Mo., 01 Apr. 2019
Verfolgte LSBTI-Geflüchtete schützenSystematische Information über LSBTI-Verfolgung als Asylgrund im Asylverfahren und über den besonderen Schutzbedarf bei der UnterbringungDer LSVD fordert das BAMF und die für die Unterbringung zuständigen Bundesländer auf, alle Geflüchteten frühzeitig, systematisch und flächendeckend darüber zu informieren, dass die Verfolgung aufgrund sexueller Orientierung bzw. geschlechtlicher Identität ein Asylgrund ist, und dass LSBTI-Geflüchtete als besonders schutzbedürftige Gruppe ihren besonderen Schutzbedarf anmelden können.