Di., 09 Juni 2026
Berliner Gewalthilfegesetz: Queere Menschen müssen ausdrücklich berücksichtigt werdenInitiative queerer Träger fordert Nachbesserungen und startet PetitionEine Initiative queerer und feministischer Berliner Organisationen fordert deutliche Nachbesserungen am Berliner Gewalthilfegesetz. LSBTQIA+ Personen, d.h. alle queeren Menschen – insbesondere trans*, inter* und nicht-binäre Menschen, aber auch lesbische*, schwule, bi+ und aspec* Personen – müssen im Gesetz ausdrücklich benannt und im Schutz- und Beratungsanspruch klar berücksichtigt werden. Andernfalls droht das Gesetz bestehende Lücken im Gewaltschutzsystem zu verstetigen.