Bund
--- Adoptionsrecht
- Bündnis 90/Die Grünen:
- Gleiches Recht für Lebenspartnerschaft und Ehe beim Adoptionsrecht - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Februar 2013 jetzt umsetzen – BT-Drs 17/12691 v. 13.03.2013
- 1. Lesung - BT-Plenarprotokoll 17/228 v. 14.03.2013, S. 28480C - 28495B
- Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Februar 2013 und vom 7. Mai 2013 zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Adoptions- und Einkommensteuerrecht umsetzen - BT-DRs. 17/13913 (neu) v. 12. 06. 2013
- 1. Lesung: BT-Plenarprotokoll 17/247 v. 14.06.2013, S. 31730C - 31741A
- Bündnis 90/Die Grünen
- "Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes und anderer Gesetze im Bereich des Adoptionsrechts" - BT-Drs. 17/1429 v. 21. 04. 2010
- 1. Lesung - BT-Plenarprotokoll 17/51 v. 01.07.2010, S. 5395B - 5395D
- Bericht des Rechtsausschusses über den Stand der Ausschussberatung - BT-Drucksache 17/12731 v. 13.03.2013
- Beratung über den Bericht des Rechtsausses - BT-Plenarprotokoll 17/228 v. 14.03.2013, S. 28480C - 28495B
- Bündnis 90/Die Grünen:
- "Die revidierte Fassung des Europäischen Übereinkommens über die Adoption von Kindern unterzeichnen" - BT-Drs 17/2329 v. 30. 06. 2010
1. Lesung - BT-PlPr 17/51 v. 01.07.2010, S. 5395B - 5395D
- "Die revidierte Fassung des Europäischen Übereinkommens über die Adoption von Kindern unterzeichnen" - BT-Drs 17/2329 v. 30. 06. 2010
____________________
- Antrag des Landes Berlin: Entschließung des Bundesrates zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Kindschaftsrecht - BR-Drs 124/11 v. 02.03.2011
- BR-Plenarprotokoll 882 v. 15.04.2011, TOP 19a, S. 197A - 197B - abgelehnt
--- Art. 3 Abs. 3 GG
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1) - BT-Drs. 17/88 v. 27. 11. 2009
- Fraktion der SPD: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1) - BT-Drs. 17/254 v. 15.12.2009
- Fraktion der DIE LINKE: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1) - BT-Drs. 17/472 v. 20.01.2010
- 1. Beratung: BT-PlPr 17/20, S. 1791A - 1800D
- Anhörung des Rechtsausschusses am 21.04.2010
- BT-Drs 17/4775 (Beschlussempfehlung und Bericht)
- 2. Beratung: BT-PlPr 17/117 , S. 13514D - 13515C - abgelehnt
____________________
- Gesetzesantrag der Länder Berlin, Bremen, Hamburg: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1) - BR-Drs 741/09 v 29.09.09
- BR-Drs 741/09(B)(neu) v. 27.11.2009 - abgelehnt.
--- Bundesausbildungsförderungsgesetz
- Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Entwurf eines Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (23. BAföGÄndG) - BT-Drs 17/1551 vom 04.05.2010
Der Gesetzentwurf setzt die Gleichstellung der Lebenspartner mit Ehegatten umfassend und sachgemäß um.
Das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen, siehe BGBl. I Nr. 58 v. 24.11.2011, S. 2219
--- Bundesbesoldungs- und -versorgungsrecht
- Bündnis 90/Die Grünen:
- Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Bundesbeamtengesetz und weiteren Gesetzen - BT-Drs. 17/906 v. 03.03.2010
- Bundesministerium des Innern:
- Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften - Stand: 24.06.2010
- Stellungnahme des LSVD vom 29.06.2010
- Gesetzentwurf der Bundesregierung:
- Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften - BT-Drs 17/3972 v. 30.11.2010
- Das Gesetz ist am 24.11.2001 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden, siehe BGBl. I Nr. 58 v. 24.11.2011, S. 2219
--- Ehe
- Siehe unsere Webseite "Öffnung der Ehe"
--- Freizügigkeitsgesetz/EU
Gesetzentwurf der Bundesregierung:
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer aufenthaltsrechtlicher Vorschriften - BT-DRs 17/10746 v. 24. 09. 2012
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Lebenspartner von Unionsbürgern beim Recht auf Einreise und Aufenthalt mit Ehepartnern von Unionsbürgern gleichgestellt werden.
Dieser Vorgang ist abgeschlossen, siehe BGBl. I Nr. 3 v. 28.01.2013, S. 86
--- Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Ehe
- Bündnis 90/Die Grünen:
- Entwurf eines Gesetzes zur abschließenden Beendigung der verfassungswidrigen Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften - BT-DRs. 17/12676 v. 12.03.2013
- 1. Lesung - BT-Plenarprotokoll 17/228 v. 14.03.2013, S. 28480C - 28495B
- SPD und Bündnis 90/Die Grünen:
- Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts – BT-Drs. 17/12677 v. 12.03.2013
- 1. Lesung - BT-Plenarprotokoll 17/228 v. 14.03.2013, S. 28480C - 28495B
- Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen
- Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts – BR-Drs. 196/13 v. 12.03.2013
- BR-Plenarprotokoll 908 v. 22.03.2013, TOP 88, S. 164B - 165D
- Beschluss des Bundesrats – BR-Drs-196/13 (Beschluss) v. 22.03.13
- Gesetzentwurf des Bundesrates:
- Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts - BT-Drs. 17/13426 v. 08.05.2013
--- Hasskriminalität
- Fraktion der SPD:
- "Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs (… Strafrechtsänderungsgesetz)" - BT-Drs. 17/8131 v. 14.12.2011
- 1. Lesung - BT-PlPr 17/152 v. 19.01.2012, S. 18250A - 18256B
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
- "Vorurteilsmotivierte Straftaten wirksam verfolgen" - BT-Drs 17/8796 v. 29.02.2012
- 1. Lesung - BT-PlPr 17/168 v. 22.03.2012, S. 20000C - 20000D
- Bundesrat:
- "Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Aufnahme menschenverachtender Tatmotive als besondere Umstände der Strafzumessung (... StRÄndG)" - BT-Drs 17/9345 v. 18.04.2012
- 1. Lesung - BT-PlPr 17/181 v. 24.05.2012, S. 21502A - 21504A
- Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses - BT-Drs. 11/11061 v. 17.10.2010
- 2. und 3. Lesung aller drei Anträge - BT-Plenarprotokoll 17/198 v. 18.10.2012, S. 23954 D - 23955 C, Reden zu Protokoll gegeben, s. Anlage 6, S. 24073 D bis 24078 C - alle drei Anträge abgelehnt
--- Homoheiler
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
- Entwurf eines Gesetzes zur Ahndung von Therapien mit dem Ziel der Änderung der sexuellen Orientierung bei Minderjährigen - BT-Drs. 17/12849 v. 20.03.2013
- 1. Lesung: BT-PlPr 17/237 v. 25.04.2013, S. 29867C - 29871A
--- Intersexualität
- Einfügung des Absatzes 3 in § 22 PStG:
(3) Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen.
