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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Outings queerer Geflüchteter: Innenministerium und Auswärtiges Amt gestehen Fehler ein und sichern Überprüfung der Verfahren zu

Pressemitteilung vom 26.05.2021

In einem gemeinsamen Schreiben, das den LSVD am 25.05.2021 erreichte, haben sich das Bundesministerium des Innern, für Bauen und Heimat (BMI) sowie das Auswärtige Amt (AA) nunmehr zu den Vorwürfen geäußert, wonach Vertrauensanwält*innen des AA lesbische, schwule und bisexuelle Asylantragsteller*innen in ihren Herkunftsstaaten geoutet haben. BMI und AA räumen ein, dass in den beiden vom LSVD Mitte März gemeldeten Fällen aus Pakistan und Nigeria „bedauerlicherweise Fehler“ unterlaufen sind. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) werde in Zukunft die „Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und die übermittelten Inhalte einer Anfrage an das Auswärtige Amt vorab noch stärker überprüfen“. Das AA hingegen hat die Auslandsvertretungen dafür „sensibilisiert, sowohl bei der Amtshilfe in Asylangelegenheiten besonderes Augenmerk auf datenschutzrechtliche Bestimmungen zu legen, als auch eine Schaffung von Nachfluchtgründen zu vermeiden“. Patrick Dörr, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) erklärt dazu:

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt, dass das Bundesinnenministerium und das Auswärtige Amt nun die Verfahren überprüfen wollen, die zu den Outings lesbischer, schwuler und bisexueller Asyl-Antragsteller*innen in ihren Herkunftsländern geführt haben. Da die beiden Ministerien in ihrem Schreiben an uns die Fehler klar eingestanden und eine Reihe konkreter Maßnahmen zur Verhinderung weiterer solcher Vorkommnisse versprochen haben, sind wir nun zuversichtlich, dass in Zukunft keine Outings mehr erfolgen. Besonders freut uns, dass in Zukunft wohl auch mildere Mittel herangezogen werden sollen, bevor es überhaupt zu einer Beauftragung von Vertrauensanwält*innen kommt. In vielen der Fälle wäre aus unserer Sicht beispielsweise eine erneute Anhörung der Antragsteller*innen das deutlich mildere und übrigens auch zweckdienlichere Mittel gewesen. In einem der Fälle hat das BAMF einem geouteten Nigerianer in einem Abhilfebescheid nun den Flüchtlingsstatus zuerkannt. Aufgrund der geschaffenen Nachfluchtgründe muss dies nun auch in den anderen Fällen erfolgen.

Im BAMF scheint es eine fast schon paranoide Angst davor zu geben, dass Asylsuchende nur vortäuschen, lesbisch oder schwul zu sein, sodass auch reihenweise tatsächlich lesbischen, schwulen und bisexuellen Geflüchteten ihre Identität abgesprochen wird. Wie die Outing-Fälle jedoch gezeigt haben, stellen Nachforschungen in den Herkunftsländern Geflüchteter, in denen zumeist homosexuelle Handlungen unter Strafe stehen und sexuelle und geschlechtliche Vielfalt streng tabuisiert ist, in keinem Falle ein probates Mittel dar, um die sexuelle Orientierung queerer Geflüchteter zu überprüfen.

In 70 Staaten dieser Welt werden gleichgeschlechtliche Handlungen kriminalisiert, in 11 Ländern ist sogar die Todesstrafe möglich. Umso mehr freut uns, dass das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ein gemeinsames LSBTI-Inklusionskonzept entwickelt haben, um sich international systematisch und noch stärker für die Menschenrechte von LSBTI einzusetzen.

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