeinsamen Berichts von insgesamt 76 Einrichtungen der Antidiskriminierung, der nach Übergabe an den Bundestagspräsidenten im Oktober 2021 der Öffentlichkeit präsentiert werden soll. Er erörtert konkreter Handlungsansätze in allen relevanten Lebensbereichen (Arbeitsleben, Ämter und Behörden, Bildung, Medien und Öffentlichkeit, Polizei und Justiz, Verwaltung) und empfiehlt, die institutionellen Strukturen der Antidiskriminierung und Beratung zu stärken, die Diskriminierung durch Datenerhebung sichtbar zu machen und alternative Verfahren zur Streitbeilegung und Schlichtung gegenüber der gerichtlichen Klärung auszubauen.

                                                              Der LSVD hat für alle Bemühungen darum geworben, Vielfalt und Antidiskriminierung als Bereicherung und damit Vorteil der Gesellschaft so zu kommunizieren, dass Maßnahmen zur Vorbeugung von Diskriminierung gegenüber der bloßen Klage und Repression im Nachhinein an Gewicht gewinnen. Damit könne das Anliegen Breite und Wirksamkeit gewinnen.

                                                              • 5.5. Bündnis Solidarität mit den Sinti und Roma Europas

                                                                In diesem Bündnis ist der LSVD durch Helmut Metzner und Henny Engels vertreten. Das Bündnis ist getragen von der Überzeugung, dass es Aufgabe der gesamten bürgerlichen Gesellschaft, der Medien und der Politik ist, roma- und sintifeindliches Denken und Handeln zu benennen, zu verurteilen, dagegen anzugehen und den Betroffenen ihre Solidarität auszusprechen. In den zurückliegenden Monaten gab es einige, auch tiefergehende Auseinandersetzungen, wie das Bündnis künftig gedeihlich zusammenarbeiten kann. Helmut Metzner und Henny Engels haben sich dafür eingesetzt, dass diese Schwierigkeiten überwunden werden können; Henny Engels hat einige der Sitzungen zur Klärung dieser Frage moderiert. Aktuell ist die Verständigung über den weiteren Weg des Bündnisses noch nicht abgeschlossen.

                                                                • 5.6. Rundfunkräte

                                                                  Der LSVD ist weiterhin in vier Rundfunkräten öffentlich-rechtlicher Sender vertreten: ZDF, Deutschlandradio, Radio Bremen und Saarländischer Rundfunk. In Rheinland-Pfalz, NRW, Niedersachsen und im Saarland ist der LSVD zudem in den Landesmedienanstalten vertreten, die die privaten Sender beaufsichtigen.

                                                                  LSVD-Geschäftsführer Klaus Jetz ist seit 2019 Mitglied im Hörfunkrat und im Programmausschuss von Deutschlandradio. Der Hörfunkrat hat unter anderem die Aufgabe, Richtlinien für die Sendungen aufzustellen und deren Einhaltung gemäß der im Staatsvertrag aufgeführten Bestimmungen zu überwachen. Der Programmausschuss vertritt auch die Hörer*innenschaft des DLR, begleitet das Programm kritisch und gibt Anregungen für die Hausleitung. Auch Beschwerden der Hörer*innen werden hier behandelt. Corona bedingt finden die vierteljährlichen Sitzungen seit Frühjahr 2020 online statt. Die letzte Präsenzsitzung fand im September 2020 in Berlin statt. Die für Anfang September 2021 geplante Präsenzsitzung in Berlin wurde wegen des Bahnstreiks abgesagt und wieder in eine digitale Veranstaltung umgewandelt.

                                                                  Themen im Berichtszeitraum waren etwa gendergerechte Sprache im Hörfunkrat und seinen Ausschüssen, Programmbeschwerden, Programminhalte des Senders wie Themenvielfalt oder die Denkfabrik 2021, Berichte zur Berichterstattung über die Wahlen in den USA, Berichte der Landeskorrespondent*innen zu Landtagswahlen, der Rundfunkbeitrag und das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, der Bericht der Gleichstellungsbeauftragten oder die Diversität in der Belegschaft. Neben dem Thema gendergerechte Sprache setzt sich Klaus Jetz bei Programmbeschwerden und insbesondere im Programmausschuss für die thematische Vielfalt und Vielfalt der Gesprächspartner*innen ein.

