Menu
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD⁺)

Awareness in der Kinder- und Jugendarbeit

Was Awarenes-Strukturen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit bewirken können

Was ist Awareness? Warum ist Awareness in der Kinder- und Jugendarbeit wichtig? Wie kann Awareness im Alltag von Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit umgesetzt werden?

In diesem Beitrag geht es um Awarness in der Kinder- und Jugendarbeit. Die Inhalte dieses Artikels stammen aus dem neunten "Queer Papier", das im Rahmen des LSVD⁺-Projektes im Bundesprogramm "Demokratie leben!" entstanden ist. Die Papiere richten sich an Fachkräfte und Aktive in der Kinder- und Jugendarbeit sowie in Wohlfahrtsorganisationen.

Alle "Queer-Papiere" können Sie sowohl online als PDF herunterladen als auch in gedruckter Form kostenfrei bestellen unter: koordinierungsstelle@lsvd.de.

Inhaltsverzechnis

  1. Was ist Awareness?
  2. Awareness in der Praxis
  3. Awareness im Kontext der Kinder- und Jugendarbeit
  4. Zusammenfassung
  5. Ein kleines Glossar
  6. Weitere Informationen

Jeden Tag erfahren Kinder und Jugendliche in Deutschland Gewalt und sind von (Mehrfach-)Diskriminierung(en) oder anderer Ungleichbehandlung betroffen. In einer Studie des Uniklinikums Ulm aus dem Jahr 2017 gaben 31 Prozent der über 2.500 Befragten an, zumindest in moderater Form von Misshandlungen im Kindesalter betroffen gewesen zu sein.[1, 2]

Orte dieser Kindeswohlgefährdungen sind die Räume, an denen sich Kinder und Jugendliche vermehrt aufhalten: Zuhause, in Kindergärten und Schulen sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit. Erstere Orte können nicht frei gewählt werden, jedoch stellen Kinder- und Jugendeinrichtungen wichtige Schutzräume dar, die maßgeblich zur mentalen Gesundheit und emotionalen Entwicklung beitragen können. Dieses Papier befasst sich sowohl mit den Notwendigkeiten als auch den Möglichkeiten von Awareness-Strukturen in der Kinder- und Jugendarbeit. Insbesondere wird hier Fokus auf Präventionsstrategien sowie die Implementierung von Konzepten wie Definitionsmacht, Betroffenheit und Parteilichkeit gelegt.

1. Was ist Awareness?

Awareness bedeutet, achtsam miteinander umzugehen und die Handlungsfähigkeit von Individuen sowie Communities zu stärken. Sie setzt eine betroffenenzentrierte Haltung im Kontext von (sexualisierter) Gewalt und anderen Diskriminierungsformen voraus. Bei der Awareness-Arbeit geht es folglich darum, einen Schutzraum für alle Beteiligten zu schaffen.

Im Kern setzt die Awareness-Arbeit eine antisexistische sowie generell antidiskriminierende Haltung voraus. Sie spricht sich gegen jegliche Formen von Gewalt aus. Diese Arbeit umfasst immer auch die Auseinandersetzung mit den jeweils vorherrschenden gesellschaftlichen Machtverhältnissen und der damit einhergehenden (sexualisierten) Gewalt bzw. Benachteiligung von verschiedenen Gruppen. In der Praxis bedeutet das also, dass es nie nur um die zwischenmenschliche und individuelle Ebene geht, sondern immer auch um die gesellschaftlichen Konstrukte, die dahinter stehen. Diese müssen aktiv von allen Beteiligten hinterfragt und dadurch abgebaut werden.[3]

Im Kontext der Awareness-Arbeit wird in der Regel nach den Konzepten der Definitionsmacht und Parteilichkeit gehandelt. Die heute in Deutschland üblichen Ansätze der Awareness-Arbeit stammen überwiegend aus den Vereinigten Staaten von Amerika. Dort haben Schwarze Frauen* und queere Menschen Alternativen zum rassistischen und generell diskriminierenden staatlichen Justizsystem gesucht. Über Konzepte wie "restorative justice", welches sich vor allem der Versöhnung widmet und die Ursachen von Verfehlungen nicht mit einbezieht, wurde das Konzept "transformative justice" (TJ) entwickelt. TJ und "community accountability" sind Ansätze, die davon ausgehen, dass alle Individuen von Grund auf gut sind. Diese Konzepte setzen Gewalt und Grenzüberschreitungen auch immer in Bezug zu gesellschaftlichen Machtstrukturen. Diese Machtstrukturen begünstigen Missstände in unserer Gesellschaft und werden gerade deshalb zum Ziel von Transformation gemacht.[4]

