Wollen CDU/CSU und SPD auch Verantwortung für LSBTIQ* übernehmen?
LSVD⁺ bewertet Koalitionsvertrag aus queerpolitischer Perspektive

Inhaltsverzeichnis
1. Schutz von queerem Leben vor Diskriminierung
2. Anerkennung und Stärkung zivilgesellschaftlichen Engagements
3. Keine Ergänzung von Art. 3 Abs. 3 GG angekündigt
4. Keine konkreten Ankündigungen für die Reform des Abstammungsrechts
5. Selbstbestimmungsgesetz
6. AGG-Reform
7. Gesundheitsversorgung
8. Rechte von LSBTIQ*-Geflüchteten
9. Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan
10. „Sichere“ Herkunftsstaaten
11. Reproduktive Gerechtigkeit
12. Gewaltschutz
13. Sexarbeit
1. Schutz von queerem Leben vor Diskriminierung
- Koalitionsvertrag: „Geschlechtliche Vielfalt
Wir verpflichten uns weiterhin, queeres Leben vor Diskriminierung zu schützen. Es muss für alle Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung selbstverständlich sein, gleichberechtigt, diskriminierungs- und gewaltfrei leben zu können. Dazu wollen wir mit entsprechenden Maßnahmen das Bewusstsein schaffen, sensibilisieren und den Zusammenhalt und das Miteinander stärken.“, S. 103 f.
Unsere Bewertung: Wir begrüßen es deutlich, dass der Koalitionsvertrag sich so klar für die Gleichstellung und das Recht von LSBTIQ* auf ein diskriminierungsfreies Leben ausspricht. Das kann als Bekräftigung der Ergänzung von Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes oder als Verpflichtung der Weiterführung des Aktionsplans „Queer leben“ gelesen werden. Beide Themen bleiben aber im gesamten Vertrag unerwähnt. Außerdem wird der Fokus im Koalitionsvertrag explizit nur auf „sexuelle Orientierung“ gelegt; der Schutz der geschlechtlichen Identität wird nicht angemessen und gleichberechtigt genannt. Leider sind trans* und intergeschlechtliche Menschen nur mit Bezug zum Selbstbestimmungsgesetz (S.104, siehe Punkt 5 dieser Analyse) genannt.
Für uns ist klar: LSBTIQ* müssen insgesamt geschützt werden und es darf keine unterschiedliche Behandlung verschiedener Teilgruppen unserer Community geben. Auch reale gesellschaftliche Probleme wie Trans*- und Interfeindlichkeit müssen als Querschnittsthema mitgedacht werden.
Um queerfeindliche Hasskriminalität – und damit politisch motivierte Taten – wirksam zu bekämpfen, ist es unerlässlich, die Geschlechtsidentität explizit zu benennen. Ein Verzicht darauf steht im Widerspruch zur Definition von Hasskriminalität des Bundeskriminalamts (BKA) und der Empfehlung zur kriminaltaktischen Zuordnung queerfeindlicher Taten des BKA für die Polizeien der Länder und sachbearbeitenden Staatsschutzstellen der Polizeien sowie zur geltenden Fassung von § 46 Strafgesetzbuch (StGB) zur Strafzumessung. Es ist zudem wichtig, den Abschlussbericht „Bekämpfung von homo- und transfeindlicher Gewalt“ zu stärken und die Innenministerien bei der Umsetzung zu unterstützen.
2. Anerkennung und Stärkung zivilgesellschaftlichen Engagements
- Koalitionsvertrag: „Demokratiebildung und demokratische Teilhabe
Vor dem Hintergrund unserer Geschichte sind wir stolz auf die demokratischen Institutionen und Aushandlungsprozesse in unserem Land. Sie sind die Grundlage unseres Zusammenlebens und müssen von früher Kindheit an erlernt werden.
