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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Kindes- und Familienwohl durch Modernisierung im Abstammungsrecht stärken

Gesetzentwürfe zur Reform des Abstammungsrechts

Pressemitteilung vom 18.03.2019

Heute gibt es im Rechtsausschuss des Bundestages eine Anhörung zu einem Gesetzentwurf der Grünen zur „Anpassung der abstammungsrechtlichen Regelungen an das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“. Letzte Woche hat Justizministerin Katarina Barley ebenfalls einen Referentenentwurf vorgelegt, mit dem das Abstammungsrecht reformiert werden soll. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt, dass Bundestag und Regierung endlich über die dringend notwendige Reform des Abstammungsrechts diskutieren. Die jetzige rechtliche Diskriminierung geht zu Lasten der Absicherung von Kindern in Regenbogenfamilien. Kein Kind darf jedoch aufgrund seiner Familienform benachteiligt werden. Der LSVD wird sich intensiv in den Gesetzgebungsprozess einbringen und fordern, dass Regenbogenfamilien in ihrer Vielfalt rechtlich anerkannt und abgesichert werden.

So erlangt etwa die Ehefrau der leiblichen Mutter ihre rechtliche Elternstellung bislang nicht mit der Geburt des Kindes, sondern erst durch das langwierige und oft entwürdigende Verfahren der Stiefkindadoption. Wenn ein Kind in einer gleichgeschlechtlichen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft geboren wird, müssen beide Mütter von Geburt an automatisch gleichberechtigte Eltern ihres Kindes sein können.

Der LSVD fordert zudem einen verlässlichen rechtlichen Rahmen, der es ermöglicht, dass den jeweiligen tatsächlichen Verhältnissen entsprechend bis zu vier Menschen einvernehmlich rechtliche Elternteile und/oder Sorgeberechtigte sein können. Sie sollten eine Elternschaftsvereinbarung bereits vor der Zeugung formulieren können. Gerade im Interesse des Kindeswohls muss die Bereitschaft zur Übernahme elterlicher Verantwortung in neuen Familienformen vom Recht besser anerkannt und unterstützt werden.

Zu unserer vielfältigen Gesellschaft gehören auch Familien mit trans- und intergeschlechtlichen Eltern. Sie haben einen Anspruch darauf, vom Recht angemessen wahrgenommen und diskriminierungsfrei behandelt zu werden. Transgeschlechtlichen Personen wird aktuell die Begründung der Elternschaft entsprechend ihrer Geschlechtsidentität oder ihres personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrags versagt: eine zeugende transgeschlechtliche Frau wird vielmehr als Vater, ein gebärender transgeschlechtlicher Mann als Mutter erfasst.

Der LSVD schlägt zudem vor, in Zukunft in Urkunden geschlechtsneutrale Leittexte zu verwenden. Das empfiehlt sich auch aufgrund der Reform des Personenstandsrechts, die mit „divers“ eine dritte positive Option zu den bisherigen Einträgen „männlich“ und „weiblich“ ermöglicht hat.

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LSVD-Bundesverband

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