Jahresbericht von ILGA-Europe 2026
Übersetzte Zusammenfassung

ILGA-Europe weist darauf hin, dass einige Teile dieser Veröffentlichung für Lesende potenziell belastend sein können, da sie Fälle von Diskriminierung, Gewalt und anderen Menschenrechtsverletzungen dokumentiert. Der Zweck des Jahresberichts besteht nicht darin, einzelne Länder herauszugreifen, sondern er ist ein Instrument für Rechenschaftspflicht, fundierten Dialog sowie den Austausch bewährter Praktiken und politischer Ansätze. Er ist auch eine offene Einladung zu verstärkter Zusammenarbeit zwischen Regierungen, Institutionen und der LSBTIQ*-Zivilgesellschaft.
Als Top 5 Trends 2026 fasst ILGA Europe in seinem Bericht zusammen:
Legislative Verbote von Pride und verkleinernder öffentlicher Raum:
Zum ersten Mal hat ein EU-Mitgliedstaat ein Gesetz verabschiedet, die Pride und andere LSBTIQ*-Versammlungen verbietet, mit Bußgeldern für Organisator*innen und Teilnehmende sowie dem Einsatz von Überwachungsinstrumenten zur Identifizierung von Teilnehmenden. In ganz Europa und Zentralasien wurden Pride-Paraden verboten, blockiert oder strafrechtlichen Verfahren unterzogen. Diese Maßnahmen sind keine Einzelfälle, sondern Teil einer massiven Einschränkung der Möglichkeiten, wer sich versammeln, organisieren und am öffentlichen Leben teilnehmen kann.
Re-kriminalisierung durch "Propaganda"- und Extremismusframes:
Immer wieder werden Kinderschutz, moralische oder nationalistische Argumente herangezogen, um queeres Leben zu kriminalisieren. In Ungarn sahen sich Pride-Organisator*innen im Rahmen eines neuen Versammlungsgesetzes einer Anklage gegenüber. In Belarus und Kirgisistan kriminalisieren Gesetze positive LSBTIQ*-"Propaganda". In Russland führten extremistische Einstufungen zu Razzien, Strafverfolgungen, digitaler Überwachung und einer breiteren rechtlichen Unsicherheit.
Zur Zielscheibe machen und Auslöschung von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen:
Ein deutlicher Wandel weg von rechtebasierter Governance ist die Einschränkung der vollständigen Teilhabe von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen am öffentlichen Leben. Mehrere Staaten brachten verfassungsrechtliche oder gesetzgeberische Maßnahmen voran, die Geschlecht als streng “biologisch” und “unveränderlich” definierten und die rechtliche Geschlechtsanerkennung einschränkten oder zurückdrehten.
In Ungarn, der Slowakei, Georgien und dem Vereinigten Königreich gibt es Veränderungen, die die Anerkennung, den Zugang zu Gesundheitsversorgung und die Teilnahme von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen einschränken.
Bildungs- und Jugendräume an vorderster Front:
Kinderschutz und Regelungen über Lehrpräne werden genutzt, um zu definieren, was in Bildungseinrichtungen gelehrt, diskutiert oder sogar gelten darf. Einschränkungen treten zunehmend in Schulen und Universitäten auf. Ungarns Kinderschutzrahmen verbietet weiterhin Bildungsinhalte, die als “Förderung von Homosexualität oder Trans*geschlechtlichkeit” gelten.
In mehreren Ländern, darunter auch Deutschland, wurden Bildungsprogramme für Gleichberechtigung und Vielfalt öffentlich infrage gestellt oder eingeschränkt.
Divergierende Entwicklungen: Widerstand und institutionelle Schutzmaßnahmen:
Trotz wachsender Repression gab es 2025 auch Fortschritte: Polen beendete „LSBTI-freie Zonen“, Spanien stärkte Gleichheitsgesetze, und der Europarat setzte neue Standards für die Rechte intergeschlechtlicher Menschen. Diese Entwicklungen zeigen, dass demokratische Institutionen weiterhin umkämpfte Arenen sind und der politische Wille weiterhin einen wirklichen Unterschied macht.
