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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)

Recht

Mustertexte für Anträge im Asylverfahren

Auszug aus der Gemeinschaftsunterkunft / Familienzusammenführung für geflüchtete gleichgeschlechtliche Paare (Stand: 2022)

Antrag eines homosexuellen Asylbewerbers auf Auszug aus der Gemeinschaftsunterkunft • Antrag eines homosexuellen Paares auf Auszug aus der Gemeinschaftsunterkunft • Antrag auf Familienzusammenführung für gleichgeschlechtliche Partner von Asylberechtigten und Flüchtlingen

Mustertexte für Anträge im Asylverfahren

Mustertext 1: Antrag eines homosexuellen Asylbewerbers auf Auszug aus der Gemeinschaftsunterkunft

Vorname und Name ...
zurzeit: ….. Gemeinschaftsunterkunft …..
Personalien siehe unten

Datum

Anschrift: … zuständige Landesbehörde für Zuweisungsbescheide …

Antrag auf Auszug aus der staatlichen Gemeinschaftsunterkunft

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte dringend darum,

  • mir eine Ausweichunterbringung zur Verfügung zu stellen.
  • mir die Umsiedlung in die unten beschriebene Ausweichunterbringung zu erlauben.

Meine Unterbringung in der #… Gemeinschaftsunterkunft … # stellt für mich eine außergewöhnliche Härte dar.

Ich bin homosexuell und aus meiner Heimat ……………… geflohen, weil dort Homosexuelle massiv ausgegrenzt, geächtet und strafrechtlich verfolgt werden.

In meiner jetzigen Unterkunft lebe ich mit Flüchtlingen aus meiner Heimat und aus anderen Ländern zusammen, in denen Homosexuelle genauso ausgegrenzt und bestraft werden wie in meiner Heimat. Die homophoben Einstellungen sind in diesen Ländern gesellschaftlich und kulturell tief verankert und werden von der Mehrheitsbevölkerung geteilt. Die Flüchtlinge aus diesen Ländern lehnen Flüchtlinge, die homosexuell sind, genauso vehement ab, wie sie das schon in ihrer Heimat getan haben. Sie sind zum Teil sogar bereit, gewalttätig gegen Menschen vorzugehen, die ihren strengen hetero-normativen Vorstellungen nicht entsprechen.

Das erfahre ich immer wieder. Die anderen Flüchtlinge haben mitbekommen, dass ich homosexuell bin. Ich werde laufend angepöbelt, aus den Gemeinschaftsräumen ausgeschlossen und mit Tätlichkeiten bedroht weitere Einzelheiten … #
____________________ oder:

Nach meiner Flucht habe ich in Deutschland zum ersten Mal versucht, mit anderen Homosexuellen über # ... z.B.: Facebook ... ' Kontakte anzuknüpfen. Auf diese Weise habe ich den deutschen .............. aus ....... kennengelernt. Wir sind uns am .......... zum ersten Mal persönlich begegnet und verstehen uns inzwischen ungemein gut. Das ist für mich eine sehr beglückende Erfahrung, aber meine Freundschaft zu .......... bringt mich in der Gemeinschaftsunterkunft in große Schwierigkeiten.

Die anderen Flüchtlinge wissen zwar noch nicht positiv, dass ich homosexuell bin, weil ich sehr vorsichtig bin. Ich gehe aus den Gemeinschaftsräumen raus, wenn ich mit meinem deutschen Freund telefonieren will. Auch treffen wir uns möglichst außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft. Aber die Mitbewohner haben trotzdem mitbekommen, dass ich immer von demselben deutschen Mann besucht werde.

Hinzu kommt, dass wir in der Gemeinschaftsunterkunft sehr eng zusammenleben. Die Männer begegnen sich in den Duschen und Schlafzimmern mehr oder weniger nackt. Ich habe deshalb große Angst, dass ich möglicherweise körperlich so auf diese Männer reagieren werde, dass diese das bemerken und zwei und zwei zusammenzählen.