Mit Sorge sehen wir das Erstarken des Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit als Angriffe auf unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt und auf das friedliche und respektvolle Miteinander. Wir sind überzeugt, dass wir verstärkt in die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie investieren müssen. Wir unterstreichen die Bedeutung gemeinnütziger Organisationen, engagierter Vereine und zivilgesellschaftlicher Akteure als zentrale Säulen unserer Gesellschaft. Die Unterstützung von Projekten zur demokratischen Teilhabe durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ setzen wir fort. Wir werden eine unabhängige Überprüfung dieses Programms in Bezug auf Zielerreichung und Wirkung veranlassen. Auf Basis der Ergebnisse prüfen wir weitere Maßnahmen für rechtssichere, altersunabhängige Arbeit gegen Extremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Wir stellen weiterhin die Verfassungstreue geförderter Projekte sicher. - Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle wird fortgesetzt. Wir werden den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus aufbauend auf einer wissenschaftsbasierten Rassismus-Definition neu auflegen, um Rassismus in seinen verschiedenen Erscheinungsformen zu bekämpfen.“, S. 103 f. - „Ehrenamt entbürokratisieren
Wir bringen ein umfassendes Bürokratierückbaugesetz für Vereine und ehrenamtliches Engagement auf den Weg. Die Gemeinnützigkeitsprüfung für kleine Vereine werden wir vereinfachen und Sachspenden an gemeinnützige Organisationen möglichst weitgehend von der Mehrwertsteuer befreien. Wir sorgen dafür, dass ehrenamtliches Engagement Freude bereitet und mehr Anerkennung erfährt. Daher schaffen wir einen „Zukunftspakt Ehrenamt“. Wir werden die Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale erhöhen. Wir erhöhen ebenso die Freigrenze für den ehrenamtlichen sowie wirtschaftlichen Geschäfts- und Zweckbetrieb, vereinfachen das Datenschutz-, Gemeinnützigkeits-, Vereins- und Zuwendungsrecht und verbessern das Haftungsprivileg. - Ehrenamt
Unsere Gesellschaft wird vom ehrenamtlichen Engagement getragen. Wir sorgen dafür, dass ehrenamtliches Engagement Freude bereitet und mehr Anerkennung erfährt. - Zukunftspakt Ehrenamt
Wir schaffen einen „Zukunftspakt Ehrenamt“. In diesem werden wir die Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale erhöhen. Wir erhöhen ebenso die Freigrenze für den ehrenamtlichen sowie wirtschaftlichen Geschäfts- und Zweckbetrieb, vereinfachen das Datenschutz-, Gemeinnützigkeits-, Vereins- und Zuwendungsrecht und verbessern das Haftungsprivileg. - Attraktives Ehrenamt
Wir werden auch Möglichkeiten prüfen, ehrenamtliches Engagement für junge Menschen attraktiver zu machen und die Vereinbarkeit von Familie und Ehrenamt zu verbessern. Für den Freiwilligendienst und das Freiwillige Soziale Jahr werden wir mehr Stellen und mehr Finanzmittel für ein höheres Taschengeld zur Verfügung stellen. Zudem sollen Vereine als Bildungsort anerkannt werden, so dass Förderungen von Weiterbildungsangeboten für Übungsleiter und Trainer möglich sind. - Schutz des Ehrenamts
Wir stärken und schützen ehrenamtliches Engagement. Gerade in herausfordernden Zeiten gilt dies für die „Blaulicht-Familie“ sowie die Vereine und Verbände, die unsere Zivilgesellschaft zusammenhalten. Dazu gehört der weitere Ausbau der erfolgreichen Arbeit der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt. Wir werden den Schutz von Ehrenamtlichen verbessern. Kommunale Amts- und Mandatsträger tragen unseren Staat mit. Deshalb müssen wir sie unterstützen und schützen. Dazu gehört auch die Fortführung der bundesweiten Ansprechstelle zum Schutz für kommunale Amts- und Mandatsträger. Angriffe auf diejenigen, die uns unter anderem in Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdiensten schützen, werden wir härter bestrafen und die Strafprozesse beschleunigen."
Unsere Bewertung: Wir begrüßen, dass der Koalitionsvertrag die Bedeutung des zivilgesellschaftlichen Engagements für unsere Demokratie deutlich hervorhebt. Dass das Bundesprogramm „Demokratie leben” mit seiner Ansiedlung beim bisher zuständigen Ministerium (BMFSFJ) erhalten bleibt, ist entscheidend für die Zivilgesellschaft in Deutschland. Angesichts der jährlich steigenden Zahl von Angriffen auf LSBTIQ* Personen muss das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queerbeauftrager) erhalten bleiben und der Aktionsplan „Queer leben” fortgeführt werden.
Das Demokratiefördergesetz kann die prekäre Lage zivilgesellschaftlicher Organisationen verbessern und ihnen nachhaltig den Rücken stärken. In jedem Fall sollte die Bundesregierung auskömmliche Mittel bereitstellen, um zivilgesellschaftliche Arbeit für Demokratie und Menschenrechte auch dann zu gewährleisten, wenn sich der politische Wind in Kommunen und Ländern weiterhin in eine demokratiegefährdende Richtung dreht, sodass diese ihren Zuständigkeiten nicht mehr nachkommen können. Darüber hinaus ist auch eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts lange überfällig und dringend erforderlich, um dieses durch den Koalitionsvertrag hervorgehobenen Engagements im Rahmen der Gemeinnützigkeit abzusichern.
