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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Abschaffung von Ungleichbehandlungen und wirksamer Diskriminierungsschutz

Gesetze, Infos, Materialien

Eine demokratische Gesellschaft muss allen Menschen Chancengleichheit und Teilhabegerechtigkeit gewährleisten, nicht nur auf dem Papier, sondern in der realen Lebenswelt. Ein Baustein dazu ist ein effektiver rechtlicher Schutz vor Benachteiligung.

Die Abschaffung von Ungleichbehandlungen und ein wirksamer Diskriminierungsschutz sind für den Zusammenhalt einer Gesellschaft unabdingbar. Die fehlende Berücksichtigung der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität in Art. 3, Abs. 3 des Grundgesetzes wirkt sich bis heute negativ auf die Lebenssituation von LSBTI aus. Der Gleichheitsartikel des Grundgesetzes muss um ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung ergänzt werden.

Diskriminierung im Alltag ist noch nicht überwunden. Viele Menschen berichten von Anfeindungen, insbesondere von Benachteiligungen in der Arbeitswelt, aber beispielsweise auch über Ausgrenzung auf dem Mietwohnungsmarkt. Eine demokratische Gesellschaft muss allen Menschen Chancengleichheit und Teilhabegerechtigkeit gewährleisten, nicht nur auf dem Papier, sondern in der realen Lebenswelt. Ein Baustein dazu ist ein effektiver rechtlicher Schutz vor Benachteiligung.

1. Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz (Artikel 3)

Fundamentale Normen des Zusammenlebens wie das Diskriminierungsverbot wegen der sexuellen Identität müssen in der Verfassung für alle Menschen in unserem Land transparent und nachlesbar sein. Daher fordert der LSVD die Ergänzung von Artikel 3 GG um das Merkmal der sexuellen Identität.

1.1 Übersicht über das geltende Recht

Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Identität, Orientierung oder Ausrichtung

1.2 Gesetzentwürfe zur Ergänzung von Art. 3 Abs. 3 GG

19. Wahlperiode (2017-2021)

Bundestag: Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bundesrat: Gesetzesantrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz, Thüringen  und Hamburg

17. Wahlperiode (2009 - 2013)

Bundestag

Bundesrat

Gesetzesantrag der Länder Berlin, Bremen, Hamburg: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1) - BR-Drs 741/09 v 29.09.09

2. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz (SoldGG)

2006 ist es in Zusammenarbeit mit Frauen-, Migranten- und Behindertenorganisationen gelungen, mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ein Bundesgesetz gegen Diskriminierung in der Arbeitswelt und im allgemeinen Wirtschaftsleben durchzusetzen. Damit war ein Anfang gemacht. Das AGG enthält aber zu viele ungerechtfertigte Ausnahmeregelungen und Schlupflöcher.

Der LSVD setzt sich dafür ein, das AGG auszubauen und wirksamer zu gestalten. So muss auch staatliches Handeln umfassend in den Anwendungsbereich des AGG einbezogen werden. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) muss entsprechend in ihren Befugnissen und ihrer finanziellen Ausstattung gestärkt werden, damit sie effektiv Diskriminierungen entgegentreten und vor allem vorbeugen kann. Dazu gehören Öffentlichkeitskampagnen, die das AGG bekannter machen. Diskriminierungsgründe müssen erweitert werden einschließlich der dezidierten Benennung des Diskriminierungsgrundes „geschlechtliche Identität“. Ebenso notwendig ist ein echtes Verbandsklagerecht für Antidiskriminierungsverbände. Menschen werden häufig bezüglich mehrerer Merkmale diskriminiert. Es wird dann von Mehrfachdiskriminierung gesprochen. Dies betrifft zum Beispiel LSBTI, die einer rassistisch diskriminierten Gruppe angehören. Bei der Anwendung des AGG müssen solche Mehrfachdiskriminierungen viel stärker in den Blick genommen werden.

Die Ausnahmeregelungen im Arbeitsrecht für Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen müssen aufgehoben werden. Es ist einer freien Gesellschaft unwürdig, dass das Eingehen einer gleichgeschlechtlichen Ehe einer lesbischen Krankenhaus-Verwaltungsdirektorin oder einem schwulen Pastoralreferenten den Arbeitsplatz kosten kann, wenn sie bei einem katholischen Träger angestellt sind. Für Beschäftigte der Religionsgemeinschaften und der von ihnen betriebenen Einrichtungen muss außerhalb des engsten Bereichs der Verkündigung das allgemeine Arbeitsrecht einschließlich des Betriebsverfassungsgesetzes Geltung erlangen.

