Jahresbericht der Antidiskriminierungsstelle: steigende Zahlen
LSVD fordert im Koalitionsvertrag versprochene AGG-Reform
Jahresbericht der Antidiskriminierungsstelle: steigende Zahlen
LSVD fordert im Koalitionsvertrag versprochene AGG-Reform
Berlin, 27.06.2023. Heute stellte Ferda Ataman, die Unabhängige Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, den Jahresbericht der Antidiskriminierungsstelle (ADS) vor. Dazu erklärt Henny Engels, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland (LSVD).
Der Jahresbericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zeigt erneut einen Anstieg an Beratungsanfragen auf 8.827 aufgrund von Diskriminierungsfällen. Besonders viel Sorge bereitet uns der deutliche Anstieg der Anfragen wegen Diskriminierungserfahrungen aufgrund des Geschlechts, wozu neben Sexismus gegen Frauen auch Trans*feindlichkeit zählt. Obwohl die Zahlen nicht überraschen, müssen sie doch ein Weckruf an die Bundesregierung sein, ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umgehend umzusetzen, und die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) von 2006 zeitnah auf den Weg zu bringen. Denn Antidiskriminierung ist ein Grundrecht. Auch wenn die Bundesregierung Diskriminierung nicht gänzlich verhindern kann, ist es trotzdem entscheidend, den Rechtsschutz für Betroffene im Diskriminierungsfall anzupassen. Dazu gehört beispielsweise, die Antidiskriminierungsstelle zu stärken. Denn sie ist zentraler staatlicher Akteur beim Schutz vor und der Bekämpfung von Diskriminierung.
Durch das Einrichten der Stelle der Unabhängigen Antidiskriminierungsbeauftragten wurde die ADS bereits gestärkt. Das war allerdings nur der erste Schritt – auch die rechtlichen Kompetenzen der ADS müssen in einer umfassenden AGG-Reform erweitert werden. Im europäischen Vergleich ist die ADS mit sehr wenigen Kompetenzen ausgestattet: So kann sie nicht selbst vor Gericht klagen oder Betroffene vertreten. Zusätzlich ist der ADS aktuell die Möglichkeit verwehrt, gegenüber Behörden eine Kontrollfunktion wahrzunehmen. Nur durch die Kontrollfunktion könnte der Diskriminierungen durch staatliche Akteur*innen Einhalt geboten werden.
Die Zahlen, die jetzt im Bericht vorliegen, bilden nur die sechs Diskriminierungskategorien abbilden, die aufgrund von EU-Richtlinien bis jetzt im AGG verankert sind. Die Realität zeigt jedoch, dass Menschen aufgrund weiterer Kategorien Diskriminierung erfahren. Gemeinsam mit über 100 anderen Organisationen fordert der LSVD im Bündnis „AGG Reform jetzt!“ die Ausweitung der im AGG erfassten Diskriminierungskategorien – etwa um sozialen Status, Staatsangehörigkeit und familiäre Fürsorgeverantwortung. Außerdem fordert das Bündnis unter anderem die Ausweitung des AGG auf staatliches Handeln und eine Verlängerung der Geltendmachungsfrist.
Weiterlesen:
Jahresbericht der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
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