Sa., 09 März 2019
10.03.1994: Bundestag beschließt Streichung von § 175 StGBVerfolgung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen aufarbeiten, Unrecht anerkennen, Entschädigung leistenAm 10. März 1994 beschloss der Deutsche Bundestag die Streichung des § 175 StGB – 123 Jahre nach seiner Einführung. Am 11. Juni 1994 trat die Reform in Kraft. Erst 2017 werden die nach § 175 StGB verurteilten Männer rehabilitiert.