Im Weiteren fassen wir alle behandelten, folgenden Themenbereiche zusammen:
Inhaltsverzeichnis: Europäische Institutionen und die Vereinten Nationen (S. 10-17)
- Zugang zu Waren und Dienstleistungen
- Asyl und Migration
- Vorurteilsmotivierte Äußerungen
- Vorurteilsmotivierte Gewalt
- Körperliche Integrität
- Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
- Bildung
- Gleichheit und Nichtdiskriminierung
- Familie
- Redefreiheit, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
- Freiheit von Folter, grausamer, unmenschlicher oder demütigender Behandlung
- Gesundheit
- Menschenrechtsverteidiger*innen
- Institutionelle Unterstützung
- Rechtliche Anerkennung des Geschlechts
- Polizei und Strafverfolgung
- Öffentliche Meinung
- Sexuelle und reproduktive Rechte
- Sozialsicherheit und sozialer Schutz
1. Zugang zu Waren und Dienstleistungen
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) haben 2025 den Diskriminierungsschutz von LSBTIQ* im Alltag gestärkt: Der EuGH entschied, dass die verpflichtende Auswahl einer binären Anrede gegen Datenschutzrecht verstößt und insbesondere trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen benachteiligen kann. Russland wurde vom EGMR verurteilt, weil es keinen hinreichenden staatlichen Schutz vor der Veröffentlichung sensibler personenbezogener Daten, einschließlich solcher zur sexuellen Orientierung, gewährleistet hat.
2. Asyl und Migration
Im November 2025 startete der Europarat einen Online-HELP-Kurs zum Thema „LSBTI-Personen im Asylverfahren“, der darauf abzielt, den Schutz der Rechte von LSBTIQ*-Asylsuchenden zu verbessern. Der Kurs, der gemeinsam mit dem „National Institute of Justice of the Republic of Moldova (NIJ)“ durchgeführt wird, soll das Bewusstsein schärfen und das Verständnis der europäischen und internationalen Standards für die Identifizierung und Bewertung von Asylanträgen aufgrund sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Ausdrucksweise und Geschlechtsmerkmale (SOGIESC) vertiefen.
Gleichzeitig einigten sich EU-Institutionen auf Reformen zum Konzept „sicherer Drittstaaten“ als Teil der GEAS-Reform, die Asylanträge leichter als unzulässig ablehnen lassen könnten. Kritisch ist insbesondere, dass als „sicher“ eingestufte Staaten teils weiterhin Homosexualität kriminalisieren und damit LSBTIQ*-Personen gefährden.
3. Vorurteilsmotivierte Äußerungen
2025 machten Urteile und Berichte bestehende Defizite beim Schutz vor Hass und Diskriminierung deutlich: So stellte der EGMR im Fall gegen Armenien fest, dass LSBTIQ*-Aktivist*innen nicht ausreichend vor Hassrede geschützt wurden. Auch der im Mai erschienene Jahresbericht 2024 der Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) betonte anhaltende Probleme wie Diskriminierung gegen trans* und intergeschlechtliche Personen.
Auf europäischer Ebene wurden neue Maßnahmen und Austauschformate zur Bekämpfung von Hasskriminalität gegen LSBTIQ*-Personen für Polizeiausbildung und -reaktionen entwickelt, insbesondere durch den Europarat. Dennoch zeigte sich 2025 auch ein deutlicher Anstieg von queerfeindlichen Aktionen und Rhetorik, unter anderem im Europäisches Parlament. Das erhöht den politischen Druck auf Gleichstellungspolitiken weiter.
4. Vorurteilsmotivierte Gewalt
2025 wurden sowohl Fortschritte als auch Defizite im Umgang mit Gewalt gegen LSBTIQ*-Personen sichtbar: Der Europarat förderte durch internationale Zusammenarbeit den Ausbau von Schutz- und Unterstützungsstrukturen, etwa im Bereich häuslicher Gewalt. Parallel stellte der EGMR im Fall gegen Polen fest, dass ein homofeindlicher Angriff nicht wirksam untersucht wurde, und machte damit strukturelle Lücken beim Schutz vor Hasskriminalität deutlich.
5. Körperliche Integrität
Im Oktober 2025 wurden wichtige internationale Impulse für die Rechte intergeschlechtlicher Menschen gesetzt. Der Europarat verabschiedete erstmals eine Empfehlung zu gleichen Rechten für intergeschlechtliche Personen, und auch das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) brachte das Thema verstärkt auf die internationale Agenda.
