Beschäftigte in evangelischen Einrichtungen
Gleichstellung von verpartnerten und verheirateten Angestellten
Die evangelischen Kirchen haben inzwischen ihre verpartnerten Angestellten und Arbeiter besoldungs- und versorgungsrechtlich mit Ehegatten gleichgestellt. Dasselbe gilt für die Beschäftigten der Diakonie.
Die Besoldungs- und Versorgungsgesetze der Landeskirchen für die Pfarrer*innen und Kirchenbeamt*innen verweisen durchweg auf das Besoldungs- und Versorgungsrecht der staatlichen Beamt*innen. Da inzwischen der Bund und alle Länder ihre verpartnerten Beamt*innen mit den verheirateten Beamt*innen gleichgestellt haben, gilt dies entsprechend für die verpartnerten evangelischen Pfarrer*innen und Kirchenbeamt*innen.