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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Gegen Homophobie und Transfeindlichkeit: Nationaler Aktionsplan für Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt

Seit vielen Jahren fordern wir einen wirksamen Nationalen Aktionsplan gegen LSBTI-Feindlichkeit

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert seit langem einen wirksamen Nationalen Aktionsplan gegen LSBTIQ*-Feindlichkeit und für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Es braucht klare zeitlich definierte Zielvereinbarungen, belastbare Selbstverpflichtungen der zuständigen staatlichen Stellen und angemessene Haushaltsmittel zur Prävention und Bekämpfung von Homophobie und Transfeindlichkeit. 

Ein Nationaler Aktionsplan gegen Homo- und Transphobie und für den Schutz von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans*, inter und queere Menschen (LSBTIQ*) ist seit langem eine der Hauptforderungen des LSVD. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wird nun endlich ein ressortübergreifender Nationalen Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt versprochen. 

 

Nachdem im Sommer 2008 das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen mehrmals beschädigt wird und eine Reihe von gewalttätigen Angriffen auf LSBTIQ* die Hauptstadt erschüttert fordert LSVD-Bundesvorstand Günter Dworek einen Nationalen Aktionsplan gegen Homophobie, um alltäglicher Ausgrenzung entschlossen entgegenzutreten.

Unter den Anwesenden sind mit Thomas Birk und Anja Kofbinger von Bündnis 90/ Die Grünen zwei Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses. Sie nehmen das Anliegen für das Land Berlin auf und stellen einen entsprechenden Antrag im Berliner Parlament, der in den Ausschüssen landet. Klaus Lederer (Die Linke), Mitglied der Regierungskoalition von SPD und Die Linke, entwickelt den Antrag weiter, so dass dieser im August 2009 einstimmig verabschiedet wurde. Es ist der erste Aktionsplan auf Landesebene.

Seitdem haben 15 der 16 Bundesländer Aktionspläne für die Gleichstellung und Akzeptanz von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) verabschiedet und war der LSVD auf Landes– und Bundesebene bei der Initiierung und Umsetzung beteiligt. Auf Länderebene zeigt die 2023 erschienene OECD-Studie "The Road to LGBTI+ Inclusion in Germany - Progress at the Federal and Länder Levels", dass sich ein Landesaktionsplan positiv auf die Gleichstellung von LSBTIQ* auswirkt. Außerdem ist der Anteil der für die Gleichstellung von LSBTIQ* wichtigen Maßnahmen, die in Bundesländern mit einem Beirat zum Monitoring der Umsetzung des Landesaktionsplan umgesetzt wurden, 10 Prozentpunkte höher (74 % gegenüber 64 %) als in Ländern ohne Beirat.

Wir dokumentieren die Entwicklung.

2022

Am 18. Novemeber stellte der Queer-Beauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann den Aktionsplan der Bundesregierung "Queer leben" vor. Darin werden sechs zentrale Handlungsfelder gegen Diskriminierung und für Vielfalt identifiziert und mit Punkten unterfüttert: Rechtliche Anerkennung, Teilhabe, Sicherheit, Gesundheit, Stärkung von Beratungs- und Communitystrukturen und Internationales. Es ist ein Aktionsplan auf Bundesebene, der eine Zusammenarbeit der verschiedenen ministerialen Ressorts voraussetzt, jedoch nicht mit fianziellen Sondermitteln im Bundeshaushalt unterfüttert ist. Am 20.2.2023 soll die Beteiligung der Zivilgesellschaft in verschiedenen Arbeitsgruppen starten; bei der Beteiligung wirkt der LSVD auch mit. Im nächsten Schritt soll der Queerbeauftragte nach einem Jahr ein Fazit über die Umsetzung des Akttionsplan ziehen; mehr ist vom Zeitplan der Umsetzung noch unbekannt. 

Pressemitteilung des LSVD zur Vorstellung des Aktionsplans.