3. EU-Gleichbehandlungsrichtlinien

Der Diskriminierungsschutz auf EU-Ebene muss dringend ausgebaut werden. LSBTI werden in vielen europäischen Ländern weiterhin Rechte vorenthalten, die sie z. B. in Deutschland durch das Allgemeine Gleichstellungsgesetz bereits haben. Die horizontale Antidiskriminierungsrichtlinie ist immer noch nicht verabschiedet. Auch die Bundesregierung steht hier leider auf der Bremse. Ungleichbehandlungen und Barrieren für LSBTI im Gesundheitssektor müssen ebenfalls abgebaut werden, etwa beim Zugang zu Behandlungs- und Vorbeugungsmaßnahmen.

Obwohl trans- und intergeschlechtliche Menschen häufig von Gewalt und Diskriminierung betroffen sind, werden Geschlechtsidentität und Geschlechtsmerkmale nicht ausdrücklich als geschützte Merkmale in den europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien erwähnt. Das Merkmal Geschlechtsidentität fand bislang allein Eingang in die Asylrichtlinie (Qualifikationsrichtlinie) und die Richtlinie über den Schutz der Opfer von Straftaten

4. Mangelhafte Umsetzung der Richtlinien durch Deutschland

5. Weitere Informationen

Zusammensetzung und Kompetenzen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und des Beirats nach den §§ 25 bis 30 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

Praxistauglichkeit des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

Kostenbelastung für Unternehmen durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Arbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Allgemeine Ungleichbehandlung trotz allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz

Konsequenzen der Bundesregierung aus der Aufforderung zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes durch die EU-Kommission

Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien und Praxisprobleme beim Umgang mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen mangelhafter Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien

Das europäische Antidiskriminierungsrecht weiterentwickeln

Durchsetzung der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern – Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit

Effektiven Diskriminierungsschutz verwirklichen

Internationales Arbeitsamt Genf - Bericht des Generaldirektors

Eurobarometer - Die öffentliche Meinung in der Union

6. Gesetzesmaterialien

16. Wahlperiode (2005-2009)

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien

EU-Antidiskriminierungsrichtlinien durch einheitliches Antidiskriminierungsgesetz wirksam und umfassend umsetzen

Keine Ausgrenzug beim Antidiskriminierungsgesetz

Aktuelle Stunde auf Verlangen der FDP

Bürokratie schützt nicht vor Diskriminierung - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ist der falsche Weg

  • Gesetzentwurf der Bundesregierung - Bundestags-Drucksache 16/1861 v. 20.06.2006
  • Gesetz zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien, s. Antidiskriminierungsgesetz BT Drucksache 16/297
  • EU-Antidiskriminierungsrichtlinien durch einheitliches Antidiskriminierungsgesetz wirksam und umfassend umsetzen, s. Antidiskriminierungsgesetz BT Drucksache 16/370
  • Keine Ausgrenzung beim Antidiskriminierungsgesetz s. Antidiskriminierungsgesetz BT Drucksache 16/957
  • Bürokratie schützt nicht vor Diskriminierung - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ist der falsche Weg, s. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz BT Drucksache 16/1861
  • Entschließungsantrag zum Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung, s. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz BT Drucksache 16/2034
  • Entschließungsantrag zum Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung, s. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz BT Drucksache 16/2033
  • Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichberechtigung - Bundestags-Drucksache 16/1780 v. 08.06.2006
    • Unterrichtung durch die Bundesregierung: Stellungnahme durch den Bundesrat - Bundestags-Drucksache 16/1852 v. 19.06.2006 (PDF-Dokument - 65 KB)
    • Plenarprotokoll 16/38 v. 20.06.2006 - 1. Lesung, S. 3508D-3527D, 3529C-3531D/Anl
    • Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses v. 28.06.2006 - Bundestags-Drucksache 16/2022
    • Plenarprotokoll 16/43 v. 29.06.2006 - 2. und 3. Lesung, S. 4027B-4045A, 4150C-4154B/Anl
  • zusammenberaten mit Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages v. 30.06.2006 - Bundesrats-Drucksache 466/06.
  • Empfehlungen Rechtsausschuss (federführend); Wirtschaftsausschuss v. 04.07.2006 - Bundestags-Drucksache  466/1/06: Kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusse
  • Bundesrats-Plenarprotokoll 824 v. 07.07.2006, S. 229D-230A, 252B-C/Anl
  • Beschluss des Bundesrats v. 07.07.2006 - Bundesrats-Drucksache 466/06 (Beschluss)

Überarbeitung des AGG durch das Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze

  • Gesetzentwurf Bundesregierung v. 05.05.2006 - Bundesrats-Drucksache 298/06
  • Bundesrats-Plenarprotokoll 823 16.06.2006 S. 174C, 195D-196C/Anl
  • Stellungnahme des Bundesrats v. 16.06.2006 - Bundesrats-Drucksache 298/06 (Beschluss)
  • Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 23.06.2006 - Bundestags-Drucksache 16/1936
  • Plenarprotokoll 16/43 v. 29.06.2006 - 1. Lesung, S. 4019C-4021A
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik v. 18.10.2006 - Bundestags-Drucksache 16/3007
  • Plenarprotokoll 16/57 v. 19.10.2006 - 2. und 3. Lesung, S. 5575B-5583D, 5627B-D/Anl
  • Bundesrats-Plenarprotokoll 827 v. 03.11.2006 S. 340A, 353A-B/Anl
  • Bundesrats-Beschluss v. 03.11.2006 - Bundesrats-Drucksache 741/06 (Beschluss)

15. Wahlperiode (2002-2005)

Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen

Entschließung des Bundesrats vom 18.02.2005

Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 15.02.2005

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1. Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz

Fundamentale Normen des Zusammenlebens wie das Diskriminierungsverbot wegen der sexuellen Identität müssen in der Verfassung für alle Menschen in unserem Land transparent und nachlesbar sein. Daher fordert der LSVD die Ergänzung von Artikel 3 GG um das Merkmal der sexuellen Identität.

1.1. Übersicht über das geltende Recht

Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Identität, Orientierung oder Ausrichtung

Schutz von Lebensgemeinschaften in Berlin und Brandenburg

1.2. Gesetzentwürfe zur Ergänzung von Art. 3 Abs. 3 GG

19. Wahlperiode (2017-2021)

Bundestag: Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

  • Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Änderung des Artikels 3 Absatz 3 – Einfügung des Merkmals sexuelle Identität) - BT-Drs. 19/13123 v. 12.09.2019

Bundesrat: Gesetzesantrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz, Thüringen  und Hamburg

17. Wahlperiode (2009 - 2013)

Bundestag

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1) - BT-Drs. 17/88 v. 27. 11. 2009

Fraktion der SPD: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1) - BT-Drs. 17/254 v. 15.12.2009

Fraktion der DIE LINKE: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1) - BT-Drs. 17/472 v. 20.01.2010

Bundesrat

Gesetzesantrag der Länder Berlin, Bremen, Hamburg: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1) - BR-Drs 741/09 v 29.09.09

3. EU-Gleichbehandlungsrichtlinien

Richtlinie 2000/43/EG - Diskriminierung wegen Rasse und ethnische Herkunft in Beschäftigung und Beruf sowie beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen)

Richtlinie 2000/78/EG - Diskriminierung wegen Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Ausrichtung in Beschäftigung und Beruf)

Richtlinie 2002/73/EG - Diskriminierung wegen des Geschlechts in Beschäftigung und Beruf 

Richtlinie 2004/113/EG - Diskriminierung wegen des Geschlechts beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen 

20.05.2008: Das Europäische Parlament fordert eine "umfassende Richtlinie" gegen Diskriminierung

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung vom 02.07.2008 - KOM(2008) 426 endgültig

Bündnis 90/ Die Grünen: Europäische Antidiskriminierungspolitik unterstützen - 5. Gleichbehandlungsrichtlinie der EU nicht länger blockieren - BT-DRs 17/1202 v. 24. 3.2010

4. Mangelhafte Umsetzung der Richtlinien durch Deutschland

Schreiben der Europäischen Kommission an den deutschen Botschafter vom 24.01.2007

Stellungnahe der Bundesregierung vom 07.03.2007

Schreiben der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 17.10.2007 an den deutschen Außenminister

Schreiben der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 31.01.2008 an den deutschen Außenminister

Antwort der Bundesregierung - Auschussdrucksache des Rechtsausschusses Nr. 16(6)247 v. 21.07.2008

Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum "Mahnschreiben" der EU-Kommission vom 31.01.2008: BT-Drs 16/8461 v. 10. 03. 2008

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE: Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien und Praxisprobleme beim Umgang mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz - BT-Drs. 16/8965 v. 25. 04. 2008

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage derBündnis 90/Die Grünen: Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen mangelhafter Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien - BT-Drs. 117/1001 v. 12.03.2010 

Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 15.10.2008

Schriftlichen Anfrage der grünen Europaabgeordneten Elisabeth Schroedter, Cem Özdemir und Hiltrud Breyeran die Europäische Kommission.

