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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD⁺)

Neuigkeiten

17.02.2026
Unverzichtbare Vielfalt – gestern, heute, morgen - Queere (Kirchen-)Geschichte sichtbar machen Queeres Leben ist Teil unserer sozialen, spirituellen und kirchlichen Räume. Die Tagung am 22. und 23. April 2026 zeigt, wie queere Lebensgeschichten etwa durch historische Spurensuche, Interviews oder Dialog sichtbar gemacht und bewahrt und Menschen und Institutionen queersensibler werden können.
04.02.2026
Webtalk: Queerness und christliche Religion (DGS)Anlässlich der Veröffentlichung eines neuen Queer-Papiers laden wir Sie herzlich zur Online-Kick-Off-Veranstaltung ein. Im Mittelpunkt steht ein Impulsvortrag des Autors Jens Ehebrecht-Zumsande zum Thema „Queerness und christliche Religion“.
26.10.2025
Entscheidung der Württembergischen Landessynode zur Trauung ist enttäuschendDer LSVD+ BW bedauert die Entscheidung der Landessynode auf ihrer HerbsttagungWeiterhin ist keine Trauung für lesbische und schwule Paare in der Ev. Landeskirche in Württemberg möglich. Der LSVD+ BW bedauert die Entscheidung der Landessynode auf ihrer Herbsttagung.
25.11.2024
Zentralkomitee der deutschen Katholiken unterstützt Ergänzung von Art. 3 Abs. 3 des GrundgesetzesLSVD⁺ begrüßt klares Bekenntnis zum Schutz queerer MenschenDie Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) hat sich am 22. November 2024 mit überwältigender Mehrheit dafür ausgesprochen, eine Ergänzung des Artikels 3 Absatz 3 des Grundgesetzes zu unterstützen, damit der explizite Schutz queerer Menschen erreicht wird.

Was steht dazu in unserem Programm?

  • Verantwortung der Religionsgemeinschaften einfordern

    Verantwortung der Religionsgemeinschaften einfordern

    Religionsfreiheit ist ein elementares Grundrecht. Das gilt aber genauso für den Gleichheitsgrundsatz. Es gibt keine Hierarchie zwischen diesen beiden Grundrechten. Das Grundrecht auf Religionsfreiheit ist daher kein Freibrief für die Unterdrückung anderer. Niemand darf an seiner Religionsausübung gehindert werden, wenn diese im Rahmen von Recht und Gesetz erfolgt. Aber niemand hat das Recht, seine religiösen Überzeugungen zur allgemeingültigen Norm zu erklären, nach der sich andere richten müssen. Es ist nicht von der Religionsfreiheit gedeckt, LSBTI die Grundrechte abzusprechen. Kein heiliger Text steht über den Rechten, die unser Grundgesetz garantiert. In allen Religionen gibt es liberale und orthodox-konservative Auslegungen. Die Religionsgemeinschaften sind aufgefordert, sich auf das Liebesgebot ihrer Religion zu besinnen und in diesem Licht ihre ablehnende Haltung gegenüber gleichgeschlechtlicher Liebe und der Vielfalt geschlechtlicher Identitäten zu überdenken und weiterzuentwickeln. Das bedeutet, dass sie ihren gesellschaftlichen Beitrag zur Bekämpfung von Diskriminierung und LSBTI-feindlicher Hasskriminalität leisten müssen.

    Die Evangelische Kirche in Deutschland und viele ihre Landeskirchen haben sich in den letzten Jahren von früherer Ausgrenzung distanziert und sich nach oft heftigen inneren Debatten für LSBTI geöffnet – in der Gemeinde wie im Pfarrhaus. Die meisten evangelischen Landeskirchen bieten gleichgeschlechtlichen Paaren heute kirchliche Trauungen oder zumindest Partnerschaftssegnungen an. 
    Weite Teile der Katholischen Kirche, orthodoxe Kirchen, evangelikale Gruppen und die meisten islamischen Organisationen in Deutschland lehnen dagegen gelebte Homosexualität als schwere Sünde ab, auch wenn es dort ebenfalls mutige liberale Stimmen gibt, die unseren Respekt und unsere volle Unterstützung haben.

    Insbesondere die Katholische Amtskirche und evangelikale Organisationen haben aber in Deutschland bisher jede rechtliche Verbesserung für LSBTI massiv politisch bekämpft und tun dies auch heute noch. Sie tragen schwere Schuld an vergangener wie fortdauernder Diskriminierung. Es ist unverantwortlich, wenn religiöse Autoritäten zu konkreten Fällen von Diskriminierung und Gewalt gegenüber LSBTI konsequent schweigen oder sie nicht eindeutig verurteilen.

    Wir fordern alle Religionsgemeinschaften auf, sich für LSBTI zu öffnen, zum Beispiel schwulen und lesbischen Paaren, die dies wünschen, eine religiöse Trauung anzubieten. Als Arbeitgeber sind Religionsgemeinschaften und die ihnen zugehörigen Einrichtungen aufgerufen, LSBTI ohne jede Vorbehalte oder Auflagen hinsichtlich ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität zu beschäftigen. Dies gilt auch für die Ordination.