Am 05. Januar ernennt die Bundesregierung Sven Lehmann zum Beauftragten der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragter). Er soll mit den beteiligten Bundesministerien bei Vorhaben der Queerpolitik zusammenwirken und insbesondere die Erstellung und Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt und die damit verbundene Information der Öffentlichkeit koordinieren.

In einem Interview kündigt er an, dass der Startschuss für den Aktionsplan noch vor dem Sommer fallen sollen. "Einen bedeutenden Beitrag zum Aktionsplan leisten die Verbände und Initiativen der queeren Community – wir starten einen Dialogprozess darüber, was für sie wichtig und wo Förderung notwendig ist. Alle Ministerien, die den Plan umsetzen, sollen an einem Tisch sitzen, so dass wir dadurch mit einer Gesamtstrategie vorgehen und von Polizei über Bildung und Gesundheit bis hin zu Justiz Maßnahmen gegen Diskriminierung abstimmen können."

2021

Am 24. November stellen SPD, Grüne und FDP ihren Koalitionsvortrag vor. Darin wird versprochen: "Um Queerfeindlichkeit entgegenzuwirken, erarbeiten wir einen ressortübergreifenden Nationalen Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt und setzen ihn finanziell unterlegt um." (S. 119).

In unseren Wahlprüfsteinen zur Bundestagswahl hatten wir die Parteien u.a. gefragt: "Wie wollen Sie einen Nationalen Aktionsplan zur Akzeptanz von LSBTI mit klaren, zeitlich definierten Zielvereinbarungen, Selbstverpflichtungen staatlicher Stellen und Haushaltsmitteln auflegen, LSBTI-Demokratie-Projekte auf Bundesebene absichern, Bildung und Arbeit gegen Rechtsextremismus stärken?" Grüne und FDP befürworteten diese Forderung, die SPD hatte diese forderung in ihrem Wahlprogramm.

Nach langer Verzögerung kommt es am 19. Mai 2021 im Bundestag zur Abstimmung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen. Ihm stimmte neben den Grünen auch die Linksfraktion zu. Die Koalitionsfraktionen und die AfD lehnten ihn ab, die FDP enthielt sich. 

Am 26. Januar bringt die FDP-Fraktion den Antrag "Vielfalt schützen – Homo- und transfeindliche Hasskriminalität bekämpfen" in den Bundestag ein. Darin fordert sie von der Bundesregierung, einen Nationalen Aktionsplan gegen Homo- und Transfeindlichkeit vorzulegen, um der wachsenden homo- und transfeindlichen Hasskriminalität zu entgegnen. Bei der Anhörung im Innenausschuss ist der LSVD als Sachverständiger eingeladen. Der Antrag kommt vor dem Ende der Legislatur nicht mehr zur Abstimmung in den Bundestag.

2020

In ihrem am 17. Dezember 2020 vorgestellten 14. Menschenrechtsbericht über ihre Aktivitäten in den letzten beiden Jahren betont die Bundesregierung zwar, sich gegen jegliche Benachteiligung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität einzusetzen. Es fehlt aber weiterhin an einer ernsthaften Strategie für gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt. In dem Abschnitt über die Tätigkeiten zum Schutz vor Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität wird der Aktionsplan nicht einmal erwähnt. Die Erweiterung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus um das Thema LSBTI-Feindlichkeit findet im Menschenrechtsbericht der Bundesregierung keine Erwähnung. Wie es mit dem NAP weitergehen soll bleibt im Unklaren.

