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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Petitionsübergabe an die Fraktionsspitzen zur Abstimmung im Bundestag über die Ergänzung des Artikels 3 GG

Mehr als 80.000 Ja-Stimmen für ein Grundgesetz für Alle!

Die Unterzeichnenden haben sich dem Appell der Initiative angeschlossen und fordern eine explizite Ergänzung von Artikel 3 GG für einen verlässlichen Schutz der sexuellen und geschlechtlichen Identität durch das Grundgesetz.

21.05: Petitionsübergabe an die Fraktionsspitzen zur Abstimmung im Bundestag über die Ergänzung des Artikels 3 GG

Anlässlich des Tag des Grundgesetzes (23. Mai) übergeben Vertreter*innen der Initiative GRUNDGESETZ FÜR ALLE am 21. Mai 2021 in Berlin den Fraktionsspitzen von Union, SPD, FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mehr als 80.000 Unterschriften. Die Unterzeichnenden haben sich dem Appell der Initiative angeschlossen und fordern eine explizite Ergänzung von Artikel 3 GG für einen verlässlichen Schutz der sexuellen und geschlechtlichen Identität durch das Grundgesetz.

Am Mittag des 21. Mai 2021 sollte ursprünglich im Bundestag über den von FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemeinsam eingebrachten Gesetzentwurf zur Ergänzung des Artikels 3 Grundgesetz um „sexuelle Identität“ abgestimmt werden. Ähnlich dem Taktieren um die „Ehe für Alle“ wurde die Debatte um die Ergänzung des Artikels 3 GG jedoch kurzerhand von der Tagesordnung gestrichen.

„Wir als Initiative GRUNDGESETZ FÜR ALLE fordern die Debatte über den Schutz der sexuellen und geschlechtlichen Identität noch in dieser Legislaturperiode. Wir kritisieren die Debatte und somit den expliziten Schutz der Grundrechte aller Menschen der queeren Community zu vertagen. Die sexuelle oder geschlechtliche Identität eines Menschen darf in Deutschland nicht länger Grund zur Diskriminierung sein“, erklären Christian Gaa, Sören Landmann und Josefine Liebing, Initiator*innen der Initiative GRUNDGESETZ FÜR ALLE.

„Den Abgeordneten des Bundestages bot sich die Chance am 21. Mai 2021 Geschichte zu schreiben! Sie haben es in der Hand, ob endlich alle queeren Menschen unseres Landes einen verlässlichen Schutz durch unsere Verfassung erfahren oder nicht. Wer als Politiker*in diese Chance nicht bei der ersten Gelegenheit ergreift, hat die Ausmaße dieser Entscheidung nicht verstanden. Ein Vertagen bedeutet, die bis heute bestehenden vielfachen Verletzungen der Grundrechte von Menschen aufgrund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität in Kauf zu nehmen. Das ist die bittere Botschaft für queere Menschen“, so Gaa.

„Als das deutsche Grundgesetz 1949 in Kraft trat, wurde vor den Schrecken der Nazidiktatur das Diskriminierungsverbot von besonders verfolgten Gruppen in Artikel 3 verankert. Doch Menschen vielfältiger sexueller und geschlechtlicher Identitäten finden darin bis heute keine Erwähnung. So konnte das aktuelle Grundgesetz weder die massenhafte strafrechtliche Verfolgung aufgrund der sexuellen Identität, noch den Sorgerechtsentzug der eigenen Kinder als auch die Zwangssterilisation in der jungen Bundesrepublik verhindern“, fügt Landmann hinzu.

„Zudem ist die pseudowissenschaftliche ‘Heilung’ von queeren Erwachsenen noch immer legal. Und bis heute müssen Zwei-Mütter-Familien eine Stiefkindadoption über sich ergehen lassen, um als Eltern ihrer eigenen Kinder anerkannt zu werden. Dies muss ein Ende haben.“

„Jetzt gilt es zu handeln! Neben einer Ersetzung des Rassebegriffs ist es von historischer Bedeutung, in diesem Zuge endlich einen Diskriminierungsschutz für sexuelle und geschlechtliche Minderheiten festzuschreiben. An der Selbstbestimmung und Gleichberechtigung aller Menschen der queeren Community darf unsere Verfassung keinen Zweifel lassen“, so Liebing abschließend.

Zeitplan für die Übergaben und Hintergrund

Videos und Bilder von der Petitionsübergabe werden zum Mittag des 21. Mai 2021 auf der Webseite der Bundesinitiative GRUNDGESETZ FÜR ALLE hochgeladen: www.grundgesetz-fuer-alle.de

Zeitplan der Petitionsübergaben am Freitag, den 21. Mai 2021, vor der Kunstinstallation „Grundgesetz 49“ am Jakob-Kaiser-Haus, Berlin:

Petitionsübergabe

  • Unions-Fraktion von 9:30-9:40 Uhr
    Übergabe an Dr. Stefan Kaufmann (Queerpolitischer Sprecher) und Dr. Jan-Marco Luczak
    (Rechtspolitischer Sprecher)
  • Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN von 9:45-9:55 Uhr
    Übergabe an Dr. Anton Hofreiter (Fraktionsvorsitzender) und Ulle Schauws (Queerpolitische Sprecherin)
  • SPD-Fraktion von 10:00-10:10 Uhr
    Übergabe an Dirk Wiese (stellv. Fraktionsvorsitzender) und Dr. Karl-Heinz Brunner
    (Queerpolitischer Sprecher)
  • Fraktion DIE LINKE. von 10:30-10:40 Uhr
    Übergabe an Dr. Dietmar Bartsch, Amira Mohamed Ali (Fraktionsvorsitzende) und Doris
    Achelwilm (Queerpolitische Sprecherin)
  • FDP-Fraktion von 11:15-11:25 Uhr
    Übergabe an Katja Suding (stellv. Fraktionsvorsitzende) und Dr. Jens Brandenburg
    (Queerpolitischer Sprecher)

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