Alle Gesetze zur Lebenspartnerschaft und gleichgeschlechtlichen Ehe
Rückblick über Gesetzesinitiativen seit 1990 zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft, Gleichstellung und Eheöffnung

Der Schwulenverband in Deutschland SVD (heute LSVD) fordert bereits 1990 in seinem ersten Grundsatzprogramm die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. 1994 gab es den ersten Gesetzesentwurf zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts. Er kam von Bündnis 90 / Die Grünen. Bis zur entscheidenden Abstimmung am 30.06.2017 wurde die Ehe für alle regelmäßig im Bundestag gefordert.
Währenddessen trat am 01.08.2001 das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft (LPartG). Erstmals konnten gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland eine rechtlich anerkannte Verbindung eingehen. Für die weitgehende Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Ehe bis zur Eheöffnung hat die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wesentlich mit beigetragen.
In diesem Artikel dokumentieren wir alle Gesetzesinitiativen und -materialien zur gleichgeschlechtlichen Ehe, zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe.
Inhaltsverzeichnis
- 1.1 Das Eheöffnungsgesetz ("Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts")
- 1.2 Das Umsetzungsgesetz ("Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts")
2. Überblick über alle Gesetzesinitiativen zur Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare
- 19. Wahlperiode (2017-2021)
- 18. Wahlperiode (2013-2017)
- 17. Wahlperiode (2009-2013)
- 16. Wahlperiode (2005-2009)
- 13. Wahlperiode (1994-1998)
- 12. Wahlperiode (1990-1994)
3. Die Eingetragene Lebenspartnerschaft - Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- 3.1 Das Lebenspartnerschaftsgesetz
- 3.2 Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
- 3.3 Frühere Fassungen des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG)
4. Überblick über alle Gesetzesinitiativen zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft
- 18. Wahlperiode (2013-2017)
- 17. Wahlperiode (2009-2013)
- 16. Wahlperiode (2005-2009)
- 15. Wahlperiode (2002-2005)
- 14. Wahlperiode (1998-2002)
- 13. Wahlperiode (1994-1998)
- 12. Wahlperiode (1990-1994)
- Hamburger Ehe
1. Die Ehe für Alle (Eheöffnungsgesetz und Umsetzungsgesetz)
1.1 Das Eheöffnungsgesetz ("Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts")
Das "Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts" (im Folgenden EheöffnungsG) vom 20.07.2017 ist am 28.07.2017 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 2787) veröffentlicht worden und am 01.10.2017 in Kraft getreten. Das Gesetz beruht auf einem Gesetzentwurf des Bundesrats, BT-Drs. 18/6665 v. 11.11.2015, den der Bundestag unverändert verabschiedet hat. Seit dem 01.10.2017 können gleichgeschlechtliche Paare keine Lebenspartnerschaft mehr eingehen, sondern "nur noch" heiraten (Art. 3 Abs. 3 EheöffnungsG, § 1 LPartG).
Die Standesämter müssen für die Beurkundung von Personenstandsfällen sowie für die Ausstellung von Personenstandsurkunden und beglaubigten Auszügen aus den Registern (siehe den Abschnitt Personenstandsregister und -urkunden) elektronische Fach-, Register und Datenaustauschverfahren verwenden. Deren technische Anpassung an das EheöffnungsG ist zum 01.11.2018 durch die "Erste Verordnung zur Änderung der Personenstandsverordnung" vom 24.10.2018 (BGBl. I S. 1768) erfolgt.
Für die Übergangszeit bis zum 01.11.2018 hatte das Bundesinnenministerium des Innern den Innenministerien und Senatsverwaltungen für Inneres der Länder mehrere Anwendungshinweise übersandt und auf seiner Webseite https://ww.personenestandsrecht.de, Menüpunkt Service, veröffentlicht:
- RdSchr. d. BMI v. 28.7.2017 - Anwendungshinweise zur Umsetzung des Eheöffnungsgesetzes, aktualisierte Fassung
- RdSchr. d. BMI v. 23.8.2017 - 1. Ergänzung der Anwendungshinweise zur Umsetzung des Eheöffnungsgesetzes
- RdSchr. d. BMI v. 25.9.2017 - 2. Ergänzung der Anwendungshinweise zur Umsetzung des Eheöffnungsgesetzes
Das Umsetzungsgesetz (Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts)
Das "Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts" (im Folgenden "UmsetzungsG) vom 18.12.2018 ist am 21.12.2018 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I, S. 2639) veröffentlicht worden und am 22.12.2018 in Kraft getreten. Das Umsetzungsgesetz soll das Eheöffnungsgesetz ergänzen.
2. Überblick über alle Gesetzesintiativen zur Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare
Der Schwulenverband in Deutschland SVD (heute LSVD) fordert bereits 1990 in seinem ersten Grundsatzprogramm die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. 1994 gab es den ersten "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts". Er kam von Bündnis 90/ Die Grünen.
Bis zur entscheidenden Abstimmung am 30.06.2017 wurde die Ehe für alle regelmäßig im Bundestag gefordert. Immer wieder gab es entsprechende Gesetzesintiativen und Gesetzesentwürfe, die wir hier dokumentieren.
