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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD⁺)

Junge LSBTIQ*-Geflüchtete in der Sozialen Arbeit

Intersektionale Lebensrealitäten, Herausforderungen und Handlungsempfehlungen für Fachkräfte

Wie können Fachkräfte in Unterkünften und vor allem in der Kinder- und Jugendarbeit junge LSBTIQ*-Geflüchtete stärken? Was sind ihre spezifischen Herausforderungen in den Bereichen Gesundheit, Unterbringung oder in der Selbst-/Identitätsbildung? Diese und weitere Fragen beantworten die Autor*innen Lisa vom Felde, Daniela Rohleder und Alva Träbert.

In diesem Beitrag geht es um Junge LSBTIQ*-Geflüchtete in der Sozialen Arbeit. Der Inhalt dieses Artikels stammt aus dem fünften "Queer Papier", das im Rahmen des LSVD⁺-Projektes im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ entstanden ist. Die Papiere richten sich an Fachkräfte und Aktive in der Kinder- und Jugendarbeit sowie in Wohlfahrtsorganisationen.

Alle „Queer-Papiere“ können Sie sowohl online als PDF herunterladen als auch in gedruckter Form kostenfrei bestellen unter: koordinierungsstelle@lsvd.de.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was verbirgt sich hinter dem Begriff «Intersektionalität»?
  2. Welche Beratungs- und Versorgungsstrukturen brauchen geflüchtete LSBTIQ*-Jugendliche?
  3. Kriminalisierung von LSBTIQ* weltweit
  4. Was bedeutet eine intersektionale Haltung in der Sozialen Arbeit?
  5. Ausblick

Flüchtlingsunterkünfte sind für junge Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans*, intergeschlechtliche und queere (LSBTIQ*) Geflüchtete häufig Angsträume. Sind sie dort geoutet, erleben sie sehr häufig Gewalt. Es gibt kaum Unterstützungsangebote, die junge LSBTIQ* stärken, gegebenenfalls mit den Familien in den Dialog treten, und kaum Schutzkonzepte, die auch minderjährige LSBTIQ*-Geflüchtete mit einbeziehen. Wie können Fachkräfte in Unterkünften und vor allem in der Kinder- und Jugendarbeit junge LSBTIQ*-Geflüchtete stärken? Was sind ihre spezifischen Herausforderungen in den Bereichen Gesundheit, Unterbringung oder in der Selbst-/Identitätsbildung? Diese und weitere Fragen beantworten die Autor*innen Lisa vom Felde, Daniela Rohleder und Alva Träbert.

In der Lebensrealität junger geflüchteter Lesben, Schwuler, Bisexueller, trans*, intergeschlechtlicher und queerer Menschen (LSBTIQ*) kommen verschiedene
Diskriminierungsmerkmale zusammen, die sich auf unterschiedliche Lebensbereiche auswirken können. Besondere Bedeutung hat der Aufenthaltstitel der jungen Menschen, der unter anderem eine langfristige Bleibeperspektive in Deutschland, Zugang zu Sozialleistungen, Bildung und Gesundheitsversorgung ermöglicht oder verhindert. Eine drohende Abschiebung
steht spätestens mit der Volljährigkeit bei vielen im Raum. Junge geflüchtete Menschen müssen in vielen Fällen durch ein Asylverfahren begleitet werden, in welchem ihre eigene Verfolgungsgeschichte und (bei LSBTIQ*-Jugendlichen) ihre sexuelle Orientierung und/
oder geschlechtliche Identität vor einer anhörenden Person nachvollziehbar und widerspruchsfrei dargelegt werden soll. Das Problem besteht darin, dass die
geschlechtliche Identität, aber auch die sexuelle Orientierung (nicht nur, aber insbesondere im jungen Alter) immer auch widersprüchlich und fluide sein kann. Auch das Wiederholen der eigenen Fluchtgeschichte bedeutet, dass sie sich mit traumatischen Fluchterfahrungen erneut auseinandersetzen müssen. Traumatisierungen können auch nicht selten zu Erinnerungslücken führen.[1] Gleichzeitig müssen junge Menschen vor (erneuten) Gewalterfahrungen bestmöglich geschützt werden. Das heißt, es muss eine Form der Unterbringung gefunden werden, in der sie keinen Übergriffen ausgesetzt sind. In vielen Fällen ist eine medizinische und/oder psychosoziale Versorgung nötig, sei es zur Behandlung von Verletzungen, zur medizinischen Begleitung einer Transition oder zur Bearbeitung von psychischen Traumafolge-Erkrankungen. Diskriminierungserfahrungen (etwa in der Schule, im öffentlichen Raum, in Behörden) sind keine Seltenheit und es ist wichtig, dass Fachkräfte den jungen Menschen Raum geben, über diese zu sprechen und ihre Erfahrungen einzuordnen.[2]