Konkret sind also Strategien entwickelt worden, die in erster Linie Betroffene von (sexualisierter) Gewalt oder anderen Diskriminierungsformen schützen und weiterführend darauf abzielen, die Ursachen der Gewalttaten ausfindig zu machen und an ihnen zu arbeiten. Diese Prozesse setzen in aller Regel die Beteiligung aller Parteien voraus. Sie fordern vor allem die Bereitschaft der gewaltausübenden Partei, ihr Verhalten zu reflektieren und Verantwortung dafür zu übernehmen.

awarenessstrukturen_2.png

2. Awareness in der Praxis

Generell gliedert sich die Awareness-Arbeit in drei Hauptbestandteile. Zum einen in die Prävention, d. h. Strategien zur Vorbeugung von Grenzüberschreitungen; zum zweiten in die Intervention, damit sind Strategien zur Behandlung von Grenzüberschreitungen (z. B. Awareness-Teams bei Veranstaltungen) gemeint und zum dritten in Selbstfürsorge-Strategien zum Erhalt der eigenen (mentalen) Gesundheit.

Präventionsstrategien umfassen in der Regel einen Prozess der Selbstreflexion, der in eine Art Selbstverständnis mündet. In diesem Selbstverständnis werden grundlegende Werte definiert und diese dienen als moralisches Fundament der jeweiligen Gruppe. Diese dort definierten Werte gilt es, durch verschiedene Maßnahmen zu verbreiten bzw. offen und transparent zu kommunizieren. Aushänge, Bildungsangebote oder Newsletter stellen beispielsweise einige dieser Maßnahmen dar. Dabei ist die Zielgruppe der Präventionsstrategien immer die gesamte soziale Gruppe/Gemeinschaft.

Interventionsstrategien zielen darauf ab, Betroffene von (sexualisierter) Gewalt oder anderen Diskriminierungsformen wieder in ihrer Handlungsfähigkeit zu bestärken. Es geht also darum, eine Instanz zu schaffen, durch welche sie Gehör finden und durch Konzepte wie die Definitionsmacht oder Parteilichkeit empowered werden. Auf Veranstaltungen hat sich das Mittel der Awareness-Teams in den letzten Jahren sehr bewährt. Hierbei wird eine Gruppe von (im Idealfall ausgebildeten) Menschen bereitgestellt, um sich voll und ganz den Bedürfnissen der Betroffenen zu widmen. Auch das Konzept einer "Ombudsperson" wird in diesem Kontext genutzt. Das heißt: eine designierte Person fungiert als Ansprechpartner*in für einen bestimmten Fall und gewährt ggf. Vertraulichkeit.[5]

Nur wer selbst in guter (mentaler) Verfassung ist, kann für andere da sein. Strategien der Selbstfürsorge sind deshalb unentbehrlich in der Awareness-Arbeit. Sie reichen von einer adäquaten Ausbildung der Awareness-Ausübenden, über Vor-, Zwischen- und Nachbesprechungen bis hin zu Supervisionen oder Therapieangeboten.

reflect.awareness

Die aus verschiedenen Awareness-Expert*innen bestehende Organisation reflect.awareness hat sich unter diesem Namen im Frühjahr 2024 neu gegründet. Ihr Auftrag ist der Schutz und die Unterstützung marginalisierter Gruppen und die Transformation von Communities.

Zu den Betätigungsfeldern gehören vor allem die Beratung sowie Prozessbegleitung und -durchführung in Bezug auf Themen der sozialen Gerechtigkeit und Awareness von (Groß-)Veranstaltungen wie Festivals. Außerdem bietet reflect.awareness Bildungsangebote für verschiedene Organisationen sowie Awareness-Teams an und stellt ihr eigenes professionelles Awareness-Team für die Durchsetzung von Awareness-Konzepten bei Veranstaltungen zur Verfügung.

