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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Aufruf: 3+ - Gleichstellung im Grundgesetz verankern

Ergänzung von Artikel 3 Grundgesetz um die Merkmale "sexuelle Orientierung" und "geschlechtliche Identität"

In einem erweiterten Artikel 3 Absatz 3 GG soll es in Zukunft auch heißen: "Niemand darf wegen seiner sexuellen und geschlechtlichen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden."

Wir wollen eine Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz. In einem erweiterten Artikel 3 Absatz 3 GG soll es in Zukunft auch heißen:

"Niemand darf wegen seiner sexuellen und geschlechtlichen Identität
benachteiligt oder bevorzugt werden."

Die europäische Grundrechtecharta enthält bereits ein Verbot der Benachteiligung aufgrund der sexuellen Ausrichtung. Sie ist vom Bundestag und vom Bundesrat mit großer Mehrheit gebilligt worden. Warum soll dies im deutschen Grundgesetz nicht möglich sein?

Historische Wiedergutmachung

Die Väter und Mütter unserer Verfassung haben den Gleichheitsartikel unter dem Eindruck der Schreckensherrschaft des nationalsozialistischen Unrechtsregimes geschrieben. Der Gleichbehandlungskatalog ist die Antwort auf die nationalsozialistische Selektions- und Verfolgungspolitik. Er ist geprägt von der Erkenntnis, dass die Menschlichkeit insgesamt gefährdet ist und Barbarei droht, wenn auch nur einer Gruppe von Menschen die gleichen Grund- und Menschenrechte streitig gemacht werden.

Dennoch hatte man 1949 zwei Gruppen ausgespart: die Behinderten und die Homosexuellen. Die Behinderten wurden im Rahmen der Verfassungsreform nach der deutschen Einheit 1994 endlich aufgenommen. Für die Aufnahme der Lesben und Schwulen fand sich damals noch keine ausreichende Mehrheit. Es ist nun Zeit für einen neuen Anlauf. Angesichts der Verfolgungsgeschichte der Homosexuellen im Dritten Reich, aber auch im Nachkriegsdeutschland der 50er und 60er-Jahre muss unsere Verfassung auch Schwulen, Lesben, Transgender und intersexuellen Menschen gleiche Rechte garantieren.

Sichtbar sein

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Dieser Grundsatz sollte für LSBTI endlich auch in unserer Verfassung zum Ausdruck kommen. Wer dort nicht genannt wird, läuft Gefahr, in der gesellschaftlichen und politischen Wirklichkeit ignoriert zu werden. Fundamentale Normen des Zusammenlebens wie das Diskriminierungsverbot müssen in der Verfassung für alle Menschen sichtbar sein.

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