Menu
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Was wollen die Parteien: Diskriminierungsschutz in Artikel 3 Grundgesetz und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Antworten der Parteien zur Bundestagswahl 2021

Welche Parteien wollen Art. 3, Abs. 3 Grundgesetz für einen ausdrücklichen Schutz für LSBTI ergänzen sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ausbauen? Antworten der Parteien zur Bundestagswahl 2021

Anlässlich der Bundestagswahl am 26. September haben wir die im Bundestag vertretenden Parteien gefragt, was sie für Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) erreichen wollen. Hier veröffentlichen wir die Antworten der Parteien auf unsere Frage zur Ergänzung von Artikel 3 Grundgesetz sowie zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Die Markierungen in den Antworten sind durch uns erfolgt, um die Bewertung nachvollziehbar zu machen. Die Reihenfolge der Parteien orientiert sich an den Ergebnissen bei der Bundestagswahl 2017. Hier haben wir die Antworten auf alle Wahlprüfsteine veröffentlicht.

Frage: Wie wollen Sie Art. 3, Abs. 3 GG ergänzen, um ausdrücklichen Schutz für LSBTI zu verankern sowie das AGG ausbauen und wirksamer gestalten (Einbeziehung staatlichen Handelns, Stärkung der Antidiskriminierungsstelle, Verbandsklagerecht, Aufhebung der Ausnahmeregelungen für Religionsgemeinschaften)?

CDU/CSU

  • Schutz in Artikel 3 GG: nein
  • Ausbau Antidiskriminierungsrecht: nein
  • Stärkung Antidiskriminierungsstelle: keine Antwort

CDU und CSU sind der Meinung, dass der Diskriminierungsschutz aufgrund der sexuellen Orientierung bereits rechtlich verwirklicht ist. Das Grundgesetz und das einfache Recht wie auch die Europäische Menschenrechtskonvention und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union verbieten Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Identität bereits. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Schutz in den letzten Jahren auch konsequent ausgebaut. Für Verfassungsänderungen muss ein strenges Prüfraster zugrunde gelegt werden, nach dem zu fragen ist, ob ausreichende Gründe bestehen, den Grundrechtekatalog des Grundgesetzes als „Herzkammer“ der Verfassung anzutasten. In diesem Fall ist der angestrebte Schutz durch Art. 3 Abs. 1 GG bereits gewährleistet. In seiner verfassungsgerichtlichen Ausgestaltung deckt sich der Schutzbereich des Art. 3 Abs. 1 GG mittlerweile mit dem des Absatzes 3. Eine ausdrückliche Nennung der sexuellen Orientierung ist deshalb nicht erforderlich.

Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsrecht haben wir ein Instrumentarium geschaffen, um wirksam gegen Diskriminierung vorgehen zu können. Dabei haben wir die Rechte des Einzelnen, der von Diskriminierung betroffen ist, sehr gestärkt. Da Diskriminierung stets eine Frage von individueller Betroffenheit ist, sehen wir für ein pauschales Verbandsklagerecht hier keinen Bedarf. Die bestehenden Regelungen des AGG haben sich bewährt und bedürfen nach unserer Überzeugung keiner Veränderung.

SPD

  • Schutz in Artikel 3 GG: ja
  • Ausbau Antidiskriminierungsrecht: vage
  • Stärkung Antidiskriminierungsstelle: keine Antwort

Menschen sollen unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben können – mit gleichen Rechten und Pflichten. Das Diskriminierungsverbot wegen der geschlechtlichen und sexuellen Identität werden wir in Art. 3 Abs. 3 GG aufnehmen. Das fordern wir seit 2011, und wir werden weiterhin dafür kämpfen, die entsprechenden parlamentarischen Mehrheiten hierfür zu bekommen. Hinsichtlich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sind wir der festen Überzeugung, dass dieses wichtige Gesetz einer Reform bedarf, um u.a. bisherige Schutzlücken zu schließen.

AfD

  • Schutz in Artikel 3 GG: nein
  • Ausbau Antidiskriminierungsrecht: gefährlich
  • Stärkung Antidiskriminierungsstelle: gefährlich

Die Antworten der AfD enthalten viele menschenverachtende und hetzerische Aussagen. Wir wollen diese nicht weiterverbreiten. Aus Gründen der Transparenz dokumentierten wir die Antworten der AfD bis zum Wahltag dennoch zusammen mit den Antworten der demokratischen Parteien. Nach dem Wahltag haben wir die AfD-Antworten von der Website entfernt.

