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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Queere Geflüchtete im Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetz (SITG) berücksichtigen

Positionspapier des Projektverbunds „Fachberatung für queere Geflüchtete in Sachsen“

Der Projektverbund fordert eine feste Verankerung der besonderen Schutzbedürftigkeit von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*, inter*, asexuellen und queeren Geflüchteten im neuen Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetz (SITG)

Positionspapier des Projektverbunds „Fachberatung für queere Geflüchtete in Sachsen“

In bisherigen Fachkonferenzen des Beteiligungsverfahrens im Rahmen des Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetzes (SITG) wurden eine Vielzahl an Aspekten rund um (Flucht-)Migration, Antidiskriminierung und Integration besprochen. Doch trotz dieser breit gefächerten thematischen Schwerpunkte, blieb eine Diskussion zur Beachtung queerer Lebenswelten weitgehend aus. Obgleich sexuelle und geschlechtliche Vielfalt ein Querschnittsthema und damit in allen Bereichen der Gesellschaft relevant ist, war dieses im Partizipationsprozess unterrepräsentiert. Der Projektverbund „Fachberatung für queere Geflüchtete in Sachsen“ möchte mit diesem Statement sexuelle und geschlechtliche Vielfalt als Querschnittsthema manifestieren und die Lebensrealitäten von LSBTIAQ* Menschen mit Fluchterfahrung in den Fokus rücken, so dass diese im Rahmen des SITG Berücksichtigung finden.

Inhaltsverzeichnis

 

Positionspapier des Projektverbunds „Fachberatung für queere Geflüchtete in Sachsen“ zum Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetz (SITG)

Queere Geflüchtete müssen im SITG als besonders schutzbedürftige Gruppe verankert werden

Aus fachlicher Perspektive ist die Verankerung der besonderen Schutzbedürftigkeit queerer Personen im SITG unumgänglich. Dieser Schritt dient als Grundlage für die Anerkennung und Bearbeitung der spezifischen Problemsituationen, denen queere Menschen im Asylprozess und danach begegnen (im Gegensatz zu Menschen, die nicht lsbtiaq* sind). Die Festschreibung der besonderen Schutzbedürftigkeit kann als Auftakt für einen Wandel hin zu einem gleichberechtigten Leben fungieren, da sich hieraus einige konkrete Handlungsempfehlungen ableiten lassen, die im Folgenden näher erläutert werden.

LSBTIAQ*-inklusive Gewaltschutzkonzepte in der Unterbringung etablieren

Die jahrelange Erfahrung des Projektverbundes zeigt: Queere Personen sind insbesondere in
Sammelunterkünften einem erhöhten großen Risiko ausgesetzt, Opfer von Gewalt zu werden. Durch mangelnde Privatsphäre sowie der Unterbringung mit Menschen aus dem selben Herkunftsland besteht kontinuierlich die Gefahr eines ungewollten Outings. Diese Zwangsoutings können Gewaltspiralen unvorhersehbaren Ausmaßes annehmen: von Ausgrenzung und anderen Formen psychischer Gewalt, über verbale Angriffe und physische Gewalt bis hin zu sexuellen Übergriffen.

Gleichzeitig stellt die real begründete Angst vor einem Outing und der daraus resultierenden Gewalt eine extreme psychische Belastung dar, welche das Risiko einer (Re-)Traumatisierung birgt. Queere Geflüchtete haben mit einer höheren Wahrscheinlichkeit traumatisierende Erfahrungen gemacht, als andere Geflüchtete. Auch haben sie ein erhöhtes Risiko für die Entwicklung einer Traumafolgestörung. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, ein subjektiv sicheres Wohnumfeld zu schaffen, um so die Ausbildung, Verschlimmerung oder Chronifizierung von psychischen Erkrankungen zu verhindern.