Um Zivilgesellschaft zu schützen, ist auch die durch eine EU-Richtline ermöglichte nationale Umsetzung der Anti-SLAPP-Richtlinie wichtig und geeignet, die während der 20. Legislatur gestartet wurde (S. 88).
3. Keine Ergänzung von Art. 3 Abs. 3 GG angekündigt
Die Ergänzung von Art. 3 Abs. 3 GG, die LSBTIQ* explizit unter den Schutz der Verfassung stellt – seit Jahrzehnten eine zentrale Forderung der queeren Community – ist im Koalitionsvertrag leider gar nicht erwähnt. Diese Chance wurde erneut verpasst – und das zu einer Zeit, in der Menschenrechte und damit auch die Demokratie selbst auch in Deutschland immer weiter unter Beschuss geraten. Deswegen ist für uns jetzt der Bundesrat in der Pflicht, den Weg über eine Bundesratsinitiative zu gehen, wie von verschiedenen Landeschefs angekündigt.
Ausführlich zu unserer Forderung nach einer Ergänzung von Art. 3 Abs. 3 GG: https://www.lsvd.de/de/politik/gesetzgebung/artikel-3-gg-ergaenzen und https://www.zusammen-fuer-gerechtigkeit.de/
4. Keine konkreten Ankündigungen für die Reform des Abstammungsrechts
- Koalitionsvertrag: „Familienrecht
Familienrechtsreform
Bei Reformen des Familienrechts und Familienverfahrensrechts werden wir uns vom Wohl des Kindes leiten lassen. Häusliche Gewalt stellt eine Kindeswohlgefährdung dar und ist daher zulasten des Gewalttäters im Sorge- und Umgangsrecht maßgeblich zu berücksichtigen. Bei künftigen Änderungen
im Unterhaltsrecht stellen wir sicher, dass diese nicht zulasten der Kinder oder hauptlasttragenden Eltern gehen und eine stärkere Verzahnung des Unterhaltsrechts mit dem Steuer- und Sozialrecht beinhalten. - Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung
Wir werden missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen wirksam unterbinden.“, S. 90.
Unsere Bewertung: Nach wie vor besteht die gravierende Diskriminierung queerer Familien im Abstammungsrecht fort. Ein Kind, das in die Ehe von einer Frau und einem Mann hineingeboren wird, hat automatisch und unabhängig von der genetischen Verwandtschaft zum rechtlichen Vater zwei rechtliche Elternteile. Dies gilt nicht für Kinder queerer Eltern. Immer noch hat ein Kind, das in die Ehe von zwei Frauen hineingeboren wird, weiterhin nur einen rechtlichen Elternteil. Damit besteht für diese Familien die belastende Wahl zwischen nur halber Absicherung der Kinder und der zwangsweisen Adoption durch den zweiten Elternteil. Diesen (grundrechtswidrigen) Zustand weiter aufrecht zu erhalten war und ist nicht haltbar. Trans*, nicht-binäre und intergeschlechtliche Eltern werden nicht oder nur unter Verletzung ihrer geschlechtlichen Identität als rechtliche Eltern anerkannt. Über den Reformbedarf dieser Rechtslage herrscht seit Jahren Einigkeit. Der gelebten Familienrealität entspricht es auch, dass viele Kinder mit mehreren Eltern aufwachsen. Dieser Realität wird der Koalitionsvertrag in nicht gerecht.
Zur Familienrechtsreform kündigt der Koalitionsvertrag lediglich an, sich vom Wohl des Kindes leiten lassen. Aus Kindeswohlperspektive ist eine möglichst rasche Reform des Abstammungsrechts zentral, die die Zuordnung der zweiten Elternstelle unabhängig vom Geschlecht des Elternteils unmittelbar nach der Geburt ermöglicht, um die Verletzung der Grundrechte von Kindern queerer Eltern endlich zu beenden.
Wir sprechen uns zudem für die rechtliche Regelung einvernehmlich gewollter Mehrelternschaften aus. Außerdem muss endlich gesetzlich der diskriminierungsfreie Zugang zu reproduktionsmedizinischen Leistungen und die Kostenübernahme von Kinderwunschbehandlungen von allen Personen sichergestellt werden. Eine solche Verpflichtung bedeutet für uns der folgende Passus: „Bei der Kinderwunschbehandlung muss die anteilige Eigenfinanzierung der künstlichen Befruchtung für Betroffene angemessen und verlässlich sein“ (S.111). Hier kommt es auf eine LSBTIQ*-inklusive Umsetzung an.
