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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Wie kann die Kinder- und Jugendhilfe junge queere Geflüchtete unterstützen

Vulnerabilität, Schutzbedarfe und Rechte: Strategien und Handlungsempfehlungen

Flüchtlingsunterkünfte sind für minderjährige junge LSBTIQ* häufig Angsträume. Sie erleben dort Gewalt gegen geoutete LSBTIQ*. Es gibt kaum Unterstützungsangebote, die junge LSBTIQ* stärken und mit Familien in den Dialog treten, oder Schutzkonzepte, die auch minderjährige queere Geflüchtete einbeziehen

Zeichnung von mehreren Menschen vor einem Regenbogen mit dem Titel "Junge queere Geflüchtete begleiten, unterstützen und schützen"

(Lesedauer 5 Min.)

Jedes Jahr flüchten unzählige lesbische, schwule und bisexuelle Personen nach Deutschland, da ihnen in ihren Herkunftsländern aufgrund ihrer sexuellen Orientierung Verfolgung seitens des Staates, der Familie oder der Gesellschaft droht. Darunter sind auch junge und meist minderjährige Asylsuchende.

Aber auch unter den Geflüchteten, die im Familienverbund vor Krieg, Hunger oder Vertreibung geflohen sind, gibt es junge LSBTIQ*. Einschüchterung und der Zwang sich zu verleugnen, bedeuten starke psychische Belastungen für diese Minderjährigen und jungen LSBTIQ*. Die Flüchtlings-Unterkünfte stellen für sie häufig Angsträume dar. Sie erleben dort Gewalt gegen geoutete LSBTIQ*. Gleichfalls gibt es kaum Unterstützungs-Angebote, die junge LSBTIQ* stärken und mit Familien in den Dialog treten.

Welchen Zugang gibt es für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe und queere Beratungs-Strukturen, um junge LSBTIQ* vor Gewalt und Anfeindungen zu schützen und in ihrem Aufwachsen zu begleiten? Wie können Coming-out-Prozesse begleitet werden und ein unterstützendes Umfeld für die queeren Jugendlichen geschaffen werden? Existieren Schutzkonzepte, die auch minderjährige queere Geflüchtete einbeziehen?

Darüber diskutierten im Rahmen des 5. Regenbogen-Parlaments 2021, Alva Träbert (Referentin BeSAFE - Besondere Schutzbedarfe bei der Aufnahme von Geflüchteten erkennen / Leitung Schulungsprojekt LSBT*I* und Flucht, Rosa Strippe e.V.), Lisa vom Felde (Referentin BeSAFE / Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer - BAfF e.V.) und Orion (Jugendgruppe Spektrum / In-Haus)

Videoaufzeichnung des Talks "Junge queere Geflüchtete begleiten, unterstützen und schützen"

Inhaltsverzeichnis

  1. Vulnerabilität, Schutzbedarfe und Rechte von queeren Geflüchteten
  2. Praktische Erfahrungen in der Begleitung und Unterstützung junger queerer Geflüchteter
  3. Persönliche Erfahrungen junger queerer Menschen
  4. Impulse aus dem Fachgespräch

1. Vulnerabilität, Schutzbedarfe und Rechte von queeren Geflüchteten

1.1 EU-Aufnahme-Richtlinien, EU-Qualifikations-Richtlinie und Asylgesetz

Lisa vom Felde erläuterte die Bedeutung besonderer Schutzbedarfe von Geflüchteten. Dazu ging sie zunächst auf den Begriff Vulnerabilität ein. Vulnerabilität bedeutet Verletzlichkeit und in diesem Kontext, wie anfällig eine Person für Anfeindungen, Diskriminierungen und Gewalt ist. Für den Gewaltschutz ist das relevant, da mit einer erhöhten Vulnerabilität auch die Wahrscheinlichkeit steigt, erneut Gewalt und Anfeindungen zu erfahren.

Innerhalb der geforderten Mitwirkungspflichten im Asylverfahren können Antragsstellende retraumatisiert werden, wenn sie die jeweiligen Fluchtgründe (chronologisch, nachvollziehbar) darstellen sollen. Häufig wird bei den Anforderungen im Verfahren vergessen, dass sowohl die Fluchtgründe als auch die Flucht an sich zu Trauma-Folge-Störung führen können. Nicht über traumatische Erlebnisse sprechen zu können und die Erinnerung daran zu vermeiden kann ein Symptom von Trauma-Folge-Störungen sein.

Zwar sind LSBTIQ*-Geflüchtete nicht explizit in der EU-Aufnahme-Richtlinie 2003/9/EG bzw. 2013/33/EU als besonders schutzbedürftig aufgelistet, doch ist die Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität laut der EU-Qualifikationsrichtlinie 2011/95/EU und dem Asylgesetz ein anerkannter Asylgrund.