  • # … Außerdem habe ich bei meiner Anhörung angegeben, .....
  • # …Außerdem habe ich vor meiner Anhörung große Angst. Ich muss dort angeben, .....

dass ich wegen meine Homosexualität aus meinem Heimatland geflohen bin. Die Mitbewohner aus ..........  scheinen zu wissen, welche Sprachmittler bei der Anhörung von Flüchtlingen aus ....... zu dolmetschen pflegen. Ich befürchte deshalb, dass es durchsickern könnte, dass ich wegen meiner Homosexualität Asyl beantragt habe. Meine Landsleute wissen, dass ich als Homosexuller sehr viel bessere Chancen habe, als Flüchtling anerkannt zu werden, als sie selbst. Das wird zusätzlich Neidreaktionen auslösen.

Dann muss ich damit rechnen, laufend angepöbelt, aus den Gemeinschaftsräumen ausgeschlossen und mit Tätlichkeiten bedroht zu werden.

Als Homosexueller gehöre ich zu den schutzbedürftigen Personen i.S.v. Art. 21 der Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU. Die Aufzählung der schutzbedürftigen Personen in Art. 21 der Aufnahmerichtlinie ist nicht abschließend, sondern nur beispielhaft gemeint. Das zeigt das einleitende Wort "wie" vor der Aufzählung. Als besonders schutzbedürftig müssen deshalb auch homosexuelle Asylsuchende im Hinblick auf ihre Unterbringung in den Gemeinschaftsunterkünften gelten. Dort wohnen Geflüchtete aus Ländern, in denen homosexuelle Menschen staatlich und gesellschaftlich verfolgt werden. Homosexuelle Schutzsuchende sind in solchen Einrichtungen denselben Unterdrückungs- und Ausgrenzungsmechanismen wie in ihren Heimatländern ausgesetzt. Es ist vielfach belegt, dass es in den Gemeinschaftsunterkünften immer wieder zu Übergriffen bis hin zu Tätlichkeiten kommt, wenn die gleichgeschlechtliche sexuelle Orientierung von Schutzsuchenden bekannt wird.

So sieht das auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Er hat in seinem Urteil vom 05.07.2016 (Az. 9912/15, Rs. O.M. v. Ungarn) darauf hingewiesen, dass die staatlichen Stellen bei der Unterbringung von homosexuellen Asylbewerbern mit besonderer Sorgfalt darauf achten müssen, dass diese in der Haft nicht mit derselben Situation konfrontiert werden, vor der sie geflohen sind, weil die anderen inhaftierten Asylbewerber aus Ländern kommen, in denen die religiösen und kulturellen Vorurteile gegen Homosexuelle weit verbreitet sind.

Zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte bitte ich deshalb dringend darum,

  • # ... meine Ausweichunterbringung in einer geschützten Unterkunft zu bewilligen
  • # ... meinen Auszug aus Gemeinschaftsunterkunft zu bewilligen.

Die/der … Betreuer/in …, … Beratungsstelle … hat mir zugesagt, dass ich in …………… wohnen kann, wenn der Auszug aus der Gemeinschaftsunterkunft bewilligt wird.

Mit freundlichen Grüßen

(……………….)
Name …, … Vorname … ,
ID-Nummer …,
geboren am … Datum …, in … Ort … , … Staat …,
Staatsangehörigkeit: ………..,
Aktenzeichen: ..........
Zurzeit: … Adresse

Mustertext 2: Antrag eines homosexuellen Paares auf Auszug aus der Gemeinschaftsunterkunft

Vorname und Name (Person 1)

Vorname und Name (Person 2)    

zurzeit:

….. Gemeinschaftsunterkunft …..

 Personalien siehe unten

Datum

Anschrift:zuständige Landesbehörde für Zuweisungsbescheide

Antrag auf Auszug aus der staatlichen Gemeinschaftsunterkunft

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten dringend darum,

  • uns eine Ausweichunterbringung zur Verfügung zu stellen.
  • uns die Umsiedlung in die unten beschriebene Ausweichunterbringung zu erlauben.

Unsere Unterbringung in der … Gemeinschaftsunterkunft … stellt für uns eine außergewöhnliche Härte dar.

