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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Sitz für LSBTIQ* in Rundfunkräten und Medienanstalten

In welchen Gremien sind LSBTIQ* vertreten und wo fehlen Selbstvertretungen?

Welche Rundfunkräte und Medienanstalten haben eine LSBTIQ*-Interessensvertretung und wo werden ihnen noch immer Sitz und Stimme verwehrt?

Welche Rundfunkräte und Medienanstalten haben eine LSBTI-Intressensvertretung und wo werden ihnen noch immer Sitz und Stimme verwehrt?

In der Medienberichterstattung über Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans*, intergeschlechtliche und queere Menschen (LSBTIQ*) hat sich vieles zum Besseren gewandelt. Während viele Blätter, Portale und Sender seriös und angemessen berichten, schweigen manche Medien Forderungen von LSBTIQ* aber bis heute überwiegend tot. Andere behandeln LSBTIQ*-Themen überwiegend in reißerischer oder voyeuristischer Aufmachung. Provokativ herabsetzende Aussagen gegen LSBTIQ* bringen heute oft eine Eintrittskarte für Talkshows. 

Erstmals hat das Bundesverfassungsgericht am 25.3.2014 mit seinem Urteil zum ZDF-Staatsvertrag deutlich gemacht, dass die bisherige Zusammensetzung des ZDF-Fernsehrates dem Grundsatz der Vielfaltsicherung nicht genügt. In dem Urteil heißt es u.a.: „Die Zusammensetzung der Kollegialorgane muss darauf ausgerichtet sein, Personen mit möglichst vielfältigen Perspektiven und Erfahrungshorizonten aus allen Bereichen des Gemeinwesens zusammenführen“ (BVerfG, 1 BvF 1/11 Rz. 39). Dieses Urteil hat auch Relevanz für alle anderen Rundfunkräte und Medienanstalten in Deutschland. 2015 war eine Kampagne des LSVD für einen Sitz für LSBTI im ZDF-Fernsehrat erfolgreich.

Während die Bundesländer Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt in ihrem aktuellen Entwurf zur Novellierung des MDR-Staatsvertrages eine eigene LSBTIQ*-Intressensvertretung über das Land Sachsen-Anhalt vorsehen, haben die Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern es versäumt, die Zusammensetzung des NDR-Rundfunkrates anzupassen und eine Selbstvertretung von LSBTIQ* im NDR-Rundfunkrat auf den Weg zu bringen. In Bayern haben der LSVD und die Queer Media Society eine gemeinsame Kampagne für mehr Vielfalt im Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks und im Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien gestartet.

Fernseh- und Rundfunkräte

Die öffentlich-rechtlichen Medienanstalten werden durch die Fernseh- und Rundfunkräte kontrolliert und beaufsichtigt. Sie können aber auch wichtige Impulse für die Berichterstattung, die Programmgestaltung sowie die Produktion von fiktionalen und non-fiktionalen Formaten setzen. Auch sind sie für Eingaben oder Programmbeschwerden von Zuschauer*innen zuständig. Zum Teil haben sie auch die Möglichkeit auf die Struktur (bspw. das Diversity-Manyagement) der jeweiligen Anstalt einzuwirken und haben Mitspracherechte bei der Wahl der Intendanz. Die Rundfunkräte wirken auch auf die jeweiligen Partnersender bzw. Programme. So ist der ZDF-Rundfunkrat auch für den KiKa, z.T arte oder den Nachrichtenkanal Phönix zuständig.

Die Zusammensetzung der jeweiligen Räte regelt der jeweilige Staatsvertrag der zuständigen Bundesländer. Hier wird auch bestimmt welche gesellschaftlichen Gruppen neben den Vertretungen der Landtage in den Räten vertreten sein sollen. Die Amtszeit der Räte variiert zwischen drei und fünf Jahren.