FDP

  • Schutz in Artikel 3 GG: ja
  • Ausbau Antidiskriminierungsrecht: vage
  • Stärkung Antidiskriminierungsstelle: ja

Wir Freie Demokraten fordern die Erweiterung des Artikel 3 Grundgesetz um das Merkmal sexuelle Identität. Wir teilen die Auffassung und gängige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass die geschlechtliche Identität durch das Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts erfasst ist. Deshalb hatte die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag gemeinsam mit den Fraktionen der Linken und Grünen die entsprechende Ergänzung von Art. 3.3 beantragt, die von der Koalition aus Union und SPD zuletzt im Deutschen Bundestag abgelehnt wurde (vgl. „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Änderung des Artikels 3 Absatz 3 - Einfügung des Merkmals sexuelle Identität“ BT-Drs.- 19/13123).

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes muss personell und materiell so ausgestattet sein, dass sie auch bei Nachfragespitzen zeitnah und kompetent Auskunft geben kann, ohne ihre Arbeit in anderen Bereichen (z. B. der Telefonberatung) aussetzen zu müssen. Wir wollen die Praxis vorhandener Möglichkeiten zur Verbandsklage kritisch evaluieren, um dessen Qualität bei der Wahrung berechtigter Interessen in Abgrenzung zur missbräuchlichen Nutzung ("Abmahnindustrie") zu sichern. Kirchliche Privilegien im Arbeitsrecht sollten abgeschafft werden, soweit sie nicht Stellen betreffen, die eine religiöse Funktion ausüben.

Die Linke

  • Schutz in Artikel 3 GG: ja
  • Ausbau Antidiskriminierungsrecht: ja
  • Stärkung Antidiskriminierungsstelle: ja

Wir wollen "den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der geschlechtlichen Identität, sexuellen Orientierung und Lebensweise in Artikel 3 [Absatz 3] des Grundgesetzes aufnehmen" (Zitat aus Wahlprogramm). Die Linksfraktion war in dieser Legislatur Teil der interfraktionellen Initiative von FDP, Grünen und LINKEN, die Schutzmerkmale im Grundgesetz um "sexuelle Identität" zu erweitern.

Um das erweiterte Grundrecht zu garantieren, fordern wir gestärkte Antidiskriminierungsstellen und ein Verbandsklagerecht im AGG. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll finanziell so ausgestattet werden, dass sie den hohen Beratungsbedarfen gerecht werden und Angebote zielgruppengerecht, mehrsprachig und barrierefrei u.a. in die Arbeitswelt hineintragen kann. Dass es für Religionsgemeinschaften Ausnahmen gibt, ist für uns nicht haltbar, auch hier müssen AGG, Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsgesetz gelten, die Sonderstellung der Kirchen mit ihrem parallelen Rechtssystem wollen wir beenden.

Bündnis 90/ Die Grünen

  • Schutz in Artikel 3 GG: ja
  • Ausbau Antidiskriminierungsrecht: ja
  • Stärkung Antidiskriminierungsstelle: ja

Wir GRÜNE werden ein starkes Signal setzen und den Schutz von Menschen aufgrund ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität durch die Ergänzung des Artikels 3 Absatz 3 des Grundgesetzes sicherstellen. Dafür setzen wir uns seit Jahrzehnten ein.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wollen wir zu einem echten Bundesantidiskriminierungsgesetz weiterentwickeln, das Schutzlücken endlich schließt, Klagen gegen Diskriminierung für Betroffene vereinfacht und ein umfassendes Verbandsklagerecht einschließt, damit gegen Diskriminierung strukturell und nachhaltig vorgegangen werden kann. Staatliches Handeln wollen wir in den Anwendungsbereich einbeziehen und das kirchliche Arbeitsrecht reformieren. Zudem wollen wir die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu einer obersten Bundesbehörde aufwerten und sie finanziell stärken. Das Netz zivilgesellschaftlicher Beratungsstellen wollen wir flächendeckend ausbauen. In staatlichen Institutionen wollen wir Anlaufstellen für diskriminierte Menschen schaffen.

Weiterlesen