Demgegenüber blieb die Europäische Kommission hinter eigenen Zusagen zurück, da angekündigte Maßnahmen zum Schutz intergeschlechtlicher Menschen nicht umgesetzt wurden. Zudem verdeutlichte ein Urteil des EGMR im Fall Semenya die weiterhin bestehenden rechtlichen Unsicherheiten im Umgang mit Geschlechtsmerkmalen im Sport.
6. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
LSBTIQ*-Rechte rückten verstärkt in den Kontext von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Das Europäische Parlament benannte entsprechende Defizite, während der Bericht der Europäische Kommission LSBTIQ*-Themen deutlich weniger berücksichtigte als in den Vorjahren. Neue Strategien zur Stärkung von Demokratie und Zivilgesellschaft wurden vorgestellt, bleiben jedoch unverbindlich. Parallel dazu treibt der Europarat mit einem Demokratischen Pakt für Europa Initiativen gegen demokratische Rückschritte voran.
7. Bildung
Zahlreiche Studien internationaler Organisationen zu LSBTIQ*-Themen verdeutlichten die zentrale Rolle von Bildung für Inklusion und der Bekämpfung von Diskriminierung. Der Europarat betonte in einer Studie die Bedeutung umfassender Sexualaufklärung als Instrument zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt. Auch die UN und die Europäische Kommission hoben bestehende Hürden für LSBTIQ*-Lernende hervor und unterstrichen die Notwendigkeit, Bildungseinrichtungen sicherer und inklusiver zu gestalten.
8. Gleichheit und Nichtdiskriminierung
Intersektionalität und umfassender Diskriminierungsschutz standen 2025 stärker im Fokus europäischer Politik. Das Europäisches Parlament sowie der Europarat betonten deren Bedeutung für Gleichstellungspolitiken. Gleichzeitig wollte die Europäische Kommission die geplante horizontale Gleichbehandlungsrichtlinie zurückziehen, dies wurde jedoch nach politischer und zivilgesellschaftlicher Intervention weiterverfolgt. Zudem bestätigten rechtliche Entwicklungen, im Verfahren gegen Ungarn, fortbestehende Konflikte zwischen nationaler Gesetzgebung und EU-Grundwerten im Bereich LSBTIQ*-Gleichstellung.
9. Familie
Sowohl der EGMR als auch der EuGH stärken die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare und Familien. Der EGMR stellte fest, dass Polen und Lettland ihren Verpflichtungen zum Schutz von Familienleben nicht ausreichend nachgekommen sind. Während der EuGH klarstellte, dass gleichgeschlechtliche Ehen aus anderen EU-Staaten anerkannt werden müssen, wenn das Paar dort sein Recht auf Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit ausgeübt hat, damit es das dort begründete Familienleben weiterführen kann.
10. Rede, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
2025 nahmen Einschränkungen der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit für LSBTIQ*-Personen und zivilgesellschaftliche Akteur*innen zu. Während der Europarat schnell auf Verbote von Pride-Veranstaltungen in Ungarn reagierte, blieb die Reaktion der Europäische Kommission verhalten. Parallel wurden EU-weit NGOs und ihre Finanzierung zunehmend politisch infrage gestellt, was Bedenken hinsichtlich der Vereinigungsfreiheit verstärkte.
Auch die Rechtsprechung des EGMR unterstrich 2025 wiederholt die Bedeutung von Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, insbesondere im Kontext von LSBTIQ*-Aktivismus und journalistischer Arbeit, und stellte mehrfach Verletzungen dieser Rechte fest.
11. Freiheit von Folter, grausamer, unmenschlicher oder demütigender Behandlungen
2025 rückte das Thema Konversionsmaßnahmen stärker auf die politische Agenda. Eine Europäische Bürgerinitiative überschritt die erforderliche Unterschriftenzahl und erhöhte den öffentlichen Druck auf die Europäische Kommission. Diese reagierte mit der Ankündigung einer Studie zu Konversionsmaßnahmen im Rahmen ihrer “LSBTIQ+-Gleichstellungsstrategie”, deren Ergebnisse für 2027 erwartet werden.
12. Gesundheit
PACE nahm eine Entschließung „Verhinderung und Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Gesundheitswesen“ an, die sich mit „sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechte“ (SRGR), LSBTIQ*-Themen und Ungleichheiten in der Frauengesundheit befasste.
