Menu
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Grundgesetz jetzt oder nie?

Mehr Mut zur Vielfalt in Artikel 3,3

75 Jahre nach der Verabschiedung des Grundgesetzes bleibt der bleibt der Schutz lesbischer, schwuler, bisexueller, trans- und intergeschlechtlicher sowie weiterer queerer Menschen (LSBTIQ*) weiterhin unvollständig. Seit Gründung unseres Verbandes ist die Korrektur dieses Anfangsfehlers eines seiner Ziele und seiner Forderungen. Besonders in Zeiten des Rechtsrucks ist es dringender denn je, dass die Anpassung noch in dieser Legislaturperiode erfolgt: Weil der Schutz queerer Menschen nicht explizit im Grundgesetz steht, könnte sich die systematische Verfolgung queerer Menschen auch in Deutschland wiederholen.

75 Jahre nach der Verabschiedung des Grundgesetzes bleibt der bleibt der Schutz lesbischer, schwuler, bisexueller, trans- und intergeschlechtlicher sowie weiterer queerer Menschen (LSBTIQ*) weiterhin unvollständig. Seit Gründung unseres Verbandes ist die Korrektur dieses Anfangsfehlers eines seiner Ziele und seiner Forderungen. Besonders in Zeiten des Rechtsrucks ist es dringender denn je, dass die Anpassung noch in dieser Legislaturperiode erfolgt: Weil der Schutz queerer Menschen nicht explizit im Grundgesetz steht, könnte sich die systematische Verfolgung queerer Menschen auch in Deutschland wiederholen.

Gedenken bedeutet Handeln

Der LSVD musste über zwei Jahrzehnte warten, bis der Bundestag endlich am 27. Januar 2023 in seiner Gedenkstunde anlässlich des Tags der Opfer des Nationalsozialismus explizit der als sexuelle bzw. geschlechtliche Minderheit Verfolgten gedachte. Damit signalisierte der Bundestag, dass die Bundesrepublik vor dem Hint ergrund der deutschen Verbrechen in der NS-Zeit Verantwortung übernimmt und sich dafür einsetzen wird, solche Gräueltaten gegen LSBTIQ* nie wieder geschehen zu lassen.

Für uns war die Veranstaltung nicht nur ein wichtiges Symbol, sondern auch der Auftakt für ein gesamtgesellschaftliches Erinnern und Gedenken an Personen, die aufgrund von Homo-, Bi- und Trans*feindlichkeit verfolgt worden sind. Über das Erinnern hinaus ist es aber auch erforderlich, diese Personen konsequent zu schützen. Dazu gehört konsequenterweise auch die Verankerung der Rechte von LSBTIQ* in Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes. Das Grundgesetz ist die demokratische Antwort auf die nationalsozialistischen Verbrechen. Obwohl Art. 1 des Grundgesetzes von der Unantastbarkeit der Würde des Menschen spricht und jede Form von Diskriminierung und Ungleichbehandlung ausschließen soll, erfolgt ein spezifiziertes Diskriminierungsverbot und Gleichstellungsgebot im dritten Artikel. Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Herkunft und der religiösen und politischen Anschauung sind dort beispielsweise explizit verboten; LSBTIQ* jedoch fehlen dort bislang als Opfergruppe des Nationalsozialismus.

Das Anliegen der Anpassung von Art. 3,3 unterstützen zahlreiche zivilgesellschaftliche Kräfte – Frauenorganisationen, Bürgerrechtsgruppen, Gewerkschaften. Anlässlich des Tags der Opfer des Nationalsozialismus 2024 sprach sich zum ersten Mal auch die Evangelische Kirche in Deutschland für die Grundgesetzergänzung aus und zeigte damit: Nie wieder ist jetzt! Es sollte keiner weiteren Begründung bedürfen, warum die sexuelle Identität in den speziellen Diskriminierungsschutz des Grundgesetzes ausdrücklich hineingehört. Es ist hingegen begründungsbedürftig, dass sie immer noch nicht aufgenommen ist. Denn: Die Verteidigung von Minderheitenrechten ist ein Grundstein der Demokratie. Nicht berücksichtigt zu werden, stellt eine zentrale Methode von Queerfeindlichkeit dar: Das Totschweigen von LSBTIQ*, ihr Marginalisieren und das Bagatellisieren von queerfeindlichen Diskriminierungen.