- Gesetzentwurf der Bundesregierung
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechts-Änderungsgesetz - PStRÄndG) - BR-Drs 304/12 v. 25.05.12
- 1. Durchgang: BR-PlPr 899 v. 06.07.2012, S. 346B - 346C
- BR-Drucksache 304/12(B) v. 06.07.2012
- Gesetzentwurf derBundesregierung mit Stellungnahme des BR und Gegenäußerung der BRg - BT-Drucksache 17/10489 v. 15.08.2012
- 1. Lesung: - BT-Plenarprotokoll 17/217 v. 17.01.2013, S. 26939C - 26944C
- Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses - BT-Drucksache 17/12192 v. 31.01.2013
- 2. Lesung - BT-Plenarprotokoll 17/219 v. 31.01.2013 - S. 27217A - 27223A
- 3. Lesung - BT-Plenarprotokoll 17/219 v. 31.01.2013, S. 27223A
- Unterrichtung des Bundesrats über den Gesetzesbeschluss des BT - BR-Drucksache 76/13 v. 08.02.2013
- 2. Durchgang - BR-Plenarprotokoll 907 v. 01.03.2013 , TOP 6, S. 100A
- Beschlussdrucksache - BR-Drucksache 76/13(B) v. 01.03.2013
- Gesetz vom 07.05.2013 - BGBl I Nr. 23 v. 14.05.2013, S. 1122
____________________
- Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen:
- Grundrechte von intersexuellen Menschen wahren - BT-Drs. 17/5528 v. 13.04.2011
- 1. Lesung - BT-PlPr. 17/143 v. 24.11.2011, S. 17174D - 17181D
- Amtliche Mitteilung - BT-PlPr. 17/244 v. 07.06.2013, S. 31148B - 31148C - Rücknahme des Antrags
--- Jahressteuergesetz 2010
- Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2010 (JStG 2010) - BT-DRs 17/2249 v. 22.06.2010
- Das "Jahressteuergesetz 2010" vom 08.12.2010 ist am 13.12.2010 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. I Nr. 62 v. 13.12.2010, S. 1768) und nach Art. 23 Abs. 1 am Tag nach der Verkündigung in Kraft getreten.
Die Gleichstellung von Ehegatten mit Lebenspartnern bei der Erbschaftsteuer ist in Art. 14 geregelt. Sie gilt auch für Erwerbe, für die die Steuer nach dem 31.07.2001 entstanden ist, "soweit Steuerbescheide für Erwerbe von Lebenspartnern noch nicht bestandskräftig sind"
Die Gleichstellung bei der Grunderwerbsteuer ist in Art. 29 geregelt. Die Regelung ist erstmals auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die nach dem 13.12.2010 verwirklicht worden sind.