Daher ist es notwendig, Gewaltschutz nicht nur direkt in den Sammelunterkünften, sondern vor allem in den Unterbringungskonzepten des Landes Sachsen, sowie der Städte und Kommunen selbst institutionell zu verankern. Hierbei ist es unerlässlich, die besonderen Bedarfe und die Lebensumstände queerer Menschen explizit mitzudenken und entsprechende Schutzmöglichkeiten zu etablieren. Es braucht sichere Rahmenbedingungen in den Gewaltschutzkonzepten, bis eine geeignete Unterbringung möglich ist und es liegt in der Verantwortung bei den Behörden den Gewaltschutz räumlich zu schaffen und in allen
Unterkünften sowie für alle Betroffenen zu gewährleisten. Die besonderen Bedarfe von queeren geflüchteten Menschen liegen nicht nur bei Erwachsenen, sondern auch bei Kindern, deren Familien und deren Unterbringungssituation. Bis eine dezentrale Unterbringung in den Kommunen möglich ist, sollten die Erstaufnahmeeinrichtungen sichere Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen.

Sensibilisierungen und Schulungen von Mitarbeitenden und Sprachmittler*innen

Bei der Anerkennung der Vielfältigkeit der Lebensweisen queerer Geflüchteter ist es wichtig zu bedenken, dass sich nicht alle queeren Personen bereits zum Anfang ihres Asylverfahrens outen – sei es aus Angst, Unwissenheit über die rechtliche Lage oder geeignete Ansprechpersonen oder schlicht, weil der eigene innere Coming-Out Prozess noch nicht bei soweit ist, ein äußeres Outing zu ermöglichen. Aus diesem Grund wird es, selbst bei größtmöglicher institutioneller Verankerung des räumlichen Schutzbedarfs von queeren Geflüchteten, immer wieder dazu kommen, dass queere Personen in für sie unsicheren Wohnverhältnissen in Sammelunterkünften untergebracht sind. Aus diesem Grund muss über verpflichtende Schulungen von Mulitplikator*innen und Fachpersonal zum Thema LSBTIAQ* und Gewaltschutz verhindert werden, dass Schutzkonzepte nur auf dem Papier bestehen.

Eine Übertragung in den Berufsalltag kann durch diese Verpflichtung ermöglicht werden. Diese Schulungen müssen auf die unterschiedlichen Personengruppen (bspw. Security, Sozialarbeiter*innen, med. Personal etc.) und ihre spezifischen Arbeitsbereiche zugeschnitten sein und jährlich wiederholt werden. Auf diese Weise wird der Querschnittscharakter des Themas LSBTIAQ* verdeutlicht. Durch die Regelmäßigkeit der Schulung kann dem Verlust von Wissen und Expertise durch personelle Fluktuation entgegengewirkt, sowie die Aktualität gewährleistet werden. Die sensibilisierten Fachkräfte sollen dann, insbesondere in Erstaufnahmeeinrichtung, Ansprechbarkeit für LSBTIAQ* sichtbar signalisieren. Über Symbole, mehrsprachige Texte und kontinuierliche Thematisierung queerer Lebenswelten kann eine LSBTIAQ*-freundliche Atmosphäre ausgehend von den Fachkräften geschaffen werden, sodass die Hürde, sich vor einer*m Multiplikator*in zu outen, so gering wie möglich gehalten wird.

Wie bereits im vorhergehenden Punkt angesprochen sind Schulungen unumgänglich, um Personal für die Bedarfe und die Lebensrealitäten queerer, geflüchteter Personen zu sensibilisieren. Dies betrifft jedoch nicht nur die Mitarbeiter*innen in den Sammelunterkünften. Der Projektverbund sieht in vielen Bereichen – auch jenseits der Unterbringung – Schulungsbedarf, um heteronormativen oder gar queerfeindlichen Umgebungen entgegen zu wirken. Hier sind nicht nur Multiplikator*innen jeglicher Art (Kultur- und Gesundheitslots*innen, Sprachmittler*innen) zu nennen, es gilt auch die Institutionen in den Blick zu nehmen, sodass auch Behördenmitarbeiter*innen, Polizist*innen, Richter*innen und Staatsanwält*innen sensibilisiert werden können.

Intersektionales Verständnis von Diskriminierung in den Blick nehmen

Es ist von enormer Bedeutung, dass im SITG die Notwendigkeit von Schulungen und Sensibilisierungen verankert wird, sodass die Hürden für die Annahme der Angebote aber auch für den Zugang von Expert*innen verringert werden. Hierbei ist es besonders wichtig, die Merkmale LSBTIAQ* Zugehörigkeit und Fluchthintergrund nicht isoliert zu betrachten, sondern Schulungsangebote zu ermöglichen, welche ein intersektionales Verständnis von Diskriminierung einnehmen, da nur so die Lebensrealitäten queerer, geflüchteter Personen adäquat beleuchtet werden können.