19. Wahlperiode (2017-2021)
Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Umsetzungsgesetz)
- Referentenentwurf des BMJV vom 29.03.2020: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
- Gesetzentwurf der Bundesregierung im Bundesrat: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (BR-Drs. 432/18 vom 07.09.2018)
- Empfehlungen der Ausschüsse - BR-Drs. 432/1/18 v. 04.10.2018
- Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg - BR-Drs. 432/2/18 v. 16.10.2018 - zurückgezogen
- BR-PlPr 971 v. 19.10.2017 - TOP 31, S. 380 - 381
- Beschluss - BR-Drs. 432/18(B) v. 19.10.2018
- Gesetzentwurf der Bundesregierung im Bundestag: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts - BT-Drs. 19/4670 v. 01.10.2018
- 1. Lesung - BT-PlPr. 19/55 v. 11.10.2018, S. 6048C - 6055D, TO 18
- Stellungnahme des LSVD v. 23.10.2018
- Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung - BT-Drs. 19/5413 v. 31.10.2018
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz - BT-Drs. 19/6137 v. 28.11.2018
- 2. und 3. Lesung: BT-PlPr. 19/68 v. 29.11.2018, S. 7884D - 7887D
- Beschluss - BR-Drs. 612/18 v. 30.11.2018
- BR-PlPr. 973 v. 14.12.2018, Top 18 - kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses
- Beschluss - BR-Drs. 612/18(B) v. 14.12.2018
- Der Vorgang ist abgeschlossen: Gesetz v. 18.12.2018 - BGBl. I, S. 2639, Nr. 48 v. 21.12.2018
Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der gleichgeschlechtlichen Ehe
- Gesetzentwurf der der AfD-Fraktion AfD (BT-Drs. 19/4810 v. 08.10.2018)
- 1. Lesung - BT-PlPr. 19/55 v. 11.10.2018, S. 6011B - 6022B
Ein Jahr Ehe für alle
- Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 19/4892 v. 10.10.2018)
Rechtliche Situation von gleichgeschlechtlichen Paaren in der Europäischen Union
- Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (BT-Drs. 19/9245 v. 10.04.2019)
18. Wahlperiode (2013-2017)
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
- Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE (BT-DRs. 18/8 v. 23.10.2013)
- 1. Lesung - BT-PlPr 18/6 v. 19.12.2013, S. 299D - 311C
Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Eheverbots für gleichgeschlechtliche Paare (Gesetzentwurf der Grünen) und Ehe für gleichgeschlechtliche Paare – Der Entschließung des Bundesrates folgen (Antrag der Linken)
- Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-DRs. 18/5098 v. 10.06.2015)
- Antrag der Faktion DIE LINKE (BT-Drs. 18/5205 v. 16.06.2015)
- 1. Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und des Antrags der Fraktion DIE LINKE - BT-PlPr 18/112 v. 18.06.2015, S. 10730C - 10745D
- Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am 28.09.2015 zu den Gesetzentwürfen und Anträgen:
- BT-Drs. 18/5901 v. 02.09.2015,
- BT-Drs. 18/8 v. 23.10.2013,
- BT-Drs. 18/3031 v. 04.11.2014
- BT-Drs. 18/5098 v. 10.06.2015 und
- Antrag 18/5205 v. 16.06.205
- Stellungnahme Prof. Dr. Jörg Bendict
- Stellungnahme Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, LL.M
- Stellungnahme Manfred Bruns, LSVD
- Stellungnahme Prof. Dr. Jörn Ipsen
- Stellungnahme Katharina Jestaedt, Kommissariat der Deutschen Bischöfe
- Stellungnahme PD Dr. Friederike Wapler
- Protokoll der Anhörung am 28.09.2016 - Protokoll-Nr. 18/68
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu BT-Drs. 18/5205: "Ehe für gleichgeschlechtliche Paare – Der Entschließung des Bundesrates folgen" - BT-Drs. 6379 v. 14.10.2015
- 2. und 3. Beratung - BT-PlPr. 18/130 v. 15.10.2015, TO 14, S. 12691A - 1269B-D - BT-Drs. 18/5205 abgelehnt.
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Bundesrat)
- Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen (BR-Drs. 273/15 v. 05.06.2015)
- 1. Lesung - BR-PlPr 934 v. 12.06.2015, TOP 47a, S. 205D - 215A
- Stellungnahme des Bundesrats - BR-Drs. 259/15 (Beschluss) v. 10.07.2015
Ehe für alle - Entschließung für eine vollständige Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren (Bundesrat)
- Entschließung des Bundesrates auf Antrag der Länder von Niedersachsen, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen (Br-Drs.- 274/15 v. 05.06.2015 )
- 1. Lesung des Gesetzesantrags und der Entschließung - BR-PlPr 934 v. 12.06.2015, S. 205D - 215A - Der Gesetzesantrag ist an die zuständigen Ausschüsse verwiesen und die Entschließung angenommen worden.
- Empfehlungen der Ausschüsse - Br-Drs. 273/1/115 v. 14.09.2015
- 2. Lesung des Gesetzantrags - Br-PlPr. 936 v. 25.09.2015 - TOP 10 - 309B-312D - Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Art. 76 Abs. 1 GG beim Deutschen Bundestag
- Beschluss-Drs 273/15/B = Gesetzentwurf
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Gesetzentwurf des Bundesrates im Bundestag)
- BT-Drs. 18/6665 v. 11.11.2015
- 1. Lesung - BT-PlPr 18/199 v. 10.11.2016, S. 19893D - 19901B
Zusammenlegung der drei Vorgänge im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
- Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, BT-Drs. 18/5098: BT-Drs. 18/7257 v. 13.01.2016
- Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE, BT-Drs. 18/8: BT-Drs. 18/7375 v. 27.01.2016
- Beratung der Berichte im Bundestag - BT-PlPr. 18/155 v. 18.02.2016, S. 15273A - 15282B
- Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE, BT-Drs. 18/8: BT-Drs. 18/9914 v. 05.10.2016
- Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, BT-Drs. 18/5098: BT-Drs. 18/10227 v. 09.11.2016
- Beratung der Berichte im Bundestag - BT-PlPr 18/199 v. 10.11.2016, S. 19893D - 19901B
- Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE, BT-Drs. 18/8: BT-Drs. 18/12340 v. 15.05.2017
- Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, BT-Drs. 18/5098, und zu dem Gesetzentwurf des Bundesrats BT-Drs. 18/6665: BT-Drs. 18/12227 v. 03.05.2017
- Beratung der Berichte im Bundestag - BT-PlPr 18/233 v. 17.05.2017, S. 23549D - 23558A
- Geschäftsordnungsantrag zur Tagesordnung, BT-PlPr. 18/233 v. 17.05.2017, S. 23558A - 23562A: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat fristgerecht beantragt, sofort in die zweite Beratung der Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 18/5098, 18/6665 und 18/8 einzutreten, hilfsweise, für den Fall, dass dieser Geschäftsordnungsantrag nicht angenommen wird, den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zu verpfichten, dem Bundestag die Beschlussempfehlung und Berichte zu den genannten Gesetzentwürfen bis spätestens zum 31.05.2017 vorzulegen - Beschluss: abgelehnt, S. 23562 A
- BVerfG, Beschl. v. 14.06.2017 - 2 BvQ 29/17: Eilanträge der Bundestagsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKEN betreffend die Einführung des Rechts auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare erfolglos.