--- Kirchliches Arbeitsrecht
- Bündnis 90/Die Grünen
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes - BT-Drs 17/13569 v. 15.05. 2013
--- Künstliche Befruchtung
- Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
- Kinderwunschbehandlung bei lesbischen Frauen - BT-DRs. 17/4297 v. 20.12.2010
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
- Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerinnen mit Ehegatten im Bereich des Abstammungsrechts und beim Zugang zu reproduktionsmedizinischen Leistungen - BT-DRs. 17/7030 v. 21.09.2011
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
--- Steuerrecht
- Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013 - BT-Drs. 17/13870 v. 11.06.2013
- Gesetzentwurf der Fraktion der SPD: Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht - BT-Drs 17/13871 v. 11.06.2013
- Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013 zur Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht - BT-Drs 17/13872 v. 11.06.2013
- Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Februar 2013 und vom 7. Mai 2013 zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Adoptions- und Einkommensteuerrecht umsetzen - BT-DRs. 17/13913 (neu) v. 12. 06. 2013
- 1. Lesung - BT-Plenarprotokoll 14.06.2013 - 17/247, S. 31730C - 31741A
- Beschlussempfehlung - BT-Drs 17/14195 v. 26.06.2013
- Bericht - BT-Drs 17/14260 v. 27.06.2013
- 2. Lesung: BT-PlPr 17/250 v. 27.06.2013, S. 32046D - 32058B
- 3. Lesung: BT-PlPr 17/250 v. 27.06.2013, S. 32058A
- Bundesrat: BR-PlPr 912 v. 05.07.2013, S. 402A - 403D
- Das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen, siehe BGBl. I Nr. 38 v. 18.07.2013, S. 2397
____________________________
- Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg:
- Jahressteuergesetz 2013 - BR-Drucksache 139/13 v. 22.02.2013
- BR-Plenarprotokoll 907 v. 01.03.2013, TOP 36, S. 107B - 107C
- Beschlussdrucksache - BR-Drucksache 139/13(B) v. 01.03.2013
- Gesetzentwurf des Bundesrats - BT-Drucksache 17/13033 v. 10.04.2013
_________________________________
- Gesetzesantrag der Länder Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen:
- Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht - BR-Drs. 137/13 v. 21.02.13
- Antrag des Landes Schleswig-Holstein - Feststellung der Eilbedürftigkeit - BR-Drs. 137/1/13 v. 01.03.13
- Beratung - BR-Plenarprotokoll 907 v. 01.03.2012 - TOP 35
- Beschluss - BR-Drs. 137/13 (Beschluss) vom 01.03.2012
- Gesetzentwurf der Bundesrats - BT-Drs. 17/12858 v. 20.03.2013
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
____________________
- Bündnis 90/Die Grünen:
- Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Bereich des Steuerrechts - BT-DRs. 17/3218 vom 06.10.2010
- 1. Lesung - BT-Plenarprotokoll 17/68 v. 28.10.2010, S. 7290A - 7298B
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
_________________________________________
Antworten der Bundesregierung:
- Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der der Faktion DIE LINKEN:
- Ausmaß der steuerlichen Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften vor dem Hintergrund aktueller Urteile des Bundesverfassungsgerichts - BT-Drs. 17/3009 v. 23. 09. 2010
- Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
- Verfassungsmäßigkeit der bestehenden Ungleichbehandlung Eingetragener Lebenspartnerschaften gegenüber Ehen - BT-Drs 17/8248 v. 21. 12. 2011
- Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Farktion DIE LINKE:
- Steuer- und gesellschaftspolitische Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften gegenüber klassischen heterosexuellen Ehen - BT-Drs 17/9006 v. 13. 03. 2012
- Antwort der Bundesregierung auf die mündliche Frage des Abgeordneten Volker Beck, Bündnis 90/Die Grünen, zur Haltung der Bundesregierung zum einstweiligen Rechtsschutz für Lebenspartner im Einkommensteuerrecht - BT-PlPr 17/167 v. 21.03.2012, Seite 19810
- Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Faktion Bündnis 90/Die Grünen:
- Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften im Steuerrecht - BT-Drs 17/9471 v. 27.04.2012
- Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE:
- Reaktionen der Bundesregierung auf die finanzgerichtlichen Urteile zum Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften - BT-Drs 17/9472 v. 27.04.2012
- Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Fraktion DIE LINKE:
- FMK-Vorbehalt des BMF gegen den Beschluss der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder zur Gewährung eines einstweiligen bundeseinheitlichen Rechtsschutzes für eingetragene Lebenspartnerschaften bei Antrag auf Zusammenveranlagung sowie Umsetzung des Beschlusses bis zur Einlegung des FMKVorbehalts - BT-Drs 17/9225 v. 30. 03. 2012, Fragen Nr. 22 und 23, Seite 22.
- Antwort der Bundesregierung auf die mündliche Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Fraktion DIE LINKE:
- Bundeseinheitliche Gewährung des Ehegattensplittings bei eingetragenen Lebenspartnerschaften - BT-PlPr. 17/180 v. 23. Mai 2012, Frage Nr. 7, Seite 21416
- Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der LINKEN:
- Aktuelle höchstrichterliche Urteile zur steuerlichen Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften - BT-Drs. 17/10740 v. 21.09.2012
- Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
- Finanzielle Auswirkungen von Vorschlägen zur Reform des Ehegattensplittings und des Familienleistungsausgleichs - BT-DRs. 17/3044 v. 11.04.2013
- Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKEN:
- Steuerliche Behandlung der eingetragenen Lebenspartnerschaft nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19.02.2013 - BT-Drs. 17/13205 v. 23.04.2013
- Antort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKEN:
- Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013 zur eingetragenen Lebenspartnerschaft - BT-Drs. 17/14343 vom 08.07.2013
- Antort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE:
- Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013 - BT-Drs. 17/14567 v. 15.08.2013
____________________________________
Bereits abgeschlossen:
- Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP:
- Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG) - BT-Drs. 17/12375 v. 19. 02. 2013
- 1. Lesung - BT-PlPr 17/222 v. 21.02.2013, TOP 30, S. 27683A - 27683B
- Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses - BT-Drs 17/12532 v. 27.02.2013
- 2. und 3. Lesung - BT-PlPr 17/225 v. 28.02.2013, TOP 10, S. 28011D - 28021A und S. 28021A ,
- Bundesrat - BR-PlPr 908 v. 22.03.2013, TOP 12, S. 156C - 157C - Anrufung des Vermittlungsausschusses
- Vermittlungsvorschlag des Vermittlungsausschuss - BT-Drucksache 17/13722 v. 05.06.2013
- Bundestag - BT-PlPr 17/243 v. 06.06.2013, S. 30737C -Zustimmung
- Bundesrat - BR-PlPr 910 v. 07.06.2013 , TOP 107 - Zustimmung
- BGBl. I Nr. 32 v. 29.06.2013, S. 1809
- Das Gesetz ersetzt das gescheiterte Jahressteuergesetz 2013.