Ein Gesetz, dass Elternschaften, in denen ein sogenanntes „Aufenthaltsgefälle“ besteht, generell unter Missbrauchsverdacht stellt, lehnen wir aus queerpolitischer Perspektive ab (Ausführlich zum in der letzten Legislatur vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Verhinderung sogenannter missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen.)
5. Selbstbestimmungsgesetz
- Koalitionsvertrag: „Wir werden das Gesetz über die Selbstbestimmung im Bezug auf den Geschlechtseintrag bis spätestens 31. Juli 2026 evaluieren. Wir wahren die Rechte von trans- und intersexuellen Personen. Bei der Evaluation legen wir einen besonderen Fokus auf die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche, die Fristsetzungen zum Wechsel des Geschlechtseintrags sowie den wirksamen Schutz von Frauen. Im Rahmen der Namensrechtsreform nehmen wir die bessere Nachverfolgbarkeit aller Personen bei berechtigtem öffentlichem Interesse bei Namensänderungen in den Blick.“, S. 104.
Unsere Bewertung: Das Selbstbestimmungsgesetz soll zum Glück nicht, wie im Wahlprogramm von CDU/CSU angekündigt, abgeschafft werden. Es soll nun statt nach der im Gesetz vorgesehen Frist von fünf Jahren bereits nächstes Jahr evaluiert werden. Eine Evaluation ist grundsätzlich sinnvoll, wenn sie ergebnisoffen und wissenschaftlich fundiert erfolgt. Sie kann dazu beitragen, Missstände zu erkennen und das Gesetz ggf. zu verbessern.
Bei der Evaluation soll ein besonderer Fokus auf die „Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche, die Fristsetzungen zum Wechsel des Geschlechtseintrags sowie den wirksamen Schutz von Frauen” gelegt werden. Diese Zusätze schließen an trans*feindliche Narrativen an, die wir deutlich kritisieren und in unserer Broschüre „Soll Geschlecht jetzt abgeschafft werden?“ ausführlich analysiert haben.
Wir fordern den Erhalt des Selbstbestimmungsgesetzes und die Beseitigung bestehender diskriminierender Regelungen. Dazu gehört u. a. der Ausschluss von Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis, die Anmeldefrist, die Sperrfrist für eine erneute Änderung sowie die Regelung zur Wehrpflicht. Die Evaluierung sollte nur unter Beteiligung der gesamten Community von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen erfolgen und damit auch etwa Menschen im laufenden Asylverfahren, mit Duldung, Kinder- und Jugendliche sowie ihre Sorgeberechtigten und Menschen, die behindert werden oder gesetzliche Betreuer*innen haben, einschließen. Die angekündigte bessere Nachverfolgbarkeit aller Personen bei Namensänderungen darf nicht zulasten des Rechts auf informelle Selbstbestimmung und datenschutzrechtlicher Grundprinzipien erfolgen.
Darüber hinaus hätten wir es begrüßt, wenn die selbstgewählten Begriffe der Community auch Einzug in den Koalitionsvertrag gefunden hätten. Viele trans* und intergeschlechtliche Menschen finden, dass der Begriff „Transsexualität“ Sexualität betont, obwohl es dabei eigentlich um Geschlecht geht. Zudem sind nicht-binäre Menschen gar nicht erwähnt.
6. AGG-Reform
- Koalitionsvertrag: „AGG-Reform. Benachteiligungen und Diskriminierungen sind Gift für gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung. Deshalb stärken und verbessern wir den Diskriminierungsschutz.“, S. 92.
Unsere Bewertung: Seit 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Nach 16 Jahren Praxiserfahrung sind die Schwächen des AGG hinlänglich bekannt: Das Gesetz schützt nicht alle von Diskriminierung Betroffene, es ist nicht anwendbar auf alle Lebensbereiche und die Durchsetzung des Rechts ist für viele und in vielen Fällen kaum möglich. Wir fordern daher, gemeinsam mit dem Bündnis AGG-Reform Jetzt! den Anwendungsbereich des AGG (vergleichbar etwa wie im Berliner LADG) auf öffentliche Stellen auszuweiten, die Rechtsdurchsetzung zu stärken (u. a. durch Einführung einer Verbandsklage), die Vereinheitlichung des Diskriminierungsschutzes für alle Diskriminierungskategorien, die Erweiterung von Diskriminierungskategorien, die Anhebung der Geltendmachungsfrist, die Erweiterung der Beweislasterleichterung, die Gestaltung abschreckender Entschädigungen, eine stärkere Verpflichtung von Arbeitgebenden, die Anpassung des Kirchenprivilegs an europäische Vorgaben und die Stärkung der Antidiskriminierungsstelle (ADS). Auch eine flächendeckende Strategie für die ausreichende Versorgung mit Beratungsangeboten fehlt.