Kontakt:
info@reflect-awareness.de
Instagram: @reflect.awareness

awareness_in_der_praxis_2.png

3. Awareness im Kontext der Kinder- und Jugendarbeit

Relevanz

Kinder und Jugendliche sind vielfach Gefährdungen ausgesetzt. Auch wenn es schwierig ist, genaue Zahlen zu ermitteln, wird davon ausgegangen, dass 5–10 % der Jungen* und 15–20 % der Mädchen unter 16 Jahren von sexuellem Missbrauch betroffen sind.[6] Zumeist findet (sexueller) Missbrauch von Kindern und Jugendlichen im häuslichen Umfeld statt, doch auch Übergriffe Gleichaltriger stellen ein nennenswertes Risiko dar.[7]

Die Relevanz von Awareness-Strukturen und Schutzräumen an Orten, die von den Kindern und Jugendlichen mitgestaltet werden können, ist besonders hoch. Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe können Zufluchtsorte darstellen, die sie insbesondere im Fall von Missbrauchserfahrungen dringend benötigen.

Oft haben Betroffene das Gefühl, allein mit ihrem Leid zu sein, geben sich selbst die Schuld oder werden von den gewaltausübenden Personen unter Druck gesetzt. Diese Gewalterfahrungen können Betroffene daher isolieren und destabilisieren. Awareness-Strukturen in der Kinder- und Jugendarbeit können diese Spirale des Unrechts durch Sichtbarmachung mit den Konzepten der Definitionsmacht und Parteilichkeit durchbrechen.

Kindern und Jugendlichen wird beigebracht, dass ihre Emotionen und ihre Wahrnehmung valide sind und es wird ihnen Raum gegeben, über belastende Themen in einem sicheren, vertraulichen Umfeld zu sprechen. Die Verarbeitung von Traumata wird durch diese Strukturen begünstigt und die Kinder und Jugendlichen werden in ihrer Selbstbestimmung gestärkt.

Pädagogischer Aspekt

Neben der Intervention in akuten Fällen von missbräuchlichem oder grenzüberschreitendem Verhalten bieten Awareness-Konzepte in der Kinder- und Jugendarbeit auch ein enormes pädagogisches Potenzial. Durch die Thematisierung und Sichtbarmachung von gesellschaftlichen Missständen und Machtstrukturen können schon im Kindesalter grundlegende Werte wie die eigene Fehlbarkeit, Toleranz, Inklusion, Gerechtigkeit etc. konsolidiert werden. Durch die Initiierung und Unterstützung von Prozessen, in denen Kinder und Jugendliche diese Werte für sich selbst und die Gruppe definieren, erfahren sie Teilhabe und trainieren die Kompetenz, Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen.

Nicht zuletzt wird so der Grundstein für eine rücksichtsvolle und handlungsfähige Gesellschaft gelegt, die allen Menschen mehr Sicherheit verschafft.

Prävention

Der Begriff der "Prävention" ist nicht so eng gefasst, wie er vermuten lässt. Oft wird davon gesprochen, dass Prävention alle Interventionen umfasst, die dazu beitragen, einen bestimmten Zustand, ein bestimmtes Ereignis oder eine Störung zu vermeiden oder vorzubeugen.[8]

So könnte - einfach gesprochen - durch Präventionsstrategien Kindesmissbrauch vorgebeugt werden. Diesen allgemeinen Präventionsbegriff nutzend, zielen Präventionsstrategien in der Kinder- und Jugendarbeit also auf folgende Maßnahmen ab:

  1. Missständen generell vorzubeugen (primäre Prävention)
  2. bestehende Grenzüberschreitungen zu erkennen und zu beschränken (sekundäre Prävention)
  3. bei bereits voll ausgeprägtem Gewaltgeschehen erneute Vorkommnisse zu verhindern (tertiäre Prävention).[9]

Die Awareness-Arbeit umfasst alle drei dieser Bereiche in ihrem Handlungsspektrum, auch wenn im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit die Primärprävention meist im Vordergrund steht.

Teil der Präventionsarbeit sollte zuallererst die Weiterbildung und das Sensibilisieren der (ehrenamtlichen) Jugendleiter*innen bzw. der Aufsichtspersonen darstellen. Themen wie (sexualisierte) Gewalt, Diskriminierung, Kindeswohlgefährdung und dergleichen müssen behandelt werden. Weiterhin giltes, gemeinsam Angebote zu entwickeln, um auch bei den Kindern und Jugendlichen für Sichtbarkeit dieser Themen zu sorgen und generell einen sichereren Rahmen für alle Beteiligten zu schaffen.[10]

Es ist Fakt, dass Kinder und Jugendliche von (sexualisierter) Gewalt betroffen sind. Genauso ist es Fakt, dass sich auch in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit diskriminierende und/oder gewaltausübende Menschen befinden. Einrichtungen, die ein großes Augenmerk auf aktive Präventionsarbeitlegen, sind für diese Täter*innen jedoch weit weniger attraktiv.[11]

Disclaimer

Vor allem durch Primärprävention wird oft ein Anstieg der offenen Fallzahlen gemessen. Das heißt, dass mehr Fälle aufgedeckt werden. Selbstverständlich bedeutet das nicht, dass Prävention zu mehr Fällen führt, sondern vielmehr, dass die Bereitschaft bei den Betroffenen steigt, mit ihren Erfahrungen an die Öffentlichkeit zu treten. Ein Anstieg der offenen Fallzahlen ist daher eher ein Indiz für erfolgreiche Präventionsarbeit.

Intervention

Interventionsstrategien in der Awareness-Arbeit müssen zwei grundlegende Merkmale aufweisen. Sie müssen zum einen (niedrigschwelligen) Zugang ermöglichen oder proaktiv Missstände erkennen. Zum anderen müssen sie handlungsfähig sein, d. h. die Kompetenz und Befugnis besitzen, offengelegte Missstände konstruktiv zu bearbeiten.

Mögliche Anlaufstellen bilden u.a. Kummerkästen, (anonyme) Feedbackbögen, Awareness- oder Kinderschutzbeauftragte im Haus oder aber externe Stellen, wie eine externe Ombudsperson. Im Idealfall werden in einem Interventionskonzept mehrere Anlaufstellen kombiniert.[12]

Um die Integrität und Handlungsfähigkeit zu gewährleisten, ist es wichtig, feste Richtlinien zu erarbeiten. Diese Richtlinien können sich in einem Verhaltenskodex sowie in verschiedenen Schutzkonzepten abbilden.

Folgende wichtige Punkte sollten in jedem Interventionskonzept vorhanden sein:

  • Verhaltenskodex für Mitarbeitende
  • vertraulicher Umgang mit Informationen der Betroffenen (nur bei ernster Gefährdung einer Person kann die Schweigepflicht ohne Einwilligung aufgehoben werden)
  • klarer Handlungsleitfaden für die Anlaufstellen
  • konsequenter Umgang mit diskriminierenden oder gewaltausübenden Personen im Mitarbeiter*innenkreis

p__dagogik_2.png

Fußnoten

[1] Unicef Deutschland (2020): Alltägliche Gewalt gegen Kinder: Zahlen und Fakten.
Online: https://www.uniklinik-ulm.de/fileadmin/default/05_Uber-uns/2020-06-27_Faktenblatt_Gewalt_gegen_Kinder.pdf (zuletzt abgerufen: 23.10.2024)
[2] Witt, A. et al. (2017): Child maltreatment in Germany: prevalence rates in the general population in Child Adolesc Psychiatry Ment Health.
Online: https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC5621113/ (zuletzt abgerufen: 23.10.2024)
[3] Wiesental, A. (2017): Antisexistische Awareness: Ein Handbuch. Münster, 90 ff.
[4] Nocella, A. J. II (2011): An Overview of the History and Theory of Transformative Justice. In: Peace & Conflict Review Volume 6, Issue 1.
Online: http://www.antoniocasella.eu/restorative/Nocella_2011.pdf (zuletzt abgerufen: 23.10.2024)
[5] Schubert, K./Klein, M. (2020): Ombudsmann/Ombudsfrau. In: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Online: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/politiklexikon/17954/ombudsmann-ombudsfrau/ (zuletzt abgerufen: 23.10.2024)
[6] Jugend hackt (2020): Konzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt.
Online: https://jugendhackt.org/wp-content/uploads/2020/05/JH_Schutzkonzept.pdf (zuletzt abgerufen: 23.10.2024)
[7] Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (2022): Zahlen und Fakten. Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.
Online: https://beauftragte-missbrauch.de/fileadmin/Content/pdf/Zahlen_und_Fakten/220810_UBSKM_Fact_Sheet_Zahlen_und_Fakten_zu_sexuellem_Kindesmissbrauch_.pdf (zuletzt abgerufen: 23.10.2024)
[8] Franzkowiak, P. (2022): Prävention und Krankheitsprävention. In: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) (Hrsg.). Leitbegriffe der Gesundheitsförderung und Prävention. Glossar zu Konzepten, Strategien und Methoden.
Online: https://leitbegriffe.bzga.de/alphabetisches-verzeichnis/praevention-und-krankheitspraevention/ (zuletzt aufgerufen: 23.10.2024)
[9] Greuel, Dr. F. (2020): Zum Konzept der Prävention. Ein Plädoyer für engere Grenzen. Online: https://www.bpb.de/themen/infodienst/311923/zum-konzept-der-praevention/ (zuletzt abgerufen: 23.10.2024)
[10] Bayerischer Jugendring (2006): Prävention vor sexueller Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit. Grundlagen und Methoden präventiver Arbeit Baustein 3.
Online: https://www.bdkj.org/fileadmin/bdkj/05_Themen/Sexualpaedagogik/BJR-SexuelleGewalt_BS3.pdf (zuletzt abgerufen: 23.10.2024)
[11] Enders, U. (2003). Das geplante Verbrechen. Sexuelle Ausbeutung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Institutionen. In: Sexualisierte Gewalt im Schutz von Kirchenmauern, 31–66.
[12] SV-Bildungswerk: Kinder- und Jugendschutz im SV-Bildungswerk.
Online: https://sv-bildungswerk.de/awareness/ (zuletzt abgerufen: 23.10.2024)

