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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD⁺)

Queerfeindliche Gesetzesinitiativen zeigen: Ghana und Senegal sind keine sicheren Herkunftsländer

Gemeinsame Presseerklärung von PRO ASYL und LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt

Pressemitteilung vom 05.06.2026

Berlin, 05.06.2026. Nach Senegal plant auch Ghana seine Gesetze gegen queere Menschen massiv zu verschärfen. Ein jüngst beschlossenes Gesetz mit massiven Haftstrafen lässt der Präsident zwar aktuell überprüfen, es droht aber weiterhin, zu kommen. PRO ASYL und der LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt fordern von der Bundesregierung, beide Länder von der Liste „sicherer Herkunftsstaaten“ zu streichen.

Das geplante Gesetz in Ghana würde die bereits bestehenden Strafen für alle Formen nichtheterosexueller Beziehungen verfestigen und ihre „Unterstützung“ drastisch kriminalisieren. Auch im Senegal wurde im März 2026 ein Gesetz beschlossen, das „homosexuelle Handlungen“ und die Förderung queeren Lebens unter hohe Strafen stellt.

Beide Länder gelten in Deutschland als angeblich sichere Herkunftsstaaten. Das führt zu verkürzten Asylverfahren, weniger Verfahrensrechten und einer erhöhten Beweislast auf Seiten der Schutzsuchenden, dass sie gefährdet sind. Queeren Asylsuchenden erschwert das massiv, einen Schutzstatus zu bekommen, denn aus Angst sprechen sie oft erst spät im Asylverfahren oder erst danach offen über ihr Queersein.

„Die Einstufung von Ghana und Senegal als ‚sichere Herkunftsstaaten‘ hat schon lange nichts mit der Realität vor Ort zu tun, das zeigen die aktuellen LGBTQI*-feindlichen Gesetzesinitiativen. Die Bundesregierung muss der Realität ins Auge schauen und die beiden Länder endlich von der Liste der sicheren Herkunftsländer streichen“, sagt Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL.

„Das neue Gesetz in Ghana würde nahezu jede Form queeren Lebens mit Gefängnisstrafen belegen und gleicht mit einer Meldepflicht für die Bürger*innen einer staatlich verordneten Homophobie. Ghana und Senegal als ‚sichere Herkunftsländer‘ einzustufen, verharmlost die dortige Verfolgung. Die Bundesregierung lässt damit nicht nur LGBTQI*- Menschen vor Ort im Stich, sondern erschwert es ihnen auch, hier im Asylverfahren zu Schutz zu kommen“, so Alva Träbert vom LSVD-Verband Queere Vielfalt.

Senegal: „Homosexuals will no longer breathe in this country"[1]

Senegal hat am 11. März 2026 seine Anti-LGTBQI*-Gesetze erheblich verschärft. Die ursprüngliche Höchstfreiheitsstrafe für homosexuelle Handlungen wurden auf zehn Jahre verdoppelt, die Geldstrafe von bislang maximal 1,5 Millionen CFA-Franc (rund 2.300 Euro) auf 10 Millionen CFA-Franc angehoben (rund 15.200 Euro). Die „Förderung und Unterstützung“ von Queersein kann nun mit drei bis sieben Jahren Haft bestraft werden.

Das Gesetzgebungsverfahren war von einer öffentlichen queerfeindlichen Rhetorik begleitet. Die justizielle Verfolgung von Homosexuellen in dem Land nimmt seit Anfang 2026 zu. Seit Februar wurden über 30 Menschen festgenommen wegen dem Vorwurf der gleichgeschlechtlichen Beziehung, der angeblich „freiwilligen Übertragung von HIV“ und seit April auch Frauen wegen „Lesbentum“. Im April wurde erstmals eine Person nach dem neuen Gesetz zu sechs Jahren Haft verurteilt.

Ghana: Verordnete gesellschaftliche Queerfeindlichkeit

Das Anti-LGBTQI*-Gesetz „Family Values Bill“ wurde bereits im August 2021 in das ghanaische Parlament eingebracht, 2024 verabschiedet und scheiterte zunächst an der Unterschrift des damaligen Präsidenten Nana Akufo-Addo. Im Februar 2025 erneut in das Parlament eingebracht wurde es nun am 29. Mai beschlossen – Präsident Mahama lässt es aber nun rechtlich prüfen wegen Unstimmigkeiten im Gesetzgebungsverfahren.

Mit dem Gesetz würde die bereits bestehende Kriminalisierung aller Formen nichtheterosexueller Beziehungen und queerer Identität verschärft: Für homosexuelle Handlungen und selbst nur für die Identifikation als LGBTQI* sind drei Jahre Gefängnisstrafe vorgesehen. Denunziation würde massiv gefördert, indem ghanaische Bürger*innen verpflichtet werden, Verstöße gegen das Gesetz anzuzeigen. Wer sich für Rechte von queeren Menschen einsetzt, kann dann mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Die Bildung oder Unterstützung von LGBTQI*-Organisation und das Verbreiten von LGBTQI*-Inhalten sollen mit einer Freiheitsstrafe von fünf bis zehn Jahren geahndet werden. Zudem gelten mit Inkrafttreten des Gesetzes alle Gruppen und Organisationen, die LGBTQI*-Aktivitäten in irgendeiner Weise fördern, als aufgelöst.

Auch Rechtsprechung und Asylstatistik widerlegen Sicherheitsannahme für Senegal und Ghana

Zahlreiche Verwaltungsgerichte haben die Einstufung von Ghana und Senegal als sicher für europarechtswidrig erklärt, unter anderem wegen der dortigen Gefährdung von LGBTQI*-Personen. Eine inhaltliche Auswertung dieser Rechtsprechung, die bereits vor der nun restriktiveren Gesetzeslage in den Ländern stattfand, finden Sie hier.

Trotz der Einstufung als „sichere Herkunftsstaaten“ vergibt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Asylsuchenden aus diesen Ländern zu einem nicht unerheblichen Teil Schutz: Für Senegal lag die bereinigte Schutzquote für Erstanträge im Jahr 2025 bei 6,3 Prozent. 2026 erhielten bis Ende Mai bei 38 inhaltlichen Entscheidungen über Erstanträge sogar acht Personen Schutz, also mit 21 Prozent etwa jede fünfte Person. Bei Ghana lag die bereinigte Schutzquote für Erstanträge im Jahr 2025 bei 6,1 Prozent und 2026 bis Ende Mai bei 4,2 Prozent.

Trotz der Einstufung als „sichere Herkunftsstaaten“ vergibt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Asylsuchenden aus diesen Ländern zu einem nicht unerheblichen Teil Schutz: Für Senegal lag die bereinigte Schutzquote für Erstanträge im Jahr 2025 bei 6,3 Prozent. 2026 erhielten bis Ende Mai bei 38 inhaltlichen Entscheidungen über Erstanträge sogar acht Personen Schutz, also mit 21 Prozent etwa jede fünfte Person. Bei Ghana lag die bereinigte Schutzquote für Erstanträge im Jahr 2025 bei 6,1 Prozent und 2026 bis Ende Mai bei 4,2 Prozent.

[1] Unter Applaus vorgetragener Wortbeitrag in der parlamentarischen Debatte zu dem Gesetz von Abgeordnetem Diaraye Ba

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