7. Gesundheitsversorgung
- Koalitionsvertrag: „Medizinische Vorsorge, Behandlung und Forschung gestalten wir geschlechts- und diversitätssensibel (inklusive queere Menschen) aus und berücksichtigen dabei die speziellen Bedürfnisse in jedem Lebensabschnitt aller Geschlechter, zum Beispiel Geburt und Wechseljahre, sowie spezifische Krankheitsbilder wie Endometriose, Brust- und Prostatakrebs.“, S. 111.
Unsere Bewertung: Die explizite Erwähnung der Bedarfe von LSBTIQ* Menschen im Gesundheitssystem und eine „zielgruppenspezifische Ansprache“ (S. 106) begrüßen wir ausdrücklich. Wie Studien zeigen, sind viele LSBTIQ* immer noch von Diskriminierung im Gesundheitssystem betroffen. Darüber hinaus muss endlich die rechtliche Lücke bei der TIN*-Gesundheitsversorgung geschlossen werden; das würde für uns eine wirksame und folgerichtige Umsetzung der Vereinbarungen des Koalitionsvertrags darstellen. Die Kostenübernahme für geschlechtsangleichende Maßnahmen durch die Gesetzliche Krankenversicherung muss gestärkt werden. Das Urteil des Bundessozialgerichts vom 19. Oktober 2023 (B 1 KR 16/22 R), das zur Kostenübernahme für geschlechtsangleichende Operationen von nicht-binären Personen eine neue Richtlinie bzw. Empfehlung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) voraussetzt, verstärkt an dieser Stelle den Handlungsdruck.
8. Rechte von LSBTIQ*-Geflüchteten
- Koalitionsvertrag: „Begrenzung der Migration
Zurückweisung an den Staatsgrenzen
Wir werden in Abstimmung mit unseren europäischen Nachbarn Zurückweisungen an den gemeinsamen Grenzen auch bei Asylgesuchen vornehmen. Wir wollen alle rechtsstaatlichen Maßnahmen ergreifen, um die irreguläre Migration zu reduzieren. Die Grenzkontrollen zu allen deutschen Grenzen sind fortzusetzen bis zu einem funktionierenden Außengrenzschutz und der Erfüllung der bestehenden Dublin- und GEAS-Regelungen durch die Europäische Gemeinschaft. Deshalb werden wir die europäische Grenzschutzagentur Frontex beim Grenzschutz und bei Rückführungen stärken.“, S. 102. - „Unabhängige Asylverfahrensberatung
Die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung werden wir ergebnisoffen evaluieren.“, S. 96.
Unsere Bewertung: In zahlreichen Ländern dieser Welt droht LSBTIQ* Gefahr für Freiheit, Leib und Leben. Einige fliehen nach Deutschland. Sie müssen hier Aufnahme, Schutz und angemessene Unterstützung finden. Als Bürgerrechtsverband verteidigen wir mit Nachdruck das Grundrecht auf Asyl und die Schutzrechte, die in der Genfer Flüchtlingskonvention verbrieft sind. Wir stellen uns gegen die Zunahme an Hass gegen Geflüchtete, von der auch LSBTIQ*-Geflüchtete betroffen sind.
Im Dezember 2023 einigten sich das Europäisches Parlament und der Rat der EU über die Reform des gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Diese Einigung wird die Situation von LSBTIQ*-Asylsuchenden in den EU-Mitgliedstaaten erheblich verschlechtern. Es darf nicht sein, dass die EU queere Menschen, die bei uns Schutz suchen, zukünftig an ihren Außengrenzen inhaftiert, Asylanträge großenteils nicht inhaltlich prüfen lässt und die Betroffenen dann in vermeintlich sichere Drittstaaten abschiebt. Um einen angemessenen Schutz für LSBTIQ*-Asylsuchende sicherzustellen, müssen folgende Minimalstandards eingehalten werden: LSBTIQ*-Geflüchtete müssen EU-weit als „besonders schutzbedürftige“ Gruppe anerkannt und aus den Grenzverfahren herausgenommen werden. Sie müssen außerdem Zugang zu LSBTIQ*-Fachberatungsstellen bekommen, welche wiederum langfristig von der EU finanziert werden müssen. Zudem sollten EU-weit nur solche Staaten als „sichere Drittstaaten“ deklariert werden, in denen LSBTIQ* in allen Landesteilen sicher vor Verfolgung sind. Für die Verfahren an der EU-Außengrenze bedarf es eines auskömmlich finanzierten, zivilgesellschaftlichen Monitorings. Diese Minimalstandards sind jedoch nicht im Koalitionsvertrag verbrieft und deshalb kann der Koalitionsvertrag und die damit einhergehenden Rückschritte für queere Geflüchtete in Lebensgefahr bringen.