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1. Was verbirgt sich hinter dem Begriff «Intersektionalität»?

Das Konzept der Intersektionalität wurde 1989 von der Schwarzen[3] feministischen Juristin Kimberlé Crenshaw entwickelt. Sie legte anhand von Gerichtsurteilen dar, dass Diskriminierung aufgrund eines Merkmals nicht getrennt von anderen möglichen Diskriminierungsmerkmalen betrachtet werden kann. Das Zusammenspiel verschiedener Diskriminierungsmerkmale, in den von ihr beschriebenen Fällen Gender und Rassismus, führt zu spezifischen Ausgrenzungserfahrungen, denen auf spezifische Weise begegnet werden muss. Wenn lediglich eine Kategorie betrachtet wird, werden Personen und ihre Lebensrealitäten unsichtbar gemacht und ausgeschlossen.[4] Zum Beispiel kann eine trans* Frau of Color im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens Diskriminierung erfahren, die sich nicht ausschließlich auf entweder Rassismus, Sexismus oder Trans*-feindlichkeit, sondern auf die Summe bzw. die Schnittstellen dieser Diskriminierungsarten oder Faktoren zurückführen lässt. Diese Betrachtung von Diskriminierungserfahrungen marginalisierter Gruppen wird bis heute zum besseren Verständnis ihrer spezifischen Situationen herangezogen. Gleichzeitig werden jedoch in der Praxis weiterhin häufig einzelne Gruppen getrennt voneinander betrachtet. So zählt beispielsweise die EU-Aufnahmerichtlinie[5], die die Rahmenbedingungen für die Aufnahme Geflüchteter regelt, einzelne Gruppen auf, die aufgrund von Diskriminierung und spezifischen Erfahrungen besondere Schutzbedarfe haben (können). Dies macht jedoch unsichtbar,
dass die meisten geflüchteten Menschen mit besonderen Bedarfen in mehr als eine dieser Kategorien fallen und daraus häufig spezifische Schutzbedarfskomplexe entstehen[6]. Auch NGOs und Beratungsstellen sind häufig auf die Arbeit mit Menschen aus einer Gruppe mit ähnlichen Hintergründen spezialisiert (z. B. Migrationsberatungsstellen, Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen). Dies ergibt einerseits Sinn, da so Expertise gebündelt werden kann. Andererseits kann es jedoch auch dazu führen, dass intersektionale Bedarfe übersehen werden. Bei der Arbeit mit marginalisierten Gruppen kann das Konzept der Intersektionalität helfen, sich immer wieder daran zu erinnern, die Einzelperson mit ihren individuellen Lebensumständen, eingebettet in ihre jeweilige gesellschaftliche Position und die sich daraus
ergebenen individuellen Bedarfe zu betrachten. So kann man “ALLE marginalisierten Positionen, alle, die zu Anderen gemacht wurden, als Subjekte sehen, ihre gemeinsamen und individuellen Bedürfnisse und Wünsche zentrieren und sie zum Zentrum machen”.[7]

