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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Lesben und Schwule als Pflegeeltern: Pflegekinder bei homosexuellen Paaren

Interview mit Andy Jespersen, Forschungsgruppe Pflegekinder an der Universität Siegen

Gleichgeschlechtliche Paare mit Kinderwunsch können auch eine Pflege-Elternschaft übernehmen. Da das Pflegekinderwesen kommunal geregelt ist, werden in einigen Städten und Gemeinden Lesben und Schwule inzwischen als mögliche Pflegefamilien angesprochen. 

Drei lachende Kinder: Symbolfoto für den Bericht zu lesbischen und schwule Pflegeeltern: Pflegekinder bei homosexuellen Paaren

Gleichgeschlechtliche Paare mit Kinderwunsch können auch eine Pflege-Elternschaft übernehmen. Als Pflegefamilien können sie geeignete Lebensorte für die Kinder bieten, die aus unterschiedlichen Gründen nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können. Da das Pflegekinder-Wesen kommunal geregelt ist, werden in einigen Städten und Gemeinden Lesben und Schwule inzwischen als mögliche Pflegefamilien angesprochen.

Für die Forschungsgruppen Pflegekinder an der Universität Siegen hat sich Andy Jespersen für seine Masterarbeit mit lesbischen und schwulen Pflegeeltern beschäftigt und berichtet im LSVD-Interview von seinen Ergebnissen.

“Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich ein leibliches Kind mehr lieben könnte.” Erfahrungs-Bericht einer lesbischen Pflegefamilie

Seit wann kommen für die Pflegekinder-Dienste in den Jugendämtern gleichgeschlechtliche Paare als Pflegeeltern in Frage?

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter empfahl bereits in den 90er Jahren, auch gleichgeschlechtliche Paare als Pflegeeltern zu gewinnen. Ob und inwieweit die örtlichen Jugendämter und Träger dieser Empfehlung gefolgt sind und ob es bereits zuvor Belegungen von Frauen- und Männerpaaren gab, ist leider nicht genauer bekannt.

Es ist durchaus möglich, dass es auch zuvor Pflegekindschaften von Personen in gleichgeschlechtlichen Beziehungen gab, die aber als Einzelpersonen und deren Partner/in als „helfende Mitbewohner/in“ geführt wurden, so dass die Identität des Paares nicht weiter thematisiert wurde.

Die frühesten bzw. ältesten Pflegekindschaften gleichgeschlechtlicher Paare, von denen ich aus Gesprächen mit Pflegeeltern, Ämtern und Trägern gehört habe, datierten maximal 12–15 Jahre zurück. Ich gehe deshalb davon aus, dass erst mit der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes, und dessen Ergänzungen, zunehmend eine offizielle Praxis im Umgang mit gleichgeschlechtlichen Bewerberpaaren eingesetzt hat. Auch die letzten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes, in Bezug auf die Gleichstellung der Lebenspartnerschaften mit der Ehe, gaben hierzu erneut Impulse in die Praxis.

Lassen sich regionale Unterschiede in der Bereitschaft Lesben und Schwule anzusprechen ausmachen?

Regionale Unterschiede lassen sich in der Praxis der Jugendämter in nahezu allen Themenbereichen der Pflegekinderhilfe aufzeigen. Ein Beispiel dafür ist etwa die Frage getrennter oder gemeinsamer Unterbringung von Geschwistern, zu der man in Deutschland binnen weniger Kilometer einander entgegenstehende Antworten finden kann.

Ich vermute  dementsprechend, dass gerade auch im Umgang mit gleichgeschlechtlichen Bewerberpaaren die Praxis der Jugendämter sich regional unterscheiden wird. Mein Eindruck aus Gesprächen mit Jugendämtern in NRW und mit Fachkräften auf Tagungen ist aber, dass grundsätzlich die Bereitschaft gestiegen ist, gleichgeschlechtliche Paare als Pflegeeltern einzusetzen. Besonders Pflegekinder-Dienste freier Träger haben ihr Werbematerial um diese Bewerbergruppe ergänzt — und sei es nur durch die Nennung gleichgeschlechtlicher Paare.

Bisher haben allerdings nur wenige Jugendämter die Gelegenheit genutzt, selbst gleichgeschlechtliche Paare als mögliche Bewerbergruppe aktiv anzusprechen. Die Hemmschwelle auf lesbisch-schwule Vereine zuzugehen oder auf Veranstaltungen mitzuwirken, ist häufig noch groß. Zum Teil fehlen auch schlichtweg die personellen Ressourcen, um neue Bewerbergruppen zu erschließen.