Landesmedienanstalten

Neben der Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks- und Fernsehens gibt auch die 14 Landesmedienanstalten. Diese sind verantwortlich für die privaten Radio- und Fernsehsender und Medienplattformen. Oft entscheiden Sie aber auch über Filmförderungsprogramme des jeweiligen Bundeslandes mit. Im Vergleich zu den Rundfunk- und Hörfunkräten haben sie jedoch einen geringeren Einfluss auf die jeweiligen privaten Sender und Anstalten - sie übernehmen hauptsächlich eine Kontrollfunkfunktion. Ihre Aufgaben und Zusammensetzung regeln sowohl der jeweilige Medienstaatsvertrag des Bundeslandes bzw. der Bundesländer sowie die Staatsverträge über den Jugendmedienschutz und die Landesmediengesetze. In fast jedem Bundesland gibt es eine eigene Landesmedienanstalt. Die Bundesländer Hamburg / Schleswig-Holstein und Berlin / Brandenburg haben eine gemeinsame Anstalt.

Seit 2015 gibt es über den Freistaat Thüringen im ZDF-Fernsehrat Deutschlands erste LSBTIQ*-Interessensvertretung. Seit dem ist auch in anderen Bundesländern viel passiert. Welche Bundesländer sind dem Beispiel des ZDF gefolgt und in welchen Rundfunkräten und Medienanstalten werden LSBTIQ* noch bis heute Sitz und Stimme verweigert?

Rundfunk- und Fernsehräte mit einer LSBTIQ*-Selbstvertretung

  • ZDF-Fernsehrat - Vertretung: LSVD Thüringen
  • ARTE Deutschland Beirat - Delegiert über ZDF-Fernsehrat: LSVD Thüringen
  • Hörfunkrat Deutschlandradio - Vertretung: LSVD-Bundesverband
  • Rundfunkrat des Saarländischen Rundfunks - Vertretung: LSVD Saar
  • Rundfunkrat von Radio-Bremen - Vertretung: LSVD Niedersachsen-Bremen
  • MDR-Rundfunkrat - Vertretung: LSVD Sachsen-Anhalt
  • Rundfunkrat des RBB - Vertretung: LSVD Berlin-Brandenburg

Gremien der Landesmedienanstalten mit einer LSBTI-Selbstvertretung

  • Niedersächsische Landesmedienanstalt - Vertretung: LSVD Niedersachsen-Bremen
  • Landesanstalt für Medien NRW - Vertretung: LAG Lesben / Schwules Netzwerk NRW
  • Landesmedienanstalt des Saarlandes - Vertretung: LSVD Saar
  • Medienanstalt Rheinland-Pfalz - Vertretung: QueerNet Rheinland-Pfalz

Folgende Gremien haben keine LSBTIQ*-Selbstvetretung

  • Rundfunkrat des Norddeutschen Rundfunks (NDR)
  • Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein / Medienrat
  • Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern / Medienausschuss
  • Medienanstalt Berlin-Brandenburg / Medienrat
  • Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien / Versammlung
  • Medienanstalt Sachsen-Anhalt / Versammlung
  • Thüringer Landesmedienanstalt / Versammlung
  • Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks (hr)
  • Medienanstalt Hessen / Versammlung
  • Rundfunkrat des Südwestrundfunk (SWR)
  • Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LMK) / Medienrat
  • Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks (BR)
  • Bayerische Landeszentrale für neue Medien / Medienrat
  • Rundfunkrat Deutsche Welle (DW)
  • Westdeutscher Rundfunk

Weshalb die ARD keinen eigenen Fernsehrat hat

Die ARD ist die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland und speist ihr Programm aus den anderen regionalen Rundfunkanstalten. Die jeweiligen Vorsitzenden der regionalen Rundfunkräte bilden die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) innerhalb der ARD. Den GVK-Vorsitz übernimmt regelmäßig der Vorsitz des Rundfunkrats der geschäftsführenden ARD-Anstalt, derzeit ist es der WDR. Der Vorsitz der GVK rotiert zwischen den Anstalten.

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