Bundesregierung will Berichtspflicht über “sichere Herkunftsstaaten” abschaffen
LSVD⁺: Bundesregierung will sich das Einstufen von Verfolgerstaaten noch einfacher machen

Berlin, 30.01.2026. In erster Lesung wurde gestern Abend im Bundestag über den Entwurf der Bundesregierung “Geplanter Bürokratierückbau im Bereich des Bundesinnenministeriums” beraten. Im Entwurf soll auch die regelmäßige Berichtspflicht zur Lage in sogenannten sicheren Herkunftsstaaten abgeschafft werden. Dazu erklärt Alva Träbert für den Bundesvorstand des LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt zur Bedeutung für Bedeutung für lesbische, schwule, bisexuelle, trans* und intergeschlechtliche sowie weitere queere Menschen (LSBTIQ*):
Seit Jahren wird durch die Ausweitung sogenannter sicherer Herkunftsstaaten queeres Leben gefährdet. Die rechtlichen Standards, die gemäß Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und des EuGH für eine Einstufung als “sicherer Herkunftsstaat” eigentlich notwendig sind, wurden durch politische Entscheidungsträger*innen immer wieder bewusst übergangen. Erst vor wenigen Monaten hat der Bundestag überdies beschlossen, dass die Bundesregierung nunmehr per Erlass und nicht wie vorher in einem Gesetzgebungsverfahren Staaten als sicher einstufen kann. Und nun soll auch noch die Berichtspflicht über die sogenannten sicheren Herkunftsstaaten unter dem Vorwand des Bürokratieabbaus abgeschafft werden - versteckt in einem kleinen Teil eines sehr umfangreichen Antrags. Somit verschafft sich die Bundesregierung die Möglichkeit, an der Einstufung schlimmster Verfolgerstaaten als sicher festzuhalten, an jeder Faktenlage vorbei. Einen Sicherheitsmechanismus, um fehlerhafte Einstufungen zu korrigieren, gibt es dann nicht mehr.
Wir kritisieren die Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten um Georgien, Moldau, Marokko, Tunesien und Algerien weiterhin aufs Schärfste und lehnen die im letzten Jahr beschlossene Einstufung der Länder per Verordnung entschieden ab. Verfolgerstaaten können keine sicheren Herkunftsstaaten sein. Die Berichtspflicht über sogenannte sichere Herkunftsstaaten abzuschaffen, ist inakzeptabel. Wenn LSBTIQ* Asylsuchende aus vermeintlich sicheren Herkunftsstaaten in beschleunigte Asylverfahren gedrängt werden, kann dies fatale Folgen haben. Umso wichtiger ist es, dass das Verfahren zur Einstufung sicherer Herkunftsstaaten möglichst transparent und faktenorientiert ist.
Besonders bitter ist die nun geplante Abschaffung der Berichtspflicht, weil Sebastian Fiedler (SPD) noch im Dezember 2025 im Bundestag erklärt hat: “Wir stellen sicher, dass dieses Instrument verantwortungsvoll bleibt – das ist uns als Parlament natürlich wichtig –; denn wir verpflichten die Bundesregierung, dem Bundestag alle zwei Jahre darüber zu berichten, wie sich die Lage in den jeweiligen Herkunftsstaaten geändert hat. Das ist Transparenz, das ist Kontrolle, und das ist gelebter Rechtsstaat.”
Weiterlesen:
- Quelle: Plenarprotokoll Deutscher Bundestag, 21. Wahlperiode – 48. Sitzung. Berlin, Freitag, den 5. Dezember 2025, 5679f.
- Geplanter Bürokratierückbau im Bereich des Bundesinnenministeriums [siehe Artikel 7 Änderung des Asylgesetzes im Gesetzentwurf, Drucksache 21/3620]
- Innenausschuss diskutiert über „kleine“ sichere Herkunftsstaaten
- Keine sicheren Herkunftsstaaten: Algerien, Marokko und Tunesien
- Asylrecht: Ghana und Senegal keine sicheren Herkunftsstaaten
- Listung von Georgien und Moldau als „sichere Herkunftsstaaten“ im Bundestag
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