Können Sie Aussagen zu der Anzahl gleichgeschlechtlicher Pflegeeltern in Deutschland machen?

Statistische Kennzahlen über gleichgeschlechtliche Bewerberpaare und bestehende Pflegeverhältnisse in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften gibt es von Amtswegen her keine, da solche Daten — anders als im Adoptionsbereich — nicht verpflichtend festgehalten werden. Ich habe selbst nur vereinzelt von Zahlen gehört.

In Berlin etwa gab es auf die Anfrage eines Abgeordneten im Jahr 2011  zu diesem Zeitpunkt ca. 50 gleichgeschlechtliche Pflegefamilien. Die meisten städtischen Jugendämter, die ich für eigene Recherchen in NRW befragt habe, machten bei kleinen bis mittelgroßen Städten Angaben über bis zu 6 gleichgeschlechtliche Paare, Großstädte bis zu 12. Ihr Anteil an der Gesamtheit der Pflegefamilien liegt in diesen Städten bei grob gerechnet 1–2 Prozent.

Einige Jugendämter teilten jedoch auch mit — trotz offener und willkommener Haltung — bislang keine Bewerbungen vorliegen zu haben. Ich denke aber, dass gleichgeschlechtliche Paare zukünftig — zumindest für einige städtische Regionen — zu einer relevanten Bezugsgröße des Rekrutierungspools für Pflegefamilien werden können.

Die Debatte um gleichgeschlechtliche Elternschaften wird derzeit allerdings, politisch wie medial, auf die Adoption von Kindern enggeführt. Sie um die Bedürfnisse von Pflegekindern zu erweitern, für die in Deutschland allerorts Familien gesucht werden, wäre hierzu ein wichtiger Schritt.

Können nur Paare eine Pflegschaft übernehmen und müssen diese verpartnert sein?

Auch Einzelpersonen können eine Pflegekindschaft übernehmen. Für viele Jugendämter ist hierfür Voraussetzung, dass die Bewerber/innen finanziell unabhängig von der Betreuung sind und über ausreichende Netzwerk-Ressourcen verfügen, um die Betreuung — notfalls auch bei Krankheit — gewährleisten zu können.

Da ebenso für verschiedengeschlechtliche Paare in der Regel nicht vorausgesetzt wird, dass diese verheiratet sind, ist dies nach meinem Eindruck ebenfalls nicht für gleichgeschlechtliche Bewerberpaare maßgeblich. Interessanterweise vermuteten einige der von mir interviewten Paare jedoch, dass die Eintragung ihrer Partnerschaft ihnen bessere Chancen bei der Bewerbung einräumen würde und nahmen diese im Vorfeld ihrer Familien-Gründung deshalb vor, sozusagen als Botschaft langfristiger Absichten und Kennzeichen einer stabilen Partnerschaft. Als solche können sie durchaus von Fachkräften gelesen werden. Manche Paare wunderten sich aber darüber, dass sie letztlich gar nicht nach der Eintragung ihrer Partnerschaft befragt wurden.

Wie haben die leiblichen Eltern reagiert?

Die Reaktionen der leiblichen Eltern, von denen mir die Paare berichteten, waren insgesamt positiv zu bewerten. Insbesondere in den Deutungsweisen der beiden von mir umfangreich analysierten Paare, ist nachzuvollziehen, dass sie die Herkunft ihrer Pflegekinder und die zentrale Rolle die diese für ihre Identitätsbildung spielt, anerkennen.

Für die jeweils getrennt lebenden Eltern war — neben dem persönlichen Kennenlernen der Paare —  in beiden Fällen der Umstand bedeutsam, dass sie Zuschreibungs-Anteile ihrer Elternschaft für sich weiterhin nutzen konnten. So erleichterte es in einem Fall einer Herkunftsmutter, ihre Zustimmung zur Unterbringung ihrer Kinder bei einem Männerpaar zu geben, dass sie für ihre Kinder exklusiv die Mutter bleiben wird.

Diese und andere Deutungen sprechen für gelungene Vermittlungsprozesse der Dienste und vielleicht auch dafür, dass das Ausmaß der häufig befürchteten Ressentiments von Herkunftsfamilien gegenüber gleichgeschlechtlich orientierten Menschen überschätzt wird.

Natürlich sind andere Wahrnehmungen vorstellbar: dass Eltern sich etwa von ihren Verwandten unter besonderen Rechtfertigungsdruck gesetzt fühlen, weil sie ihr Kind bei solchen Menschen aufwachsen lassen; dass sie wegen gesellschaftlicher Vorbehalte gegenüber Schwulen und Lesben, deren Erziehungs-Kompetenzen grundsätzlich in Frage stellen und damit auch den Sinn der Pflegschaft.

Aus internationalen Studien zu gleichgeschlechtlichen Adoptions-Familien wissen wir, dass es immer Eltern gibt, die ausschließen wollen, dass ihr Kind von gleichgeschlechtlichen Paaren adoptiert wird. Zugleich gibt es eine Gruppe, die solche Adoptiveltern für ihr Kind sogar präferieren. Gerade weil besondere Chancen in den gegenseitigen Deutungen zwischen gleichgeschlechtlichen Pflegepaaren und Herkunftseltern bestehen, sollte im Vermittlungsprozess der Pflegekinder nicht nur eine Passung zwischen diesen und den Pflegeeltern gesucht werden, auch die Kooperationsbereitschaft und mögliche Ängste der Herkunftsfamilie mit einem Frauen- respektive Männerpaar sind sensibel einzubeziehen.

Im persönlichen Kontakt können Herkunftseltern sich zudem ein eigenes Bild von einem gleichgeschlechtlichen Paar machen und ihre Zustimmung dann zu konkreten Menschen, statt (zumeist) diffusen Vorstellungen geben.

Und wie die Beschäftigten bei den Pflegekinder-Diensten?

Über die Reaktionen und Umgangsweisen der Pflegekinder-Dienste lässt sich aus den Erzählungen der interviewten Pflegeeltern kein einheitliches Bild zeichnen. Während ein Paar von einer ressourcen-orientierten Mitarbeiterin berichtet, die sogar mögliche Stärken eines gleichgeschlechtliches Paares in den Blick nimmt, hat ein anderes Paar im Bewerbungsgespräch das Gefühl unterkühlter Andersbehandlung gemacht und erst bei Folgebewerbungen in anderen Städten ein positiveren Eindruck gewinnen können.

Während der eine Dienst das Merkmal der Gleichgeschlechtlichkeit aktiv mit dem Paar thematisiert, übergeht es der andere. Haltungen und natürlich auch persönliche Erfahrungen mit gleichgeschlechtlich orientierten Menschen variieren zwischen den Diensten und zwischen einzelnen Mitarbeitern/innen. Nur wenige Teams haben sich bisher mit dieser Bewerbergruppe fachlich auseinandergesetzt geschweige denn einheitliche Vorgehensweisen entwickelt.

Wenngleich es solche Unterschiede zu beobachten gibt, fällt der Gesamteindruck der Pflegekinder-Dienste im Umgang mit gleichgeschlechtlichen Bewerberpaaren dennoch positiv und zugewandt aus. Erfahrungswerte beginnen sich in der Praxis zu verbreiten und die Willkommensbereitschaft, auch vor dem Hintergrund einer  – zum Teil verzweifelten – Suche nach mehr geeigneten Pflegepersonen, ist in den letzten Jahren spürbar gestiegen.

Warum haben sich die Paare für eine Pflege-Elternschaft entschieden?

Für die interviewten Paare stand die Pflege-Elternschaft zumeist nicht am Beginn ihrer Überlegungen eine Familie zu gründen. Während die Frauenpaare etwa über eine – für sie naheliegende – Insemination einer oder sukzessiv beider Partnerinnen nachdachten, kreisten die anfänglichen Suchbewegungen der Männerpaare häufig um die Möglichkeiten von In- und Auslandsadoptionen.

Über eine Pflege-Elternschaft wussten sie zu diesem Zeitpunkt noch wenig Genaues, das Bild nur kurzeitig untergebrachter Kinder, die nach einer gewissen Zeit wieder zu ihren leiblichen Eltern würden zurückkehren müssen, herrschte in ihren Köpfen vor und ließ sich zunächst nicht mit den dauerhaften Absichten einer Familiengründung vereinbaren.

In diesen Such- und Abwägungs-Phasen stellten sich die Paare jedoch unterschiedliche Fragen: wer würde bei einer (teil-)biologischen Elternschaft die leibliche Mutter bzw. der Vater sein und wie würde die Partnerin/ der Partner mit diesem Ungleichgewicht umgehen? Wie könnte ein im Ausland adoptiertes Kind eine Verbindung zu seiner biologischen und kulturellen Herkunft aufrechterhalten? Wie könnten Kontakte zu abgebenden Müttern oder Samenspendern gelingen, die sich im Ausland befinden – also über Länder- und Sprachgrenzen hinweg?

Auf diese und andere strukturelle Fragen eines gleichgeschlechtlichen Elternsystems kristallisierte sich die Pflege-Elternschaft sodann als eine mögliche Antwort heraus: Als Pflegeeltern nimmt das Paar ein Kind gemeinsam an, biologische und rechtliche Ungleichgewichtungen treten nicht zwischen ihnen auf, die Pflegschaft kann das emotionale Projekt beider PartnerInnen sein.

Die Herkunft des Kindes hat zudem einen festen Platz in dessen Leben, häufig haben leibliche Eltern oder andere Mitglieder der Herkunftsfamilie (z. B. Großeltern) weiterhin Kontakt und das Kind lernt mit zwei Familien aufzuwachsen, seiner Ursprungs- und seiner Pflegefamilie.

Im näheren Hinsehen, z. B. bei Informations-Abenden des Jugendamtes, erfuhren die Paare dann auch, dass Dauerpflegen, also Pflegschaften bis zur Verselbstständigung mit 18 Jahren und meist darüber hinaus, eine weit verbreitete Praxis darstellen und viele Pflegekinder bei ihren Pflegefamilien groß werden. Damit war der Weg für sie geöffnet.

Was finden die Paare an diesem Familienweg besonders attraktiv?

Neben diesen grundlegenden Motiven können Anreize zu einer Pflege-Elternschaft sein, dass die Paare durch einen Pflegekinder-Dienst betreut und unterstützt werden, von dem sie Ermutigung und Anerkennung für ihr Engagement erfahren.

Neben der Beratung und anderen Dienstleistungen betrifft dies eine Aufwandsentschädigung (Pflegegeld) vom Jugendamt. Die Paare verbanden zwar keine materiellen Motive mit dem Wunsch, Eltern zu werden, die Unterstützungs-Leistung ist jedoch einigen eine Hilfe, vor allem jenen Paaren, die sich ein Elternsystem mit gleichverteilten Familienaufgaben und (Teilzeit)Beschäftigungen wünschen.

Da Pflegefamilien in den meisten Jugendämtern intensiv nachgefragt werden, ist die Pflege-Elternschaft nicht zuletzt – insbesondere gegenüber einer Inlandsadoption – auch ein deutlich realisierbarer Weg der Familiengründung.

Welche Besonderheiten und Verpflichtungen bringt eine Pflege-Elternschaft mit sich?

Eine Pflegschaft ist keine Adoption. Pflegeeltern fehlen die Rechte einer leiblichen Elternschaft respektive deren Ersetzung durch eine Adoption. Das bedeutet, dass neben den begleitenden Pflegekinder-Diensten, sorgeberechtigte Eltern(teile) oder Vormünder in wichtige Entscheidungen der Pflegefamilie einzubeziehen sind.

Eine Pflegefamilie wird wegen dieser Angewiesenheiten auf äußere Akteure ein Stückweit zu einer öffentlichen Familie, deren privates Leben in institutionellen Kontexten thematisiert wird. Damit müssen Pflegeeltern ein Stück weit umzugehen lernen.

Das Pflegekind hat zudem fortan zwei Familien (oder mehr z. B. bei getrennt lebenden Elternteilen mit neuen Partnern etc.) und wächst in einem Spannungsfeld auf, in dem eine Rückführung häufig oder zumindest nicht grundsätzlich auszuschließen ist. Auch nach langer Fortdauer bleibt die Pflegschaft deshalb zu einem gewissen Grad unsicher, was für leibliche Kinder in aller Regel nicht zutrifft.

Trotz dieser Spannung zu den leiblichen Eltern und vielleicht im Hintergrund stehender Geschichten von Misshandlung und Vernachlässigung der Kinder, sind werthaltige Informationen und eine grundsätzlich positive Haltung gegenüber der Herkunft für die Pflegekinder wichtig. Von Pflegeeltern wird erwartet, dass sie mit diesen Spannungen umzugehen lernen, hierzu bieten viele Dienste unterschiedliche Formen der Unterstützung und Supervision.

Pflegekinder haben in ihren Herkunftsfamilien häufig belastende und zum Teil sogar traumatisierende Erfahrungen gemacht. Ihnen bei der Bewältigung dieser Erfahrungen und möglicher Folgewirkungen zu helfen, ist für die Pflegeeltern mit einer Vielzahl von Aufgaben verbunden.

Hinzu kommen Ungewissheiten darüber, wie das Leben der Kinder in ihrer Herkunftsfamilie gewesen ist, da sie diese nur in seltenen Fällen von Geburt an kennen („biografische Lücke“). Man kann also allgemein davon ausgehen, dass die Pflegeelternschaft mit intensiveren Aufgaben und Schwierigkeiten verbunden sein kann, als dies für andere Elternschafts-Formen in der Regel der Fall ist.

