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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Verurteilungen nach § 151 StGB und § 175 StGB nach 1945

Rehabilitierung der in der DDR und der Bundesrepublik verurteilten Männer

Materialien und Chronik der gesetzlichen Initiativen im Bundestag und Bundesrat zur Rehabilierung und Entschädigung der in der DDR und der Bundesrepublik verurteilten Männer nach § 151 bzw. § 175.

Der 1935 verschärfte § 175 StGB blieb in der Bundesrepublik bis 1969 unverändert in der Nazi-Fassung in Kraft. Zehntausende Männer wurden im demokratischen Staat aufgrund von NS-Gesetzgebung Opfer von Strafverfolgung. Endgültig gestrichen wurde § 175 erst 1994. Auch die DDR hatte Homosexualität unter Erwachsenen durch § 151 StGB bis 1968 nicht vollständig entkriminalisiert und bis 1989 galten ähnlich wie in der Bundesrepublik unterschiedliche strafrechtliche Schutzaltersgrenzen für Homo- und Heterosexualität.

2017 konnte endlich die Aufhebung der meisten nach 1945 erfolgten Verurteilungen wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen erkämpft werden. Dieses Rehabilitierungsgesetz ist ein bedeutsamer historischer Schritt und zeigt die Fähigkeit des Rechtsstaats zur Selbstkorrektur. Allerdings müssen noch Lücken im Gesetz geschlossen werden. Denn es gibt eine Einschränkung bei der Aufhebung der Urteile, die neue Ungerechtigkeiten schafft. Das Rehabilitierungsgesetz führt rückwirkend erneut unterschiedliche Schutzaltersgrenzen zwischen Homo- und Heterosexualität ein. Man lässt also im Rehabilitierungsrecht einen Teil des § 175 StGB wiederauferstehen. Das muss umgehend korrigiert werden.

Am 12.03.2019 hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz bekannt gegeben, dass nun über eine Richtlinie auch die Fälle entschädigt werden können, bei denen das bisher nicht möglich war. Es geht um die Entschädigung für Menschen, gegen die ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde bzw. in Untersuchungshaft waren, die letztlich aber nicht verurteilt worden sind. Diese Nachbesserung hatte der LSVD gefordert.

Materialien und Chronik der gesetzlichen Initiativen im Bundestag und Bundesrat zur Rehabilierung der in der DDR und der Bundesrepublik verurteilten Männer nach § 151 bzw. § 175.