Wir sind homosexuell und bereits seit längerem - mehreren - Jahren ein Paar. Wir sind aus unserer Heimat geflohen, weil dort Homosexuelle massiv ausgegrenzt, geächtet und strafrechtlich verfolgt werden.

In unserer jetzigen Unterkunft leben wir mit Flüchtlingen aus unserer Heimat und aus anderen Ländern zusammen, in denen Homosexuelle genauso ausgegrenzt und bestraft werden wie in unserer Heimat. Die homophoben Einstellungen sind in diesen Ländern gesellschaftlich und kulturell tief verankert und werden von der Mehrheitsbevölkerung geteilt. Die Flüchtlinge aus diesen Ländern lehnen Flüchtlinge, die homosexuell sind, genauso vehement ab, wie sie das schon in ihrer Heimat getan haben. Sie sind zum Teil sogar bereit, gewalttätig gegen Menschen vorzugehen, die ihren strengen hetero-normativen Vorstellungen nicht entsprechen.
Das erfahren wir immer wieder. Die anderen Flüchtlinge haben mitbekommen, dass wir homosexuell und ein Paar sind. Wir werden laufend angepöbelt, aus den Gemeinschaftsräumen ausgeschlossen und mit Tätlichkeiten bedrohtweitere Einzelheiten … #

____________________ oder:

Die anderen Flüchtlinge wissen zwar noch nicht positiv, dass wir homosexuell sind, weil wir sehr vorsichtig sind. Aber in unserer jetzigen Gemeinschaftsunterkunft haben wir keine ausreichende Privatsphäre. Ein Verstecken und Verleugnen unserer bereits seit längerem - mehreren Jahren - bestehenden gleichgeschlechtlichen Beziehung ist uns deshalb auf die Dauer nicht möglich. Davon abgesehen wäre es auch unzumutbar, das von uns zu verlangen. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs dürfen die Asylanträge homosexueller Flüchtlinge nicht mit der Begründung abgelehnt werden, sie hätten keine Verfolgung zu befürchten, wenn sie ihre sexuelle Orientierung geheim halten. Das gilt natürlich auch für die Unterbringung in den Gemeinschaftsunterkünften.

Hinzu kommt, dass wir in der Gemeinschaftsunterkunft sehr eng zusammenleben. Die Männer begegnen sich in den Duschen und Schlafzimmern mehr oder weniger nackt. Wir haben deshalb große Angst, dass wir möglicherweise körperlich so auf diese Männer reagieren werden, dass diese das bemerken und zwei und zwei zusammenzählen.

  • # … Außerdem haben wir bei unserer Anhörung angegeben, .....
  • # …Außerdem habe wir vor unserer Anhörung große Angst.

Wir müssen dort angeben, ..... dass wir wegen unserer Homosexualität aus unserem Heimatland geflohen sind. Die Mitbewohner aus ..........  scheinen zu wissen, welche Sprachmittler bei der Anhörung von Flüchtlingen aus ....... zu dolmetschen pflegen. Wir befürchte deshalb, dass es durchsickern könnte, dass wir wegen unserer Homosexualität Asyl beantragt habe. Unsere Landsleute wissen, dass wir als Homosexuller sehr viel bessere Chancen haben, als Flüchtling anerkannt zu werden, als sie selbst. Das wird zusätzlich Neidreaktionen auslösen.

Dann müssen wir damit rechnen, laufend angepöbelt, aus den Gemeinschaftsräumen ausgeschlossen und mit Tätlichkeiten bedroht zu werden.