Die Aufnahmerichtlinie enthält nicht nur die Informationspflicht (Rechte im Asylverfahren, Anlaufstellen), sondern sichert Asylsuchenden auch den Zugang zu rechtlicher Vertretung im Klageverfahren. Allerdings wird diese Beratung in vielen Fällen vom BAMF durchgeführt. Somit ist dieses Angebot nicht unabhängig und auch nicht flächendeckend für jede Person erreichbar.

Die Mitgliedstaaten der EU haben die Pflicht die Richtlinien innerhalb einer bestimmten Frist in nationalstaatliches Recht umzusetzen. Die Frist für die Aufnahme-Richtlinie ist 2015 abgelaufen und muss somit auch in Deutschland umgesetzt und angewendet werden. Bei ausreichend konkret formulierten Ansprüchen können sich seit 2015 auch Individuen auf ihre Rechte nach der Aufnahme-Richtlinie berufen und einklagen.

1.2 Ist Schutzbedarf sichtbar, muss reagiert werden

Es ist wichtig, dass alle Fachkräfte wissen, dass es nach der EU-Verfahrens-Richtlinie Verfahrensgarantien im Asylverfahren gibt. Diese besagen unter anderem: Wenn ein Schutzbedarf sichtbar wird, müssen Maßnahmen eingeleitet werden, die der betroffenen Person die Mitwirkungspflicht ermöglicht, z.B. eine Anhörung durch Sonderbeauftragte des BAMF (themenspezifische Fachkräfte). Wird ein besonderer Schutzbedarf in einer Anhörung deutlich, sollte die Anhörung abgebrochen und ein neuer Termin mit entsprechenden Sonderbeauftragten des BAMF vereinbart werden. Dies findet in der Praxis jedoch kaum statt.

Im „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ von 2019 wurde die Identifizierung besonderer Schutzbedarfe und der Gewaltschutz vom Bund an die Bundesländer delegiert. Leider wurde es versäumt Maßnahmen zu konkretisieren und bundesland-übergreifend zu vereinheitlichen. Ein entsprechendes Monitoring fehlt. Wie bereits erwähnt ist es aber auch für individuelle Schutzsuchende möglich sich in ihrem Asylverfahren auf die Rechte der EU-Richtlinien zu berufen, auch wenn diese nicht ausreichend in deutsches Recht umgesetzt wurden.

1.3 Herausforderungen und Handlungsempfehlungen für geflüchtete Menschen mit besonderen Schutzbedarfen

Herausforderungen

  • Wenn Menschen mit besonderen Schutzbedarfen in eine Gruppe subsumiert werden, besteht die Gefahr, dass ihre individuellen Unterstützungs-Bedarfe und Erfahrungen aus dem Blick geraten.
  • Im Asylverfahren stellen Tabus, Scham, Fremdheit, Angst vor Stigmatisierung und Pathologisierung Herausforderungen für die Identifizierung besonderer Bedarfe dar.
  • Datenschutz ist (gerade bei Menschen mit besonderen Schutzbedarfen) wichtig und muss dringend beachtet werden.rp3a_datenschutz.png

Handlungs-Empfehlungen

  • Bei Beratung, Unterbringung und Versorgung braucht es einen intersektionalen Blick auf Diskriminierungs-Erfahrungen und Lebensrealitäten von Geflüchteten.
  • Alle Personen im Asylverfahren brauchen Zugang zu einer sensiblen Sprachmittlung.

2. Praktische Erfahrungen in der Begleitung und Unterstützung junger queerer Geflüchteter

Alva Träbert beschrieb die Lebenssituationen von queeren Jugendlichen aus der Perspektive ihrer Beratungs-Erfahrung: LSBTIQ*-Jugendliche kommen im Familienverbund oder unbegleitet nach Deutschland. Teilweise ist die sexuelle Identität der Fluchtgrund, teilweise ist sie noch weitgehend unbekannt. Selbstfindungs-Prozesse brauchen Zeit. Das kann in der Praxis bedeuten: Bei der Einreise im Familienverbund erhalten die Jugendlichen ihren Status über die Familie. Innerhalb der nächsten Jahre kann es sein, dass die sexuelle Identität für die Jugendlichen eine Rolle spielt. Dies kann heißen, dass sie eine andere oder bessere Bleibeperspektive als die Eltern haben. Die sogenannten Nachflucht-Gründe können auch während des Verfahrens angegeben werden.

rp3b_familie_als_gef__hrdung_alleinberatung.pngFamilie kann auch Gefährdung bedeuten. Es muss immer mitgedacht werden, dass Familien aus Herkunftsländern kommen, in denen z.B. gleichgeschlechtliche Liebe kriminalisiert wird. Somit fehlt es den Jugendlichen an Vorbildern, an positiven neutralen Worten und Selbstbezeichnungen.

Unbegleitete Jugendliche bekommen einen Vormund. Um gezielt unterstützen zu können, benötigen die hier eingesetzten Erwachsenen Informationen, die im Rahmen des Asylverfahren angegeben werden. Unter den jungen Asylsuchenden sind Kategorien wie schwul, lesbisch, bi, trans* oder inter* häufig eher unbekannt. Vor allem da sie in den Herkunftsländern wenig genutzt werden oder andere Selbst-Bezeichnungen existieren. Es ist für Fachkräfte daher enorm wichtig, sensibilisiert zu sein, um Botschaften zwischen den Zeilen wahrzunehmen.