Am 11. November wird in Brüssel "Eine Union der Gleichheit: Strategie für die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen von 2020-2025" vorgestellt. Die Strategie der EU-Kommission legt darin eine Reihe von gezielten Maßnahmen in insgesamt vier Säulen fest:

  1. Bekämpfung der Diskriminierung von LGBTIQ-Personen
  2. Gewährleistung der Sicherheit von LGBTIQ-Personen
  3. Aufbau von Gesellschaften, die LGBTIQ einschließen
  4. Führungsrolle bei der Forderung nach der Gleichstellung von LGBTIQ in der ganzen
    Welt

Darin heißt es u.a.: "Die Mitgliedstaaten werden angehalten, auf bestehenden bewährten Verfahren aufzubauen und eigene Aktionspläne zur Gleichstellung von LGBTIQ zu entwickeln. Ziel ist es, den Schutz von LGBTIQ vor Diskriminierung zu verstärken, die Umsetzung der in dieser Strategie festgelegten Ziele und Aktionen auf nationaler Ebene sicherzustellen und diese durch Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von LGBTIQ in den Zuständigkeitsbereichen der Mitgliedstaaten zu ergänzen." (S. 26)

Zu diesem Zweck soll eine neue Untergruppe für die Gleichstellung von LGBTIQ im Rahmen der Hochrangigen Gruppe für Nichtdiskriminierung, Gleichstellung und Vielfalt ihre Arbeit aufnehmen. Aufgabe ist die Unterstützung und Überwachung der Fortschritte in den Mitgliedstaaten auch in Bezug auf die Entwicklung nationaler Aktionspläne zur Gleichstellung von LGBTIQ.

Die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) spricht sich am 01. Juli 2020 für die Verabschiedung eines Nationalen Aktionsplans zugunsten der vollständigen rechtlichen und gesellschaftlichen Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans*, Inter* und queeren Menschen – LSBTIQ* aus. In dem Beschluss heißt es u.a., dass der Nationale Aktionsplan in Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu entwickeln und zu koordinieren ist. Des weiteren wird festgestellt: "Soll sich der Nationale Aktionsplan LSBTIQ* der Bundesrepublik Deutschland wirkungsvoll entfalten, muss er klar formulierte Ziele für alle Handlungsfelder benennen, Berichtspflichten festlegen und wenn möglich eine Evaluation der erfolgten Maßnahmen vorsehen."

Am 13. Februar findet die Konsultationsveranstaltung zum Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus und weitere Ideologien der Ungleichwertigkeit statt. Sie wird organisiert vom Bundesinnenministerium und der Bundeszentrale für politische Bildung. In der abschließenden Feedbackrunde und den Ausblick zu den Ergebnissen der Konsultation vertritt LSVD-Pressesprecher Markus Ulrich die Zivilgesellschaft. Er kritisiert dabei am Aktionsplan vor allem die unzureichende Berücksichtigung von LSBTI-Feindlichkeit und die fehlende Verbindlichkeit der Maßnahmen. Ulrich fordert die aktuelle Bundesregierung dazu auf, den Nationalen Aktionsplan auch zu ihrem politischen Projekt zu machen.

2019

Die Grünen bringen am 15. Mai den Antrag „Vielfalt leben - Bundesweiten Aktionsplan für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt auflegen“ in den Bundestag ein. Am 16.12.2019 findet dazu eine öffentliche Anhörung im Bundestagsausschuss Familie, Senioren, Frauen und Jugend statt. LSVD-Pressesprecher Markus Ulrich wird von der Grünen Bundestagsfraktion als Sachverständiger eingeladen. In seiner Stellungnahme unterstützt der LSVD den Antrag.

Über den Antrag wurde bis heute nicht im Bundestag entschieden.

2017

In seiner Stellungnahme an den UN-Menschenrechtsrat kritisiert der LSVD im Rahmen des UPR-Berichtsverfahren zu Deutschland den unzureichenden Nationalen Aktionsplan.

Am 14. Juni beschließt die Bundesregierung den neuen "Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus". Der LSVD und der BVT kritisieren den verabschiedeten Aktionsplan als unzureichend. Das zivilgesellschaftliche Kapitel "Menschenrechte schützen, Diskriminierungen beseitigen" wird im NAP als Anlage veröffentlicht.

