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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Transition im Asylverfahren - Zugang für transgeschlechtliche Geflüchtete

Neunsprachiger Ratgeber zu Begrifflichkeiten, Transition und Zugang zu medizinischen Leistungen

Transgeschlechtliche Personen stehen im Asylverfahren und bei der Unterbringung besonderen Herausforderungen gegenüber. Viele transgeschlechtliche Geflüchtete möchten in Deutschland darüberhinaus eine Transition durchlaufen.

Arzt

Transgeschlechtliche Personen stehen im Asylverfahren und bei der Unterbringung besonderen Herausforderungen gegenüber. Viele transgeschlechtliche Geflüchtete möchten in Deutschland darüberhinaus eine Transition durchlaufen. Einige haben diese im Heimatland oder auf der Flucht bereits begonnen, andere möchten sie in Deutschland beginnen und suchen daher verlässliche Informationen. Auf der Webseite des LSVD-Projekts Queer Refugees Deutschland findet sich nunmehr ein Ratgeber für transgeschlechtliche Geflüchtete und Migrant*innen.

Neuer Ratgeber zu Begrifflichkeiten und Schritten für Transition in neun Sprachen

In den letzten Jahren hat das Thema LSBTI-Geflüchtete zunehmend an Sichtbarkeit und Aufmerksamkeit gewonnen. Spezifische Bedarfe transgeschlechtlicher Geflüchteter fanden jedoch bei der Entwicklung von Beratungsmaterialien oft wenig Berücksichtigung. Die Kölner LSBTI-Beratungsstelle rubicon und das Netzwerk Geschlechtliche Vielfalt Trans* NRW haben daher einen Ratgeber entwickelt, der sich speziell an transgeschlechtliche Geflüchtete richtet. Der Ratgeber erklärt Begrifflichkeiten, informiert zu den in Deutschland möglichen Schritten einer Transition und führt nützliche Kontakte zu Trans*-Organisationen und zur Trans*-Community auf. Das LSVD-Projekt Queer Refugees Deutschland hat die Texte angepasst und übersetzt, sodass sie nun auf seiner Webseite unter dem Menüpunkt Trans* in neun Sprachen zur Verfügung stehen.

Auch im Asylverfahren: Recht auf Zugang zu transspezifischer Gesundheitsversorgung

Neben verlässlichen Information zum Asylverfahren und zur Unterbringung benötigen viele transgeschlechtliche Personen medizinische Leistungen im Rahmen einer Transition. Hierbei haben sie im laufenden Asylverfahren jedoch nur eingeschränkten Zugang zur medizinischen Versorgung; allzu oft werden ihnen notwendige medizinische Leistungen daher verwehrt. Die Schwulenberatung Berlin hat die Expertise "Zugang zu trans*spezifischen medizinischen Leistungen für Personen im Asylverfahren" veröffentlicht, die hierzu die spezifische rechtliche Situation transgeschlechtlicher Personen im Asylverfahren in den Blick nimmt.

Die Autor*innen Dr. Lena Kreck und Maya Markwald stellen hierbei die rechtlichen Hintergründe dar, warum transgeschlechtliche Personen auch schon während eines Asylverfahrens ein Recht auf vollen Zugang zu den medizinischen Leistungen haben, die sie im Rahmen einer Transition benötigen.

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