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu den Gesetzentwürfen der LINKEN - BT-Drs. 18/8 - , der Grünen - BT-Drs. 18/5098 - und des Bundesrats - 18/6665: BT-Drs. 18/12989 v. 28.06.2017
- 2. und 3. Lesung: BT-PlPr 18/244 vom 30.06.2017, S. 25105C - 25115C - Namentliche Abstimmung S. 25117
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des Bundestages - BR-DRs. 539 v. 30.06.2017
- BR-PlPr. 959 v. 07.07.2017, S. 329B - 339C, TOP 104 - kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses
- Beschlussdrucksache - BR-Drs. 539/17(B) v. 07.07.2017
- Der Vorgang ist abgeschlossen, siehe BGBl. I Nr. 52 v. 28.07.2017, S. 2787
Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Gleichgeschlechtliche Ehen in Deutschland - BT-Drs. 18/4862 v. 08.05.2015
- Eheverbot für lesbische und schwule Paare - BT-Drs. 18/6371 v. 14.10.2015
Ehe für alle auf der 86. Konferenz die Justizministerinnen und Justizminister der Länder am 17. und 18.06.2015 in Stuttgart
17. Wahlperiode (2009-2013)
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
- Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BT-Drs. 17/12677 v. 12.03.2013)
- 1. Lesung - BT-PlPr 17/228 v. 14.03.2013, S. 28480C - 28495B
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Das Recht auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts einführen
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - BT-DRs. 17/13912 v. 12.06.2013
- 1. Lesung - BT-PlPr 14.06.2013 - 17/247, S. 31730C - 31741A
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
- Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen – BR-Drs. 196/13 v. 12.03.2013
- BR-Plenarprotokoll 908 v. 22.03.2013, TOP 88, S. 164B - 165D
- Beschluss des Bundesrats – BR-Drs-196/13 (Beschluss) v. 22.03.13
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
- Gesetzentwurf des Bundesrates im Bundestag - BT-Drs. 17/13426 v. 08.05.2013
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Verfassungsmäßigkeit der bestehenden Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften gegenüber Ehen
- Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 17/8248 v. 21.12.2011) auf eine Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 17/4112 v. 02.12.2010)
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Bündnis 90/ Die Grünen) und Recht auf Eheschließung auch gleichgeschlechtlichen Paaren ermöglichen (Antrag der SPD-Fraktion)
- Gesetzesentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - BT-Drs. 17/6343 v 29.06.2011
- 1. Lesung - BT-PlPr 17/126 v. 21.09.2011, S. 14861A - 14870A
- Antrag der Fraktion der SPD (BT-Drs. 17/8155 v. 14.12.2011)
- Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu den Gesetzentwurf 17/6343 und dem Antrag 17/8155 - BT-Drs 17/9611 v. 10.05.2012
- Änderungsantrag: BT-Drs. 17/10185 v. 28.06.2012
- Diese Inititiativen hat der Bundestag am 28.06.2012 abgelehnt - BT-PlPr 17/187 v. 28.06.2012, S. 22403D - 22414A
- Über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: „Verfassungsmäßigkeit der bestehenden Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften gegenüber Ehen“ ist namentlich abgestimmt worden. Abgegebene Stimmen 584. Mit Ja haben gestimmt 266, mit Nein haben gestimmt 309, Enthaltungen 9. Ergebnis der namentlichen Abstimmung: BT-PlPr 17/187 v. 28.06.2012 S. 22418 D - 22421 C
- Über den den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ ist ebenfalls namentlich abgestimmt worden: Abgegebene Stimmen 581. Mit Ja haben gestimmt 260, mit Nein haben gestimmt 309, Enthaltungen 12. Ergebnis der namentliche Abstimmung BT-PlPr 17/187 v. 28.06.2012 S. 22416 C - 22418 D
Entschließung des Bundesrates zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Kindschaftsrecht
- Antrag des Landes Berlin im Bundesrat - BR-Drs 124/11 v. 02.03.2011
- BR-PlPr 882 v. 15.04.2011, TOP 19a, S. 197A - 197B - abgelehnt
Öffnung der Ehe (Antrag Fraktion Die Linke) und Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften (Antrag SPD-Fraktion)
- Antrag der Fraktion DIE LINKE - BT-Drs 17/2023 v. 09. 06. 2010
- Antrag der SPD -BT-Drs 17/2113 v. 16. 06. 2010
- 1. Lesung - BT-PlPr 17/49 v. 17.06.2010, S. 5075A - 5075B
- Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses - BT-Drs. 17/4516 v. 24.01.2011
- 2. Lesung - BT-PlPr 17/114 v. 09.06.2011, S. 13105B - 13105C - abgelehnt
Entschließung des Bundesrates zur Öffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts
- Antrag des Landes Berlin im Bundesrat - BR-Drs 386/10 v. 23.06.2010
- 1. Lesung - BR-PlPr 873 v. 09.07.2010, TOP 32, S. 262C - 263A
- 2. Lesung - BR-PlPrt 874 vom 24.09.2010, TOP 18, S. 313D - 314A - abgelehnt
16. Wahlperiode (2005-2009)
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - BT-Drs 16/13596 v. 30. 06. 2009
- 1. Lesung: BT-PlPr 16/230 , S. 25658C - 25658D
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Eingetragene Lebenspartnerschaften mit Ehen gleichstellen. Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen
- Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der FDP und DIE LINKE in Bremen - LT-Drs 17/1182 v. 10.02.2010
- Der Vorgang ist abgeschlossen, siehe BremGbl. 2010, 457
- Artikel 21 der Bremischen Landesverfassung lautet nunmehr:
"(1) Ehe und Familie bilden die Grundlage des Gemeinschaftslebens und haben darum Anspruch auf den Schutz und die Förderung des Staates."
(2) Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist der Ehe in diesem Sinne gleichgestellt."