                                                                  • 5.7. Deutscher Paritätischer Gesamtverband

                                                                    Henny Engels arbeitet im AK Frauen des Paritätischen Gesamtverbandes mit. Derzeit erarbeitete der AK ein neues frauenpolitisches Grundlagenpapier für den Verband. Sie nahm zudem an der Konferenz der überregionalen Mitgliedsorganisationen des Paritätischen am 22. April teil, bei der u. a. in Vorbereitung für den Verbandsrat Eckpunkte zum menschenrechtlichen Schutz von sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität vorgestellt und diskutiert wurden. Stefanie Lünsmann-Schmidt nahm an dieser Konferenz der überregionalen Mitgliedsorganisationen am 24. September teil. Das dort verabschiedete Grundsatzpapier zur sozialpädagogischen Mädchen*arbeit entstand in Rücksprache und Beratung mit dem LSVD, ein trans*inklusiver Begriff von Mädchen* konnte eingebracht und (gewissermaßen „Huckepack“) verabschiedet werden. Insgesamt ist zu konstatieren, dass die Mitarbeit im DPWV Früchte trägt, d. h. es uns regelmäßig sehr gut gelingt, unsere Positionen und „Wordings“ in den Papieren und Beschlüssen der DPWV-Gremien unterzubringen und das Thema, gemeinsam mit den anderen LSBTI-Verbänden, die im Paritäter organisiert sind, so Stück für Stück in den Strukturen zu verankern.

                                                                  • 6. Organisation
                                                                    • 6.1. Mitarbeitende

                                                                      Im Hauptstadtbüro ist weiterhin Markus Ulrich als LSVD-Pressesprecher und Leiter des Hauptstadtbüros tätig. Franka Braun arbeitet in der Pressestelle mit einer halben Stelle im Bereich Öffentlichkeitsarbeit. René Mertens ist mit einer Dreiviertelstelle im LSVD-Projekt „Selbstverständlich Vielfalt. Kompetenznetzwerk zum Abbau von Homophobie und Trans*feindlichkeit“ im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ sowie mit einer Viertel-Stelle als Koordinator zur Unterstützung der LSVD-Landesverbände beschäftigt. Christian Rudolph ist seit Jahresbeginn als Mitarbeiter im vom DFB geförderten Pilotprojekt „Kompetenz- und Anlaufstelle für Sexuelle und Geschlechtliche Vielfalt im Fußball“ mit einer vollen Stelle angestellt. Sarah Kohrt arbeitet weiterhin im Hauptstadtbüro als Leiterin des Projektes „Menschenrechtsverteidiger*innen“ (in 2020 „Internationale Menschenrechtsdebatten“) im Rahmen der Projektförderung, die das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unserer Hirschfeld-Eddy-Stiftung auf Beschluss des Deutschen Bundestages zukommen lässt.

                                                                      Seit September 2020 ist Sarah Ponti als LSVD-Grundsatzreferentin mit einer Dreiviertel-Stelle im Hauptstadtbüro beschäftigt. Danilo Höpfner unterstützt nach wie vor als Honorarvertragsnehmer den LSVD in den Bereichen Fundraising und Marketing. Die LSVD-Rechtsberatung hat zum 1. Juli 2021 die Berliner Anwältin Barbara Wessel als Honorarvertragsnehmerin übernommen, nachdem Lisa Lührs diese niedergelegt hatte. Rechtsanwalt Dr. Thomas Hahn aus Berlin ist weiterhin ehrenamtlicher Datenschutzbeauftragter des LSVD, seiner Landesverbände und der Hirschfeld-Eddy-Stiftung.