Die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung war ein Meilenstein, um sicherzustellen, dass Schutzsuchende über Sinn und Zweck sowie Ablauf und Inhalt des Asylverfahrens informiert sind, und währenddessen beraten und unterstützt werden. Eine Evaluierung kann sie verbessern und stärken, sie allerdings ohne Not infrage zu stellen, lehnen wir ab. Eine „Erleichterungen bei Residenzpflicht und Wohnsitzauflage“ für Opfer häuslicher Gewalt könnte bedeuten, dass geflüchtete Gewaltbetroffene den Zugang zu Schutzräumen (Frauenhäusern) haben, was zu begrüßen wäre (S. 95).
9. Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan
- Koalitionsvertrag: „Freiwillige Aufnahmeprogramme beenden
Wir werden freiwillige Bundesaufnahmeprogramme soweit wie möglich beenden (zum Beispiel Afghanistan) und keine neuen Programme auflegen.“, S. 93.
Unsere Bewertung: In Afghanistan verfolgen, vergewaltigen und ermorden die Taliban systematisch LSBTIQ* mit dem klaren Ziel der Vernichtung der queeren Community. Hunderte queere Afghan*innen, die meisten davon junge Männer, Frauen und trans* Personen, denen Deutschland im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan (BAP) die Rettung vor dem sicheren Tod in Aussicht gestellt hat, verlassen sich auf das Wort der Bundesregierung. Mit diesem Koalitionsvertrag droht die neue Bundesregierung, diese Menschen im Stich zu lassen! Dabei stellen LSBTIQ*-Schutzsuchende weder zahlenmäßig noch aus Sicherheitsperspektive ein Problem für die Bundesrepublik Deutschland dar. Die Betroffenen missbrauchen gewährte Aufnahmen nicht, sondern fliehen vor Hass, Ausgrenzung und Tod. Anstatt das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan überstürzt zu beenden, müsste ein eigenes Rettungsprogramm für die besonders verwundbare Gruppe der LSBTIQ* eingerichtet werden.
Weil im Koalitionsvertrag von „soweit wie möglich“ die Rede ist, müsste das konsequenterweise bedeuten, dass wenigstens alle Fälle der bereits nach Pakistan evakuierten LSBTIQ*, die im Aufnahmeprogramm registriert sind, bis zu Ende bearbeitet und bei erwiesener Gefährdung nach Deutschland ausgeflogen werden, und es insgesamt eine geordnete Beendigung des Programms gibt. Es handelt sich hierbei um eine überschaubare Anzahl von Menschen; wir schätzen etwa 400 queere Personen und ihre engsten Angehörigen. Da alle Betroffenen bereits durch den Registrierungsprozess als LSBTIQ* bzw. als Angehörige geoutet sind, droht ihnen bei einer zwangsweisen Rückführung nach Afghanistan eine grausame Hinrichtung. Deutschland steht im Wort, diese Menschen zu retten!
Die Gruppe der LSBTIQ*-Personen stellt dabei trotz der mit Abstand höchsten Vulnerabilität die kleinste Gruppe dar, die Deutschland bislang im Rahmen der humanitären Aufnahmen nach Deutschland ausgeflogen hat. Wenn die Zahlen aller drei Programme – der Menschenrechtsliste, des Überbrückungsprogramms und des Bundesaufnahmeprogramms – zusammenaddiert werden, dann umfasst der Anteil queerer Menschen gerade einmal rund ein Prozent der insgesamt in diesem Rahmen in Deutschland aufgenommenen Menschen.[1]
Die Verfolgungslage für LSBTIQ* nimmt dabei nicht nur in Afghanistan, sondern in weiten Teilen der Welt massiv zu. Statt einer grundsätzlichen Beendigung aller Aufnahmeprogramme gilt es daher vielmehr, die im Rahmen des BAP Afghanistan gewonnenen Erfahrungen und aufgebauten Strukturen zu nutzen und als Element einer gesteuerten Migration auch auf andere Herkunftsländer, besonders auf weitere LSBTIQ*-Verfolgerstaaten, auszuweiten. Wir fordern daher, dass ein eigenes Bundesaufnahmeprogramm für die besonders verwundbare Gruppe der LSBTIQ* eingerichtet wird. Dieses Programm könnte als weltweites Pilotprojekt dienen. Deutschland, das in seiner Geschichte selbst LSBTIQ* massiv verfolgt hat, kommt hierbei eine besondere Verantwortung zu. Durch ein gesondertes Aufnahmeprogramm kann es verdeutlichen, dass wir heute Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern nicht akzeptieren und wir verfolgten LSBTIQ* helfen. Durch ein solches Aufnahmeprogramm könnten jährlich humanitäre Visa an LSBTIQ* aus den schlimmsten Verfolgerstaaten vergeben werden.