Als Homosexueller gehören wir zu den schutzbedürftigen Personen i.S.v. Art. 21 der Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU. Die Aufzählung der schutzbedürftigen Personen in Art. 21 der Aufnahmerichtlinie ist nicht abschließend, sondern nur beispielhaft gemeint. Das zeigt das einleitende Wort "wie" vor der Aufzählung. Als besonders schutzbedürftig müssen deshalb auch homosexuelle Asylsuchende im Hinblick auf ihre Unterbringung in den Gemeinschaftsunterkünften gelten. Dort wohnen Geflüchtete aus Ländern, in denen homosexuelle Menschen staatlich und gesellschaftlich verfolgt werden. Homosexuelle Schutzsuchende sind in solchen Einrichtungen denselben Unterdrückungs- und Ausgrenzungsmechanismen wie in ihren Heimatländern ausgesetzt. Es ist vielfach belegt, dass es in den Gemeinschaftsunterkünften immer wieder zu Übergriffen bis hin zu Tätlichkeiten kommt, wenn die gleichgeschlechtliche sexuelle Orientierung von Schutzsuchenden bekannt wird.

So sieht das auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Er hat in seinem Urteil vom 05.07.2016 (Az. 9912/15, Rs. O.M. v. Ungarn) darauf hingewiesen, dass die staatlichen Stellen bei der Unterbringung von homosexuellen Asylbewerbern mit besonderer Sorgfalt darauf achten müssen, dass diese in der Haft nicht mit derselben Situation konfrontiert werden, vor der sie geflohen sind, weil die anderen inhaftierten Asylbewerber aus Ländern kommen, in denen die religiösen und kulturellen Vorurteile gegen Homosexuelle weit verbreitet sind.

Zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte bitten wir deshalb dringend darum,

  • unsere Ausweichunterbringung in einer geschützten Unterkunft zu bewilligen
  • unseren Auszug aus der Gemeinschaftsunterkunft ………………….. zu bewilligen.

Die/der … Betreuer/in …, … Beratungsstelle … hat uns zugesagt, dass wir in …………… wohnen können, wenn der Auszug aus der Gemeinschaftsunterkunft bewilligt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Person 1
Name, Vorname:
ID-Nummer
geboren am ……………….,
in … Ort … , … Staat …,
Staatsangehörigkeit: ………..
Aktenzeichen: ..........
Zurzeit: … Adresse …

Person 2
Name, Vorname:
ID-Nummer
geboren am ……………….,
in … Ort … , … Staat …,
Staatsangehörigkeit: ………..
Aktenzeichen: ..........
Zurzeit: … Adresse 

Mustertext 3: Antrag auf Familienzusammenführung für gleichgeschlechtliche Partner von Asylberechtigten und Flüchtlingen

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu meinem Antrag auf Familienzusammenführung mit meiner Frau / meinem Mann … Vorname, Familienname … weise ich auf Folgendes hin:

Meine Frau / Mein Mann ist wie ich … Staatsangehörigkeit …. #

  • # … Sie / Er ist durch Bescheid des BAMF vom … Datum - Aktenzeichen … als Asylberechtigte/r anerkannt worden. Außerdem hat das BAMF ihr / ihm die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt. … #
  • # …Das BAMF hat ihr / ihm durch Bescheid vom … Datum - Aktenzeichen … die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt. … #

Die Anerkennung ist erfolgt, weil meine Frau / mein Mann aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner homosexuellen Orientierung nicht nach … Heimatland … zurückehren kann. Je zwei Kopien des Bescheids des BAMF und der deutschen Meldebestätigung meiner Frau / meines Mannes füge ich bei.

Ich bin ebenfalls homosexuell, habe aber in … Heimatland … noch keine Verfolgung erlitten, weil ich mich aus Furcht Verfolgung immer völlig bedeckt gehalten habe.

Ich habe meine Frau / meinen Mann … wann? … kennengelernt. Seitdem … ausführliche Schilderung wie sich die Partnerschaft entwickelt hat und wie die beiden die Partnerschaft gelebt haben …

Meine Frau / Mein Mann ist … wann … nach .......... gereist …. Schilderung, was der Grund der Reise war und warum der Partner dann Asyl beantragt hat

  • # ... Wir sind natürlich davon ausgegangen, dass meine Frau / mein Mann nach ... Heimatland ... zurückkehren werde und wir unsere Partnerschaft dort fortsetzen könnten. Das ist nun nicht mehr möglich. Deshalb bitte ich darum, ... #
  • # ... Da wir unsere Partnerschaft nur noch in Deutschland fortsetzen können, bitte ich darum, ... #
mir ein Visum zur Familienzusammenführung nach § 29 Abs. 2 AufenthG zu erteilen, damit ich meine Frau / meinen Mann in Deutschland heiraten und mit ihm in Deutschland zusammenleben kann. Mein Mann und ich, wir haben zu keinem anderen Drittstaat eine besondere Beziehung i.S.v. § 29 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 AufenthG.