Basierend auf dem Eckpunktepapier von LSBTI-Organisationen sowie dem des Netzes gegen Rassismus erarbeitet eine Redaktionsgruppe bestehend aus Vertreter*innen des LSVD, der Bundesvereinigung Trans* (BVT) sowie des Netzes gegen Rassismus ein gemeinsames Papier. Ziel ist ein gemeinsames zivilgesellschaftliches Kapitel im neuen NAP.

2016

Im Juli 2016 legen mehrere LSBTI-Organisationen koordiniert vom LSVD und dem BVT* gemeinsame Eckpunkte für einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Homo- und Transphobie vor. Die Eckpunkte setzen ei-nen Schwerpunkt bei Aufgabenfeldern, die in direkter Bundeskompetenz liegen.

  • Eckpunkte für einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Homo- und Transphobie (Juli 2016)
  • Neben dem LSVD und dem Bundesverband Trans* haben daran mitgearbeitet und unterstützen das Papier: das Aktionsbündnis gegen Homophobie, die Amadeu-Antonio-Stiftung, die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS), Intersexuelle Menschen e.V., das Jugendnetzwerk Lambda, LAG Lesben in NRW, Lesben und Alter, die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche, Queere Bildung, ProFamilia, Selbstbestimmt Leben in Deutschland, der Verband lesbischer und schwuler Polizeibediensteter in Deutschland (VelsPol), der Verband für lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, intersexuelle und queere Menschen in der Psychologie (VLSP).

Die Bundesregierung berichtet in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen, dass eine Kabinettvorlage für den NAP Anfang 2017 geplant ist. Inzwischen haben der LSVD und BVT* auch bei einer Sitzung des Forum gegen Rassismus im Innenministerium teilgenommen, in der ebenfalls erste Ansätze der Bundesregierung zur Neuauflage des NAP vorgestellt wurden.

2015

Der LSVD schreibt im September 2015 an insgesamt 10 Bundesminister*innen. Er fordert die Einhaltung des Koalitionsversprechen und legt erste Eckpunkte für einen Aktionsplan gegen Homo- und Transphobie auf Bundesebene vor. 

Der LSVD und die Amadeu-Antonio-Stiftung veranstalten am 10. Juni in Berlin den Kongress "Respekt statt Ressentiment. Bündnisse und Strategien gegen die neue Welle von Homo– und Transphobie". Der von der Bundesregierung versprochene neue Nationale Aktionsplan ist Thema eines Panels auf dem Kongress: Welche Schwerpunkte müssen gesetzt werden, welche Forderungen gestellt und welche Akteur_innen einbezogen?

2013

Im Koalitionsvertrag "Deutschlands Zukunft gestalten" zwischen CDU, CSU und SPD wurde vereinbart: „Wir verurteilen Homophobie und Transphobie und werden entschieden dagegen vorgehen. Wir werden den „Nationalen Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf bezogene Intoleranz“ um das Thema Homo- und Transphobie erweitern.“ (S. 74)

Anlässlich der Bundestagswahlen 2013 fragt der LSVD in seinen Wahlprüfsteine alle Parteien auch, ob sie sich einsetzen für einen Aktionsplan für Vielfalt auch auf Bundesebene, um Homophobie und Transphobie entgegenzuwirken. Während CDU/ CSU keine Antwort geben, befürworten SPD, die Linke, Bündnis 90 / Die Grünen und die Piratenpartei das Anliegen. Die FDP antwortet nur vage.

2009

Auf seinem Verbandstag fordert der Lesben- und Schwulenverband einen bundesweiten Aktionsplan gegen Homophobie. Antihomosexuelle Gewalt ist kein Kavaliersdelikt sondern rührt an die Grundfesten unserer Demokratie. Das Schweigen großer Teile unserer Gesellschaft zu antihomosexuellen Hassverbrechen ist skandalös. Der „Nationale Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf bezogene Intoleranz“ Es ist längst überfällig, alle Ausprägungen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit konzertiert anzugehen, anstatt eine Form auszugrenzen.

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