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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Bundestag berät über bessere rechtliche Absicherung sozialer Elternschaft

LSVD: Fehlende rechtliche Absicherung geht zulasten der Kinder

Bündnis 90/ Die Grünen und FDP fordern mehr Rechte für soziale Eltern und ihre Kinder. Unter anderem sollen soziale Eltern das kleine Sorgerecht bekommen können und vorgeburtliche Elternschaftsvereinbarungen ermöglicht werden. Die Anträge werden heute im Bundestag beraten.

Heute, am 20. Mai 2021, werden im Bundestag mehrere Anträge von FDP und Bündnis 90/ Die Grünen zur Absicherung sozialer Elternschaft beraten. Soziale Eltern sind Elternteile, die weder biologische noch rechtliche Eltern sind, aber vergleichbare Verantwortung für ein Kind übernehmen. Zur Abstimmung stehen unter anderem die Möglichkeit der Übertragung des kleinen Sorgerechts auf soziale Eltern und die Möglichkeit zur Schließung vorgeburtlicher Elternschaftsvereinbarungen. Die FDP fordert in ihren Anträgen zudem die Einführung der rechtlichen Mehrelternschaft und der automatischen Mit-Mutterschaft.

Der LSVD fordert schon lange einen verlässlichen rechtlichen Rahmen für Mehreltern-Regenbogenfamilien. Gerade in Regenbogenfamilien sind es häufig mehr als zwei Personen, die gemeinsam Verantwortung für ein Kind übernehmen. Es ist deshalb zu begrüßen, dass FDP und Bündnis 90/ Die Grünen eine bessere rechtliche Absicherung der sozialen Elternschaft fordern. Es ist im Wohl der Kinder, für alle Elternteile einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, in dem diese ihrer übernommenen Verantwortung gerecht werden können. Die fehlende rechtliche Absicherung kann in Familien mit mehr als zwei sozialen Elternteilen zu Konflikten führen.

Aus diesem Grund müssen auch vorgeburtliche Elternschaftsvereinbarungen ermöglicht werden: Bei der Gründung von Regenbogenfamilien ist es erforderlich, dass die beteiligten Erwachsenen vor der Zeugung eines Kindes die zukünftigen Rechtsbeziehungen untereinander und zum Kind rechtlich gründlich diskutieren und dann auch mittels klarer Festlegungen verbindlich regeln können. Dies ist nach dem geltenden Familienrecht nicht möglich. Der LSVD würde es begrüßen, wenn endlich ein Rechtsrahmen geschaffen würde, der es den Beteiligten einer Regenbogenfamilie ermöglicht, rechtsverbindliche Vereinbarungen vor der Zeugung zu treffen: zur elterlichen Sorge ebenso wie zu umgangs-, auskunfts-, unterhalts- und erbrechtlichen Fragen.

 

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