(A 7) Bekämpfung von Rassismus und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit
S. 63: Die Bundesregierung hat deshalb am 14. Juni 2017 einen neuen „Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus – Positionen und Maßnahmen zum Umgang mit Ideologien der Ungleichwertigkeit und den darauf bezogenen Diskriminierungen“ (NAP) beschlossen. (...) Vor dem Hintergrund von Polarisierungen und Radikalisierungen in Teilen der Gesellschaft, unter anderem in den Asyldebatten oder bei Anfeindungen gegenüber betroffenen Gruppen, wie z.B. Juden, Sinti und Roma, Muslimen, Schwarzen Menschen oder lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Personen, ist es eine gesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sich diesen Phänomenen fortwährend entgegen zu stellen. (…) Der NAP gegen Rassismus ist nicht als statisches Programm zu verstehen, sondern – im Rahmen der föderalen Zuständigkeit – eine Rahmensetzung seitens der Bundesregierung, offengehalten für weitere Diskurse im Sinne eines politischen Projekts.
S. 64f: Sowohl im Bereich des Aufbaus nachhaltiger zivilgesellschaftlicher Strukturen, als auch im Bereich der Modellprojekte werden verschiedene Maßnahmen [im Bundesprogramm Demokratie leben] gefördert, die sich zentral mit präventiv-pädagogischen Maßnahmen gegen Rassismus, aktuelle Formen des Antisemitismus, Antiziganismus, LGBTI-Feindlichkeit sowie antimuslimischen Rassismus befassen. (…)
Insgesamt werden 35 zivilgesellschaftliche Träger in ihrer Strukturentwicklung durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ unterstützt. Seit dem Jahr 2017 wurden zudem neue Themen- und Strukturfelder in die Förderung aufgenommen, die auch „Rassismusprävention sowie Empowerment Schwarzer Menschen“ und „Akzeptanzförderung und Empowerment für lesbische, schwule, bi-, trans- und intersexuelle bzw. -geschlechtliche Menschen“ einbeziehen.
Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität sind Teil der Menschenrechte und stellen zentrale Aspekte der Persönlichkeit dar. Viele Menschen erleiden jedoch aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und ihrer Geschlechtsidentität Diskriminierung. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität beendet wird. Innerhalb der Bundesregierung ist das BMFSFJ koordinierend für Fragestellungen und Aufgaben im Hinblick auf lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle und transgeschlechtliche sowie intergeschlechtliche Menschen zuständig.
Seit dem 1. Oktober 2017 können schwule und lesbische Paare in Deutschland heiraten und gemeinsam Kinder adoptieren und wurden dadurch in ihren Rechten gestärkt. Die Öffnung der Ehe für alle war ein Meilenstein in der rechtlichen Gleichstellung homosexueller Paare.
Ferner trat am 22. Juli 2017 das Gesetz zur Rehabilitierung und Entschädigung der nach § 175 StGB und § 151 StGB DDR Verurteilten in Kraft. Das Gesetz spricht den Opfern des § 175 StGB eine einmalige Entschädigung von 3000 Euro für jede Verurteilung, sowie zusätzlich 1500 Euro für jedes angefangene Haftjahr zu. Entschädigungsansprüche können in einem sehr niedrigschwelligen Verfahren beim Bundesamt für Justiz mit Inkrafttreten des Gesetzes geltend gemacht werden. Um über diese Möglichkeit und die damit verbundenen Modalitäten der Antrag-stellung zu informieren, wurde im zweiten Halbjahr 2017 mit Mitteln des BMFSFJ eine Beratungshotline der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS) e.V. gefördert.
Auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 - 1 BvR 2019/16 - und deren Umsetzung wurde bereits in Abschnitt A 1 (Zwischenüberschrift: Schutz vor Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität) eingegangen.
S. 70: Straftaten sind für Zwecke dieser Statistik dann der Hasskriminalität zuzuordnen, wenn bei Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen eine Person wegen ihrer zugeschriebenen oder tatsächlichen Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, physischen und/oder psychischen Behinderung oder Beeinträchtigung, sexuellen Orientierung und/oder sexuellen Identität, politischen Haltung, Einstellung und/oder Engagements, ihres äußeren Erscheinungsbildes oder sozialen Status gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet.