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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Bündnis für Gleiche Rechte für Regenbogenfamilien

LSVD übergibt Leitplanken zur Abstammungsrechtsreform

Pressemitteilung vom 05.05.2023

Berlin, 5. Mai 2023. Ein Bündnis aus über dreißig Organisationen übergibt Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau heute vor dem Kindergarten des Bundestags Leitplanken für eine Reform des Abstammungsrechts. Das geltende Abstammungsrecht verwehrt Kindern aus Regenbogenfamilien den zweiten Elternteil. Es diskriminiert zudem weibliche, trans*, inter* und nicht-binäre Personen als Elternteile. Im Koalitionsvertrag ist eine Reform vereinbart, die Ampelregierung ist aber bisher nicht tätig geworden. Dazu erklärt Patrick Dörr, aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD):

Seit Jahren fordern wir eine Reform des Abstammungsrechts, damit Kinder in Regenbogenfamilien endlich gleiche Rechte haben. Ein Bündnis aus über dreißig Organisationen übergibt heute um 12:45 Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau vor dem Kindergarten des Bundestags Leitplanken für eine Reform des Abstammungsrechts. Die Leitplanken sind eine Aufforderung an den Bundestag, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform endlich auf den Weg zu bringen – und zwar in einer Weise, die keine neuen Diskriminierungen produziert und möglichst umfassend die vielfältigen Familienkonstellationen berücksichtigt. Dafür enthalten die Leitplanken konkrete Vorschläge, die schnell und ohne großen Aufwand umsetzbar sind. Erarbeitet haben die Leitplanken der Deutsche Juristinnenbund (djb), die Initiative Nodoption, die Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen (BASJ) und der Lesben- und Schwulenverband (LSVD).

Es ist höchste Zeit, das Abstammungsrecht zu reformieren. Auch nach sechs Jahren „Ehe für Alle“ sind Kinder lesbischer, bisexueller, trans*, inter* und nichtbinärer Elternteile noch immer auf die Stiefkindadoption angewiesen, um einen zweiten rechtlichen Elternteil zu bekommen. Das sind sechs bis 18 Monate, in denen das Kind sorge-, unterhalts- und erbrechtlich nur durch einen Elternteil abgesichert und die Geburtsurkunde unvollständig ist. Mehrere Oberlandesgerichte haben die aktuellen Regelungen zum Abstammungsrecht schon dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, weil sie an deren Verfassungsmäßigkeit zweifeln. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus. Es gibt mehrere Petitionen mit insgesamt über 80.000 Unterschriften, die eine unverzügliche Abstammungsrechtsreform fordern.

Die Ampelregierung hat im Koalitionsvertrag eine umfassende Reform des Abstammungs- und Familienrechts zur besseren rechtlichen und gesellschaftlichen Absicherung von Regenbogenfamilien versprochen. Angekündigt sind vorgeburtliche Elternschaftsvereinbarungen, die Aufwertung der sozialen Elternschaft, die Öffnung des Samenspenderregisters für private Spenden, die Einführung einer Verantwortungsgemeinschaft, und die automatische Elternschaft beider Mütter, wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bisher hat die Bundesregierung weder Eckpunkte noch einen Gesetzentwurf für die versprochenen Reformen vorgelegt.

Mehr zum Thema:

Wir brauchen eure Unterstützung, um unsere Regierung davon zu überzeugen, die Abstammungsrechtsreform jetzt voranzubringen. Unterschreibe die Petition:
Abstammungsrecht: Kein Gesetz ohne uns !

Leitplanken für die Reform des Abstammungsrechts 

Was fordert der LSVD für Regenbogenfamilien?

Reform im Abstammungsrecht: Regenbogenfamilien endlich rechtlich absichern (lsvd.de)

LSVD-Bundesverband

Pressekontakt

Pressesprecher*in Kerstin  Thost

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