2. Welche Beratungs- und Versorgungsstrukturen brauchen geflüchtete LSBTIQ*-Jugendliche?

Unterbringung

Der erste und zentrale Faktor beim Schutz LSBTIQ* Jugendlicher nach der Aufnahme in Deutschland ist die Unterbringung. Dies trifft für begleitete sowie unbegleitete Jugendliche gleichermaßen zu, bringt jedoch auch unterschiedliche Herausforderungen mit
sich. Jugendliche im Familienverbund sind zunächst mit denselben Belastungen konfrontiert, die auch Erwachsene in der Erstaufnahme erleben. Nur äußerst selten gibt es für Jugendliche Rückzugsmöglichkeiten in Aufnahmeeinrichtungen. Diese sind jedoch dringend notwendig, sowohl für LSBTIQ*-Jugendliche, die sich fernab der wachsamen Augen ihrer Eltern über Sexualität oder geschlechtliche Identität informieren wollen, als auch für Jugendliche, die aufgrund ihrer LSBTIQ* Identität von mitreisenden Familienmitgliedern stark unter Druck gesetzt werden. Sowohl Sammelunterkünfte als auch Wohngruppen für unbegleitete geflüchtete Jugendliche benötigen deshalb konkrete Strategien im professionellen und diskriminierungsfreien Umgang mit Themen der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt. Nur so können sie der Isolation jugendlicher LSBTIQ* entgegenwirken, sie angemessen unterstützen und die jeweiligen Einrichtungen sicherer ausgestalten. Das betrifft vor allem auch die Unterbringung in ländlichen Räumen, da hier meist kein Zugang zu Fachberatungsstellen und Angeboten der LSBTIQ*-Communitys vorhanden ist. Unterkünfte können dieser Isolation mit einrichtungsspezifischen Schutzkonzepten entgegenwirken. Diese Konzepte sollten regelmäßig aktualisiert werden. Hier sollten auch konkrete Leitfäden und Handlungsabläufe entwickelt und verankert sein, die schnelle Hilfe ermöglichen, beispielsweise wenn LSBTIQ*-Jugendliche Gewalt und Ausgrenzung innerhalb der Einrichtung erfahren.

Selbstfindungsprozesse

Eine wesentliche Ressource, die geflüchtete LSBTIQ* Jugendliche brauchen, um Erlebtes zu verarbeiten und in Bezug auf ihre Bedürfnisse und ihre Identität sprach- und handlungsfähig zu werden, ist Zeit. Selbst unter den besten Vorzeichen brauchen ihre Selbstfindungsprozesse Ruhe, Geduld und Raum für den Austausch mit Gleichaltrigen. Hier kommen vor allem Jugendgruppen ins Spiel. Sich in einem informellen, empowernden Kontext austauschen und ausprobieren zu können, ist oft die Voraussetzung dafür, zu einem späteren Zeitpunkt im Asylverfahren überhaupt klar über die eigenen Schutzgründe sprechen zu können.

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Gesundheitsversorgung

Auch in der gesundheitlichen Versorgung haben LSBTIQ* und hier vor allem auch trans* geflüchtete Jugendliche Bedarfe, die sich von denen Gleichaltriger unterscheiden können. Ein Bereich, auf den dies zutrifft, ist die sexuelle Gesundheit bzw. sexualpädagogische Angebote. Junge trans* Geflüchtete brauchen in vielen Fällen Zugang zu transitionsspezifischen Gesundheitsleistungen. Die Mehrheit geflüchteter Jugendlicher kommt aus Herkunftsländern, in denen es Strafgesetze gegen einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen gibt; in einigen ist die Todesstrafe möglich.

Trans- und Intergeschlechtlichkeit werden in vielen Staaten noch immer pathologisiert. Auch wenn die gelebte gesellschaftliche Realität weit komplexer ist, prägt dies stark die Wahrnehmung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, die Jugendliche mitbringen. Viele sind mit der Vorstellung aufgewachsen, dass gerade gleichgeschlechtliche Liebe sündhaft, krankhaft
und kriminell sei. Dies erschwert massiv ein Comingout in der Familie, aber auch im Freundeskreis unter Gleichaltrigen. In der sexualpädagogischen Arbeit geht es hier zuerst darum, gemeinsame Begrifflichkeiten zum Thema zu erarbeiten. Viele (auch LSBTIQ*) Geflüchtete kennen westliche und vergleichsweise neue Identitätskonzepte wie lesbisch, schwul, bisexuell, trans*, intergeschlechtlich, nicht-binär und queer nicht oder verwenden andere Begriffe aus ihrem eigenen kulturellen Kontext. Es gibt auch Jugendliche, die ganz ohne (positive) Begriffe aufwachsen. In der Arbeit mit Sprachmittlungen sollte verstärkt darauf geachtet werden, dass sie für LSBTIQ*-Lebensrealitäten sensibilisiert und in entsprechenden nicht-stigmatisierenden Begrifflichkeit geschult sind.