                                                                      Im Projekt „Queer Refugees Deutschland“ in der Bundesgeschäftsstelle in Köln arbeiten weiterhin Ina Wolf und Lilith Raza mit einer vollen Stelle in dem von der Integrationsbeauftragten geförderten Projekt „Queer Refugees Deutschland“. Im Rahmen dieses Projektes berät seit 01.07.2021 die Berliner Anwältin Inken Stern LSBTI-Asylsuchende in Rechtsfragen.

                                                                      Guido Schäfer unterstützt nach wie vor den LSVD und die HES an einem Tag pro Woche ehrenamtlich. Jürgen Rausch arbeitet mit einer vollen Stelle im vom Bundesprogramm „Demokratie leben!“ unterstützten LSVD-Projekt „Selbstverständlich Vielfalt. Kompetenznetzwerk zum Abbau von Homosexuellen- und Trans*feindlichkeit“. Mit je einer halben Stelle übernimmt er die Leitung des LSVD-Projektteils bzw. die Koordination des Kompetenznetzwerks. Er arbeitet dabei eng mit René Mertens im Hauptstadtbüro zusammen. Zudem arbeiten in diesem Projekt Lucie Veith als Werkvertragsnehmerin, Charlotte Wunn und Danis Dennis Döbbecke in Teilzeit im Projektbereich Akzeptanz und Vernetzung intergeschlechtlicher Menschen. Als Bürokraft unterstützt weiterhin Juliane Steinbrecher mit 18 Wochenstunden den LSVD. Ahmed Elpelasy ist weiterhin Webmaster und Systemadministrator des LSVD. In der LSVD-Bundesgeschäftsstelle arbeiten weiterhin Sandra Jonas als Finanzreferentin und Klaus Jetz als Geschäftsführer für den LSVD und die Hirschfeld-Eddy-Stiftung. Vom März 2021 bis Ende September 2021 wurde das Team der Bundesgeschäftsstelle durch den honduranischen Stipendiaten José Zambrano verstärkt.

                                                                      • 6.2. Umzug der Bundesgeschäftsstelle

                                                                        Einen Kraftakt im Frühjahr 2021 stellte der Umzug der Bundesgeschäftsstelle in Köln dar. Seit 1. März sind wir nach einem Intermezzo von sieben Jahren im Agnesviertel zurück in der Altstadt. Die Bundesgeschäftsstelle befindet sich nunmehr wieder am Heumarkt, in der Rheingasse 6, in unmittelbarer Nachbarschaft zum Overstolzenhaus, dem ältesten Haus Kölns.

                                                                        • 6.3. Mitgliederentwicklung und -werbung

                                                                          Nach dem Mitgliederhoch zur Einführung der Ehe für alle mit 4587 zum Jahresbeginn 2018 konnte der Abwärtstrend der Jahre 2018 und 2019 deutlich gebremst und 2020 mit einem Nettozuwachs von 35 positiv umgekehrt werden. Zum 1. September 2021 haben wir die Mitgliederzahl des Jahres 2017 von seinerzeit 4466 übertroffen und zählen nun 4470 Mitglieder.

                                                                          Die Entwicklung ist umso erfreulicher, als dass dem LSVD die wichtigen Wege der Mitgliedergewinnung im unmittelbaren Dialog pandemiebedingt weitgehend verschlossen blieben.

                                                                          Auch wenn digitale Veranstaltungsformate kein umfassender Ersatz für den unmittelbaren Austausch sein können, haben sie in der Pandemie doch offenbar einige Wirkung gezeigt. Der Austausch mit den Aktiven der Länder blieb auch im zweiten Ausnahmejahr bei weitgehendem Verzicht auf Präsenzveranstaltungen mindestens virtuell rege. So konnten wir bewährte Formate kostengünstig im Netz fortsetzen.

                                                                          Den Landesverbänden fiel die heraufordernde Aufgabe zu, insbesondere weniger internetaffine Mitglieder in den Kommunikationsmaßnahmen zu berücksichtigen.

                                                                          Der selbstkritische Austausch des Bundesvorstands mit den Landesverbänden, die zuletzt Probleme mit überproportionalen Mittgliederverlusten hatten, wird fortgesetzt. In den größten Mitgliedsverbänden ist die Neuausrichtung nach eingehender Ursachenanalyse und entsprechenden Maßnahmen bereits im Gang oder abgeschlossen.