Ich bitte, entsprechend § 29 Abs. 2 Satz 2  und § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AufenthG auf den Nachweis zu verzichten, dass unser Lebensunterhalt gesichert ist und uns ausreichender Wohnraum zur Verfügung steht und dass ich mich in einfacher Form in Deutsch verständigen kann.

Die Antragstellung erfolgt zur Fristwahrung (§ 29 Abs. 2 Satz 3 AufenthG), weil ich noch keine Bescheinigung des zuständigen deutschen Standesamts vorlegen kann, dass unsere Papiere ausreichen und wir sofort nach meiner Einreise heiraten können. Ich werde diese Bescheinigung sobald wie möglich nachreichen.

Mir ist natürlich bewusst, dass die von mir zitierten Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes einen Familiennachzug nur zulassen, wenn der zurückgebliebene Angehörige mit dem Asylberechtigten verheiratet ist. Aber ich bin der Meinung, dass dies zurückgebliebenen Familienangehörigen nicht entgegengehalten werden darf, wenn die Eheschließung nur wegen der Verfolgung unterblieben ist, die zur Anerkennung des in Deutschland lebenden Partners als Asylberechtigten geführt hat. So verhält es sich bei uns.

Wir hätten ohne weiteres bei einem Besuchsaufenthalt in einem EU-Land, das die gleichgeschlechtliche Ehe zulässt, heiraten können, als verheiratetes Paar nach … Heimatland … zurückkehren und dort offen als Paar leben können, wenn Homosexuelle in … Heimatland … nicht verfolgt würden. Wenn uns jetzt der Familienachzug verweigert würde, weil wir noch nicht verheiratet sind, würde das letztlich nur wegen der Verfolgungsgefahr erfolgen, die durch die Asylanerkennung bestätigt worden ist.

Das würde gegen Art. 6 Abs. 1 GG und gegen Art. 8 Abs. 2 EMRK verstoßen.

Die in Deutschland jetzt zulässige gleichgeschlechtliche Ehe ist eine Ehe i.S.v. Art. 6 Abs. 1 GG und unterfällt deshalb dem besonderen Schutz dieser Vorschrift. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, einwanderungspolitische Belange regelmäßig zurück, wenn eine bestehende Lebensgemeinschaft nur in der Bundesrepublik gelebt werden kann (BVerfG, Beschl. der 1. Kammer des Zweiten Senats v. 31.08.1999, 2 BvR 1523/99, NVwZ 2000, 59 - https://bit.ly/2JK6CO5; Beschl. der 2. Kammer des 2. Senats v. 23.01.2006, 2 BvR 1935/05, NVwZ 2006, 682 - https://bit.ly/2Nz2p1K; Beschl. der 3. Kammer des Zweiten Senats v.10.05.2008, 2 BvR 588/08; InfAuslR 2008, 347 - https://bit.ly/2uTkLmA; ebenso Bayr. VGH, Beschl. v. 22.07.2008, 19 CE 08.781; InfAuslR 2009, 158 - https://bit.ly/2O2FgWJ - letzter Abruf jeweils: 22.07.2018). Das ist bei uns der Fall, weil wir unsere bisherige familiäre Beziehung nur in Deutschland fortsetzen können