Weitere Bereiche sind die Beratung und die gesundheitliche Versorgung trans* und nicht-binärer geflüchteter Jugendlicher. In vielen Fällen kommt die Frage nach einer transitionsspezifischen Gesundheitsversorgung auf. Bereits aus dem deutschen Kontext wissen wir, dass junge trans* und nicht-binäre Menschen besondere Schwierigkeiten haben, sich
ihrem Umfeld anzuvertrauen, und dass sie ein hohes Maß an Ausgrenzung und Gewalt erleben. Kommen hierzu noch eine Fluchtgeschichte, Sprachbarrieren und erschwerte Zugänge zur gesundheitlichen Regelversorgung, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Betreuer*innen, Fachberatungsstellen, Fachkräften aus der Gesundheitsversorgung und im besten Fall auch den Familien der jungen Person besonders wichtig. Auf psychischer Ebene ist die Anerkennung der geschlechtlichen Identität und ein selbstbestimmter Umgang damit grundlegend. Aber es kann auch um konkrete medizinische Interventionen gehen, beispielsweise den Einsatz von Pubertätsblockern. Geflüchtete ohne Aufenthaltstitel sind nicht regulär krankenversichert. Das ist besonders bei transitionsspezifischen Versorgungsleistungen im Gesundheitsbereich eine Hürde.

Beratung für verschiedene Familienkonstellationen

Um überhaupt zu erkennen, was eine junge geflüchtete Person in Bezug auf Unterbringung, gesundheitliche Versorgung und soziale Teilhabe braucht, sind bedarfsgerechte Informationsangebote notwendig. Dies bedeutet, dass die Bedürfnisse und Lebensrealitäten begleiteter Minderjähriger im Familienverbund immer auch gesondert in den Fokus genommen
werden müssen – Kinder haben nicht (automatisch) dieselben Bedürfnisse wie ihre Eltern oder Sorgeberechtigten. Gerade Jugendlichen sollte unbedingt das explizite Angebot einer vertraulichen Beratung gemacht werden.

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Asylverfahren

Eine sensible, spezialisierte Beratung und Begleitung sind für den Ausgang eines Asylverfahrens oft entscheidend – und zwar auch hier wieder sowohl für begleitet als auch unbegleitet eingereiste LSBTIQ* Jugendliche. Begleitete Minderjährige durchlaufen im Regelfall das Asylverfahren im Familienverbund. Ihr Schutztitel leitet sich dann aus dem ihrer Eltern bzw. Sorgeberechtigten ab. Spätestens beim Ablauf dieses Aufenthaltstitels und der erneuten Prüfung der Verfolgungsgefahr bei Rückkehr sollte hier mitgedacht werden, dass LSBTIQ*-Jugendliche andere (und oft bessere) Chancen auf die Zuerkennung von Schutz haben als ihre Sorgeberechtigten. Hier gelten sie als Mitglieder einer (verfolgten) sozialen Gruppe im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention. Für viele Jugendliche, die nach der Flucht nach Deutschland ihre Pubertät durchlaufen, wird die eigene sexuelle Orientierung und/oder geschlechtliche Identität auch erst einige Jahre nach der Aufnahme greifbar und beschreibbar. Dadurch entstehen Nachfluchtgründe, die asylrechtlich relevant sind.

Die Chancen unbegleiteter LSBTIQ*-Minderjähriger, die unter gesetzlicher Vormundschaft stehen, an geeignete Beratungsstellen angebunden zu werden, hängen stark von den Betreuer*innen der betreffenden Wohneinrichtungen und den Vormund*innen ab. Besteht hier keine Sensibilität für LSBTIQ*-Themen oder kein Vertrauensverhältnis, verschlechtern sich hier
zusätzlich ihre Chancen in der Asylanhörung deutlich.