                                                                          Der LSVD versammelt auch 112 juristische Personen (Vereine, Gruppen, Organisationen). Sie bleiben wichtige Inputgeber, aber auch Resonanzräume für unsere Arbeit und Anliegen.

                                                                          Trotz der inzwischen eingetretenen Aufwärtsbewegung bei der Mitgliederzahl müssen die von der Pandemie unterbrochenen Pfade zu neuen Mitgliedern und Vielfaltsverteidiger*innen wieder aufgenommen werden.

                                                                          Im Verbund mit der hohen Servicebereitschaft der haupt- und ehrenamtlichen Kräfte in den Ländern, im Vorstand, in Hauptstadtbüro und der Kölner Geschäftsstelle gegenüber Mitgliedern und Interessierten findet der LSVD durch pointierte Presse- und Öffentlichkeitsarbeit breite Resonanz. Gemeinsame Aufgabe aller Mitglieder und ihrer gewählten Vorstände bleibt es, diesen Zuspruch in aktive Unterstützung umzumünzen.

                                                                          • 6.4. Friend-/Fundraising und Sponsoring

                                                                            Der LSVD erfreut sich stabiler Einnahmen aus den Beiträgen seiner Mitglieder. Die Akquise öffentlicher Mittel verschafft dem Verband über diese Basisfinanzierung hinaus Bewegungsspielraum, auch wenn die Verwaltung und Bewirtschaftung staatlicher Zuschüsse bürokratisch und personalintensiv bleibt. Erfreulich ist immerhin, dass es gelungen ist Finanzierung der Menschenrechtsarbeit des LSVD unter dem Dach der Hirschfeld-Eddy-Stiftung durch Mittel aus dem Bundeshaushalt zu verstetigen.

                                                                            Vor dem Hintergrund der absehbaren Anstrengungen zur Bewältigung der finanziellen Folgen der Pandemie hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier am 10. Mai 2021 prophezeit: „Der Kassensturz wird kommen.“ Für Nichtregierungsorganisationen wie den LSVD heißt dies: Wir müssen dafür sorgen, dass auch künftige Koalitionen den Wert unserer Projekte schätzen und durch Projektmittel fördern.

                                                                            Wir müssen aber auch die Bemühungen zum Fundraising, die unter den erschwerten Bedingungen der Coronakrise und ihrer Auswirkungen auf das Wirtschaftsleben wenigstens aufrechterhalten werden konnten, weiter verstärken, wenn die Bereitschaft der Privatwirtschaft sich wieder stärker zeigt, Mittel im Bereich aktiver sozialer Verantwortung (Corporate Social Responsibility) zu investieren.

                                                                            Immerhin konnten wir mit alten und neuen Sponsoringkooperationen den Mitteleinsatz unserer Teilzeithonorarkraft im Fund- und Friendraising mehr als kompensieren und Anreize für Neumitglieder auf den Weg bringen, die mit der Bestätigung ihres Beitritts einen Gutschein erhalten werden.

                                                                            Erfreulich ist auch, dass einzelne Firmen zum Beispiel bei Sportereignissen für ihre Mitarbeiterschaft Geld für die Aktivitäten des LSVD gesammelt haben.

                                                                            Wir haben unsere Spendenaktionen 2020 und 2021 fortgesetzt und konnten so die Rechtshilfe für polnische Partnerorganisationen und Einzelpersonen in der Auseinandersetzung gegen die „LSBTI-freie Zonen“ unterstützen, aber auch eine COVID-Hilfe Afrika für LSBTI-Kräften vor Ort realisieren.

                                                                            Unsere Bitte um Spenden konnten wir auch durch unentgeltlich verfügbar gemachte Werbebotschaften im Rundfunk verstärken.