10. „Sichere“ Herkunftsstaaten
Koalitionsvertrag: „Liste der sicheren Herkunftsstaaten erweitern
Wir werden die Liste der sicheren Herkunftsstaaten erweitern und dazu auch die Möglichkeiten der GEAS-Reform ausschöpfen. Wir beginnen mit der Einstufung von Algerien, Indien, Marokko und Tunesien. Eine entsprechende Einstufung weiterer sicherer Herkunftsstaaten prüfen wir fortlaufend. Insbesondere Staaten, deren Anerkennungsquote seit mindestens fünf Jahren unter fünf Prozent liegt, werden als sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Dabei wollen wir insbesondere die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung der Bundesregierung ermöglichen.“, S. 93.
Unsere Bewertung: Die Ausweitung der sicheren Herkunftsländer um Algerien, Marokko und Tunesien ist inakzeptabel und ein offener Rechtsbruch der 1996 durch das Bundesverfassungsgericht festgelegten notwendigen Voraussetzungen, um Herkunftsstaaten als „sicher” zu deklarieren. Es dürfen nur Staaten als „sicher“ eingestuft werden, in denen alle Personen- und Bevölkerungsgruppen vor Verfolgung sicher sind. Bereits die Ausweitung der Liste „sicherer“ Herkunftsstaaten auf Ghana, Senegal und Georgien widerspricht diesem Grundsatz, weshalb wir die Streichung dieser Verfolgerstaaten fordern.
Eine weitere Ausweitung um Algerien, Marokko und Tunesien wäre grobfahrlässig: Insbesondere schwule und bisexuelle Männer werden in diesen drei Staaten verfolgt und von Gefängnisstrafen bedroht. Immer wieder kommt es zu Festnahmen und Verurteilungen wegen Homosexualität. Behörden wenden gegenüber „Verdächtigen“ Folterpraktiken wie zwangsweise Analuntersuchungen an, um sie der Homosexualität zu „überführen“. Algerien, Marokko und Tunesien sind Verfolgerstaaten und nicht sicher! Wenn solche Staaten zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden, legitimiert das die politische Verfolgung von LSBTIQ* und „Verbote” von Homosexualität.
11. Reproduktive Gerechtigkeit
- Koalitionsvertrag: „Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen
Wir wollen Frauen, die ungewollt schwanger werden, in dieser sensiblen Lage umfassend unterstützen, um das ungeborene Leben bestmöglich zu schützen. Für Frauen in Konfliktsituationen wollen wir den Zugang zu medizinisch sicherer und wohnortnaher Versorgung ermöglichen. Wir erweitern dabei die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus. Zudem werden wir die medizinische Weiterbildung stärken.“, S. 102. - „Verhütungsmittel
Für uns gehört der Zugang zu Verhütungsmitteln zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung. Deswegen prüfen wir die Möglichkeit einer kostenlosen Abgabe von ärztlich verordneten Verhütungsmitteln für Frauen um weitere zwei Jahre bis zum 24. Lebensjahr.“, S. 102.
Unsere Bewertung: Im Sinne reproduktiver Gerechtigkeit begrüßen wir die angekündigte Verbesserung medizinisch sicherer und wohnortnaher Versorgung bei ungewollten Schwangerschaften, die Stärkung der medizinischen Weiterbildung sowie die Erweiterung der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung. Als Menschenrechtsverband fordern wir darüber hinaus eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Auch die kostenlose Abgabe von Verhütungsmitteln begrüßen wir, allerdings sollte diese nicht nur auf medizinisch verordnete Mittel beschränkt sein und Verhütungsmittel für Personen jeden Geschlechts, insbesondere Kondome, die Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten bieten, und die PrEP sowie Impfungen gegen MPX umfassen.
