Mi., 17 Juni 2015
Ein Hass, den man nicht beim Namen nennen will Schweigen über Homo- und TransphobieDie Gesetzgebung zu Hasskriminalität wurde zuletzt 2015 reformiert. Das beschlossene Hasskriminalitätsgesetz nennt homo- und transphobe Motive nur in der Gesetzesbegründung, nicht aber im Gesetzestext. Damit finden diese Motive in der Praxis der polizeilichen und staatsanwaltlichen Ermittlungen kaum Beachtung. Das ist ein falsches Signal. Der LSVD fordert Nachbesserung und ernsthafte Bemühungen das Ausmaß von Hasskriminalität zu erfassen und sichtbar zu machen.