                                                                            Der LSVD profitiert im ausbaufähigen Umfang davon, dass der Online-Händler Amazon über sein Programm Amazon Smile einen Anteil des Umsatzes von Kunden, die dieses Programm nutzen, ohne Zusatzkosten für die Bestellenden an den LSVD abführt. Dies kann noch stärker beworben werden

                                                                            Zudem konnte ein Sponsor gewonnen werden, der unsere Arbeit durch Coaching begleiten soll. 2020 haben wir mit der Kommunikationsagentur We Do Berlin einen Prozess zur Weiterentwicklung des LSVD als Marke in der LSBTI-Menschenrechtsarbeit eingeleitet. Er ist durch die Pandemie ins Stocken geraten und muss wie die für 2021 vereinbarten Maßnahmen zur Stärkung unserer Fähigkeiten, unsere Arbeit auch online, insbesondere in den Sozialen Medien zu präsentieren, beherzt fortgesetzt werden.

                                                                            Wir können und wollen uns als Selbstorganisation selbstbewusster Menschenrechtsverteidiger*innen mit Blick auf die Zielgruppen unter 30 Jahren noch attraktiver profilieren. Dazu werden wir die in den vergangenen Jahren aufgenommen Gesprächsfäden zu den Sponsoring-Verantwortlichen der britischen Partnerorganisation Stonewall wieder aufnehmen. Die Praxis dort zeigt, dass sich die Investition in Personal für das Fundraising und Sponsoring, das immer auch eine Erweiterung des Freundeskreises für den LSVD ist, bezahlt macht und uns für unsere Kernaufgaben stärkt.

                                                                            • 6.5. Verbandstag 2020

                                                                              Unter dem Motto „Frei und sicher leben“ fand am 10. Oktober 2020 der 32. LSVD-Verbandstag Corona bedingt erstmals als Online-Veranstaltung statt. Eigentlich hatten wir zum 30-jährigen Verbandsjubiläum nicht nur eine Präsenzveranstaltung am 25. und 26. April 2020 in Berlin geplant, sondern zudem auch einen Empfang in Schloss Bellevue, zu dem uns der Bundespräsident eingeladen hatte. All dies fiel der Pandemie zum Opfer.

                                                                              Schwerpunktthema des Online-Verbandstages war die Bekämpfung LSBTI-feindlicher Hasskriminalität. Nach einer Videobotschaft des Präsidenten des Bundeskriminalamtes Holger Münch moderierte Stefanie Lünsmann-Schmidt eine Gesprächsrunde zum Schwerpunktthema mit Kriminaldirektor Wolfram Pemp, Leiter der Zentralstelle für Prävention beim Landeskriminalamt Berlin und Antisemitismusbeauftragter der Polizei Berlin, Şefika Gümüş, Landeskoordination Anti-Gewalt-Arbeit für Lesben, Schwule und Trans* in NRW, Günter Dworek, LSVD-Bundesvorstand, und Roman Heggli, Pink Cross, Bern.

                                                                              Ein weiteres Thema des Verbandstages war die Situation in Polen. Die Teilnehmenden verabschiedeten den Antrag „Steigenden Hass stoppen, LSBTI verteidigen. Politik und Zivilgesellschaft müssen Solidarität mit polnischen LSBTI zeigen“.

                                                                              In den Vorstand (wieder)gewählt wurden Stefanie Lünsmann-Schmidt, Patrick Dörr, Henny Engels, Günter Dworek, Christian Rudolph und Andre Lehmann. Weiterhin für ein Jahr im Amt waren Axel Hochrein, Gabriela Lünsmann, Helmut Metzner und Alfonso Pantisano.

                                                                              • 6.6. BLT 2020 / BLK

                                                                                René Mertens unterstützt die Landes- und Ortsverbände im Rahmen der Bund-Länder-Koordination und fungiert als Schnittstelle zwischen den landesverbandlichen Strukturen, dem Bundesverband und dem LSVD-Projekt im Kompetenznetzwerk „Selbst.verständlich Vielfalt“. In der Pressestelle übernimmt die Bund-Länder-Koordination in der Abwesenheit des Pressesprechers auch dessen Vertretung.