Schreiben des LSVD an den EU-Kommissar Spidla v. 30.03.3007
Generaldirektion Beschäftigung, soziale Angelegenheit & Chancengleichheit

Offener Brief des "Deutscher Juristinnenbund e.V." an den EU-Kommissar Spidla v. 19.06.2007

Brief des Antidiskriminierungsnetzwerks Berlin des TBB zusammen mit weiteren Organisationen und unabhängigen Antidiskriminierungsstellen/-büros v. 19.06.2007 an den EU-Kommissar Spidla

5. Infos

Zusammensetzung und Kompetenzen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und des Beirats nach den §§ 25 bis 30 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

Praxistauglichkeit des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

Kostenbelastung für Unternehmen durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Arbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Allgemeine Ungleichbehandlung trotz allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz

Konsequenzen der Bundesregierung aus der Aufforderung zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes durch die EU-Kommission

Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien und Praxisprobleme beim Umgang mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen mangelhafter Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien

Das europäische Antidiskriminierungsrecht weiterentwickeln

Durchsetzung der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern – Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit

Effektiven Diskriminierungsschutz verwirklichen

Internationales Arbeitsamt Genf - Bericht des Generaldirektors

Eurobarometer - Die öffentliche Meinung in der Union

Webseite der EU-Generaldirektion Beschäftigung, Soziales & Chancengleichheit

Webseite der Europäischen Kommission zum Thema Antidiskriminierung: Diese Webseite dient als Informationsquelle über die europaweite Kampagne „Für Vielfalt. Gegen Diskriminierung.“ Gleichzeitig finden Sie Hintergrundinformationen über die Maßnahmen, welche von der Generaldirektion für Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit initiiert wurden, um Diskriminierung zu bekämpfen. Schließlich bietet die Webseite aktualisierte Informationen über gegenwärtige Antidiskriminierungsfragen und laufende Aktivitäten in allen 25 Mitgliedsstaaten der EU.

Europäisches Handbuch zu Gleichstellungsdaten: Gründe und Methoden für den Aufbau einer nationalen Wissensbasis über Gleichbehandlung und Diskriminierung aufgrund der Rasse und ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung

6. Gesetzesmaterialien

--- 16. Wahlperiode 2005-2009

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien

EU-Antidiskriminierungsrichtlinien durch einheitliches Antidiskriminierungsgesetz wirksam und umfassend umsetzen

Keine Ausgrenzug beim Antidiskriminierungsgesetz

Aktuelle Stunde auf Verlangen der FDP

Bürokratie schützt nicht vor Diskriminierung - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ist der falsche Weg

  1. Gesetz zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien, s. Antidiskriminierungsgesetz BT Drucksache 16/297
  2. EU-Antidiskriminierungsrichtlinien durch einheitliches Antidiskriminierungsgesetz wirksam und umfassend umsetzen, s. Antidiskriminierungsgesetz BT Drucksache 16/370
  3. Keine Ausgrenzung beim Antidiskriminierungsgesetz
    s. Antidiskriminierungsgesetz BT Drucksache 16/957
  4. Bürokratie schützt nicht vor Diskriminierung - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ist der falsche Weg, s. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz BT Drucksache 16/1861
  5. Entschließungsantrag zum Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung, s. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz BT Drucksache 16/2034
  6. Entschließungsantrag zum Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung, s. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz BT Drucksache 16/2033

Überarbeitung des AGG durch das Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze

    • Gesetzentwurf Bundesregierung v. 05.05.2006 - Bundesrats-Drucksache 298/06
    • Bundesrats-Plenarprotokoll 823 16.06.2006 S. 174C, 195D-196C/Anl
    • Stellungnahme des Bundesrats v. 16.06.2006 - Bundesrats-Drucksache 298/06 (Beschluss)
       
    • Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 23.06.2006 - Bundestags-Drucksache 16/1936
    • Plenarprotokoll 16/43 v. 29.06.2006 - 1. Lesung, S. 4019C-4021A
    • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik v. 18.10.2006 - Bundestags-Drucksache 16/3007
    • Plenarprotokoll 16/57 v. 19.10.2006 - 2. und 3. Lesung, S. 5575B-5583D, 5627B-D/Anl
       
    • Bundesrats-Plenarprotokoll 827 v. 03.11.2006 S. 340A, 353A-B/Anl
    • Bundesrats-Beschluss v. 03.11.2006 - Bundesrats-Drucksache 741/06 (Beschluss)

--- 15. Wahlperiode 2002-2005

Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen

Entschließung des Bundesrats vom 18.02.2005

Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 15.02.2005