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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Bundestag: Ferda Ataman als neue Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung gewählt

LSVD gratuliert zur Wahl und fordert Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Pressemitteilung vom 07.07.2022

Berlin. 07. Juli 2022. Heute hat erstmals der Bundestag die Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) gewählt. Ferda Ataman bekam die Stimmenmehrheit und wurde als neue Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung und neue Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewählt. Dazu erklärt Henny Engels aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Wir begrüßen die Wahl von Ferda Ataman ausdrücklich, gratulieren ihr herzlich und freuen uns auf die zukünftige Zusammenarbeit. Ataman ist bestens qualifiziert für die Leitung der ADS und die Herausforderungen in der Antidiskriminierungspolitik. Seit vielen Jahren arbeiten wir mit ihr und den von ihr mitgegründeten Neuen deutschen Medienmacher:innen (NdM) eng, vertrauensvoll und sehr gut zusammen.

Die Bundesregierung und die neue Leitung der ADS müssen sich zukünftig dafür einsetzen, dass der Schutzbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ausgebaut und wirksamer ausgestaltet wird. So muss auch staatliches Handeln umfassend in den Anwendungsbereich des AGG einbezogen werden. Die ADS muss in ihren Befugnissen und ihrer finanziellen Ausstattung gestärkt werden, damit sie effektiv Diskriminierungen entgegentreten und vor allem vorbeugen kann. Der Katalog der Diskriminierungsgründe muss erweitert werden, einschließlich der dezidierten Benennung des Diskriminierungsgrundes „geschlechtliche Identität“.

Menschen werden häufig bezüglich mehrerer Merkmale diskriminiert. Es wird dann von Mehrfachdiskriminierung gesprochen. Dies betrifft zum Beispiel Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans*- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI), die einer rassistisch diskriminierten Gruppe angehören. Bei der Anwendung des AGG müssen solche Mehrfachdiskriminierungen viel stärker in den Blick genommen werden. Zudem sollten die Ausnahmeregelungen im Arbeitsrecht für Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen aufgehoben werden. Darüber hinaus ist ein echtes Verbandsklagerecht für Antidiskriminierungsverbände erforderlich.

Erstmals hat der Deutsche Bundestag über die Leitung der Antidiskriminierungsstelle entschieden. Diese Aufwertung des Amtes stärkt die Antidiskriminierungspolitik deutlich. Die Wahl durch den Bundestag wurde möglich, weil das Besetzungsverfahren und die Rechtsstellung des Amtes der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) durch Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes geändert worden waren.

Enttäuschend ist jedoch, dass weitergehende Fragen der größeren Unabhängigkeit der ADS und der Stärkung ihrer Befugnisse mit der Änderung des AGG nicht in Angriff genommen wurden. Wir weisen in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Empfehlung der Evaluierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) hin, die ADS als oberste Bundesbehörde auszugestalten.

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