                                                                                Die Corona-Pandemie prägte das Berichtsjahr 2020/2021 erheblich. Kurz vor Weihnachten 2020 kritisiert der LSVD in Bund und Ländern die Formulierung der geplanten Ausnahmeregelungen bei den Kontakteinschränkungen. Die Ausnahmeregelungen vieler Bundesländer galten nur für den engsten Familienkreis und Verwandte in gerader Linie. Damit konzentrierten sich einige Länder auf die biologische Ursprungsfamilie und ließen den besonderen Stellenwert von Freundschaften als Wahl- und Ersatzfamilie für LSBTI völlig außer Betracht. Die BLK-Stelle koordinierte die Kontakte zu den Landesregierungen und machte gemeinsam mit den Landesverbänden konkrete Vorschläge zur Anpassung der geplanten Ausnahmeregelungen.

                                                                                Darüber hinaus fanden 2021 in sechs Bundesländern Landtagswahlen statt. Die BLK-Stelle hat besonders die Verbände in Baden-Württemberg, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern bei der Erstellung und Auswertung der Wahlprüfsteine unterstützt. In Thüringen wurde die Wahl verschoben und letztendlich konnte der Landtag nicht wie geplant aufgelöst werden, um den Weg für Neuwahlen freizumachen. Die Wahlprüfsteine des LSVD sind der Lackmustest für die Parteien zum Thema Queerpolitik und erfreulicherweise regelmäßiger Bestandteil der Berichterstattung zu den Wahlen.

                                                                                Im Zusammenhang mit den kommenden Landtagswahlen in Niedersachsen 2022 hat der Landesverband Niedersachsen-Bremen eine bisher einmalige Kampagne auf den Weg gebracht, um die Bedarfe von queeren Menschen in Niedersachsen zu sammeln. Seit dem 17. Mai reist die „Säule der Vielfalt“ durch zehn niedersächsische Städte. Alle Menschen konnten an den Stationen der Säule bis zum 02. Oktober ihre Anregungen für ein vielfältiges Leben in Niedersachsen in die Säule werfen. Im Spätherbst fließen dann alle Vorschläge in ein LSVD-Forderungspapier an die Parteien zur nächsten Landtagswahl in Niedersachsen. Damit sollen die Parteien für die Bedarfe von LSBTI sensibilisiert werden. Die Bund-Länder-Koordination begleitete das Projekt von Anfang an und unterstützte bei der Suche nach Fördermitteln sowie bei der Pressearbeit.

                                                                                Die Unterstützung der Landesverbände im Vorfeld von Wahlen und die Begleitung der jeweiligen Koalitionsverhandlungen ist eine der Kernaufgaben der Bund-Länder-Koordination. Neben den Fragen zur Ausgestaltung der landespolitischen Forderungen unterstützte der Bundesverband die Strukturen in den Ländern auch bei der Erstellung von Pressemeldungen, bei der Planung und Durchführung von digitalen Mitgliederversammlungen, Fachveranstaltungen oder auch bei Stellungnahmen. So konnten beispielsweise für den LSVD Thüringen Stellungnahmen zu Themen wie dem Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) oder zur Gesundheitspolitik erstellt werden.

                                                                                Erfreulicherweise konnte im Zusammenwirken mit den Landesverbänden in Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und dem Bundesverband erreicht werden, dass es zukünftig auch im MDR-Rundfunkrat einen Sitz für LSBTI geben wird. Das Land Sachsen-Anhalt wird diesen Sitz zukünftig stellen. Im Gegensatz zum MDR klammerten die Landesregierungen der Bundesländer Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen bei der Novellierung des NDR-Staatsvertrages die Zusammensetzung des Rundfunkrates aus und versäumten es, das Gremium am Gebot der Vielfaltssicherung auszurichten. Der LSVD protestierte gegen dieses Versäumnis bei allen Landesregierungen und forderte die Zusammensetzung des Gremiums schnellstmöglich anzupassen.