Ausführlich zu unserer Forderungen nach Reproduktiver Gerechtigkeit: https://www.lsvd.de/de/ct/13974-Reproduktive-Gerechtigkeit-Fuer-Entkriminalisierung-rechtliche-Absicherung-und-sichere-Versorgung
12. Gewaltschutz
- Koalitionsvertrag: „Gewaltschutzstrategie
Gewaltfreiheit ist ein Menschenrecht. In Umsetzung der Istanbul-Konvention und der EU Gewaltschutzrichtlinie begleiten wir eng die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes und entwickeln die Gewaltschutzstrategie des Bundes zu einem Nationalen Aktionsplan fort. Wir ergreifen weitere Schutzmaßnahmen für betroffene Frauen: Die Präventions-, Aufklärungs- und Täterarbeit verstärken wir und stärken die Koordinierungsstelle Geschlechtsspezifische Gewalt in ihrer Arbeit. Die anonyme Spurensicherung soll es Betroffenen ermöglichen, dass Spuren ohne Strafanzeige gesichert werden können.“, S. 103.
Unsere Bewertung: Die Umsetzung von Gewaltschutzkonzepten muss inklusiv sein: Gewaltschutz muss insbesondere auch für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen gewährleistet werden. Ein Nationaler Aktionsplan für eine Gewaltschutzstrategie sollte diese Bedarfe, die unter anderem durch die jährlich ansteigenden Zahlen von Hasskriminalität gegen LSBTIQ* erwachsen, explizit berücksichtigen.
13. Sexarbeit
- Koalitionsvertrag: „Prostituiertenschutzgesetz
Deutschland ist zu einer Drehscheibe beim Menschenhandel geworden. Die Opfer sind fast ausnahmslos Frauen. Im Lichte der Evaluationsergebnisse zum Prostituiertenschutzgesetz werden wir mit Unterstützung einer unabhängigen Experten-Kommission bei Bedarf nachbessern.“, S. 103.
Unsere Bewertung: An dieser Stelle sei der Hinweis erlaubt, dass das Prostituiertenschutzgesetz kein Instrument zur Bekämpfung des Menschenhandels ist. Menschenhandel – gleich zu welchem Zweck – ist eine Menschenrechtsverletzung und ein Verbrechen, dass mit Mitteln der Strafverfolgung zu bekämpfen ist. Allerdings begrüßen wir, dass die Neubewertung der Lage von legal arbeitenden Sexarbeiter*innen laut Koalitionsvertrag nicht überstürzt, sondern bedacht erfolgen soll. Die Evaluierung des Prostituiertenschutzgesetzes mit dem angekündigten zusätzlichen Einsatz einer „unabhängigen Experten-Kommission" darf nicht ohne die Expertise von Menschen erfolgen, die selbst vom Gesetz betroffen sind und seit Jahren auf Einschränkungen durch die Rechtslage hinweisen.
Ausführlich zu unseren Forderungen für die Stärkung der Rechte von Sexarbeiter*innen: https://www.lsvd.de/de/ct/8830-beschluss-sexarbeit-selbstbestimmung-statt-stigma
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Weiterlesen:
- Zur Einordnung des Koalitionsvertrags mit Schwerpunkt auf Außen- und Entwicklungspolitik lesen Sie das Dossier der LSVD⁺-Menschenrechtsstiftung, der Hirschfeld-Eddy-Stiftung.
- https://www.lsvd.de/de/politik/gesetzgebung/artikel-3-gg-ergaenzen
- https://www.zusammen-fuer-gerechtigkeit.de/
- https://www.lsvd.de/de/ct/13974-Reproduktive-Gerechtigkeit-Fuer-Entkriminalisierung-rechtliche-Absicherung-und-sichere-Versorgung
- https://www.lsvd.de/de/ct/8830-beschluss-sexarbeit-selbstbestimmung-statt-stigma
Fußnote
[1] Laut Drucksache 20/15087 (https://dserver.bundestag.de/btd/20/150/2015087.pdf ), Frage 34, Antwort Parl. StS Özdemir vom 7. März 2025 sind Stand Ende Februar 2025 insgesamt 36.054 Personen seit 15. Februar 2021 mit den vier Programmen eingereist (Ortskräfteverfahren, der Menschenrechtsliste, des Überbrückungsprogramms und des Bundesaufnahmeprogramms) – davon 15.253 mit den drei humanitären Programmen. Laut Informationen des LSVD+ sind bis Ende Februar 2025 etwa 180 LSBTIQ-Personen aus Afghanistan mit den drei humanitären Programmen ausgeflogen worden. Das sind 0,5% aller Aufnahmen und 1,2% der Aufnahmen in den humanitären Programmen.