Wo es die Reichweite des SITG ermöglicht (z.B. bei Stellen, welche durch Landesfördermittel finanziert sind), ist es wichtig, dass die Schulungen kein freiwilliges Angebot darstellen, sondern queere Themen verpflichtend zum Schulungskanon dazugehören.

An dieser Stelle sind zum Beispiel Integrations-/Sprachkurse besonders zu beachten: Hier müssen queere Lebensrealitäten als Querschnittsthema kontinuierlich Teil des Lehrplans sein und festgeschrieben sowie aktiv mit angesprochen werden.

An dieser Stelle sei auch die Kinder- und Jugendarbeit betont. Für queere Kinder von geflüchteten Familien bedarf es spezifischer Angebote mit besonders geschultem Personal.
Für all diese Schulungs- und Sensibilisierungsangebote benötigt es die entsprechenden Ressourcen personeller und finanzieller Art. Daher sind Fördermöglichkeiten für das erhöhte Schulungsaufkommen notwendig und sollten im SITG bereits mitgedacht werden.

LSBTIAQ*-inklusive gesundheitliche Versorgung von queeren Geflüchteten verankern

Die spezifischen Bedarfe queerer, geflüchteter Personen müssen auch bei der gesundheitlichen Versorgung mitgedacht und im SITG verankert werden. Hier ist insbesondere die medizinische Versorgung von trans*Personen zu nennen.

Die Kosten für die notwendigen Transitionsschritte dürfen nicht aufgrund vorgeblich mangelnder Notwendigkeit abgelehnt werden, da die Ablehnung der Kostenübernahme und die daraus resultierende Verzögerung der Transition eine hohe psychische Belastung, bis hin zur akuten Suizidalität, zur Folge haben und/oder in einer gesundheitlich äußerst gefährlichen Selbstmedikation münden kann. Diese Gefahr ist auch bei Personen gegeben, die bereits medizinische Transitionsschritte eingeleitet haben und diese dann in Deutschland nicht weiter finanziert bekommen.

An dieser Stelle muss auch die medizinische Versorgung von trans* und inter* Kindern mitgedacht und gewährleistet werden. All diese Fälle müssen durch das SITG im Gesundheitssystem manifestiert werden.

Die Erfahrung des Projektverbundes zeigte zudem, dass eine psychosoziale Beratungsanbindung, insbesondere für queere Personen mit Fluchthintergrund, häufig von enormer Wichtigkeit ist. Hier können mehrere Themen zusammenkommen: internalisierte Homo-/Transfeindlichkeit, Isolation von der weißdeutschen queeren Community und der Geflüchtetencommunity (des Herkunftslandes), traumatogene Gewalt-/Diskriminierungserfahrungen in den Herkunftsländern, auf der Flucht und in Deutschland - um nur einige Beispiele zu nennen.

Auch hier ist ein spezifisches Angebot, dass der Mehrfachdiskriminierung und den besonderen Umständen queerer Geflüchteter gerecht wird, erforderlich. Deshalb ist der Ausbau der Förderung für zielgruppenspezifische Anlaufstellen notwendig, um dem Bedarf an psychosozialer Beratung gerecht zu werden.

Polizei und Justiz zu LSBTIAQ*-feindlicher Gewalt und Mehrfachdiskriminierung sensibilisieren

Wie bereits beim Punkt „Sensibilisierungen und Schulungen“ angesprochen, sieht der Projektverbund sowohl bei der Polizei als auch bei Gerichten Bedarf, sich mit der Verschränkung der Themen LSBTIAQ* und Flucht verstärkt auseinanderzusetzen. Diesem Bedarf soll mit der Festschreibung von Schulungen entgegengewirkt werden. Ziel hierbei ist es nicht nur, Sichtbarkeit für queere Themen, sowie Intersektionalität zu schaffen, sondern auch eine Struktur von spezifischen und qualifizierten Ansprechpersonen zu etablieren. Durch ein kontinuierliches, wiederkehrendes Schulungsangebot kann verhindert werden, dass durch Personalwechsel Expertise an den jeweiligen Stellen wegfällt. Somit kann ein Prozess hin zu mehr Queersensibilität gestartet werden.

