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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

DFB: Amateurfußball öffnet sich für trans*, inter* und nicht-binäre Spieler*innen

LSVD begrüßt die Neuregelung der DFB-Spielordnung

Pressemitteilung vom 23.06.2022

Berlin. 23. Juni 2022. Gestern hat der Vorstand des Deutschen-Fußball-Bundes (DFB) eine Neuregelung zum Spielrecht für trans*, inter* und nicht-binäre Spieler*innen im Amateurfußball verabschiedet. Die Neuregelung der DFB-Spielordnung, die DFB-Jugendordnung sowie die DFB-Fußball-Ordnung soll für die Spielzeit 2022/2023 Inkrafttreten. Dazu erklärt Alfonso Pantisano aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Wir freuen uns sehr, dass der Deutsche-Fußball-Bund als einer der wichtigsten Sportverbände in Deutschland sein Spielrecht für trans*, inter* und nicht-binäre Spieler*innen geöffnet hat. Es ist ein gutes Signal, dass die geschlechtliche Selbstbestimmung im deutschen Amateurfußball zukünftig gestärkt wird. Die nationalen Sportfachverbände und besonders auch die internationalen Spitzenverbände sollten sich an diesen Richtlinien orientieren. Es ist menschenrechtlich geboten, die geschlechtliche Selbstbestimmung von Sportler*innen zu respektieren und vor allem auch zu schützen. Das Wettbewerbs- und Spielrecht sollte sich immer an der geschlechtlichen Selbstbestimmung der jeweiligen Sportler*innen orientieren.

Die Regelung sieht vor, dass Spieler*innen mit dem Personenstandseintrag „divers“ oder „ohne Angabe“ und Spieler*innen, die ihr Geschlecht angleichen lassen, künftig selbst die Entscheidung treffen können, ob ihnen die Spielberechtigung für ein Frauen- oder Männerteam erteilt werden soll. Dies gilt auch für transgeschlechtliche Spieler*innen, die nun zu einem selbstbestimmten Zeitpunkt wechseln können oder zunächst in dem Team bleiben, in dem sie bisher gespielt haben.

In den letzten Tagen hatte der Internationale Schwimmverband (FINA) den Ausschluss von trans* Athlet*innen, deren Transition nach dem Beginn ihrer Pubertät stattgefunden hat, von Wettbewerben der Frauen bekannt gegeben. Die Regelung der FINA schreibt vor, dass nur trans* Athlet*innen zugelassen werden, deren Hormontherapie bereits vor dem zwölften Geburtstag begonnen hat. Das betrifft nur einen Bruchteil der Athlet*innen und bedeutet einen faktischen Ausschluss.

Die diskriminierenden Regelungen der FINA betreffen auch inter* Sportler*innen, die sich zukünftig einer Überprüfung ihres Geschlechts unterziehen müssen. Dieses menschenunwürdige Überprüfungsverfahren musste auch Spitzensportler*in Caster Semenya bei Leichtathletik Meisterschaften über sich ergehen lassen. Am Dienstag wurde auch bekannt, dass die International Rugby League die Teilnahme von trans* Athlet*innen verfügt, bis eine entsprechende Richtlinie vorliege. Solche diskriminierenden Ausschlüsse und menschenrechtsverletzenden Überprüfungen und Infragestellungen von Geschlechtlichkeit, sollten im Sport keinen Platz haben.

Geschlecht ist vielfältig und nicht allein über biologische Merkmale zu bestimmen. Dieser wissenschaftlichen Erkenntnis folgt auch das Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen. Danach wird die Geschlechtszugehörigkeit einer Person nicht allein durch körperliche Geschlechtsmerkmale bestimmt, sondern wesentlich auch durch die geschlechtliche Identität. Und auch die Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen empfahl bereits im September 2019 der UN-Generalversammlung, die bisher im Völkerrecht verankerten Definitionen „weiblich“ und „männlich“ zu streichen und befürwortete stattdessen das Verständnis des Begriffs „Geschlecht“ als „sozial konstruiert“.

FAQ: Spielberechtigung trans*, inter* und nicht-binärer Personen

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