Menu
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD⁺)

Neuigkeiten

10.07.2025
Bayern muss Ja sagen: Schutz queerer Menschen gehört ins GrundgesetzKein Schutz auf Landesebene, aber Blockade im Bundesrat? LSVD⁺ Bayern fordert klare Zustimmung der Staatsregierung zur Bundesratsinitiative – CSU hat sich beim CSD München bereits öffentlich bekanntAm Freitag stimmt der Bundesrat unter TOP 66 (Drucksache 313/25) über eine Ergänzung des Grundgesetzes ab: Artikel 3 Absatz 3 soll um das Merkmal der sexuellen Identität erweitert werden. Der LSVD⁺ Bayern fordert die gesamte Bayerische Staatsregierung dazu auf, dieser wichtigen Initiative zuzustimmen – und sich damit klar gegen Queerfeindlichkeit und für einen verfassungsrechtlichen Schutz queerer Menschen zu positionieren.
23.04.2025
Wollen CDU/CSU und SPD auch Verantwortung für LSBTIQ* übernehmen?LSVD⁺ bewertet Koalitionsvertrag aus queerpolitischer PerspektiveAn vielen Stellen des Koalitionsvertrags, den CDU/CSU und SPD am 9. April 2025 vorgestellt haben, fehlen queere Themen oder zumindest queere Perspektiven. Im Vertrag bleiben große Leerstellen, was die Gleichstellung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen sowie weiteren queeren Menschen (LSBTIQ*) betrifft. Dennoch finden sich an einigen Stellen Regierungsvorhaben, die die Rechte von queeren Personen unmittelbar betreffen. Im Folgenden ordnen wir den Koalitionsvertrag aus queerpolitischer Perspektive ein.  
23.01.2025
Schicksalswahl für LSBTIQ* und Menschenrechte LSVD⁺ veröffentlicht 16 Forderungen zur BundestagswahlAnlässlich der Bundestagswahl in einem Monat, am 23. Februar 2025, weist Henny Engels aus dem Bundesvorstand des LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt auf die Forderungen des Verbands an die nächste Bundesregierung hin.
12.06.2024
Zeitschrift: "Grundgesetz jetzt oder nie"Heft 30 (Juni 2024)Schwerpunkte im Heft: Ampel Queer - bundespolitik aktuell, Projekte: Vielfaltsförderung, 36. LSVD-Verbandstag, Forderung an Bund und Land, Equal Rights Koalition, Aktiv vor Ort: LSVD-Landesverbände und Hirschfeld-Eddy-Stiftung (Folgen der Kolonialgeschichte für LSBTIQ*, Projekte in Tunesien und Kolumbien)

Was steht dazu in unserem Programm?

  • Gleichstellung im Grundgesetz verankern

    Gleichstellung im Grundgesetz verankern

    Mit dem Grundrechtekatalog hat sich unsere Demokratie souverän selbst rechtsstaatliche Grenzen gesetzt. Die Grundrechte limitieren auch demokratisch ermächtigte Mehrheiten. Sie schützen die Freiheit und das Recht auf Verschiedenheit in Gleichheit. Allerdings blieb 1949 der Katalog der speziellen Diskriminierungsverbote in Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes unvollständig. Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität sind dort nicht erwähnt. Das wirkt sich bis heute negativ auf die Lebenssituation von LSBTI aus. Wer dort nicht genannt wird, läuft Gefahr, in der gesellschaftlichen und politischen Wirklichkeit ignoriert zu werden. So musste das Bundesverfassungsgericht in den vergangenen Jahren immer wieder gegenüber diskriminierendem staatlichen Handeln korrigierend eingreifen, um den Grundrechten von Lesben, Schwulen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen auf Gleichbehandlung und freie Entfaltung der Persönlichkeit Geltung zu verschaffen. Gerade gegenüber politischen Kräften, die Demokratie als Diktatur einer vermeintlichen Mehrheit missverstehen, muss ein inklusives Grundrechteverständnis auch im Verfassungstext besiegelt werden. Fundamentale Normen des Zusammenlebens wie das Diskriminierungsverbot müssen in der Verfassung für alle Menschen transparent sein. In einem erweiterten Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz muss es daher in Zukunft auch heißen: Niemand darf wegen seiner sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden. In einigen Bundesländern gibt es bereits entsprechende Diskriminierungsverbote in der jeweiligen Landesverfassung. Wir fordern die anderen Bundesländer auf, diesem Beispiel zu folgen.