Auch hier gilt es nochmal zu betonen, dass eine intersektionale Herangehensweise an die jeweiligen Schulungsangebote unerlässlich ist, um die Lebensrealitäten nicht nur weißer, queerer Menschen abzudecken. Nur so können Perspektiven queerer Geflüchteter oder anderer marginalisierter queerer Personen, wie z.B. LSBTIAQ* mit Behinderung, in die jeweiligen Sensibilisierungs- und Schulungsangebote einfließen.

Mittels geschulten Personals in Polizei und bei Gerichten sollen bisher bestehende Zugangshürden abgebaut werden. Dies ist insbesondere bei queeren Geflüchteten, die aufgrund ihrer Mehrfachdiskriminierung einem erhöhten Risiko von strafrechtlich relevanten Übergriffen ausgesetzt sind und gleichzeitig auf Grund ihrer Vorerfahrungen eine geringe Anzeigebereitschaft aufweisen, von enormer Bedeutung.

Zusätzlich zu den Schulungen benötigt es eine Reflexion innerhalb der Institutionen. Bereits seit langem werden Studien zu Racial Profiling und Rassismus in der Polizei gefordert. Der Projektverbund sieht es in der Verantwortung des SITG, diese Studien ebenfalls einzufordern. Diese Bestandsaufnahme – nicht nur hinsichtlich rassistischer Strukturen in der Polizei und Justiz, sondern auch mit Blick auf Queerfeindlichkeit – sind unerlässlich. Diese Leerstellen sind Teil der Zugangshürden für, unter anderem, queere Personen.

Es sollte sollte auch im Sinne der Institutionen sein, über Transparenz und Reflexion mehr Rückhalt in der Gesellschaft zu gewinnen.

Anerkennung queerer Paare mit Fluchthintergrund

Während viele queere Personen allein flüchten, gelingt es auch queeren Paaren immer wieder, gemeinsam vor Verfolgung und Gewalt zu fliehen. Für viele stellt sich bei der Ankunft in Deutschland die Frage, wie sie gewährleisten können, nicht durch behördliche Prozesse räumlich getrennt zu werden. Bisher führte eine gute Zusammenarbeit des Projektverbundes mit den jeweiligen Unterbringungsbehörden dazu, dass bei Bekanntwerden einer bestehenden Partner*innenschaft diese im Unterbringungsverfahren (z.B. bei der Zuweisung zu den Städten und Landkreisen) möglichst berücksichtigt wird. Diese Möglichkeit stellt einen wichtigen Schritt dar, ist jedoch nicht festgeschrieben. Es bedarf hier eines rechtlichen Rahmens, welcher vorgibt, dass queere Partner*innschaften, die auf Grund der jeweiligen Gesetzeslage in ihren jeweiligen Herkunftsländern nicht formalisiert werden konnten, heterosexuellen Ehen rechtlich gleichgestellt werden. Alles andere stellt eine strukturelle Schlechterstellung und damit eine rechtliche Diskriminierung queerer Paare dar.

Ein solcher rechtlicher Rahmen würde es ermöglichen, dass die gemeinsame Zuweisung queerer Paare zu einer Stadt bzw. einem Landkreis rechtlich abgesichert wäre. Zusätzlich würde es ermöglichen, dass im Herkunftsland geschlossene queere Partner*innenschaften z.B. im Rahmen von Umverteilungsanträgen die gleiche Berücksichtigung finden würden, wie heterosexuelle Ehen.

Über den Projektverbund „Fachberatung für queere Geflüchtete in Sachsen“ 

Als Projektverbund „Fachberatung für queere Geflüchtete in Sachsen“ haben wir eine langjährige Erfahrung in der Arbeit mit queeren Geflüchteten in ganz Sachsen. Die oben genannte Notwendigkeit der Festschreibung der besonderen Schutzbedürftigkeit von geflüchteten LSBTIAQ*, sowie die untermauernden Punkte, leiten sich direkt aus dieser langjährigen Praxis ab. Über einen gemeinsamen Austausch zu den oben genannten Punkten, sowie Möglichkeiten zur Berücksichtigung im Rahmen des SITG, würden wir uns sehr freuen.

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