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, dass die Verweigerung einer Aufenthaltsgenehmigung zur Familienzusammenführung gegen das durch Art. 8 EMRK geschützte Recht auf Achtung des Familienlebens verstößt, wenn sie allein oder entscheidend deshalb abgelehnt wird, weil die Partner in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung leben (EGMR, 2. Sektion, Urt. v. 23.02.2016, 68453/13, Fall PAJI? v. Kroatien - https://bit.ly/2uLOUVN - deutsche Übersetzung - https://bit.ly/2mymbz5). Dieselbe Rechtsauffassung hat der EGMR in einem Beschluss vom 30.06.2016 vertreten (EGMR, 1. Sektion, Urt. v. 30.06.2016 - 51362/09, Fall Taddeucci u. McCaLL v. Italien - https://bit.ly/296f4bm - deutsche Übersetzung - https://bit.ly/2Lh9BTG - letzter Abruf jeweils: 22.07.2018). Er hat dort entschieden, dass es gegen Art. 14 i.V.m. Art. 8 EMRK verstößt, wenn unverheiratete verschiedengeschlechtliche Paare die Nachzugserlaubnis für den ausländischen Partner dadurch erlangen können, dass sie heiraten oder eine registrierte Partnerschaft eingehen, während unverheiratete gleichgeschlechtliche Paare diese Möglichkeit nicht haben.
Diese Rechtsgrundsätze gelten auch für uns, weil wir nur wegen unserer homosexuellen Orientierung bisher nicht haben heiraten können und ich daher dem Wortlaut des Gesetzes nach keine Nachzugsrecht habe.

Ich bin deshalb der Meinung, dass ich dasselbe Nachzugrecht habe wie verschiedengeschlechtliche Paare, die vor der Flucht in ihrem Heimatland heiraten konnten, ohne deswegen Verfolgung befürchten zu müssen.

Mit freundlichen Grüßen 

Antrag eines homosexuellen Asylbewerbers auf Auszug aus der Gemeinschaftsunterkunft

Vorname und Name ...
zurzeit: ….. Gemeinschaftsunterkunft …..
Personalien siehe unten
                                                                                                                                      … Datum
Anschrift: … zuständige Landesbehörde für Zuweisungsbescheide …
Antrag auf Auszug aus der staatlichen Gemeinschaftsunterkunft
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte dringend darum,

mir eine Ausweichunterbringung zur Verfügung zu stellen.
mir die Umsiedlung in die unten beschriebene Ausweichunterbringung zu erlauben.