Durch Artikel 26 Nr. 10 des Gesetzes ist in § 23 Absatz 9 des Grunderwerbsteuergesetzes wie folgt neu gefasst worden:
"(9) Soweit Steuerbescheide für Erwerbsvorgänge von Lebenspartnern noch nicht bestandskräftig sind, ist § 3 Nummer 3 bis 7 in der Fassung des Artikels 29 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768) erstmals auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die nach dem 31. Juli 2001 verwirklicht werden.“
______________________________________
- Fraktionen der CDU/CSU und FDP:
- Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz – AltvVerbG) - BT-Drs. 17/10818 v. 16.10.2012
- 1. Lesung - BT-PlPr 17/199 v. 19.10.2012, TOP 36, S. 24135B - 24143D
- Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzauschusses- BT-Drs 17/12219 v. 30.01.2013
- 2. und 3. Lesung - BT-PlPr 17/219 v. 31.01.2013, TOP 3, S. 27124D - 27146A und S. 27145D
- Bundesrat, BR-PlPr 907 v. 01.03.2013, TOP 2, S. 97A - 98B - Anrufung des Vermittlungsuasschusses
- Vermittlungsvorschlag des Vermittlungsausschuss - BT-Drucksache 17/13721 v. 05.06.2013
- Annahme diurch den Bundestag - BT-Plenarprotokoll 17/243 v. 06.06.2013, S. 30737A - 30737B
- Annahme durch den Bundesrat - BR-Plenarprotokoll 910 v. 07.06.2013, TOP 106, S. 282D - 283B
- BGBl. I Nr. 31 v. 28.06.2013, S. 1667
- Durch das Gesetz soll die kapitalgedeckten Altersvorsorge gestärkt werden. Anders als bei der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung sind Lebenspartner bei der kapitalgedeckten Altersvorsorge (Riester- und Rürup-Rente) nicht mit Ehegatten gleichgestellt. Das ist durch das neue Gesetz nicht geändert worden.
Zu dieser Frage ist beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde anhängig - 1 BvR 3231/10. Dazu hat der LSVD am 21.11.2011 eine Stellungnahme abgegeben.
____________________
- Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 - BR-Drs 302/12 v. 25.05.2012
- Der Geetzentwurf sieht vor, dass Lebenspartner im Umsatzsteuergesetz und im Fünften Vermögensbildungsgesetz mit Ehegatten gleichgestellt werden.
- Der Bundesrat hat die Bundesregierung in seiner Stellungnahme zu dem Entwurf aufgefordert, in den Entwurf auch die Gleichstellung der Lebenspartner mit Ehegatten im Einkommensteuerrecht mit aufzunehmen - BR-Drs. 302/12 (Beschluss) vom 06.07.2012, siehe dort Rn. 65, S. 127/12
- In seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013 (Haushaltsgesetz 2013) hat der Bundesrat die Bundesregierung ein zweites Mal aufgefordert, Lebenspartner mit Ehegatten im Einkommensteuerrecht gleichzustellen - BR-Drs 450/12 (Beschluss) v. 21.09.2012 - siehe dort Seite 2
- Gesetzentwurf der Bundesregierung - BT-Drs. 17/10000 v. 19.06.2012
- 1. Lesung - BT-Plenarprotokoll v. 28.06.2012 17/187, S. 22446A - 22452D
- Unterrichtung durch die Bundesregierung: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung - BT-DRs 17/10604 v. 05. 09. 2012.
Die Bundesregierung hat sich in ihrer Gegenäußerung nicht zu dem Vortum des Bundesrats geäußert (Rn 65), in den Entwurf des Jahressteuergersetzes auch die Gleichstellung der Lebenspartner mit Ehegatten im Einkommensteuerrecht mit aufzunehmen. Die Gegenäußerung der Bundesregierung bricht einfach bei Ziffer 64 ab. Dieser Umgang mit Beschlüssen des Bundesrates ist absolut unüblich, vielleicht sogar ohne Beispiel.
- Anhörung des Finanzausschuss am 26.09.2012
- Bericht des Finanzausschusses - BT-Drs. 17/11220 v. 25.10.2012 und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses - BT-DRs. 17/11190 v. 24.10.2012
- Bericht des Haushaltsausschusses - BT-Drs 17/17/11191 v. 24.10.2012
- 2. und 3. Lesung: BT-Plenarprotokoll 17/201 , S. 24351D - 24367A
- Anderungsantrag der Fraktion Bündis 90/Die Grünen - BT-Drs 17/1196 v. 24.10.2012. Danach sollten Lebenspartner im Einkommensteuerrecht mit Ehegatten gleichgestellt werden.Der Änderungsantrag ist von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und FDP in namentlicher Abstimmung abgelehnt worden: Abgegebene Stimmen 550. Mit Ja haben gestimmt 253, mit Nein haben gestimmt 288, Enthaltungen 9. Ergebnis der namentlichen Abstimmung 24364B- 24366D
Eine Reihe von Abgeordneten hat Erklärungen zu der Abstimmung über den Entwurf der Grünen abgegeben, siehe Anlagen 4 bis 10, BT-Plenarprotokoll 17/201 S. 24506 D bis 24510 C
- Beratung und Beschlussfassung im Bundesrat:
- Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages - BR-Drs. 632/12 v. 02.11.2012
- Empfehlungen der Ausschüsse - BR-Drs 632/1/12 v. 13.11.2012
- Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Hamburg und Baden-Württemberg auf Einberufung des Vermittlungsausschusses - BR-Drs 632/2/12 v. 21.11.12
- BR-PlPr. 903 v. 23.11.2012, TOP 8, S. 510B - 513A, Beschluss: S. 513A - Versagung der Zustimmung gemäß Art. 105 Abs. 3, Art. 107 Abs. 1 u. Art. 108 Abs. 5 GG
- BR-Drs. 632/12(B) v. 23.11.2012
- BT-Drs. 17/11633 v. 26.11.2012 - Unterrichtung über Zustimmungsversagung durch den BR
- BT-Drs. 17/11692 v. 28.11.2012 - Unterrichtung über Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Bundesregierung
- BR-Drs. 733/12 v. 28.11.2012 - Unterrichtung über Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Bundregierung
- BT-Drs. 17/11844 v. 13.12.2012 - Vermittlungsvorschlag des Vermittlungsausschuss
- BT-PlPr 17/217 v. 17.01.2013 S. 26798A - 26799A, Beschluss: S. 26800B. Der Vermittlungsvorschlag des Bundesrats ist von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und FDP in namentlicher Abstimmung abgelehnt worden: Abgegebene Stimmen 567. Mit Ja haben gestimmt 256, mit Nein haben gestimmt 306, Enthaltungen 5. Ergebnis der namentlichen Abstimmung 26800D-26802D
Protokollerklärung zum Vermittlungsverfahren S. 26968C - 26969C
- BR-Drs. 33/13 v. 17.01.2013 - Unterrichtung über Beschluss des BT
- BR-PlPr. 906 v. 01.02.2013, TOP 1, S. 17C - 18A, Versagung der Zustimmung gemäß Art. 105 Abs. 3, Art. 107 Abs. 1 u. Art. 108 Abs. 5 GG
- BR-Drs. 33/13(B) v. 01.02.2013
- BT-Drs. 17/12283 v. 05.02.2013 - Unterrichtung über Zustimmungsversagung durch den BR
______________________________________
- Antrag der Freien Hansestadt Bremen:
- Entschließung des Bundesrates zur Schaffung der Rechtsgrundlagen für eine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht - BR-DRs 148/11 v. 11.03.2011
- BR-Plenarprotokoll 882 v. 15.04.2011, TOP 19a, S. 197A - 197B - abgelehnt.