Verfolgung unter Paragraf 175 trotz Grundgesetz

Der gravierende Anfangsfehler unserer Verfassung ermöglichte die Fortschreibung des Unrechts. 1949 wurden Homo- und Bisexuelle als einzige Opfergruppe der Nationalsozialist*innen bewusst nicht in Art. 3,3 aufgenommen. Denn gleichgeschlechtlich liebende Männer waren auch im demokratischen Nachkriegsdeutschland der oft lebenszerstörenden Verfolgung durch den Paragrafen 175 Strafgesetzbuch (StGB) unterworfen. Das Grundgesetz hat LSBTIQ* lange Zeit nicht einmal vor schweren Menschenrechtsverletzungen wie der Strafverfolgung nach Paragraf 175 StGB geschützt. Erst 1994 wurde dieser Schandparagraf aufgehoben.

Schutz vor staatlicher Diskriminierung

Das Bundesverfassungsgericht hat inzwischen sein verfassungsrechtliches Verständnis von Geschlecht um die Geschlechtsidentität erweitert und damit trans- und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Menschen in den Diskriminierungsschutz einbezogen. In seiner Rechtsprechung zur eingetragenen Lebenspartnerschaft hat das Bundesverfassungsgericht zudem die sexuelle Identität im Wesentlichen den Persönlichkeitsmerkmalen gleichstellt, die in Art. 3,3 ausdrücklich genannt sind. Das sind große Fortschritte. Dass Karlsruhe trotzdem immer wieder korrigierend gegenüber diskriminierendem staatlichem Handeln eingreifen muss, zeigt aber: Es wirkt sich bis heute negativ auf unsere Lebenssituation aus, dass sexuelle Identität im Verfassungstext nicht erwähnt ist.

Viele Menschen aus der queeren Community geben an, dass sie Diskriminierungen durch Polizei und Behörden erfahren. Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist nach wie vor nicht auf staatliches Handeln ausgelegt. Weil das Grundgesetz auch für staatliche Stellen gilt, könnten durch die Erweiterung von Art. 3,3 endlich auch Diskriminierungen von LSBTIQ* durch staatliche Stellen und ihre Mitarbeitenden rechtlich geahndet werden. Wer dort nicht ausdrücklich genannt wird, läuft Gefahr, in der politischen und gesellschaftlichen Wirklichkeit ignoriert zu werden.

Landesverfassungen und Europarecht als Vorbilder

In einigen Bundesländern gibt es bereits entsprechende Diskriminierungsverbote in der jeweiligen Landesverfassung. Seit 1992 haben mehrere Bundesländer, die eigene Grundrechtskataloge haben, ihre Landesverfassungen um das Diskriminierungsmerkmal sexuelle Identität oder sexuelle Orientierung ergänzt. So hat beispielsweise 2020 Sachsen-Anhalt im Rahmen seiner Landesverfassungsreform den Gleichheitsartikel um das Diskriminierungsmerkmal „sexuelle Identität“ erweitert. Auch in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union steht: „Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts (…) oder der sexuellen Ausrichtung sind verboten.“ BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und DIE LINKE haben 2019 eine gemeinsame parlamentarische Initiative zur Aufnahme des Merkmals der sexuellen Identität im Grundgesetz gestartet, die allerdings nicht erfolgreich war. Den genannten Vorbildern müssen der Bundestag und andere Bundesländer dringend folgen. Die fundamentalen Normen des Zusammenlebens, zu denen das Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Orientierung zählt, müssen alle in der Verfassung transparent und nachlesbar sein.

(Internationaler) Backlash

Wie schnell wir wieder Rückschritte bei der Gleichberechtigung aller Menschen machen können, zeigt der Blick in viele Regionen dieser Welt. Unsere Kolleg*innen, die weltweit Menschenrechte verteidigen, beklagen seit Jahren sogenannte Shrinking Spaces. Das bedeutet, dass die Handlungsspielräume der Zivilgesellschaft immer weiter eingeschränkt werden – auf verschiedenste Art und Weise. In Ländern wie Ungarn, Russland, Italien oder den USA wird die Frage der Akzeptanz queerer Menschen auf dem ideologischen Kampfplatz ausgefochten und queeres Leben soll nach dem Willen von Autokraten wie Orbán oder Putin wieder in die Unsichtbarkeit verbannt werden.

Mit ähnlichen Ideologien geht auch manche Partei im Bundestag auf Stimmenfang. Das Geheimtreffen über Umsturzpläne rechtsextremer Kräfte, das durch die Investigativ-Recherche von Correctiv öffentlich wurde, reiht sich ein in zahllose Angriffe auf unsere Demokratie in den letzten Jahren: Menschenfeindliche Hetzreden im digitalen Raum, rechtsextremer Terror und Hasskriminalität gegen LSBTIQ* nehmen seit Jahren zu. Seit Beginn der Aufzeichnung durch das Bundesinnenministerium steigen die Zahlen queerfeindlicher Gewalttaten stetig an. Im letzten Jahr gab es jeden Tag drei queerfeindliche Straftaten – Tendenz stark steigend.

