Leitung der Antidiskriminierungsstelle (ADS): Änderung des AGG
Stellungnahme zum Entwurf für eine Formulierungshilfe der BReg. zur Änderung des Besetzungsverfahrens und der Rechtsstellung des Amtes der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) durch Änderung des AGG
Sehr geehrte Dr. Nina Althoff,
wir danken für die Übersendung des Entwurfes einer Formulierungshilfe zur Änderung des Besetzungsverfahrens und der Rechtsstellung des Amtes der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS).
Durch die extrem kurze Fristsetzung können wir nur eine kurzgefasste allgemeine Stellungnahme abgeben:
Wir begrüßen, dass der Entwurf vorsieht, die Leitung der ADS künftig als Unabhängige*r Beauftragte*r für Antidiskriminierung durch eine Wahl im Deutschen Bundesstag zu bestellen. Diese Aufwertung der ADS findet unsere volle Zustimmung und ist lange überfällig.
Enttäuschend ist, dass weitergehende Fragen der größeren Unabhängigkeit der ADS und der Stärkung ihrer Befugnisse in dem Entwurf nicht angesprochen sind. Er kann nicht das letzte Wort für diese Wahlperiode sein. Wir weisen in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Empfehlung der Evaluierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) hin, die ADS als oberste Bundesbehörde auszugestalten (vgl. Berghahn/ Klapp/ Tischbirek, Evaluation des AGG, erstellt im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, 2016, S. 176 f.).
Der LSVD erwartet, dass die weitere Stärkung der ADS in Hinblick auf Rechtsstellung und Befugnisse im Rahmen der im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarung erfolgen wird, das AGG zu evaluieren, Schutzlücken zu schließen, den Rechtsschutz zu verbessern und den Anwendungsbereich auszuweiten. Sehr gerne bieten wir an, unsere Expertise in dieses Vorhaben einzubringen, und bitten um frühzeitige Beteiligung.
Mit freundlichen Grüßen
Henny Engels
LSVD-Bundesvorstand
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