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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Verfahrensregeln für den Online-Verbandstag des LSVD am 24. April 2022

Beschluss des 34. LSVD-Verbandstags am 24. April 2022

Verfahrensregeln für den Online-Verbandstag des LSVD am 24. April 2022 in Ergänzung und Anwendung der LSVD-Geschäftsordnung

Der Verbandstag am 24. April 2022 findet im Zoom Format statt.

Es gelten alle Bestimmungen der LSVD-Geschäftsordnung mit nachfolgenden Ergänzungen sowie Regeln zur sinngemäßen Anwendung von Geschäftsordnungsbestimmungen im Online-Format.

Diese besonderen Verfahrensregeln sollen dazu dienen, auch im Online-Format bestmögliche Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Sie sind inhaltlich identisch mit den Verfahrensregeln für die Verbandstage 2020 und 2021 und hatten sich dort gut bewährt.

1. Wortmeldungen und Redezeiten

  1. Wortmeldungen erfolgen über die Funktion „Hand heben“ unter „Reaktionen“ in Zoom.
  2. Um möglichst vielen eine aktive Teilhabe zu ermöglichen, wird die Redezeit in Aussprachen und Fragerunden auf 3 Minuten pro Redebeitrag begrenzt.

2. Anträge zur Geschäftsordnung

Anträge zur Geschäftsordnung können versehen mit dem Hinweis „GO-Antrag“ im Chat gestellt werden.

Damit wird sichergestellt, dass Wortmeldungen zur Geschäftsordnung von der Tagungsleitung sofort als solche identifiziert werden können und die Anträge zur Geschäftsordnung unverzüglich befasst werden.

(Zum Charakter von Geschäftsordnungsanträgen siehe Art. 1, § 1 Abs. 14 der LSVD-Geschäftsordnung).

3. Inhaltliche Beschlussanträge und Änderungsanträge

Inhaltliche Beschlussanträge und Änderungsanträge zu vorliegenden Anträgen müssen schriftlich eingereicht sein, damit sie transparent und nachvollziehbar befasst werden können. Der Bundesvorstand hat deshalb gebeten, inhaltliche Beschlussanträge und Änderungsanträge bis 20. April 2022, 14.00 Uhr, schriftlich einzureichen. Der Verbandstag bestätigt diese Frist.

4. Abstimmungen und Wahlen

  1. Abstimmungen und Wahlen werden für die stimmberechtigten Teilnehmer*innen des Verbandstages über das Online-Wahltool OpenSlides durchgeführt. Das Tool gewährleistet geheime Wahlen. Die stimmberechtigten Teilnehmer*innen des Verbandstages erhalten automatisch einen Zugangslink zu OpenSlides zugesandt. Ihre vom Organisationsteam des Verbandstages vorgenommene Registrierung im Wahltool erfüllt die Funktion einer Stimmkarte.
  2. Die Zahl der anwesenden Wahlberechtigten ergibt sich aus der Zahl der im Wahltool Registrierten.
  3. Die in die Tagungsleitung und zur Protokollführung Gewählten bilden die Wahlleitung für die Wahlen zum Bundesvorstand.
    Der Wahlleitung dürfen keine Personen angehören, die auf dem Verbandstag am 24. April 2022 für eines dieser Ämter kandidieren.

(beschlossen auf dem 34. LSVD-Verbandstag am 24. April 2022)

Beschluss als pdf