gfa_aktion_23.05.2023__initiative_grundgesetz_f__r_alle_julia_shropshire.jpg

Initiative Grundgesetz für alle/ Julia Shropshire

Wir sagen „Nein“ zum Rechtsruck und „Ja“ zur Demokratie

Wie können wir mit der Angst vor dem gesellschaftlichen Backlash umgehen? Es mag sich so anfühlen, als wären wir als Einzelperson sowieso nicht handlungsfähig. Vielleicht möchten wir uns manchmal ganz von Politischem ablenken oder uns komplett davon abwenden. Jetzt allerdings ist nicht die Zeit für politische Apathie oder Schockstarre. Wir brauchen eine Gesellschaft, die gemeinsam laut für Menschenrechte eintritt: So wie die Millionen von Menschen, die in Deutschland gegen die in Teilen als gesichert rechtsextrem eingestufte Partei AfD und für Demokratie demonstrieren.

Wir brauchen kein Wutbürgertum und keine Panikmache, sondern Mut zur sichtbaren Vielfalt. Mut bedeutet dabei nicht, keine Angst zu haben, sondern trotz der Angst tätig zu werden. Im Gegensatz zu Populist*innen, die nur gegen etwas hetzen, haben wir konkrete politische Ziele und eine positive Zukunftsvision: Menschenrechte, Vielfalt und Respekt! Wenn LSBTIQ* endlich denselben grundgesetzlichen Schutz wie alle anderen erhalten, bedeutet das für niemanden einen Verlust, sondern ist ein Gewinn für die gesamte demokratische Gesellschaft.

Absicherung für LSBTIQ* in künftigen Legislaturperioden

Der Aufschwung des Rechtsextremismus in politischen und gesellschaftlichen Diskursen hat Folgen: Die Grenze des Sagbaren hat sich weit nach rechts verschoben – auch bei den demokratischen Parteien, die Menschenrechte immer öfter infrage stellen. Diese Diskursverschiebung findet mittlerweile sogar Einzug in Gesetzentwürfe, wie das Gesetzgebungsverfahren zum Selbstbestimmungsgesetz eindrücklich zeigt. Auch in der Asylgesetzgebung hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr dem populistischen Druck von rechtsaußen massiv nachgegeben, hat auf EU-Ebene den haftähnlichen Bedingungen des geplanten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems zugestimmt und auf nationaler Ebene Abschiebungen erleichtert. Wir sagen hingegen: Politiker*innen dürfen keinen Zentimeter nach rechtsaußen rücken, indem sie in vorauseilendem Gehorsam – bevor es Rechtsextremist*innen tun – die Menschenrechte als Grundwerte infrage stellen. Jetzt ist es Zeit, eine klare Brandmauer für die Demokratie zu sein, denn die Grenze des Sagbaren nach rechts zu verschieben, ist Wind in den Segeln derjenigen, die  die universellen Menschenrechte negieren.

Die Ampelparteien haben in ihrem Koalitionsvertrag eine Anpassung von Art. 3,3 für LSBTIQ* in Aussicht gestellt. Der Weg zur notwendigen Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag für eine Ergänzung des Grundgesetzes führt allerdings nur über die Zustimmung der CDU/CSU-Fraktion. Die demokratischen Parteien müssen jetzt gesammelt zeigen, dass sie Menschenrechte wirklich ernst nehmen. Das heißt, sie müssen Mut zur Vielfalt im Grundgesetz haben.

Unser Grundgesetz sturmfest zu machen, ist dringender denn je. Sollten Rechtsextreme in Deutschland bei zukünftigen Wahlen wieder in eine Machtposition kommen, drohen uns LSBTIQ* eine sukzessive Entrechtung, die gesellschaftliche Marginalisierung und damit verbunden eine massive Zunahme von Hassgewalt und staatlicher Diskriminierung. Ohne expliziten Schutz vor Diskriminierung im Grundgesetz wären wir einer autoritär oder postfaschistisch geführten Regierung, wie wir sie derzeit beispielsweise in Ungarn oder Italien erleben, weitgehend schutzlos ausgeliefert. Wenn in Art. 3,3 der Verfassungsrang von LSBTIQ* gesichert ist, wird der lang überfällige Rechtsschutz gewährleistet. Gleichzeitig würde das die Hürde dafür erhöhen, bereits erstrittene Rechte für die Gleichstellung von LSBTIQ* wie die Ehe für alle nicht ohne Weiteres rückgängig zu machen. Es gibt kein Ende der Geschichte – um Freiheit, Gleichheit und Respekt müssen wir täglich weiter ringen.

Kerstin Thost
Pressesprecher*in

Jetzt Petition zum Grundgesetz unterschreiben!

Dieser Artikel ist Teil der aktuellsten respekt!-Zeitschrift.