4. Zusammenfassung

1. Implementierung von Awareness-Strukturen:

Es ist wichtig, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit Awareness-Strukturen zu etablieren, die als sichere Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche dienen. Diese Strukturen sollten darauf abzielen, ein vertrauliches Umfeld zu schaffen, in dem junge Menschen ohne Angst vor Stigmatisierung oder Repressalien offen über ihre Erfahrungen sprechen können.

2. Schulung und Ausbildung von Fachkräften:

Fachkräfte in der Kinder- und Jugendarbeit sollten eine umfassende Ausbildung in Awareness- und Schutzkonzepten erhalten. Dies umfasst sowohl die Sensibilisierung für die Anzeichen von Missbrauch als auch die Entwicklung von Fähigkeiten zur Unterstützung sowie Begleitung betroffener Kinder oder Jugendlicher. Regelmäßige Fortbildungen und Supervisionen sind unerlässlich, um die mentale Gesundheit der Fachkräfte zu gewährleisten und ihre Handlungskompetenz zu stärken.

3. Förderung von Selbstbestimmung und Empowerment:

Kinder und Jugendliche sollten aktiv in die Gestaltung von Schutzräumen einbezogen werden. Indem sie die Möglichkeit erhalten, ihre eigenen Bedürfnisse und Grenzen zu definieren, kann ihre Selbstbestimmung gefördert werden. Ebenso sind Programme wichtig, in denen jungen Menschen geholfen wird, ihre Emotionen und Wahrnehmungen zu validieren.

4. Pädagogische Ansätze zur Wertevermittlung:

Awareness-Konzepte sollten nicht ausschließlich reaktive Maßnahmen sein, sondern auch proaktive pädagogische Ansätze beinhalten. Durch die Thematisierung von gesellschaftlichen Missständen und Machtstrukturen können bereits im Kindesalter grundlegende Werte wie Toleranz, Inklusion und Gerechtigkeit vermittelt werden. Außerdem sollten Projekte gefördert werden, die Kinder und Jugendliche in die Diskussion über diese Themen einbeziehen.

5. Entwicklung von Präventionsstrategien:

Es ist wichtig, umfassende Präventionsstrategien zu entwickeln, die auf die spezifischen Bedürfnisse der Zielgruppe zugeschnitten sind. Diese Strategien sollten darauf abzielen, Missbrauch vorzubeugen, Grenzüberschreitungen frühzeitig zu erkennen und zu beschränken sowie bei bereits bestehendem Gewaltgeschehen weitere Übergriffe zu verhindern. Die Unterscheidung zwischen primärer, sekundärer und tertiärer Prävention kann dabei berücksichtigt werden.

6. Schaffung von Netzwerken und Kooperationen:

Die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Institutionen, wie Schulen, Jugendhilfeeinrichtungen und sozialen Diensten, ist entscheidend, um ein umfassendes Schutzkonzept zu entwickeln. Netzwerke sollten gebildet werden, um Informationen auszutauschen, Ressourcen zu bündeln und gemeinsame Präventionsmaßnahmen zu ergreifen.

