Fr., 20 Sept. 2024
Sexarbeit: Weniger Kriminalisierung, mehr Selbstbestimmung!LSVD⁺ bezieht Stellung zum CDU/CSU Antrag „Sexkauf bestrafen“Derzeit ist Sexarbeit in Deutschland zwar nicht verboten, das sogenannte Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) sieht jedoch u. a. eine Anmeldepflicht, eine Kondompflicht, eine Erlaubnispflicht, Auflagen für Bordellbetreiber*innen und Zwangsberatung vor. Am Montag, 23.09.2024, findet im Familienausschuss des Bundestags die öffentliche Anhörung zum Thema „Menschenunwürdige Zustände in der Prostitution beenden – Sexkauf bestrafen“ (BT-Drucksache 20/10384) auf Antrag der Fraktion der CDU/CSU statt. Vor einer weiteren Kriminalisierung, wie sie die CDU/CSU anstrebt, warnen wir ausdrücklich.