13. Wahlperiode (1994-1998)
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - BT-Drs. 13/2728 v. 24.10.1995
- 1. Lesung, BT-PlPr 13/131 v. 17.10.1996, S. 11890B - 11898C
- Anhörung im Rechtsausschuss am 14.05.1997 - Protokoll mit einer Zusammenstellung der Stellungnahmen der Sachverständigen im Anhang des Protokolls
- Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses - BT-Drs. 13/10795 v. 27.05.1998
- 2. Lesung, BT-Plenarprotokoll 13/241 v. 18.06.1998, S. 22305D - 22307C
- abgelehnt "mit den Stimmen der Koalition bei Stimmenthaltungen aus der Gruppe der PDS gegen die Stimmen des Hauses im übrigen"
Entwurf eines Gesetzes zur Durchsetzung des Gleichbehandlungsgebotes des Artikels 3 Grundgesetz (Gleichbehandlungsgesetz)
- Fraktion der SPD - BT-Drs. 13/10081 v. 09.03.1998 - siehe dort Artikel 8: Gesetz über Eingehung einer Lebenspartnerschaft
- 1. Lesung, BT-PlPr 13/233 v. 30.04.1998, S. 21406A - 21413C
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
12. Wahlperiode (1990-1994)
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
- Gruppe Bündnis 90/Die Grünen - BT-Drs. 12/7885 v. 15.06.1994
- erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
3. Die Eingetragene Lebenspartnerschaft - Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
3.1 Das Lebenspartnerschaftsgesetz
Am 01.08.2001 trat das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft. Erstmals in der Geschichte unseres Landes konnten gleichgeschlechtliche Paare eine rechtlich anerkannte Verbindung eingehen.
Aber das Lebenspartnerschaftsgesetz war nur ein Torso. Wegen des Widerstandes von CDU/CSU und FDP hatte die damalige rot-grüne Koalition den ursprünglichen Gesetzentwurf während der parlamentarischen Beratungen in zwei Teile aufgeteilt. Der erste Teil, das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), enthielt alle Regelungen, denen der von der CDU/CSU beherrschte Bundesrat nicht zuzustimmen brauchte; der zweite Teil, das Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetz (LPartGErgG), enthielt die zustimmungsbedürftigen Vorschriften.
Der Bundesrat legte gegen das LPartG keinen Einspruch ein. Es wurde am 22.02.2001 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 01.08.2001 in Kraft. Dem LPartGErgG hatte der Bundesrat erwartungsgemäß am 01.12.2000 die Zustimmung versagt. Der Bundestag rief daraufhin den Vermittlungsausschuss an. Dort blockierte die CDU/CSU die Beratungen, so dass das LPartGErgG bis zum Ende der Wahlperiode nicht mehr verabschiedet werden konnte.
Infolgedessen hatten verpartnerte Paare zunächst zwar dieselben Verpflichtungen wie Ehepaare, aber kaum Rechte. Das hat sich inzwischen grundlegend geändert. Bis zur Eheöffnung wurden Lebenspartner*innen in allen Rechtsbereichen mit Ehepaaren gleichgestellt, ausgenommen das Abstammungsrecht und die gemeinschaftliche Adoption.
Seit 2017 gibt es die Ehe für Alle. Das "Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts" (Eheöffnungsgesetz, siehe 1.1) ist am 01.10.2017 in Kraft getreten. Seitdem können gleichgeschlechtliche Paare keine Lebenspartnerschaft mehr eingehen, sondern "nur noch" heiraten.
Verpartnerte Paare können ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln lassen. Wenn sie das nicht tun, ändert sich an ihrer Lebenspartnerschaft durch das Eheöffnungsgesetz nichts. Nach § 21 LPartG gelten Regelungen zu Eheleuten und Ehen, die nach dem 22.12.2018 in Kraft treten, für Lebenspartner*innen und Lebenspartnerschaften entsprechend. Diese Vorschrift ist durch das "Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts" vom 18.12.2018 in das Lebenspartnerschaftsgesetz eingefügt worden (siehe 1.2).
Aktuelle Fassung des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG)
- Lebenspartnerschaftsgesetz
- Act on Registered Life Partnerships
- Loi relative au partenariat de vie enregistré
Ursprüngliche Fassung vom 01.08.2001
- Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften v. 16.02.2001 BGBl I Nr. 9 vom 22.02.2001, Seite 266
Gescheitertes Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetz (LPartGErgG)
- Der "Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes und anderer Gesetze (Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetz - LPartGErgG)" ist Teil der "Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)", siehe BT-Drs 14/4545 v. 08.11.2001, Anlage 2 (Seite 69 ff. der Drucksache).
- Die amtliche Begründung ergibt sich aus dem Bericht des Rechtsausschusses BT-Drs 14/4550 v. 09.11.2000, ab Seite 11, und dem ursprünglichen "Entwurf eines Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften (Lebenspartnerschaftsgesetz – LPartG)" - BT-Drs 14/3751 v. 04.07.2000.
3.2 Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
Für die weitgehende Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Ehe hat die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wesentlich mit beigetragen.
Die Länder Sachsen, Thüringen und Bayern hatten beim Bundesverfassungsgericht beantragt, es solle die Unvereinbarkeit des LPartG mit Art. 6 Abs. 1 GG (Schutz von Ehe und Familie) feststellen. Sachsen und Thüringen hatten außerdem beantragt, das Bundesverfassungsgericht solle das Inkrafttreten des LPartG durch eine einstweilige Anordnung vorerst stoppen. Beide Anträge sind vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt worden.
Mit Urteil vom 17.07.2002 (1 BvF 1 u. 2/01 juris) hat das Bundesverfassungsgericht das LPartG gebilligt und festgestellt: „Der besondere Schutz der Ehe in Art. 6 Abs. 1 GG hindert den Gesetzgeber nicht, für die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft Rechte und Pflichten vorzusehen, die denen der Ehe gleich oder nahe kommen. Dem Institut der Ehe drohen keine Einbußen durch ein Institut, das sich an Personen wendet, die miteinander keine Ehe eingehen können.“
Offen geblieben war in dem Urteil die Frage, ob Benachteiligungen von Eingetragenen Lebenspartnerschaften im Vergleich zu Ehepaaren mit Art. 6 Abs. 1 GG gerechtfertigt werden können. Das wurde von fast allen Gerichten mit der Begründung bejaht, dass der Gesetzgeber die Ehe fördern und besser behandeln dürfe als Lebenspartnerschaften, weil nur die Ehe grundgesetzlich geschützt sei. Ehe und Lebenspartnerschaft seien nicht vergleichbar, weil Ehen typischerweise zur Gründung einer Familie mit Kindern führen, Lebenspartnerschaften hingegen typischerweise nicht.