In jedem Fall brauchen Jugendliche bzw. junge Erwachsene eine Anhörungsvorbereitung durch eine erfahrene, traumasensible Fachkraft. Einerseits geht es hier um eine besonders vorsichtige, gründliche Vorbesprechung der Anhörung und des Verfahrens selbst. Es geht aber auch darum, ein freies Sprechen über die eigene Identität zu ermöglichen. In einer guten Anhörungsvorbereitung können Jugendliche üben, ihre Lebensrealität so klar wie möglich zu beschreiben, sodass sie von Behördenseite verstanden und trotzdem ihrem eigenen Empfinden gerecht werden. Andererseits geht es um die Umsetzung geeigneter Verfahrensgarantien beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Während Jugendliche immer Anspruch auf den Einsatz von Sonderbeauftragten für UMF (unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) haben, ist dringend anzuraten, auch eine*n Sonderbeauftragte*n für geschlechtsspezifische Verfolgung anzufordern, der*die sich bei der Bescheidung des Falls einbringt.

Für trans* und nicht-binäre Geflüchtete ist es schwierig, korrekte Namens- und Geschlechtseinträge auf Ausweispapieren zu bekommen, da entsprechende Verfahren bisher nur für Menschen mit einem Aufenthaltstitel zur Verfügung stehen. Das führt zu zusätzlichen Belastungen und Diskriminierungen, sowohl im Alltag als auch im Behördenkontakt.

3. Kriminalisierung von LSBTIQ* weltweit[8]

In 64 Staaten wird Homosexualität noch strafrechtlich verfolgt, in zwölf Ländern droht sogar die Todesstrafe für Lesben und Schwule. Manche davon setzen die Todesstrafe auch teilweise um: Iran, Nigeria, Saudi-Arabien, Mauretanien und Jemen. Eine rechtliche Möglichkeit ist die Todesstrafe auch in Afghanistan, Brunei, Katar, Pakistan, Uganda und in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Vielerorts sind staatliche Behörden an der Unterdrückung von LSBTIQ* beteiligt, verweigern ihnen jeglichen Schutz vor Anfeindungen und Gewalt. In vielen Fällen schüren religiöse und politische Führer*innen ein Klima des Hasses. LSBTIQ* sollen eingeschüchtert und in die Unsichtbarkeit gedrängt werden. Verfolgung und Ausgrenzung, oft auch durch die eigene Familie, führt häufig zu bitterer Armut und einem Leben am Rand der Gesellschaft. LSBTIQ*-feindliche Gewalt bleibt vielerorts ohne Konsequenzen für die Täter*innen. Polizei und andere Staatsorgane verweigern oftmals jede Hilfe oder sind selbst an der Hetze, Erpressung und Gewalt beteiligt. 14 Staaten kriminalisieren trans* Personen.

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4. Was bedeutet eine intersektionale Haltung in der Sozialen Arbeit?

Intersektionale Soziale Arbeit mit Geflüchteten erfordert ein Bewusstsein über das Zusammenspiel vielfältiger und mehrdimensionaler Diskriminierungsformen. Soziale Ungleichheit wird zum Beispiel entlang von Achsen wie Herkunft, Alter, Religion, Klasse, Geschlecht und/oder sexueller Orientierung gesellschaftlich verhandelt. Den damit verbundenen Ausschlüssen entgegenzuwirken, gehört zu den ethischen Kernaufgaben einer menschenrechtsorientierten Sozialen Arbeit. LSBTIQ*-Geflüchtete sind besonders von Mehrfachdiskriminierung betroffen. Häufig überlagern sich mehrere Diskriminierungsformen, wie beispielsweise Rassismus, LSBTIQ*-Feindlichkeit und Sexismus. Ohne einen intersektionalen Ansatz ist es kaum möglich, ihre Bedarfe zu erkennen, abzubilden und ihnen gerecht zu werden.

In der Arbeit mit jungen LSBTIQ*-Geflüchteten gibt es besondere Herausforderungen. Die Jugendlichen müssen vor Diskriminierung und Gewalt durch externen Akteur*innen, aber häufig auch aus den eigenen Communitys geschützt werden.

