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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Vorüberlegung zu einem LSBTIQ*-Inklusionskonzept des BMZ

13-Punkte Forderungskatalog der Yogyakarta-Allianz

Das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit planen ein „LGBTIQ*-Inklusionskonzept für die Auswärtige Politik und Entwicklungszusammenarbeit“. Welche Maßnahmen sollte es beinhalten?

Update: Die Bundesregierung hat am 03. März 2021 das “LSBTI-Inklusionskonzept der Bundesregierung für die Auswärtige Politik und die Entwicklungszusammenarbeit” verabschiedet.

Das Auswärtige Amt (AA) und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) planen ein „LGBTIQ*-Inklusionskonzept für die Auswärtige Politik und Entwicklungszusammenarbeit“ zu erarbeiten. Dies soll mit Beteiligung der Zivilgesellschaft geschehen und wurde am 1. Juni 2017 anlässlich der Konferenz „Time to react“ im Auswärtigen Amt angekündigt. Damit wird eine Gründungsforderung der Yogyakarta-Allianz umgesetzt. Wir dokumentieren die erste Fassung eines Forderungspapiers der Yogyakarta-Allianz. Dieses 13-Punkte-Papier soll Diskussionsgrundlage und Anstoß für eine möglichst breite und kritische zivilgesellschaftliche Diskussion sein. Beteiligung mit Stellungnahmen, Positionspapieren oder Kommentaren ist sehr erwünscht. Der Moment ist da!

Kooperation mit der Zivilgesellschaft

Die Aufgabe des Schutzes der Menschenrechte unabhängig von sexueller Orientierung, geschlechtlicher Identität, Geschlechtsausdruck sowie von Geschlechtsmerkmalen (SOGIESC) machen umfassende Zusammenarbeit und kontinuierlichen Dialog zwischen dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und der Zivilgesellschaft notwendig. Das BMZ unterstützt diese Zusammenarbeit im Inland und in den Partnerländern.

Finanzielle Unterstützung

Das BMZ wird in Zukunft X Prozent der Mittel in den Themenbereichen Armut, Gesundheit, Bildung und Ausbildung, Good Governance, Konfliktlösung und Polizeifortbildung sowie Y Prozent der Mittel im Bereich der Menschenrechtsarbeit für die Unterstützung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans* und Inter* Personen (LSBTI) verwenden.

Bilateral als Rückfallebene

Sollte die unter Punkt 2 genannte Quote für die Förderung von LSBTI Personen und Organisationen in den bestehenden Fördermechanismen oder auf Grund anderer rechtlicher oder politischer Rahmenbedingungen nicht möglich sein, so wird diese Aufgabe nicht-staatlichen Organisationen, die zur Stärkung von Menschenrechten für LSBTI arbeiten, international tätig sind und über die entsprechenden Kontakte verfügen, übertragen und diese dafür mit den entsprechenden Mitteln ausgestattet.

Wissen, was los ist

Das BMZ verfasst einmal in jeder Legislaturperiode einen Bericht über die Lebenssituation von LSBTI-Personen sowie über die Arbeit der Organisationen, die sich für die Menschenrechte unabhängig von sexueller Orientierung, geschlechtlicher Identität, Geschlechtsausdruck sowie von Geschlechtsmerkmalen (SOGIESC) einsetzen. Berichtet wird über alle Partnerländer, das heißt, Länder, mit denen das BMZ und die dem BMZ angeschlossenen (untergeordneten) Durchführungsorganisationen sowie vom BMZ geförderte NGOs arbeiten. Diese Berichte umfassen mindestens die Themen Gesundheit, Sicherheit, Gewalt, Diskriminierung, rechtliche Lage, politische Partizipation, sowie Ausbildung und Beruf.

Aktive Kontaktaufnahme und Stimmen vor Ort hören

Das BMZ integriert die Kommunikation mit ortsansässigen LSBTI-Organisationen in die regionalen Konsultationsmechanismen (Länderprogramme) in formaler und informeller Weise. Sollten in den Regionen oder jeweiligen Ländern keine entsprechenden Organisationen oder Ansprechpersonen bekannt sein, so wird die jeweils nächstliegende überregionale Organisation eingebunden, etwa PanAfrica ILGA, ILGA Asien, Coalition of African Lesbians (CAL), LGBTI Equal Rights Association for Western Balkans and Turkey (ERA) usw.