7. Sensibilisierung der Öffentlichkeit:

Öffentlichkeitsarbeit ist ein wichtiger Bestandteil der Awareness-Arbeit. Kampagnen zur Sensibilisierung der Gesellschaft für die Themen sexueller Missbrauch sowie anderen Gewaltformen und die Bedeutung von Schutzräumen können dazu beitragen, das Bewusstsein zu schärfen und eine Kultur des Hinsehens zu fördern.

Durch die Umsetzung dieser Handlungsempfehlungen können wir dazu beitragen, ein sicheres und unterstützendes Umfeld für Kinder und Jugendliche zu schaffen, in dem sie sich frei entfalten und ihre Rechte wahrnehmen können. Die Stärkung von Awareness-Strukturen und Schutzräumen ist ein wesentlicher Schritt zur Prävention von Missbrauch und zur Förderung einer respektvollen und gerechteren Gesellschaft.

parteilichkeit_2.png

5. Ein kleines Glossar

Definitionsmacht

Das Konzept der "Definitionsmacht" zentriert die Ermächtigung von betroffenen Personen. Damit erlangen jene das Recht, selbst darüber zu entscheiden, wie sie eine Situation wahrnehmen und diese auch zu benennen. Insofern geht es darum, die Perspektive der betroffenen Person sichtbar und diese damit handlungsfähig zu machen. Betroffenheit kann sehr vielschichtig sein und ausschließlich die betroffene Person kann letztendlich darüber entscheiden, wie der konkrete Vorfall benannt wird.

Handeln Personen nach diesem Konzept, so wird das Gesagte sowie der Standpunkt der betroffenen Person nicht in Frage gestellt. Sie muss sich auch nicht erklären. Im Gegensatz zur bürgerlichen Rechtsprechung werden keine Indizien aufgenommen und keine Standpunkte gegeneinander abgewogen. Die betroffene Person allein entscheidet, mit wem sie darüber redet und wem gegenüber sie welche Informationen teilt.

Oft wird im Kontext der "Definitionsmacht" auch das Sanktionsrecht genannt, welches der betroffenen Person auch die Kompetenzen verleiht, Konsequenzen für die zugrundeliegende Tat zu bestimmen.

Parteilichkeit

Über das Konzept der "Definitionsmacht" hinaus geht die "Parteilichkeit". Sie beschreibt die innere Haltung, stets Partei für diskriminierte bzw. von (sexualisierter) Gewalt betroffene Personen zu ergreifen. Es geht darum, marginalisierte Gruppen und Menschen parteilich zu unterstützen und aktiv für den Schutz und die Interessen dieser einzustehen. Darüber hinaus bedarf es des Zurückstellens etwaiger persönlicher Bedürfnisse, Ansichten oder Meinungen der parteilichen Person. Diese Art der Unterstützung ermöglicht es Menschen und Gruppen, gesellschaftliche Unterdrückungsstrukturen wenigstens temporär zu durchbrechen. Dadurch trägt Parteilichkeit zum (Zurück-) Erlangen von Handlungsfähigkeit bei.

Betroffenheit

Das von reflect.awareness zugrundeliegende Verständnis von "Betroffenheit" beruht darauf, dass Betroffenheit allein von der betroffenen Person definiert werden kann. Dadurch spielen weder die Intention der diskriminierenden bzw. gewaltausübenden Partei noch die Meinung Dritter eine Rolle in der Validation von Betroffenheiten. Diesem Verständnis folgend müssen wir in jedem Raum, in dem sich mehr als eine Person aufhält, davon ausgehen, dass es zu Grenzüberschreitungen kommen kann. Umso wichtiger ist es, geeignete Werkzeuge zu haben, um mit diesen potentiellen und tatsächlichen Grenzüberschreitungen adäquat umzugehen.

6. Weitere Informationen

Über das Kompetenznetzwerk

Wir gestalten die offene Gesellschaft und stärken ein respektvolles Miteinander. Dafür fördert der LSVD – Verband Queere Vielfalt die Regenbogenkompetenz von Fachkräften. Als Teil des Kooperationsverbunds "Selbstverständlich Vielfalt" entwickeln wir Bildungsformate, um LSBTIAQ*-Feindlichkeit wirksam zu begegnen.

Wenn Sie mehr über das LSVD-Projekt und unsere Angebote erfahren wollen, besuchen Sie die Website: https://www.selbstverstaendlich-vielfalt.de/