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Wenn sie in Wohngruppen leben, kann nicht immer sichergestellt werden, dass sich Mitbewohner*innen nicht queerfeindlich verhalten. Einige brauchen sichere Räume, beispielsweise in queeren Wohngruppen. Gleichzeitig ist eine antirassistische Haltung der Fachkräfte allen Jugendlichen gegenüber (und auch untereinander) wichtig. Das bedeutet auch, keine rassistischen Vorstellungen zu reproduzieren, indem beispielsweise Jugendlichen aus bestimmten Herkunftsländern pauschal LSBTIQ*-Feindlichkeit unterstellt wird. Fachkräfte müssen davon ausgehen, dass in jedem Setting immer auch Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans*, intergeschlechtliche, nicht-binäre oder queere Menschen anwesend sind – ob geoutet
oder nicht. Eine solidarische Haltung zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt zeigt sich auch in der Wahl einer offenen, inklusiven Sprache sowie im Umgang mit diskriminierenden und abwertenden Äußerungen. Nur wenn sich Fachkräfte klar gegen LSBTIQ*-Feindlichkeit positionieren, können sich betroffene Jugendliche sicherer fühlen. Sie nehmen damit auch eine wichtige Vorbildfunktion für alle Jugendlichen ein, wenn es um einen respektvollen und solidarischen Umgang mit anderen LSBTIQ* geht.[9] Fachkräfte mit eigenen LSBTIQ*-Biografien können darüber hinaus für Jugendliche Identifikationsmöglichkeiten bieten und den Vertrauensaufbau erleichtern.

In einer bundesweiten Erhebung des Bundesfachverbandes unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e. V. (BumF) bemängelten Fachkräfte der fluchtbezogenen Sozialen Arbeit mit jungen Geflüchteten, „dass gendersensible Schutzkonzepte in Einrichtungen fehlten, keine übergreifenden Kooperationsformen oder fachliche Formen des Austauschs existierten und es zu wenig Anlaufstellen für intersektional diskriminierte geflüchtete junge Menschen”[10] gebe. Viele thematisierten außerdem eigene Unsicherheiten in der bedarfsgerechten Unterstützung junger LSBTIQ* Geflüchteter. So reiche das Vertrauensverhältnis insbesondere in der vorläufigen Inobhutnahme nicht aus, um für die Jugendlichen wirklich einen sicheren Raum zu schaffen.[11]

5. Ausblick

Es braucht Fortbildungsangebote, unter Anderem zu genderspezifischen Fluchtgründen. Insgesamt fehlt es dem BumF zufolge an einem umfassenden LSBTIQ*-sensiblen Fachkräftepool, der neben Betreuer*innen in den Unterbringungsstrukturen auch Vormund*innen, Sprachmittler*innen, Anhörer*innen und Sonderbeauftragte beim BAMF abdeckt. Mit Blick auf das Aufnahmesystem in Deutschland benötigten Fachkräfte entsprechende Kenntnisse über die Zugangsbarrieren und Schnittstellen des Asyl- und Jugendhilferechts und dessen Clearing- und Verteilverfahren, um den jungen Menschen zu bedarfsgerechten Unterstützungsstrukturen zu verhelfen. Dass bereits in der Erstaufnahme diese besonderen Schutz- und Unterstützungsbedarfe für LSBTIQ*-Geflüchtete erkannt werden, scheitere häufig an fehlender Sensibilität, der hohen Arbeitsbelastung und an den man
gelnden Möglichkeiten, individuellen Bedarfen nach Schutz und Unterstützung “unter Mitwirkung der Betroffenen und unter Berücksichtigung ihrer vorhandenen Ressourcen und Kompetenzen” angemessen gerecht zu werden.[12]

Was können Fachkräfte tun, um (junge) LSBTIQ*- Geflüchtete zu unterstützen?

  • Fachkräfte sollten die intersektionalen Lebensrealitäten LSBTIQ*-Geflüchteter kennen und ein interdisziplinäres Unterstützungsnetz aufbauen.
  • Ein sicherer Aufenthaltstitel ist für LSBTIQ*-Jugendliche die Grundlage für ihren weiteren Lebensweg. Deshalb ist ein enger Austausch mit und die Sensibilisierung von Anhörer*innen und Entscheider*innen durch spezialisierte NGOs wichtig.
  • Fachkräfte sollten die eigene Regenbogenkompetenz[13] erhöhen und sich aktiv fortbilden.
  • Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen sollten implementiert werden: Benennung von LSBTIQ*-sensiblen Ansprechpersonen, Zusammenarbeit mit LSBTIQ*-Fachberatungsstellen und multiprofessionelle Netzwerke zum Erfahrungsaustausch und zur Qualitätssicherung. Diese Netzwerke können auch gemeinsam auf Missstände hinweisen sowie Politik und Verwaltung für die Bedarfe von jungen queeren Geflüchteten sensibilisieren.