- Gesetzentwurf der Fraktion der SPD:
- Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht - BT-Drs 17/13871 v. 11.06.2013
- Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
- Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013 zur Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht - BT-Drs 17/13872 v. 11.06.2013
--- Transsexuellenrecht
- Fraktion DIE LINKE:
- Sexuelle Menschenrechte für Transsexuelle, Transgender und Intersexuelle gewährleisten – Transsexuellengesetz aufheben - BT-Drs. 17/5916 v. 25.05.2011
- Bündis 90/Die Grünen:
- Entwurf eines Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit (ÄVFGG) - BT-Drucksache 17/2211 v. 16.06.2010
- 1. Beratung am 09.06.2011 - BT-Plenarprotokoll 17/114, S. 13097A - 13097B, 13197B - 13202B
--- Sozialgesetzbuch IV
Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - BT-Drs 17/1684 v. 12.05.2010
Stellungnahme des LSVD v. 25.05.2010
Der Vorgang ist abgeschlossen, siehe BGBl. I Nr. 41 v. 10.08.2010, S. 1127
--- Umsetzung des Urteils des BVerfG vom 19.06.2012 zum Familienzuschlag
------ Bund
- Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Professorenbesoldung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Professorenbesoldungsneuregelungsgesetz)"
- BT-Drucksache 17/12455 v. 25.02.2013
- Stellungnahme des Bundesrates - BT-Drs. 17/12662 v. 11.03.2013
- 1. Lesung - BT-Plenarprotokoll 17/228 vom 14.03.2013, S. 28565C - 28571A
- Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses - BT-Drs. 17/13134 v. 17.04.2013
- Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - BT-Drs. 17/13145 v. 17.04.2013
- 2. und 3. Lesung - BT-Plenarprotokoll 17/234 v. 18.04.2013, S. 29365B - 29371B, Annahme in der Ausschussfassung, Ablehnung des Änderungsantrags (17/13145)
- BR - Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT, BR-Drs. 292/13 v. 19.04.2013
- BR-Plenarprotokoll 909 v. 03.05.2013, TOP 5 S. 194 A i.V.m. Anlage 1, S. 294 A: Keine Anrufung des Vermittlungsausschusses
- BGBl. I Nr. 29 v. 20.06.2013, S. 1514. Das Gesetz ist am 01.08.2013 in Kraft getreten.
- Danach erfolgt die Gleichstellung der verpartnerten Beamten, Richter und Soldaten im Bund beim Familienzuschlag der Stufe 1 rückwirkend ab dem 01.08.2001, wenn die Betroffenen vor dem 1. Januar 2009 einen Anspruch auf Familienzuschlag geltend gemacht haben, über den noch nicht abschließend entschieden worden ist. Die Zahlung erfolgt erst ab dem Beginn des Haushaltsjahres, in dem der Anspruch geltend gemacht worden ist, frühestens jedoch ab dem Monat, in dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde, siehe Art. 1 Nr. 35 Buchst. b des Gesetzes = § 74a Abs. 3 BBesG.
Das ist in dreierlei Hinsicht bemerkenswert: - Es wird nur beim Familienzuschlag gleichgestellt, obwohl die bindenden Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 19.06.2012 (2 BvR 1397/09; FamRZ 2012, 1472) auch die Gleichstellung bei der Hinterbliebenenversorgung, bei der Beihilfe und bei den sonstigen Leistungen (Trennungsgeld usw.) erfordern.
- Die Gleichstellung wird auf die Ansprüche beschränkt, die - wie es das Bundesverfassungsgericht formuliert hat - "zeitnah geltend gemacht" worden sind, obwohl die Betroffenen ihre Ansprüche auf den rückständigen Familienzuschlag ab dem 03.12.2003 auch auf die Richtlinie 2000/78/EG stützen können und der Einwand, dass sie ihre Ansprüche nicht zeitnah geltend gemacht haben, gegenüber Ansprüchen, die auf das europäische Recht gestützt werden, nicht zulässig ist.
- Die Gleichstellung gilt nicht für Ansprüche, über die schon abschließend entschieden worden ist. Tatsächlich sind alle abschließenden Entscheidungen durch das Professorenbesoldungsneuregelungsgesetz überholt. Denn durch dieses Gesetz hat der Bund neu gegen die Richtlinie verstoßen, weil er die Richtlinie nicht ab dem Ablauf der Umsetzungsfrist am 03.12.2003 ohne Einschränkungen umgesetzt hat. Über diesen neuen Unrechtstatbestand haben alle Entscheidungen, die vor dem Inkrafttreten des Professorenbesoldungsneuregelungsgesetzes ergangen sind, naturgemäß nicht entschieden.