Handlungsempfehlungen

  • Um einen besonderen Schutzbedarf ermitteln zu können, muss sichergestellt werden, dass Jugendliche auch ohne Begleitung der Familien die Beratung in Anspruch nehmen können.
  • Aufbau von Verweisungskompetenzen: Fachkräfte sollten LSBTIQ*-Anlaufstellen kennen,rp3c_verweisungskompetenzen.png um an sie zu verweisen, mit ihnen zusammenzuarbeiten oder auch Kooperationen einzugehen.
  • LSBTIQ*-Freundlichkeit und Akzeptanz sollten in Gewaltschutzkonzepten und Hausordnungen explizit benannt werden.
  • Es braucht konkrete Maßnahmen und Handlungsleitfäden, um Anfeindungen in Unterkünften entgegenzuwirken.
  • diskrete, bedarfsgerechte Informationsangebote (bspw. Plakate, Filme, QR-Codes) schaffen. Auf Vielsprachigkeit achten, Informationen sollten auch ohne Lesekompetenz zugänglich sein.
  • Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt sollte als Querschnittsthema betrachtet und geeignete Schutzräume geschaffen werden.

3. Persönliche Erfahrungen junger queerer Menschen

Orion von der Jugendgruppe Spektrumbeschrieb das Asylverfahren, die Schutzkonzepte und den Umgang mit unbegleiteten Jugendlichen als mehrheitlich traumatisierend. Die Regelstrukturen sind häufig nicht sensibilisiert und intransparent für die Hilfesuchenden. Besonders problematisch sieht Orion die Entscheidungsmacht der staatlichen Sozialarbeit. Aus Orions Erfahrung wird nicht darüber informiert, dass LSBTIQ* zu den besonders Schutzbedürftigen zählen.

Als besonders negative Erfahrung beschrieb Orion die Unterbringung der Jugendlichen in Sammel-Unterkünften. Auch berichtete Orion von LSBTIQ*-feindlichen Erfahrungen durch Sprachmittler*innen bei der BAMF-Anhörung.

Handlungs-Empfehlungen

  • Alle Stellen, die im Erstkontakt zu jungen Geflüchteten stehen, sollten zu den besonderen Schutzbedarfen sensibilisiert und fortgebildet werden.
  • Queere Asylsuchenden haben ein Recht darauf, über den besonderen Schutzstatus aufgeklärt zu werden.
  • Sprachmittler*innen haben im gesamten Asylprozess eine Schlüssel-Funktion. Daher rp3d_sprachmittler_innen_schl__sselrolle.pngsollten sie zu den Diskriminierungs- und Verfolgungs-Erfahrungen queerer Geflüchteter geschult werden.
  • Queere Asylsuchende sollten dort untergebracht werden, wo es genügend Beratungs- und Unterstützungs-Strukturen für LSBTIQ* gibt.
  • Bestehende Unterstützungs-Strukturen sollten zum Thema „LSBTIQ* und Flucht“ sensibilisiert werden, um Menschen mit unterschiedlichen Lebensrealitäten angemessene Leistungen zur Verfügung zu stellen.
  • Es sollten mehr Community-Angebote für queere Asylsuchende finanziert werden. Für viele sind diese Angebote die einzigen Orte, wo sie Empowerment, ein Zugehörigkeitsgefühl und gemeinschaftliche Integration erfahren.

4. Impulse aus dem Fachgespräch

rp3e_schl__sselpositionen_mit_intersektionalem_blick.pngFachkräfte sind angehalten, ihre Haltung und Handlungsweisen stetig zu reflektieren und sich durch Fortbildung und Vernetzung zu diesen Themen zu sensibilisieren. Wir brauchen Menschen mit unterschiedlichen Erfahrungen und Hintergründen in Schlüssel-Positionen. Ein intersektionaler Blick in Bezug auf die Personalentwicklung sowohl in den Regelstrukturen als auch bei den freien Träger*innen der Kinder- und Jugendhilfe gefordert. Auch wir als Multiplikator*innen sollten rassismus-kritische Haltungen in die Regelstrukturen tragen.

 

 

Das Regenbogen-Parlament 2021 war eine Veranstaltung im Rahmen des Kompetenznetzwerks "Selbst.verständlich Vielfalt". Das Kompetenznetzwerk "Selbst.verständlich Vielfalt" ist das Kompetenznetzwerk "Homosexuellen- und Trans*feindlichkeit" im Bundesprogramm "Demokratie leben!".

Ansprechpersonen für das LSVD-Projekt im Kompetenznetzwerk sind Jürgen Rausch / René Mertens: koordinierungsstelle@lsvd.de

Illustrationen: Sibylle Reichel www.sibylle-reichel.de

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