                                                                                Nachdem die BLK-Stelle den LSVD Bayern 2019/2020 im Rahmen eines virtuellen Brainstormings zur Frage von Bedarfen und Forderungen zur „Stärkung der Beratungsstruktur queerer Menschen im ländlichen Raum“ unterstützte, konnte der Landesverband Bayern nun gemeinsam mit dem Bayerischen Jugendring (BJR) und der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) ein Projekt zum Aufbau einer bayernweiten Plattform für Informationsmöglichkeiten sowie zur Vernetzung landesweiter und regionaler Akteur*innen in der Beratung, Weiterbildung und Arbeit mit LSBTI anstoßen.

                                                                                In Sachsen unterstützte die Bund-Länder-Koordination das wachsende Team der Geschäftsstelle in Chemnitz und beriet die Projekte „Information Center for LGBTI Refugees Chemnitz“ und „Queer am Arbeitsplatz“ in allen Fragen der Projektarbeit.

                                                                                Im Saarland lieferte die BLK-Stelle weitere Impulse für die Fortschreibung des Landesaktionsplans „Vielfalt sexueller und geschlechtlicher Identität akzeptieren – gegen Homo- und Transfeindlichkeit“.

                                                                                Darüber hinaus war die BLK-Stelle für alle inhaltlichen Fragen der Landes- und Ortsverbände ansprechbar, stärkte die ehrenamtlichen Strukturen, unterstützte bei der Personalauswahl, bei der Ausgestaltung von Satzungen und vermittelte bei Konflikten. Die Unterstützung bei der Fördermittelakquise ist ebenfalls für die Landesverbände wichtig und wird regelmäßig in Anspruch genommen.

                                                                                 

                                                                                Aktionspläne gegen Homo- und Transphobie

                                                                                Nach dem die Bund-Länder-Koordination die Erstellung eines ersten zivilgesellschaftlichen Entwurfes für einen zukünftigen Landesaktionsplan gegen Homo- und Transphobie im Saarland begleitet hatte, wurde dieser im Spätherbst 2020 von der Landesregierung verabschiedet. Derzeit beteiligt sich die BLK-Stelle an der Fortschreibung im Saarland und auch in Hamburg. Bayern ist nach wie vor das einzige Bundesland ohne Aktionsplan. Zumindest fördert das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ein neues Projekt zum Ausbau der Beratungsstrukturen für LSBTI in Bayern. Im Rahmen des Projektes, an dem auch der LSVD Bayern beteiligt ist, soll eine bayernweite Plattform für Informationsmöglichkeiten sowie zur Vernetzung landesweiter und regionaler Akteur*innen in der Beratung, Weiterbildung und Arbeit mit LSBTI aufgebaut werden.

                                                                                Neben der Stärkung der Verbandsarbeit, der Projektplanung und der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit unterstützte die Bund-Länder-Koordination die landesverbandlichen Strukturen auch personell auf dem CSD Köln, durch Fundraising, durch Beiträge für Verbandszeitschriften wie die Queerzeit und bei der Planung und Durchführung von Webtalks. So führte der LSVD Hamburg mit Unterstützung der BLK im Rahmen der bestehenden Partnerschaft zwischen Hamburg und St. Petersburg eine dreiteilige Talkreihe mit Aktivist*innen aus Deutschland und Russland durch. In Berlin unterstützte die Stelle den Landesverband Berlin-Brandenburg bei den „Respect Gaymes“. Ferner konnten die Landesverbände auch bei Gesprächen mit Ministerien unterstützt werden. Gemeinsam mit dem LSVD Thüringen übernimmt die BLK-Stelle die Vertretung des LSVD im Kuratorium des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ) in Jena.

                                                                                 

                                                                                Bund-Länder-Treffen 2020/2021 in Hamburg

                                                                                Pandemiebedingt konnte das Treffen der Landesverbände und des Bundesverbandes nicht in Hamburg stattfinden und musste auf Oktober 2021 verschoben werden. Inhaltlich wird es bei dem Treffen in Hamburg vor allem auch um das Thema LSBTI-feindliche Hasskriminalität gehen. Dazu wurden Ansprechpersonen für LSBTI verschiedener Landespolizeien zu dem Treffen angefragt. Außerdem soll zum 25-jährigem Jubiläum des LSVD Hamburg ein Senatsempfang im Rathaus Hamburg stattfinden.