Können gleichgeschlechtliche Paare aus Sicht der Pflegekinder-Dienste für diese Aufgaben  besondere Ressourcen mitbringen?

Besondere Familien bedeuten für Pflegekinder nicht nur ein Mehr an womöglich zusätzlichen Aufgaben, die mit der Bewältigung dieser Besonderheit einhergehen (können), sie eröffnen ebenfalls besondere Chancen und Ressourcen.

Für viele gleichgeschlechtliche Paare hat eine soziale Elternschaft, wie sie die Pflegeelternschaft darstellt, eine hohe Akzeptanz, wichtiger als die Frage der Leiblichkeit, ist ihnen Elternschaft und Familie gemeinsam leben zu können. Damit sind Pflegekinder nicht Kinder zweiter Wahl.

Die interviewten Paare brachten vielmehr eine hohe Entschiedenheit und Motivation für die Pflegekindschaft mit und hatten sich bereits im Vorfeld ihrer Bewerbung viele Gedanken zur Familiengründung mit einer sozialen Elternschaft gemacht. Dazu gehört auch, dass sie die Herkunftseltern der Kinder einbeziehen wollen.

Für die Besonderheit des Aufwachsens ihrer Pflegekinder, können gleichgeschlechtliche Paare vor dem Hintergrund ihrer eigenen Erfahrungen mit Abweichung sehr sensibel sein. Diese Erfahrungen sind häufig mit der Fähigkeit gewachsen, ungewöhnliche Lebenssituationen zu bewältigen und sie ihrem Umfeld erklären zu können, was in Form von erfolgreichen Bewältigungs-Strategien an die Kinder vermittelt werden kann. Ihre Abweichung, als gleichgeschlechtliches Paar zusammen zu leben, mit im Alltag häufig flexibleren Rollenverteilungen, kann Pflegekindern zudem ein Vorbild darin sein, ihr eigenes Leben selbstbestimmt und zufrieden zu gestalten — trotz ungewöhnlicher Familienbiografie.

Welche Botschaften und Forderungen stellen sich an die Pflegekinder-Dienste in den Jugendämtern?

Eine Botschaft, die wir aus den Erzählungen der gleichgeschlechtlichen Pflegeeltern ziehen können, ist, dass die Pflegekinderhilfe von der Hinzunahme unkonventioneller Familiensettings und einer Verbreiterung der als günstig zu betrachtenden Familienbilder profitieren kann. Auch die Lebens- und Bedürfnislagen der Kinder werden vielfältiger und damit komplizierter.

Unterschiedliche Menschen mit unterschiedlichen Lebenserfahrungen und verschiedenen Familien-Modellen als Pflegefamilien anzuwerben, kann dabei helfen, das Spektrum der Antworten und möglichen Passungen für Kinder zu erhöhen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr bei ihren Eltern leben können.

Den Menschen, die bereit sind für Pflegekinder Sorge und Verantwortung zu übernehmen, bürden wir viele Aufgaben und Herausforderungen auf, die sich ihnen als besondere Familie in unserer Gesellschaft stellen. Damit dürfen sie nicht allein gelassen werden, sie brauchen die professionelle Unterstützung leistungsfähiger Dienste, die sie bei dieser Aufgabe begleiten und unterstützen. Zur Leistungsfähigkeit gehört hierbei auch, dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Kompetenzen im Umgang mit unkonventionellen privaten Lebensformen, wie etwa gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, entwickeln und ihre eigenen Erfahrungen und Haltungen kritisch reflektieren können.

Eine Hilfe können ihnen dabei schwul-lesbische Vereine und Verbände sein. An diesen ist es, aktiv an Kooperationen zu arbeiten, Jugendämter zu Informationsveranstaltungen einzuladen oder interessierte Paare über die Möglichkeiten einer Pflegschaft zu informieren und an Dienste weiter zu vermitteln. Hemmschwellen können so abgebaut und Kooperationen befördert werden. Mit den Suchbewegungen gleichgeschlechtlicher Paare, ein Zusammenleben mit Kindern zu realisieren, und denen auf weitere Pflegeelternbewerberpaare angewiesenen Jugendhilfestrukturen, greifen zwei voneinander unabhängige gesellschaftliche Entwicklungen auf besondere Weise ineinander. Chancen eröffnen sich dadurch für beide Seiten, die wir im Interesse von Pflegekindern nutzen können.

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