- Das Bundesministerium des Innern hat mit Rundschreiben vom 29.10.2013 angeordnet, dass die Besoldungsstellen allen offenen Anträgen von Beamten, Soldaten und Richtern in Lebenspartnerschaften auf besoldungs- und versorgungsrechtliche Leistungen für unverjährte Zeiträume ab 01.08.2001 entsprechen sollen, auch soweit sie von den gesetzlichen Regelungen nicht abgedeckt werden.
- Bündnis 90/Die Grünen:
- Entwurf eines Gesetzes zur verfassungsrechtlich gebotenen, rückwirkenden Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften - BT-DRs 17/10769 v. 25. 09. 2012
- 1. Lesung - BT-Plenarprotokoll 17/195 v. 27.09.2012, S. 23555 B - 23558 B
------ Baden-Württemberg
- Gesetzentwurf der Landesregierung: „Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“ - LT-DRs. 15 /4054 v. 17. 09. 2013
- 1. Beratung: PlPr 15/77 09.10.2013 S.
Nach dem Gesetzentwurf werden die verpartnerten baden-württembergischen Beamten und Richter auf Antrag ohne jede Einschränkung ab dem 01.08.2001 im Besoldungs- und Versorgungsrecht mit Ehegatten gleichgestellt - siehe Art 5 des Entwurfs i.V.m. mit Artikel 10 Satz 1 des "Gesetzes zur Einbeziehung von Lebenspartnerschaften in ehebezogene Regelungen des öffentlichen Dienstrechts und zu weiteren Änderungen des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg, des Landesbeamtenversorgungsgesetzes Baden-Württemberg und des Versorgungsrücklagegesetzes" vom 24. Juli 2012 (GBl. S. 482, 488).
Das Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 12.11.2013 (GBl. S. 304) ist am 18.11.2013 im baden-württembergischen Gesetzblatt verkündet worden uns nach Art. 8 Abs. 1 am 01.12.2013 in Kraft getreten.
------ Bayern
- "Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Leistungslaufbahngesetzes und anderer Rechtsvorschriften" - LT-Drs- 16/15832 v. 27.02.2013
- 1.Lesung - PlPr 121 v. 05.03.2013, S. 11425
- Änderungsantrag der Fraktion der SPD - LT-Drs. 16/16020 v. 18.03.2013
- Beschlussempfehlung mit Bericht des Dienstrechtausschusses - LT-Drs. 16/16626 v. 25.04.2013
- 2. Lesung - PlPr ......... v. 16.05.2013
- Beschluss des Plenums - LT-DRs. 16/16836 v. 16.05.2013
- GVOBl Nr 10/2013, S. 301, v. 29.05.2013
- Das bayerische "Gesetz zur Änderung des Laufbahngesetzes und anderer Rechtsvorschriften" vom 22.05.2013 (GVOBl S. 301) ist nach § 6 des Gesetzes am 01.01.2013 in Kraft getreten.
Durch § 2 Nr. 3 Buchstabe b des Gesetzes ist in Art. 108 des bayerischen Besoldungsgesetzes folgender Absatz 12 eingefügt worden:
"12) 1 Beamte, Beamtinnen, Richter und Richterinnen im Sinn des Art. 1 Abs. 1 in einer Lebenspartnerschaft (jeweils Lebenspartnerschaft im Sinn des Lebenspartnerschaftsgesetzes) erhalten für den Zeitraum vom 1. August 2001 bis 31. Dezember 2010 den Familienzuschlag der Stufe 1 oder einer höheren Stufe wegen Haushaltsaufnahme eines Kindes des jeweiligen Lebenspartners oder der jeweiligen Lebenspartnerin nach den jeweils geltenden bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften, sofern sie ihren Anspruch innerhalb des genannten Zeitraums geltend gemacht haben, ohne dass über ihren Anspruch schon abschließend entschieden worden ist. 2 Eine Nachzahlung nach Satz 1 erfolgt frühestens mit Wirkung ab dem 1. Januar des Haushaltsjahres, in dem ein Antrag gestellt wurde. 3 Sätze 1 und 2 finden sinngemäß Anwendung für Ansprüche auf Nachzahlung von Auslandsdienstbezügen. 4 Für die Zeit ab 1. Januar 2011 bleiben Art. 36 und 38 unberührt."
- Durch § 3 Nr. 3 ist folgender Absatz 2a in Art. 115 des bayerischen Beamtenversorgungsgesetz eingefügt worden:
"(2a) 1 Abs. 2 gilt für die Zeit vom 1. August 2001 bis 31. Dezember 2010 entsprechend. 2 Hinterbliebenenversorgung und Familienzuschläge für diesen Zeitraum werden jedoch frühestens ab dem 1. Januar des Haushaltsjahres der Geltendmachung gewährt, und nur, wenn über den Anspruch noch nicht unanfechtbar entschieden ist. 3 Ist der Versorgungsurheber vor dem 1. Januar 2011 verstorben und wurde der Antrag auf Hinterbliebenenversorgung unanfechtbar abgelehnt, wird auf Antrag mit Wirkung nur für die Zukunft erneut entschieden; Art. 100 Abs. 3 Sätze 1 und 3 finden keine Anwendung. 4 Sterbegeld und Unfallsterbegeld werden nicht rückwirkend gewährt. 5 Sofern durch die rückwirkende Bewilligung von Versorgungsbezügen an einen Lebenspartner die Anspruchsberechtigung eines Dritten entfällt, werden diese Leistungen nicht zurückgefordert."
