Menu
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Recht

Grunderwerbsteuer

Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Ehe seit 2010 (Stand: 2021)

§ 3 des Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) befreit Grundstücksübertragungen unter Verheiratete und Verpartnerte weitgehend von der Grunderwerbsteuer.

§ 3 GrEStG befreit Grundstücksübertragungen unter Ehegatten und Lebenspartner weitgehend von der Grunderwerbsteuer. Die Gleichstellung der Lebenspartner mit Ehegatten bei der Grunderwerbsteuer ist durch das "Jahressteuergesetz 2010" vom 08.12.2010 (BGBl I S. 1768) erfolgt.

Anders als beim Erbschaftsteuergesetz galt die Gleichstellung aber zunächst nicht für die noch nicht abgeschlossenen Altfälle, sondern nur für Erwerbsvorgänge, die nach dem 13.12.2010 verwirklicht worden sind (§ 23 Abs. 9 GrErStG). Das hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 18.07.2012 (BVerfGE 132, 179) beanstandet.

Daraufhin ist § 23 Abs. 9 GrErStG durch Art. 26 des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 26.06.2013 (BGBl I S. 1809) so geändert worden, dass die Gleichstellung auch für Erwerbsvorgänge gilt, die nach dem 31.07.2001 verwirklicht worden sind, soweit die Steuerbescheide für diese Erwerbsvorgänge noch nicht bestandskräftig sind.