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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Kein Kind und keine Familie diskriminieren

Kindes- und Familienwohl durch Modernisierung im Abstammungsrecht stärken

Pressemitteilung vom 14.06.2018

Anlässlich der Plenardebatte zum Gesetzesentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Anpassung des Abstammungsrechts erklärt Gabriela Lünsmann, Bundesvorständin im Lesben- und Schwulenverband (LSVD):

Auch nach Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare gibt es hier noch gesetzlichen Regelungsbedarf: Die Ehefrau der leiblichen Mutter erlangt ihre rechtliche Elternstellung bislang nicht mit der Geburt des Kindes, sondern erst durch das langwierige und oft entwürdigende Verfahren der Stiefkindadoption. Das Abstammungsrecht muss dringend reformiert werden: Wenn ein Kind in einer gleichgeschlechtlichen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft geboren wird, müssen beide Mütter von Geburt an automatisch gleichberechtigte Eltern ihres Kindes sein können. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt daher, dass die Fraktion der Grünen die Diskriminierung von verpartnerten bzw. verheirateten Frauenpaaren mit Kindern im Abstammungsrecht aufgreift.

Gleichzeitig werden zunehmend auch Familiengründungen geplant und Familienformen gelebt, bei denen mehrere Personen faktisch Verantwortung für die Erziehung und das Wohlergehen der Kinder übernehmen; hier muss Rechtssicherheit geschaffen werden, die allen beteiligten Müttern und Vätern eine gemeinsame Familienplanung auf verlässlicher Grundlage erlaubt.

Der LSVD drängt daher darauf, dass entsprechende weitere Reformen in dieser Wahlperiode ebenfalls zügig angegangen werden. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Denn auch diese neuen Familienformen mit Mehrelternschaft müssen im Abstammungs- und Familienrecht angemessen berücksichtigt werden. Der LSVD fordert dafür einen verlässlichen rechtlichen Rahmen, der es ermöglicht, dass den jeweiligen tatsächlichen Verhältnissen entsprechend bis zu vier Menschen einvernehmlich rechtliche Elternteile und/oder Sorgeberechtigte sein können. Sie sollten eine Elternschaftsvereinbarung bereits vor der Zeugung formulieren können. Gerade im Interesse des Kindeswohls muss die Bereitschaft zur Übernahme elterlicher Verantwortung in neuen Familienformen vom Recht besser anerkannt und unterstützt werden. Zu unserer vielfältigen Gesellschaft gehören auch Familien mit trans- und intergeschlechtlichen Eltern. Sie haben einen Anspruch darauf, vom Recht angemessen wahrgenommen und diskriminierungsfrei behandelt zu werden.

Hintergrund

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Gabriela Lünsmann