Do, 07 Mai 2015
Ratgeber: Lesben und Schwule mit kirchlichem ArbeitgeberFür Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nichtArbeitsrecht: Katholische Beschäftigte, die in hervorgehobener Position in kirchlichen Einrichtungen beschäftigt sind, müssen mit ihrer Kündigung rechnen, wenn bekannt wird, dass sie verpartnert oder gleichgeschlechtlich verheiratet sind.