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Fußnoten

[1] “Trauma führt dazu, dass Erinnerungen nicht chronologisch, geordnet und detailliert im Gedächtnis gespeichert werden. Sie sind meist bruchstückhaft, fragmentiert und teilweise können wichtige Aspekte (Zeitpunkte, Namen oder genaue Daten) gar nicht erinnert werden, insbesondere unter Stresssituationen, wie sie die Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für die meisten Geflüchteten darstellt. Dies führt dazu, dass Aussagen oftmals nicht vollständig, detailreich, chronologisch und widerspruchsfrei erzählt werden können.” (Flory, L. (2022). Traumasensibler und empowernder Umgang mit Geflüchteten. Ein Praxisleitfaden: S. 22)
[2] Teigler, L. & Krebs, D. (2020). „Wir müssen reden“ Rassismus thematisieren in mehrheitlich weißen Beratungs- und Therapiestrukturen im Kontext Flucht. Abrufbar unter https://www.baff-zentren.org/wp-content/uploads/2020/11/BAfF_Wir-muessen-reden_2020.pdf 
[3] „Schwarz wird großgeschrieben, um zu verdeutlichen, dass es sich um ein konstruiertes Zuordnungsmuster handelt und keine reale Eigenschaft, die auf die Farbe der Haut zurückzuführen ist. So bedeutet Schwarz-Sein in diesem Kontext nicht, einer tatsächlichen oder angenommenen ‚ethnischen Gruppe‘ zugeordnet zu werden, sondern ist auch mit der gemeinsamen Rassismuserfahrung verbunden, auf eine bestimmte Art und Weise wahrgenommen zu werden.“ Zitat: Amnesty International/ Jamie Schearer, Hadija Haruna, Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (ISD), https://www.amnesty.de/glossar-fuer-diskriminierungssensible-sprache 
[4] Heinrich Böll Stiftung (2019). Intersektionalität: eine kurze Einführung. Abrufbar unter https://www.gwi-boell.de/de/2019/04/12/intersektionalitaet-eine-kurze-einfuehrung 
[5] Art. 21, Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen.
[6] Träbert, A. & Teigler, L. (2022). Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in der psychosozialen Versorgung traumatisierter Geflüchteter: Schutzbedarfskomplexe und praktische Ansätze. In Metzner, F.; Schneider L,; & Schlachzig, L. Neue Praxis. Sonderheft 17 Verletzbarkeit, Trauma und Diskriminierung – Intersektionale Perspektiven auf (Zwangs-)Migration
[7] Amiri, S. (2021). Be like water my dear. Betrifft Mädchen, 4, S. 167
[8] Vgl. ILGA World (2023): Legal Frameworks - Criminalisation of consensual same-sex sexual acts. Online verfügbar unter: https://database.ilga.org/criminalisation-consensual-same-sex-sexual-acts sowie Human Dignity Trust (2023): Map of Countries that Criminalise LGBT People.
Online verfügbar unter: https://www.humandignitytrust.org/lgbt-the-law/map-of-criminalisation/ 
[9] Groß, M. (2022). Queer-Papier #3 Jugendarbeit queer gedacht. Leitprinzipien und rechtlicher Auftrag. LSVD. Abrufbar unter https://www.lsvd.de/media/doc/8503/queer-papier-3-jugendarbeit-faltblatt.pdf;Tintner, R. & Rostock, S. (2018). Queere Jugendliche unterstützen.
Pädagogische Kompetenz im Hinblick auf queere Kinder und Jugendliche. Jugendhilfereport, 3:. LVR-Landesjugendamt Rheinland: S. 23ff.
[10] Karpenstein, J.; Rohleder, D. (2022). Die Situation geflüchteter junger Menschen in Deutschland. Abrufbar unter: https://b-umf.de/material/umfrage-2021/ 
[11] ebd., S. 54
[12] AWO Bundesverband e. V. (2022). Queere Geflüchtete. Abrufbar unter https://awo.org/queere-gefluechtete-neue-broschuere-erschienen 
[13] Regenbogenkompetenz meint den professionellen und diskriminierungsfreien Umgang mit Themen der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt. In der Arbeit mit jungen LSBTIQ*-Geflüchteten betrifft das auch Wissen über Herausforderungen und Bedarfe.