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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Recht

Antidiskriminierungsrecht: Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)

Es stellt keine verbotene Diskriminierung wegen der Religion dar, wenn ein Standesbeamter entlassen wird, weil er sich weigert, Lebenspartner zu trauen. Dasselbe gilt für die Entlassung eines Paartherapeuten, der sich aus religiösen Gründen weigert, homosexuelle Paare wegen sexueller Probleme zu behandeln.

Es stellt keine verbotene Diskriminierung wegen der Religion dar, wenn ein Standesbeamter entlassen wird, weil er sich weigert, Lebenspartner zu trauen.

Dasselbe gilt für die Entlassung eines Paartherapeuten, der sich aus religiösen Gründen weigert, homosexuelle Paare wegen sexueller Probleme zu behandeln.

Ein Krankenhaus kann aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen verlangen, dass die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit keine Kette mit einem Kreuz tragen.

Eine Fluggesellschaft kann dagegen das Tragen einer Kette mit einem Kreuz nicht verbieten, wenn sie Sikh-Mitarbeitern das Tragen eines Turbans und muslimischen Boden-Mitarbeiter das Tragen eines Hijab (Kopftuchs) erlaubt.

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Bei der Kündigung von Kirchenangestellten wegen Ehebruchs müssen die  Kirchen zwischen den Rechten beider Parteien abwägen und die Art der Tätigkeit berücksichtigen (Nähe zum Verkündigungsauftrag)

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Ein Krankenhaus darf von seinen muslimischen Mitarbeiterinnen verlangen, im Dienst kein Kopftuch zu tragen. Das verstößt nicht gegen Art. 9 EMRK.

Rechtsprechung des EGMR

  • Es stellt keine verbotene Diskriminierung wegen der Religion dar, wenn ein Standesbeamter entlassen wird, weil er sich weigert, Lebenspartner zu trauen.
         Dasselbe gilt für die Entlassung eines Paartherapeuten, der sich aus religiösen Gründen weigert, homosexuelle Paare wegen sexueller Probleme zu behandeln.
        Ein Krankenhaus kann aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen verlangen, dass die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit keine Kette mit einem Kreuz tragen.
          Ein Fluggesellschaft kann dagegen das Tragen einer Kette mit einnem Kreuz nicht verbieten, wenn sie Sikh-Mitarbeitern das Tragen eines Turbans und muslimischen Boden-Mitarbeiter das Tragen eines Hijab (Kopftuchs) erlaubt.
    • Bei der Kündigung von Kirchenangestellten wegen Ehebruchs müssen die  Kirchen zwischen den Rechten beider Parteien abwägen und die Art der Tätigkeit berücksichtigen (Nähe zum Verkündigungsauftrag)
    • Ein Krankenhaus darf von seinen muslemischen Mitarbeiterinnen verlangen, im Dienst kein Kopftuch zu tragen. Das vestößt nicht gegen Art. 9 EMRK.