Meine Unterbringung in der #… Gemeinschaftsunterkunft … # stellt für mich eine außergewöhnliche Härte dar.
Ich bin homosexuell und aus meiner Heimat ……………… geflohen, weil dort Homosexuelle massiv ausgegrenzt, geächtet und strafrechtlich verfolgt werden.
In meiner jetzigen Unterkunft lebe ich mit Flüchtlingen aus meiner Heimat und aus anderen Ländern zusammen, in denen Homosexuelle genauso ausgegrenzt und bestraft werden wie in meiner Heimat. Die homophoben Einstellungen sind in diesen Ländern gesellschaftlich und kulturell tief verankert und werden von der Mehrheitsbevölkerung geteilt. Die Flüchtlinge aus diesen Ländern lehnen Flüchtlinge, die homosexuell sind, genauso vehement ab, wie sie das schon in ihrer Heimat getan haben. Sie sind zum Teil sogar bereit, gewalttätig gegen Menschen vorzugehen, die ihren strengen hetero-normativen Vorstellungen nicht entsprechen.
Das erfahre ich immer wieder. Die anderen Flüchtlinge haben mitbekommen, dass ich homosexuell bin. Ich werde laufend angepöbelt, aus den Gemeinschaftsräumen ausgeschlossen und mit Tätlichkeiten bedroht weitere Einzelheiten … #
____________________ oder:
Nach meiner Flucht habe ich in Deutschland zum ersten Mal versucht, mit anderen Homosexuellen über # ... z.B.: Facebook ... ' Kontakte anzuknüpfen. Auf diese Weise habe ich den deutschen .............. aus ....... kennengelernt. Wir sind uns am .......... zum ersten Mal persönlich begegnet und verstehen uns inzwischen ungemein gut. Das ist für mich eine sehr beglückende Erfahrung, aber meine Freundschaft zu .......... bringt mich in der Gemeinschaftsunterkunft in große Schwierigkeiten.
Die anderen Flüchtlinge wissen zwar noch nicht positiv, dass ich homosexuell bin, weil ich sehr vorsichtig bin. Ich gehe aus den Gemeinschaftsräumen raus, wenn ich mit meinem deutschen Freund telefonieren will. Auch treffen wir uns möglichst außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft. Aber die Mitbewohner haben trotzdem mitbekommen, dass ich immer von demselben deutschen Mann besucht werde.
Hinzu kommt, dass wir in der Gemeinschaftsunterkunft sehr eng zusammenleben. Die Männer begegnen sich in den Duschen und Schlafzimmern mehr oder weniger nackt. Ich habe deshalb große Angst, dass ich möglicherweise körperlich so auf diese Männer reagieren werde, dass diese das bemerken und zwei und zwei zusammenzählen.
# … Außerdem habe ich bei meiner Anhörung angegeben, .....
# …Außerdem habe ich vor meiner Anhörung große Angst. Ich muss dort angeben, .....
dass ich wegen meine Homosexualität aus meinem Heimatland geflohen bin. Die Mitbewohner aus ..........  scheinen zu wissen, welche Sprachmittler bei der Anhörung von Flüchtlingen aus ....... zu dolmetschen pflegen. Ich befürchte deshalb, dass es durchsickern könnte, dass ich wegen meiner Homosexualität Asyl beantragt habe. Meine Landsleute wissen, dass ich als Homosexuller sehr viel bessere Chancen habe, als Flüchtling anerkannt zu werden, als sie selbst. Das wird zusätzlich Neidreaktionen auslösen.
Dann muss ich damit rechnen, laufend angepöbelt, aus den Gemeinschaftsräumen ausgeschlossen und mit Tätlichkeiten bedroht zu werden.
____________________
Als Homosexueller gehöre ich zu den schutzbedürftigen Personen i.S.v. Art. 21 der Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU. Die Aufzählung der schutzbedürftigen Personen in Art. 21 der Aufnahmerichtlinie ist nicht abschließend, sondern nur beispielhaft gemeint. Das zeigt das einleitende Wort "wie" vor der Aufzählung. Als besonders schutzbedürftig müssen deshalb auch homosexuelle Asylsuchende im Hinblick auf ihre Unterbringung in den Gemeinschaftsunterkünften gelten. Dort wohnen Geflüchtete aus Ländern, in denen homosexuelle Menschen staatlich und gesellschaftlich verfolgt werden. Homosexuelle Schutzsuchende sind in solchen Einrichtungen denselben Unterdrückungs- und Ausgrenzungsmechanismen wie in ihren Heimatländern ausgesetzt. Es ist vielfach belegt, dass es in den Gemeinschaftsunterkünften immer wieder zu Übergriffen bis hin zu Tätlichkeiten kommt, wenn die gleichgeschlechtliche sexuelle Orientierung von Schutzsuchenden bekannt wird.
So sieht das auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Er hat in seinem Urteil vom 05.07.2016 (Az. 9912/15, Rs. O.M. v. Ungarn) darauf hingewiesen, dass die staatlichen Stellen bei der Unterbringung von homosexuellen Asylbewerbern mit besonderer Sorgfalt darauf achten müssen, dass diese in der Haft nicht mit derselben Situation konfrontiert werden, vor der sie geflohen sind, weil die anderen inhaftierten Asylbewerber aus Ländern kommen, in denen die religiösen und kulturellen Vorurteile gegen Homosexuelle weit verbreitet sind.
Zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte bitte ich deshalb dringend darum,
# ... meine Ausweichunterbringung in einer geschützten Unterkunft zu bewilligen
# ... meinen Auszug aus Gemeinschaftsunterkunft zu bewilligen. Die/der … Betreuer/in …, … Beratungsstelle … hat mir zugesagt, dass ich in …………… wohnen kann, wenn der Auszug aus der Gemeinschaftsunterkunft bewilligt wird.
Mit freundlichen Grüßen

(……………….)
Name …, … Vorname … ,
ID-Nummer …,
geboren am … Datum …, in … Ort … , … Staat …,
Staatsangehörigkeit: ………..,
Aktenzeichen: ..........
Zurzeit: … Adresse