                                                                                 

                                                                                LSVD-Arbeit in Zeiten von Corona

                                                                                Leider wirkt sich die Pandemie noch immer massiv auf die ehrenamtliche Arbeit der Landesverbände aus. Gleichzeitig gab die Pandemie auch den Anstoß für eine stärkere Digitalisierung von Veranstaltungen und anderen Aktivitäten der Landesverbände. So konnte ein regelmäßiger virtueller Austausch zwischen den Landesverbänden und dem Bundesverband als festes Format etabliert werden. Neben dem reinen Austausch standen auch Fokus-Treffen zu Themen wie Regenbogenfamilien, Migration und Flucht sowie zur internationalen Arbeit auf der Agenda des neuen Formats. Dadurch konnte die Kommunikation und die Stärkung der Ehrenamtlichen untereinander gestärkt werden. Die Bund-Länder-Koordination hat gemeinsam mit dem LSVD Thüringen auch eine neue Fortbildungsreihe zur Qualifizierung und Professionalisierung des Ehrenamts angestoßen – die „LSVD-Akademie“. Im November oder Dezember soll der erste Workshop der Akademie zum Thema „Leichte und einfache Sprache“ stattfinden. Es ist angedacht, regelmäßig im Jahr Fortbildungen für Vorstände und Aktive in den Landesverbänden anzubieten.

                                                                                • 6.7. Rechtsberatung

                                                                                  Der Bundesvorstand hatte die schwierige Aufgabe, die Rechtsberatung nach dem Tod von Manfred Bruns auf neue Beine zu stellen. Dies hat Rechtsanwältin Lisa Lührs bis Juni 2021 sehr engagiert getan. Da sie sich beruflich verändert hat, musste die Tätigkeit im Mai 2021 neu ausgeschrieben werden. Erfreulicherweise konnten die Berliner Rechtsanwältinnen Inken Stern und Barbara Wessel dafür gewonnen werden.

                                                                                  Im Rahmen der Ausschreibung haben sich mehrere viele Jurist:innen gemeldet, die den LSVD gerne mit ihrer Expertise unterstützen möchten. Da der LSVD ja eine beachtliche Geschichte in der Strategie der strategischen Prozessführung und auch in der Entwicklung rechtpolitischer Forderungen und deren Durchsetzung hat, hat Bundesvorstand Gabriela Lünsmann die Idee entwickelt, aus diesem Potenzial zu schöpfen und einen juristischen Jour Fixe ins Leben gerufen, der diese Expertise vereint und im besten Fall eine Art juristischen Think Tank entstehen lässt für die zukünftige rechtspolitische Arbeit.

                                                                                • 7. Ausblick

                                                                                  Die kommenden Wochen und Monate werden nicht weniger spannend: Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Tätigkeitsberichts liegen die Bundestagswahlen erst wenige Tage zurück. Wir werden die Sondierungsgespräche und Koalitionsverhandlungen aktiv begleiten und für unsere Anliegen werben. Uns geht es darum, Ungerechtigkeiten zu beseitigen, die Menschenrechte international zu schützen sowie Respekt und Vielfalt in unserer Gesellschaft zu stärken. Die kommende Bundesregierung darf drängende LSBTI-Themen nicht auf die lange Bank schieben. Nach den Bundestagswahlen 2021 brauchen wir einen queerpolitischen Aufbruch!

                                                                                  Es gibt reichlich offene Aufgaben in der LSBTI-Politik. Für diese Themen werden wir uns auch künftig einsetzen, indem wir unsere laufenden und äußerst erfolgreichen Projekte fortführen, neue politische Allianzen aufbauen und bestehende vertiefen. Grundlage für unsere in weiten Teilen erfolgreiche Lobbyarbeit ist und bleibt die Weiterentwicklung unserer Programmatik. Wir wollen den (hoffentlich) anstehenden politischen Umbruch nutzen, um unseren Positionen während der beginnenden Legislaturperiode stärker Gehör zu verschaffen!