Diese Begründung hat das Bundesverfassungsgericht mit sechs Urteilen zurückgewiesen und festgestellt: “Geht die Privilegierung der Ehe mit einer Benachteiligung anderer, in vergleichbarer Weise rechtlich verbindlich verfasster Lebensformen einher, obgleich diese nach dem geregelten Lebenssachverhalt und den mit der Normierung verfolgten Zwecken vergleichbar sind, rechtfertigt der bloße Verweis auf das Schutzgebot der Ehe keine Differenzierungen. Vielmehr bedarf es in solchen Fällen jenseits der bloßen Berufung auf Art. 6 Abs. 1 GG eines hinreichend gewichtigen Sachgrundes, der gemessen am jeweiligen Regelungsgegenstand und -ziel die Benachteiligung dieser anderen Lebensformen rechtfertigt“.
Mit anderen Worten: Ehen dürfen nur besser behandelt werden als Lebenspartnerschaften, wenn die Vergünstigung an das tatsächliche Vorhandensein von Kindern anknüpft. Als Folge dieser Urteile des Bundesverfassungsgerichts gibt es eine weitreichende Gleichstellung zwischen Lebenspartnerschaften und Ehen.
3.3 Frühere Fassungen des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG)
Ursprüngliche Fassung ab 01.08.2001
- Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften v. 16.02.2001 BGBl I Nr. 9 vom 22.02.2001, Seite 266
Fassung ab 01.01.2002
- Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung vom 11. Dezember 2001 - siehe dort Art. 11 BGBl I Nr. 67 vom 17.12.2001, Seite 3513
Fassung ab 01.01.2005
- Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts vom 15.12.2004 - sieh dort Art. 1 BGBl I Nr. 69 vom 20.12.2004, Seite 3396
Fassung ab 12.02.2005
- Gesetz zur Änderung des Ehe- und Lebenspartnerschaftsnamensrechts vom 06.02.2005 - siehe dort Art. 3 BGBl Nr. 9 vom 11.02.2005, Seite 203
Fassung ab 01.01.2008
- Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21. Dezember 2007 - siehe dort Art. 2 BGBl I Nr. 69 vom 28.12.2007, Seite 3189
Fassung ab 01.01.2009:
- Gesetz zur Reform des Personenstandrecht vom 19. Februar 2007 - siehe dort Art. 2 Nr. 18 ( S. 142-143) BGBl Nr. 5 vom 23.02.2007, Seite 122
Fassung ab 01.09.2009
- Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) v. 03.04.2009 - siehe dort Art. 12, S. 721 BGBl. I Nr. 18 v. 08.04.2009, S. 700
- Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts v. 06.07.2009 - siehe dort Art. 7, S. 1700 BGBl. I 2009 Nr. 39 v. 10.07.2009, S. 1696
- Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG) v. 17.12.2008 - siehe dort Art. 52 BGBl. I Nr. 61 v. 22.12.2008, Seite 2586
Fassung ab 01.11.2013
- Gesetz zur Änderung Personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechts-Änderungsgesetz - PStRÄndG) vom 07.05.2013, siehe dort Art. 8, S. 1159 BGBl. I Nr. 23 vom 14.05.2013, S. 1122
Fassung ab 27.06.2014
- Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner vom 20.06.2014 BGBl I Nr. 27 v. 26.06.2014, S. 786
Fassung ab 08.09.2015
- Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.08.2015 - siehe dort Art. 181 BGBl. I Nr. 35 v. 07.09.2015, S. 1474
Fassung ab 26.11.2015
- Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner vom 20.11.2015 BGBl. I Nr. 46 v. 25.11.2015, S. 2010
Fassung ab 22.07.2017
- Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen v. 17.07.2017 - siehe dort Art. 8 BGBl. I Nr. 48 v. 21.07.2017, Seite 2429
Fassung ab 01.10.2017
- Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 20.07.2017 - siehe dort Art. 2 BGBl. I Nr. 52 v. 28.07.2017, S. 2787
Fassung ab 22.12.2018
- Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts" vom 18.12.2018 - siehe dort Art. 3 BGBl. I Nr. 48 v. 21.12.2018, S. 2639
4. Überblick über alle Gesetzesinitiativen zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft
18. Legislaturperiode (2013-2017)
Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner
- Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner)
- Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 259/15 v. 29.05.2015)
- 1. Lesung Bundesrat - BR-PlPr. 935 v. 10.07.2015, S. 267A - 269A
- Beschluss - BR-Drs. 259/15 (Beschluss) v. 10.07.2015
- Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 18/5901 v. 02.09.2015)
- 1. Lesung Bundestag - BT-PlPr. 18/124 v. 24.09.2015, TO 18, S. 12091D - 1298B
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Entwurf eines Gesetzes zur abschließenden Beendigung der verfassungswidrigen Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften - BT-Drs. 18/3031 v. 04.11.2014
- 1. Lesung Bundestag, BT-PlPr 18/88 v. 26.02.2015, S. 8301D - 8317B
- Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am 28.09.2015 zu den Gesetzentwürfen und Anträgen:
- BT-Drs. 18/5901 v. 02.09.2015, BT-Drs. 18/8 v. 23.10.2013, BT-Drs. 18/3031 v. 04.11.2014, BT-Drs. 18/5098 v. 10.06.2015 und Antrag 18/5205 v. 16.06.205
- Stellungnahme Prof. Dr. Jörg Bendict
- Stellungnahme Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, LL.M
- Stellungnahme Manfred Bruns, LSVD
- Stellungnahme Prof. Dr. Jörn Ipsen
- Stellungnahme Katharina Jestaedt, Kommissariat der Deutschen Bischöfe
- Stellungnahme PD Dr. Friederike Wapler
- Protokoll der Anhörung am 28.09.2014 - Protokoll-Nr. 18/68
- Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu BT-Drs. 18/5901 und zu BT-Drs. 18/3031 - BT-Drs. 6227 v. 01.10.2015
- Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion Bündnis/Die Grünen - BT-Drs. 18/3031, 18/6227: Entwurf eines Gesetzes zur abschließenden Beendigung der verfassungswidrigen Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften - BT-Drs. 18/6365 v. 14.10.2015
- Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – Drs. 18/5901, 18/6227: Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner - BT-Drs. 18/6366 v. 14.10.2015
- 2. und 3. Beratung Bundestag - BT-PlPr. 18/130 v. 15.10.2015, TO 14, S. 12691A - 1269B-D, BT-Drs. 18/5901 angenommen, BT-Drs. 18/3031 und 18/6365 sowie 18/6366 abgelehnt
- Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des Bundestags- BR-Drs. 467/15 v. 16.10.2015
- 2. Lesung Bundesrat - BR-PlPr. 938 v. 06.11.2015, TOP 3, S. 414 B
- Beschluss: BR.-Drs. 467/15(B) v. 06.11.2015 - kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses
Antwort der Bundesregierung auf die Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Regenbogenfamilien in Deutschland - BT-Drs 18/2174 v. 21.07.2014
- Sachstand bei Gleichstellung und Antidiskriminierungspolitik - BT-Drs. 18/3778 v. 20.01.2015
- Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungswidrigen Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften mit den Ehen - BT-Drs 18/4862 v. 08.06.2015
- Anerkennung eingetragener Lebenspartnerschaften nach deutschem Recht in Ländern ohne Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare - BT-Drs. 18/5724 v. 14.08.2015
- Andauernde Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften in den EDV-Systemen der Finanzverwaltung - BT-Drs. 18/6214 v. 30.09.2013
- Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungswidrigen Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften gegenüber Ehen – Teil II - BT-Drs. 18/6276 v. 08.10.2015
17. Legislaturperiode (2009-2013)
Initiativen der Opposition - Entwürfe und Anträge zum Lebenspartnerschaftsgesetz
- Bündnis 90/Die Grünen: Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Bundesbeamtengesetz und weiteren Gesetzen - BT-Drs. 17/906 v. 03.03.2010
- Der Gesetzentwurf ist von den Koalitionsparteien abgelehnt worden - siehe BT-Plenarprotokoll 17/117 vom 30.06.2011, S. 13533A - 13533C
- Antrag der Fraktion DIE LINKE: Öffnung der Ehe" - BT-Drs 17/2023 v. 09. 06. 2010
- Antrag der SPD: Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften" - BT-Drs 17/2113 v. 16. 06. 2010
- 1. Lesung - BT-PlPr 17/49 v. 17.06.2010, S. 5075A - 5075B
- Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses - BT-Drs. 17/4516 v. 24.01.2011
- 2. Lesung - BT-PlPr 17/114 v. 09.06.2011, S. 13105B - 13105C - abgelehnt
- Bündnis 90/Die Grünen: Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Bereich des Steuerrechts - BT-Drs 17/3218 v. 06.10.2010
- 1. Lesung - BT-Plenarprotokoll 17/68 v. 28.10.2010, S. 7290A - 7298B
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Antworten der Bundesregierung auf Anfragen zur Lebenspartnerschaft allgemein
- Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen: Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe - BT-Drs 17/978 v. 10.03.2010
- Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen: Verfassungsmäßigkeit der bestehenden Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften gegenüber Ehen - BT-Drs 17/8248 v. 21.12.2011
- Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE: 10 Jahre Lebenspartnerschaftsgesetz – Gleichstellung für Lesben und Schwule - BT-Drs 17/6772 v. 05.08.2011
- Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE: Steuer- und gesellschaftspolitische Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften gegenüber klassischen heterosexuellen Ehen - BT-Drs 17/9006 v. 13. 03. 2012
Antworten der Bundesregierung auf Anfragen zur Lebenspartnerschaft - Steuerrecht
- Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der der Faktion DIE LINKEN: Ausmaß der steuerlichen Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften vor dem Hintergrund aktueller Urteile des Bundesverfassungsgerichts - BT-Drs. 17/3009 v. 23. 09. 2010
- Antwort der Bundesregierung auf die mündliche Frage des Abgeordneten Volker Beck, Bündnis 90/Die Grünen, zur Haltung der Bundesregierung zum einstweiligen Rechtsschutz für Lebenspartner im Einkommensteuerrecht - BT-PlPr 17/167 v. 21.03.2012, Seite 19810
- Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Faktion Bündnis 90/Die Grünen: Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften im Steuerrecht - BT-Drs 17/9471 v. 27.04.2012
- Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE: Reaktionen der Bundesregierung auf die finanzgerichtlichen Urteile zum Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften - BT-Drs 17/9472 v. 27.04.2012
- Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Fraktion DIE LINKE: FMK-Vorbehalt des BMF gegen den Beschluss der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder zur Gewährung eines einstweiligen bundeseinheitlichen Rechtsschutzes für eingetragene Lebenspartnerschaften bei Antrag auf Zusammenveranlagung sowie Umsetzung des Beschlusses bis zur Einlegung des FMKVorbehalts - BT-Drs 17/9225 v. 30. 03. 2012, Fragen Nr. 22 und 23, Seite 22.