- Das ist in folgender Hinsicht bemerkenswert:
- Bayern hat seine verpartnerten Beamten und Richter nur beim Familienzuschlag und der Hinterbliebenenpension gleichgestellt, obwohl die bindenden Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in dem Beschluss vom 19.06.2012 (2 BvR 1397/09; FamRZ 2012, 1472) auch die Gleichstellung bei der Beihilfe und bei den sonstigen Leistungen (Trennungsgeld usw.) erfordern.
- Die Gleichstellung ist auf die Ansprüche beschränkt worden, die - wie es das Bundesverfassungsgericht formuliert hat - "zeitnah geltend gemacht" worden sind, obwohl die Betroffenen ihre Ansprüche auf den rückständigen Familienzuschlag ab dem 03.12.2003 auch auf die Richtlinie 2000/78/EG stützen können und der Einwand, dass sie ihre Ansprüche nicht zeitnah geltend gemacht haben, gegenüber Ansprüchen, die auf das europäische Recht gestützt werden, nicht zulässig ist.
- Die Gleichstellung soll nicht für Ansprüche gelten, über die schon abschließend entschieden worden ist. Tatsächlich sind alle abschließenden Entscheidungen durch das "Gesetz zur Änderung des Laufbahngesetzes und anderer Rechtsvorschriften" vom 22.05.2013 (GVOBl S. 301) überholt. Denn durch dieses Gesetz hat Bayern neu gegen die Richtlinie verstoßen, weil Bayern die Richtlinie nicht ohne Einschränkungen umgesetzt hat, sondern nur für die verpartnerten Beamten und Richter, die ihre Ansprüch "zeitnah gelte gemacht haben". Über diesen neuen Unrechtstatbestand haben alle Entscheidungen, die vor der Verkündigung des Gesetzes am 29.05.2013 ergangen sind, naturgemäß nicht entschieden.
- Zum Sterbegeld und Unfallsterbegeld wird in der Amtlichen Begründung des Gesetzes gesagt, diese Leistungen dienten in erster Linie zur Begleichung der Bestattungskosten, die nach dem Tod anfallen. Da diese Kosten auch bei Fehlen von anderen Anspruchsberechtigten durch die Gewährung von Kostensterbegeld an den tatsächlichen Kostenträger, z. B. den hinterbliebenen eingetragenen Lebenspartner, bereits beglichen worden sind, würde eine nochmalige Auszahlung den Leistungszweck verfehlen und ist daher nicht angebracht. Diese Begründung greift aber nur, wenn das Kostensterbegeld tatsächlich gezahlt worden ist und zwar in gleicher Höhe wie das Sterbe- oder das Unfallsterbegeld.
------ Berlin
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
- Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsrechts - LT-Drs. 17/0459 v. 22.08.2012
- Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter des Landes Berlin - LT-Drs. 17/0458 v. 22.08.2012
- Fraktion Die Linke
- Vollständige Gleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Berliner Beamtenrecht – Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes (LBesG) und des Landesbeamtenversorgungsgesetzes (LBeamtVG) - LT-Drs. 17/0465 v. 22.08.2012
- 1. Lesung - PlPr. 17/16 v. 30.08.2012, S. 1480 bis 1485
- 2. Lesung - PlPr. 17/49 v. 05.06.2014, S. 5032 bis 5037
- Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes und des Landesbeamtenversorgungsgesetzes vom 18.06.2014, GVOBl. Nr. 16 v. 01.07.2014, S. 198. Das Gesetz ist am 02.07.2014 in Kraft getreten
------ Hessen
- Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im hessischen Landesrecht - LT-Drs. 18/6256 v. 08.10.2012
- Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Zweites Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen (Zweites Dienstrechtmodernisierungsgesetz - 2. DRModG) - LT-Drs. 18/6558 v. 28.11.2012 - siehe dort Art. 24
- 1. Beratung - PlPr. 18/126 v. 14.12.2012 S. 8839-8848
- Öffentliche Anhörung des Innanausschusses am 07.03.2013 - Stellungnahmen INA/18/96 – Teil 1 - Stellungnahme des LSVD S. 49-52
- Beschlussempfehlung des Innenausschusses - LT-Drs. 18/7236 v. 12.04.2013
- 2. Beratung: PlPr 18/138 25.04.2013 Rücküberweisung an Innenausschuss
- 2. Beschlussempfehlung des Innenausschusses - LT-Drs 18/7339 v. 08.05.2013
- 3. Beratung: PlPr 18/141 23.05.2013 Gesetz in geänderter Form beschlossen
- GVOBl. 2013, 218 v. 05.06.2013
- Hessen hat seine verpartnerten Beamten und Richter ohne jede Einschränkung im Besoldungs- und Versorgungsrecht ab dem 01.08.2001 mit Ehegatten gleichgestellten, siehe Art. 24 des Gesetzes.
Art. 24 ist am Tag nach der Verkündigung des Gesetzes in Kraft getreten, also am 06.06.2013, siehe Art. 32 Nr. 1 am Ende.
------ Mecklenburg-Vorpommern
- Mecklenburg-Vorpommern hat seine verpartnerten Beamten und Richter ab dem 01.07.2008 mit Ehegatten gleichgestellt. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.06.2012 hat das Land die Betroffenen durch Zahlung der noch rückständigen Bezüge ohne jede Einschränkung tatsächlich ab dem 01.08.2001 gleichgestellt.
