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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD⁺)

Die reale Zivilgesellschaft muss bei den öffentlich-rechtlichen Medien wirksam beteiligt werden

Vertretung in den Rundfunk- und Fernsehgremien gefordert

LSBTI müssen in den Rundfunk- und Fernsehgremien der öffentlich-rechtlichen Medien angemessen vertreten sein. Das wollen wir bei künftigen Änderungen von rundfunk-und medienrechtlichen Staatsverträgen durchsetzen.

Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik werden Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LSBTI) im ZDF-Fernsehrat Sitz und Stimme bekommen. Der Freistaat Thüringen wird eine LSBTI-Vertretung in den ZDF-Fernsehrat entsenden. So wurde es in letzter Minute im Entwurf für den neuen ZDF-Staatsvertrag verankert. Die Kampagne des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD), die viel Unterstützung fand, hatte damit Erfolg. Das sind ein wichtiges Zeichen für Vielfalt in unserer Gesellschaft und ein erster Durchbruch, um in den Gremien der öffentlich-rechtlichen Medien die heutigen gesellschaftliche Realitäten abzubilden.

Diesem ersten Schritt müssen nun weitere folgen, beim ZDF ebenso wie bei allen anderen öffentlich-rechtlichen Medien. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem am 25.3.2014 veröffentlichten Urteil zum ZDF-Staatsvertrag deutlich gemacht, dass die bisherige Zusammensetzung des ZDF-Fernsehrates dem Grundsatz der Vielfaltsicherung nicht genügt. In dem Urteil heißt es u.a.: „Die Zusammensetzung der Kollegialorgane muss darauf ausgerichtet sein, Personen mit möglichst vielfältigen Perspektiven und Erfahrungshorizonten aus allen Bereichen des Gemeinwesens zusammenführen“ (BVerfG, 1 BvF 1/11 Rz. 39).

Der LSVD fordert deshalb

  1. Die heutige gesellschaftliche Vielfalt muss sich in den Gremien aller öffentlich-rechtlichen Medien und den entsprechenden Gremien der Landesmedienanstalten abbilden. Auch dort müssen die vom Bundesverfassungsgericht formulierten Grundsätze zum Tragen kommen. Alle Staatsverträge und gesetzlichen Grundlagen zu öffentlich-rechtlichen Medien müssen auf den Prüfstand, ob die jeweiligen Rundfunk-und Fernsehgremien diese Anforderung erfüllen. LSBTI müssen in diesen Gremien überall angemessen vertreten sein. Das wollen wir bei künftigen Änderungen von rundfunk-und medienrechtlichen Staatsverträgen durchsetzen.
  2. Im Interesse der Vielfaltsicherung sollten die Parlamente in die Entscheidungen, welche Gruppen in Rundfunk- und Fernsehgremien am besten die Vielfalt der Zivilgesellschaft widerspiegeln, von Anfang an einbezogen werden. Dort können dann über öffentliche Anhörungen und andere Beteiligungsformen transparente Verfahren stattfinden.
  3. Die Reform muss auch beim ZDF weiterentwickelt werden. Aufgabe des Fernsehrates ist – nach eigener Darstellung – die Vertretung der „Interessen der Allgemeinheit gegenüber dem ZDF. Deshalb ist er kein Expertengremium, sondern so vielfältig wie die Gesellschaft selbst. (...) Zentrale Aufgabe ist es, die Programme und Online-Angebote zu beaufsichtigen. (...) Dabei versteht sich der Fernsehrat als Anwalt der Zuschauerinnen und Zuschauer.“ Dem wird auch der neue ZDF-Staatsvertrag noch nicht voll gerecht. Er sieht ein Zweiklassenrecht vor, demzufolge einige gesellschaftliche Organisationen gesetzt sind, andere aber eine Nominierung durch ein Bundesland benötigen. Die mit dem neuen ZDF-Staatsvertrag vereinbarte Evaluation muss dazu genutzt werden, das Zweiklassenrecht zu überwinden. Es ist nicht hinzunehmen, dass Bereiche wie LSBTI, Menschenrechts- und Bürgerrechtsgruppen und die Organisationen im Bereich Jugend, Senioren, Frauen oder Migrant_innen nicht ihrer Bedeutung für die Zivilgesellschaft entsprechend vertreten sind.

(Beschluss vom 27. LSVD-Verbandstag Berlin, April 2015)

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