13. Menschenrechtsverteidiger*innen
LSBTIQ*- und Demokratieaktivist*innen gerieten weiter unter Druck. Die Festnahme des türkischen Jugenddelegierten Enes Hocaoğulları verdeutlichte Risiken für Menschenrechtsverteidiger*innen, während Institutionen wie der Europarat und der Europäische Kommission Maßnahmen zur besseren Unterstützung und zum Schutz zivilgesellschaftlicher Akteur*innen ankündigten. Gleichzeitig fordern Menschenrechtsorganisationen einen stärkeren EU-weiten Schutzmechanismus für gefährdete Menschenrechtsverteidiger*innen.
14. Institutionelle Unterstützung
Sowohl die EU als auch die Vereinten Nationen zeigten weiterhin Engagement für LSBTIQ*-Rechte, etwa im Rahmen von IDAHOT+ und durch klare politische Stellungnahmen. Die Europäische Kommission verabschiedete zudem ihre “LSBTIQ+-Gleichstellungsstrategie 2026–2030”, die den Fokus auf Umsetzung und Zusammenarbeit legt, jedoch von Zivilgesellschaft und Teilen des Europäisches Parlament als weniger ambitioniert bewertet wurde. Parallel bekräftigte der Europarat mit der Überprüfung seiner Empfehlung zu Antidiskriminierung den fortlaufenden institutionellen Rahmen zum Schutz von LSBTIQ*-Rechten.
15. Rechtliche Anerkennung des Geschlechts
2025 stärkten mehrere europäische Institutionen und Gerichte den Schutz der geschlechtlichen Selbstbestimmung. Der EuGH sowie der EGMR stellten klar, dass Mitgliedstaaten Verfahren zur rechtlichen Geschlechtsanerkennung diskriminierungsfrei ausgestalten müssen, einschließlich der Berücksichtigung der gelebten Geschlechtsidentität ohne unverhältnismäßige Anforderungen. Zudem unterstützte das Europäische Parlament trans*inklusive Positionen, während der Europarat sich gegen nationale Einschränkungen der rechtlichen Geschlechtsanerkennung aussprach und damit die Bedeutung europäischer Standards in diesem Bereich unterstrich.
16. Polizei und Strafverfolgung
Der EGMR stellte in einem Fall gegen Russland fest, dass Teilnehmende eines LSBTIQ*-Workshops durch Polizeirazzien unmenschlicher bzw. erniedrigender Behandlung ausgesetzt waren und die Behörden keine wirksame Untersuchung durchgeführt haben. Das Urteil unterstreicht die Pflicht staatlicher Stellen, vor Misshandlung zu schützen und diese effektiv aufzuklären.
17. Öffentliche Meinung
Aktuelle politische Strategien und Berichte verweisen zwar auf die Bedeutung der öffentlichen Meinung für LGSTIQ*-Gleichstellung, stützen sich jedoch noch auf ältere Daten (Eurobarometer 2023). Die Europäische Kommission hat angekündigt, 2027 eine neue EU-weite Befragung zur öffentlichen Meinung durchzuführen, um aktuellere Erkenntnisse zu gewinnen.
18. Sexuelle und reproduktive Rechte
2025 wurden auf EU-Ebene sowohl politische Beschlüsse als auch zivilgesellschaftliche Initiativen zur Stärkung sexueller und reproduktiver Rechte vorangetrieben. Der Rat der Europäischen Union sowie das Europäisches Parlament betonten die Bedeutung von SRGR im Rahmen von Gleichstellungs- und Entwicklungspolitiken. Weiters erreichte die Europäische Bürgerinitiative My Voice, My Choice die erforderliche Unterstützung und brachte die Forderung nach verbessertem Zugang zu reproduktiven Gesundheitsdiensten auf die politische Agenda der Europäische Kommission.
19. Sozialsicherheit und sozialer Schutz
Für Entwicklungen im Zusammenhang mit dem EU-Entwurf der Richtlinie zur horizontalen Gleichbehandlung wird auf den Abschnitt Gleichstellung und Nichtdiskriminierung verwiesen.
Die ganze Version kann hier abgerufen werden. Der Länderbericht zu Deutschland ist auf den Seiten 70-72 zu finden.