- Antwort der Bundesregierung auf die mündliche Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Fraktion DIE LINKE: Bundeseinheitliche Gewährung des Ehegattensplittings bei eingetragenen Lebenspartnerschaften - BT-PlPr. 17/180 v. 23.05.2012, Frage Nr. 7, Seite 21416
- Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der LINKEN: Aktuelle höchstrichterliche Urteile zur steuerlichen Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften - BT-Drs. 17/10740 v. 21.09.2012
- Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Finanzielle Auswirkungen von Vorschlägen zur Reform des Ehegattensplittings und des Familienleistungsausgleichs - BT-DRs. 17/3044 v. 11.04.2013
- Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKEN: Steuerliche Behandlung der eingetragenen Lebenspartnerschaft nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19.02.2013 - BT-Drs. 17/13205 v. 23.04.2013
- Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKEN: Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013 zur eingetragenen Lebenspartnerschaft - BT-Drs. 17/14343 vom 08.07.2013
- Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE: Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013 - BT-Drs. 17/14567 v. 15.08.2013
16. Legislaturperiode (2005-2009)
Initiativen der Opposition
- Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP: Reform des Lebenspartnerschaftsgesetzes - BT-Drs. 16/534 v. 06.02.2006
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft vollenden - BT-DRs. 16/497 v. 01.02.2006
- Antrag der Fraktion der FDP vom 07.02.2006: Gleiche Rechte gleiche Pflichten - Benachteiligungen von Lebenspartnerschaften abbauen - BT-Drs. 16/565 v. 07.02.2006
- Plenarprotokoll 16/17 vom 10.02.2006 - 1. Lesung (PDF-Dokument - 436 KB)
- Plenarprotokoll 16/79 v. 01.02.2007 - (PDF-Dokument)
- Antrag der FDP vom 23.04.2008: "Gleiche Rechte gleiche Pflichten - Benachteiligungen von Lebenspartnerschaften abbauen" - Bundestags-Drucksache 16/8875
- Antrag der FDP: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes - Bundestags-Drucksache 16/2087 v. 29.06.2006 (PDF-Dokument - 157 KB)
- Antrag von Bündis 90/Die Grünen: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes und anderer Gesetze - Bundestags-Drucksache 16/3423 v. 15.11.2006
- Antrag der Linken: Vielfalt der Lebensweisen anerkennen und rechtliche Gleichbehandlung homosexueller Paare sicherstellen - Bundestags-Drucksache 16/5184 v. 27.04.2007: Plenarprotokoll 16/105 vom 21.06.2007 - 1. Lesung (PDF-Dokument)
- Antrag des FDP: Steuerklasse V abschaffen – Lohnsteuerabzug neu ordnen - Bundestags-Drucksache 16/3649 v. 29.11.2006 (PDF-Dokument)
- Bündnis 90/Die Grünen: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes und anderer Gesetze im Bereich des Adoptionsrechts (LPartGErgG AdoptR) - Bundestags-Drucksache 16/5596 v. 13.06.2007 (PDF-Dokukment)
- Bündnis 90/Die Grünen: Große Anfrage: Stand der rechtlichen Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften - BT-Drs 16/7550 v. 12.12.2007
- Antwort der Brundesregierung - BT-Drucksache 16/10432 v. 24.09.2008
- Entschließungsantrag zur Großen Anfrage- BT-Drs 16/11408 v. 17.12.2008
- Lesung am 19.12.2008 - BT-Plenarprotokoll 16/197, S. 21400D - 21407A, S. 21407A - Ablehnung
15. Legislaturperiode (2002-2005)
Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts
- Bundestagsfraktion der FDP: Bundestags-Drucksache 15/2477 - Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes(PDF-Dokument - 244 KB)
- Bewertung des FDP-Entwurfs
- Plenarprotokoll 15/108 vom 06.05.2004 - 1. Lesung (PDF-Dokument - 330 KB)
- Bundestagsfraktionen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen: Bundestags-Drucksache 15/3445 - Entwurf eines Gesetzes zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts(PDF-Dokument - 774 KB)
- Bewertung des Entwurfs der Regierungskoalition
- Plenarprotokoll 15/119 vom 02.07.2004 - 1. Lesung (PDF-Dokument - 258 KB)
- Rechtausschuss
- 2. und 3. Lesung: Plenarprotokoll 15/136 vom 29.10.2004 (PDF-Dokument - 294 KB)
- Bundesrat
- Bundesrats-Drucksache 894/04 vom 05.11.04 - Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages (PDF-Dokument - 5.412 KB)
- Bundesrats-Drucksache 894/01/04 v. 12.11.04 - Empfehlungen der Bundesratsausschüsse (PDF-Dokument - 123 KB)
- Bundesrats-Drucksache 894/02/04 v. 24.11.2004 - Antrag hamburg> (PDF-Dokument - 58 KB)
- Bundesrats-Plenarprotokoll 806/04 v. 26.11.2004 (PDF-Dokument - 520 KB)
Hamburger Bundesratsinitiative
- Bundesrats-Drucksache 523/04 (PDF-Dokument - 299 KB)
- Bundesrats - Plenarprotokoll 802 v. 09.07.2004 (PDF-Dokument - 126 KB)
- Bundesrats-Plenarprotokoll 803 v. 24.09.2004 (PDF-Dokument - 83 KB)
Entwürfe des LSVD zur Änderung und Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes
- LSVD: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des LPartG
- LSVD: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des LPartG
- LSVD: Eckpunkte zur Umsetzung der Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG
14. Legislaturperiode (1998-2002)
Entwurf eines Gesetzes zur Übernahme der gemeinsamen Wohnung nach Todesfall der Mieterin/des Mieters oder der Mitmieterin/des Mitmieters(Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs)
- Fraktion der PDS (BT-Drs. 14/308 v. 22.01.1999)
- 1. Lesung, BT-PlPr 14/27 v. 18.03.1999, S. 2241C - 2253C
- Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses - BT-Drs. 14/4545 v. v. 08.11.2000
- Bericht des Rechtsausschusses - BT-Drs. 14/4550 v. v. 09.11.2000
- 2. Lesung, BT-PlPr 14/131 v. 10.11.2000, S. 12606D - 12630C
S. 12630C: abgelehnt
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Wohnrecht hinterbliebener Haushaltsangehöriger)
- Fraktion der FDP - BT-Drs. 14/326 v. 27.01.1999
- 1. Lesung, BT-PlPr 14/27 v. 18.03.1999, S. 2241C - 2253C
- Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses - BT-Drs. 14/4545 v. v. 08.11.2000
- Bericht des Rechtsausschusses - BT-Drs. 14/4550 v. v. 09.11.2000
- 2. Lesung, BT-PlPr 14/131 v. 10.11.2000, S. 12606D - 12630C
S. 12630B: abgelehnt
Lebenspartnerschaftsgesetz
- Bundesministerium der Justiz: Rohentwurf eines Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Sexualität: Lebenspartnerschaften, Stand Dezember 1999
- Fraktion der FDP: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse eingetragener Lebenspartnerschaften (Eingetragene-Lebenspartnerschaften-Gesetz - ELPSchG) - BT-Drs. 14/1259 v. 23.06.1999
