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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Nach Einspruch des LSVD: Jamila darf in Deutschland bleiben

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lenkt im Fall der äthiopischen trans* Frau ein

Pressemitteilung vom 22.12.2021

Im Sommer 2021 legte der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) der Qualitätssicherung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) circa 70 abgelehnte Fälle queerer Geflüchteter zur Überprüfung vor, so auch den der äthiopischen trans* Frau Jamila. Das BAMF hat nun seine Entscheidung im konkreten Fall revidiert: Jamila bekommt die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt und darf in Deutschland bleiben. Dazu erklärt Patrick Dörr (Mitglied im LSVD-Bundesvorstand):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) freut sich sehr, dass Jamila nach der Intervention unseres Verbands endlich Flüchtlingsstatus hat und dauerhaft in Deutschland bleiben darf. Jamila muss nun nicht länger mit der ständigen Angst leben, nach Äthiopien abgeschoben zu werden. In Äthiopien werden queere Personen vom Staat und von weiten Teilen der Zivilgesellschaft massiv ausgegrenzt, verfolgt und bedroht. Homosexuelle Handlungen werden mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet, das betrifft auch trans* Personen wie Jamila. Transgeschlechtlichkeit wird in Äthiopien darüber hinaus nicht anerkannt, was für die Betroffenen ein riesiges Problem darstellt. Ein menschenwürdiges und sicheres Leben als offen lesbisch, schwul, bisexuell oder trans* ist in Äthiopien unmöglich.

Erstaunlicherweise wurden all diese Fakten im ursprünglichen Bescheid des BAMF ignoriert. Die von Jamila in Äthiopien erlebte massive körperliche und seelische Gewalt wurde nicht angemessen berücksichtigt. Stattdessen verwies das BAMF in seiner Ablehnung erschreckenderweise erneut auf das sogenannte „Diskretionsgebot“, wonach unzulässigerweise erwartet wird, dass Geflüchtete ihre sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität nach Rückkehr in ihr Herkunftsland verstecken. Dabei wäre ein „diskretes“ Leben als trans* Frau für Jamila allein schon deshalb nicht möglich, weil in ihren Ausweisdokumenten fälschlicherweise ihr Geschlecht als männlich angegeben wird.

Während sich das BAMF bemüht, seinen Umgang mit queeren Geflüchteten zu verbessern, zeigt der Fall Jamila exemplarisch auch, dass es weiteren Handlungsbedarf gibt, um queeren Geflüchteten ein faires Verfahren zu ermöglichen. Außerordentlich wichtig sind dafür die Schulungen der Mitarbeitenden, die das Bundesamt auch in Kooperation mit dem LSVD und seinem Projekt „Queer Refugees Deutschland“ durchführt. Aus Sicht des LSVD müssen sich jedoch auch die Leitlinien für die Erstellung der Bescheide dringend ändern: Die europarechtswidrige Praxis, Asylanträge mit dem Verweis abzulehnen, dass die Antragstellenden bei Rückkehr ihre sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität geheim halten könnten oder würden, muss endlich ein Ende haben! 

Wir danken den Mitarbeitenden des BAMF, die die von uns eingereichten Fälle überprüfen und nun in dem konkreten Fall Jamila die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt haben.

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