Diversity als Personalpolitik

Das BMZ achtet bei der Einstellung, Beschäftigung und Vergabe von bezahlten Aufträgen in den Partnerländern darauf, dass auch Personen aus dem LSBTI-Personenkreis eine Chance auf eine Beschäftigung bekommen. Das wird soweit das die regionalen Gesetze zulassen, ggf. auch in den Ausschreibungen angedeutet. Selbstverständlich werden auch die deutschen Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit, die in Teilen oder gänzlich staatlich finanziert sind, dazu angehalten, deutlich zu machen, dass die Vielfalt der Geschlechter und sexuellen Orientierungen bei ihnen einen Platz hat.

Kohärenz

Die in Deutschland ansässigen Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit, die politischen Stiftungen und sonstigen NGOs, die Gelder vom BMZ verwenden, werden bei der Vergabe von Geldern schon in den entsprechenden Ausschreibungen verpflichtet, in der Praxis die Zusammenarbeit mit ortsansässigen Organisationen der Partnerländer darauf zu überprüfen, dass diese sich nicht an der Verfolgung und Stigmatisierung von LSBTI beteiligen oder ein Vorenthalten von Grundrechten für LSBTI befürworten. Sollte das nicht möglich sein, so wird diese Aufgabe an eine zivilgesellschaftliche Organisation überantwortet (siehe Punkt 12).

Konditionalität und Parteilichkeit für Zivilgesellschaft

Das BMZ wird in Verfolgerstaaten im Allgemeinen weniger Gelder der Entwicklungshilfe und wirtschaftlichen Zusammenarbeit an Regierungen zur Verfügung stellen. Mehr Gelder werden stattdessen an regionale NGOs, Unternehmen und Gewerkschaften in der Region umgeleitet. Dabei ist durch entsprechende Rücksprache vor Ort darauf zu achten, dass die Begründung keinesfalls zu einer Verschärfung der Situation von LSBTI beiträgt, sie Risiken aussetzt oder zu sonstigen nachteiligen Effekten führt (siehe Punkt 5).

Öffentlicher Ausschuss „SOGIESC“

Zur Lösung und Mediation von Konfliktfällen bei Punkt 8, in Notfallsituationen etc. wird ein öffentlicher Ausschuss „SOGIESC gegründet unter Beteiligung der LSBTI-Zivilgesellschaft und migrantischen Organisationen.

Kulturen und Kolonialismus

Das BMZ wird ein Sonderprogramm „Kulturen und Kolonialismus“ starten, mit dem Organisationen, Personen und Gruppen gefördert werden, die die Geschichte, Lebensberichte und Traditionen der regionalen „Homosexualitäten, Geschlechtlichkeiten und Gendergeschichten“ sammeln und dokumentieren. Dabei werden ausdrücklich auch die Missionsgeschichte und die Kolonialverantwortung Deutschlands reflektiert. Außerdem wird für ein entsprechendes Programm mit Forschenden und Universitäten in den Partnerländern eine Kooperation mit dem BMBF gestartet.

Monitoring

Die Fortschritte dieses Inklusionskonzepts werden, beginnend mit der laufenden Legislaturperiode einmal im Jahr in einem öffentlichen Verfahren unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft überprüft.

Für alle in diesem Inklusionskonzept festgelegten Aufgaben und Ziele, die mit der bestehenden Struktur des BMZ oder dessen Durchführungsorganisationen nicht umgesetzt werden können, werden die Aufgabe und Gelder an die unter Punkt 3 genannten Organisationen in Deutschland übertragen.

Dialogisches Zuwendungsrecht

Das BMZ richtet eine Arbeitsgruppe zur Flexibilisierung des Zuwendungsrechtes ein. Eingebunden werden die Durchführungsorganisationen, die GIZ und private Träger der Entwicklungszusammenarbeit (NGOs). Ziel der Arbeitsgruppe ist es, die Spielräume des Zuwendungsrechts, bzw. der entsprechenden Verordnungen und Maßnahmen so zu gestalten, dass auch kleinere NGOs im Inland und im globalen Süden eine realistische Chance haben, sich an der Entwicklungszusammenarbeit zu beteiligen.

Sarah Kohrt, LGBTI-Plattform Menschenrechte
18. November 2017
Update am 7.Dezember 2017
Angenommen vom Plenum der Yogyakarta-Allianz am 18. Januar 2018

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