- Bewertung des FDP-Entwurfs
- 1. Lesung, BT-PlPr 14/67 v. 05.11.1999, S. 6026D - 6039B
- Fraktionen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen
- Entwurf eines Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG) - BT-DRs. 14/3751 v. 04.07.2000
- Antrag: Einbeziehung von eingetragenen Lebenspartnerschaften in die Hinterbliebenenversorgung - BT-Drs. 14/3792 v. 05.07.2000
- 1. Lesung - BT-PlPr 14/115 v. 07.07.2000, S. 10959A - 10975A
- Anhörung des Rechtsausschusses zu den beiden Gesetzentwürfen am 19.09.2000
- Schriftliche Stellungnahmen der Sachverständigen
- Axel Blumenthal, Vorstand Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule und Lesbische Paare
- Manfred Bruns, Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof a.D., Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD)
- Prof. Dr. Dagmar Coester-Waltjen, Institut für Internationales Recht - Rechtsvergleichung
- Prof. Dr. Uwe Diederichsen, Göttingen
- Dr. Stefan Etgeton, Deutsche AIDS-Hilfe
- Prof. Dr. Dr. h.c. mult Hein Kötz, Direktor am Max-Planck-lnstitut für ausländisches und internationales Recht
- Prof. Dr. Gerhard Robbers, Universität Trier, Fachbereich V
- Prof. Dr. Michael Sachs, Köln
- Prof. Dr. Dieter Schwab, Universität Regensburg
- Prof. Dr. Bea Verschraegen, Universität Berlin
- Protokoll der Anhörung
- Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses - BT-Drs. 14/4545 v. 08.11.2000. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen aufgeteilt in
- den zustimmungsfreien "Entwurf eines Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften (Lebenspartnerschaftsgesetz – LPartG)" (Anlage 1, ab Seite 4) und
- den zustimmungspflichtigen "Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes und anderer Gesetze (Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetz – LPartGErgG)" (Anlage 2, ab Seite 69)
- Bericht des Rechtsausschusses - BT-Drs. 14/4550 v. v. 09.11.2000
- Schriftliche Stellungnahmen der Sachverständigen
- 2. und 3. Lesung, BT-PlPr 14/131 v. 10.11.2000, S. 12606D - 12630C
S. 12630A: Annahme Drs 14/3751 idF Drs 14/4545 - Bundesrat: BR-PlPr 757 v. 01.12.2000, S. 544D - 551D
- S. 551C,D: Keine Anrufung des Vermittlungsausschusses zum "Gesetz zu Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlichere Gemeinschaft: Lebenspartnerschaften". Der Bundesrat hält das Gesetz nicht für zustimmungsbedürftig
- S 551D: Keine Zustimmung zum "Gesetz zur Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes und anderer Gesetze (Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetz – LPartGErgG)"
- Bundestag: PlPr 14/141 v. 08.12.2000, S. 13833C-18389A
- S. 1839A: Anrufung des Vermittlungsausschusses zum "Gesetz zur Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes und anderer Gesetze (Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetz – LPartGErgG)"
13. Legislaturperiode (1994-1998)
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 13/2728 v. 24.10.1995)
- 1. Lesung, BT-PlPr 13/131 v. 17.10.1996, S. 11890B - 11898C
- Anhörung im Rechtsausschuss am 14.07.1997 - Protokoll 13/85 mit einer Zusammenstellung der Stellungnahmen der Sachverständigen im Anhang des Protokolls
- Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses - BT-Drs. 13/10795 v. 27.05.1998
- 2. Lesung, BT-Plenarprotokoll 13/241 v. 18.06.1998, S. 22305D - 22307C
- abgelehnt "mit den Stimmen der Koalition bei Stimmenthaltungen aus der Gruppe der PDS gegen die Stimmen des Hauses im übrigen"
Entwurf eines Gesetzes zur Durchsetzung des Gleichbehandlungsgebotes des Artikels 3 Grundgesetz (Gleichbehandlungsgesetz)
- Fraktion der SPD: Entwurf eines Gesetzes zur Durchsetzung des Gleichbehandlungsgebotes des Artikels 3 Grundgesetz (Gleichbehandlungsgesetz) - BT-Drs. 13/10081 v. 09.03.1998 - siehe dort Artikel 8: Gesetz über Eingehung einer Lebenspartnerschaft
- 1. Lesung, BT-PlPr 13/233 v. 30.04.1998, S. 21406A - 21413C
- Erledigt durch Ablauf derr Wahlperiode
12. Legislaturperiode (1990-1994)
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
- Gruppe Bündnis 90/Die Grünen: BT-Drs. 12/7885 v. 15.06.1994
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Hamburger Ehe
5. Gesetze der Bundesländer zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft: Zuständigkeits-, Gleichstellungs- und Landesanpassungsgesetze
Seit dem 01.01.2012 sind bundesweit einheitlich die Standesämter für die Schließung von Lebenspartnerschaften zuständig. Das Verfahren ist vollständig dem der Eheschließung angeglichen. Hier finden Sie den Überblick über die Gesetze der Bundesländer zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes (Zuständigkeitsgesetze).
In den Bundesländern, die ihr Landesrecht vor 2006 an das Lebenspartnerschaftsgesetz angepasst haben, ist die Gleichstellung in zwei Phasen verlaufen, weil das Beamtenbesoldungs- und -versorgungsrecht bis 2006 noch Bundesrecht war. Deshalb haben diese Bundesländer bei ihren Landesanpassungsgesetzen die Gleichstellung beim Familienzuschlag der Stufe 1 und der Hinterbliebenenpension ausgespart und nur die Gleichstellung bei der Beihilfe in ihre Landesanpassungsgesetze mit einbezogen. Die Beihilfe war schon immer Landesrecht. Hier finden Sie den Überblick über die Gleichstellungs- und Landesanpassungsgesetze der Bundesländer hinsichtlich des Beamtenbesoldungs- und -versorgungsrecht bzw. im Landesrecht.
Inzwischen haben die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein Lebenspartner*innen in ihrem gesamten Landesrecht mit Eheleuten gleichgestellt.
Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen haben Lebenspartner*innen in ihrem Beamtenrecht vollständig mit Eheleuten gleichgestellt. Außerdem haben sie einzelne Landesgesetze an das Lebenspartnerschaftsgesetz angepasst. Die Verabschiedung von Gleichstellungsgesetzen ist nicht beabsichtigt. Die übrigen Landesgesetze sollen an das Lebenspartnerschaftsgesetz angepasst werden, wenn sie aus anderem Anlass ohnehin aktualisiert werden müssen. Ob und inwieweit das inzwischen geschehen ist, haben wir nicht nachgeprüft. Es gibt aber offensichtlich keine relevanten Unterschiede mehr. Das schließen wir aus dem Umstand, dass sich deswegen schon seit langem niemand mehr bei uns gemeldet hat.
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