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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD⁺)

Recht

Beschäftigte in evangelischen Einrichtungen

Gleichstellung von verpartnerten und verheirateten Angestellten

Die evangelischen Kirchen haben inzwischen ihre verpartnerten Beschäftigten besoldungs- und versorgungsrechtlich mit Ehegatten gleichgestellt. Dasselbe gilt für die Beschäftigten der Diakonie.

Die evangelischen Kirchen haben inzwischen ihre verpartnerten Angestellten und Arbeiter besoldungs- und versorgungsrechtlich mit Ehegatten gleichgestellt. Dasselbe gilt für die Beschäftigten der Diakonie.

Die Besoldungs- und Versorgungsgesetze der Landeskirchen für die Pfarrer*innen und Kirchenbeamt*innen verweisen durchweg auf das Besoldungs- und Versorgungsrecht der staatlichen Beamt*innen. Da inzwischen der Bund und alle Länder ihre verpartnerten Beamt*innen mit den verheirateten Beamt*innen gleichgestellt haben, gilt dies entsprechend für die verpartnerten evangelischen Pfarrer*innen und Kirchenbeamt*innen.

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