------ Niedersachsen
- Niedersächsisches Gesetz über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge im Jahr 2013 sowie über die rückwirkende Gleichstellung von Ehen und Eingetragenen Lebenspartnerschaften im Besoldungs-, Versorgungs- und Beihilferecht vom 03.06.2013 - GVOBl. v. 11.06.2013, S. 124
Artikel 5
Übergangsregelung zur Gleichstellung von Ehen und Eingetragenen Lebenspartnerschaften im Besoldungs-, Versorgungs- und Beihilferecht
(1) 1 § 1 a des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes in der Fassung vom 7. November 2008 (Nds. GVBl. S. 334), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 7. Oktober 2010 (Nds. GVBl. S. 462), ist auch auf die Besoldung und Versorgung für Zeiten ab dem 1. August 2001 bis zum 14. Oktober 2010 anzuwenden. 2 Ein Anspruch auf Nachzahlung von Besoldung oder Versorgung besteht nur für die Zeit ab dem Beginn des Haushaltsjahres, in dem die jeweilige Leistung erstmalig beantragt worden ist, frühestens jedoch ab dem Zeitpunkt, in dem bei Anwendung des Satzes 1 die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen haben. 3 Ein Nachzahlungsanspruch nach Satz 2 besteht nicht, soweit bereits anderweitig eine entsprechende Nachzahlung geleistet worden ist.
(2) 1 Für den Zeitraum ab dem 1. August 2001 bis zum 31. März 2009 sind die beamtenrechtlichen Vorschriften des Landes über die Gewährung von Beihilfe in der jeweils geltenden Fassung mit der Maßgabe anzuwenden, dass insoweit § 1 a Abs. 1 und 2 des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes in der Fassung vom 7. November 2008 (Nds. GVBl. S. 334), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 7. Oktober 2010 (Nds. GVBl. S. 462), sinngemäß gilt. 2 Ein Anspruch auf Beihilfe besteht nur, soweit diese für die jeweilige Leistung innerhalb der jeweils geltenden beihilferechtlichen Ausschlussfrist beantragt worden ist und die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen bei Anwendung des Satzes 1 vorgelegen haben. 3 Der Anspruch auf Beihilfe nach Satz 2 ist innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geltend zu machen. 4 Aus demselben Anlass zustehende Leistungen aus einer Krankenversicherung, aus einer Pflegeversicherung, aufgrund von Rechtsvorschriften oder aufgrund arbeitsvertraglicher Vereinbarungen sind nicht zu berücksichtigen. 5 Ein Anspruch nach Satz 2 besteht nicht, soweit bereits anderweitig eine entsprechende Beihilfe gewährt worden ist. - Die Frage, wann ein Besoldungs- oder Versorgungsanspruch "erstmalig beantragt" worden ist, wird in dem "RdErl. des niedersächsischen Finanzministeriums v. 27.03.2012: Anspruchswahrung" geklärt.
Dort ist klargestellt worden, dass "die bloße Übersendung der Lebenspartnerschaftsurkunde als hinreichende Anzeige zur Beantragung dieser Leistungen anzuerkennen" ist; "einer weitergehenden Konkretisierung der hierdurch im Einzelfall beanspruchten Leistungen bedarf es nicht."
------ NRW
- Nordrhein-Westfalen hat seine verpartnerten Beamten und Richter schon durch das "Gesetz zur Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Besoldungs - und Versorgungsrecht (Besoldungs- undVersorgungsgleichstellungsgesetz) vom 24.05.2011, GVOBl-NRW S. 271, ab dem 03.12.2003 im Besoldungs- Versorgungsrecht ohne jede Einschränkung mit Ehegatten gleichgestellt.
- Diese Gleichstellung ist durch das "Dienstrechtsanpassungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen" vom 16.05.2013 (GVOBl-NRW S. 234) ohne jede Einschränkung rückwirkend auf die Zeit ab dem 01.08.2001 ausgedehnt worden (siehe Art. 7). Das Gesetz ist am 01.06.2013 in Kraft getreten (Art. 12).
------ Saarland
- Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes:
- Gesetz zur Änderung besoldungs- und laufbahnrechtlicher Vorschriften - LT-Drs. 15/585 v. 21.08.2013
- Abänderungsantrag des Ausschusses für Inneres und Sport - LT-Drs. 15/665 (15/585) v. 07.11.2013
Nach dem Abänderungsantrag sollen die saarländischen verpartnerten Beamten und Richter ab dem 01.08.2001 im Besoldungs- und Versorgungsrecht ohne jede Einschränkung mit Ehegatten gleichgestellt werden.
- Das "Gesetz Nr. 1816 zur Änderung besoldungsrechtlicher und sonstiger dienstrechtlicher Vorschriften vom 20.11.2013" ist am 20.11.2013 vom Landtag beschlossen worden. Durch Art. 5 des Gesetzes sind die saarländischen verpartnerten Beamten und Richter ab dem 01.08.2001 im Besoldungs- und Versorgungsrecht ohne jede Einschränkung mit Ehegatten gleichgestellt worden. Das Gesetz ist am ...... in Kraft getreten (Art.8).
------ Sachsen
- Gesetzentwurf der Staatsregierung: Gesetz zur Neuordnung des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts im Freistaat Sachsen (Sächsisches Dienstrechtsneuordnungsgesetz) - LT-Drs. 5/12230 v. 21.06.2013 - Teil 1 Gesetzentwurf - Teil 2 Begründung - Teil 3 Stellungnahmen Teil 1 - Teil 4 Stellungnahmen Teil 2 - Teil 5 weitere Stellungnahmen
Art. 30 des Entwurfs sieht vor, dass in das alte Sächsische Besoldungsgesetz von 1998 ein § 17 q "Eingetragene Lebenspartnerschaft" eingefügt werden soll, durch den Lebenspartner im Besoldungs- und Versorgungsrecht mit Ehegatten gleichgestellt werden. Die Vorschrift soll gemäß Artikel 31 Abs. 7 des Gesetzes mit Wirkung vom 1. August 2001 in Kraft treten.
Absatz 3 der Vorschrift bestimmt: "Ein Anspruch auf die sich aus den Absätzen 1 und 2 ergebenden Leistungen besteht nur, wenn die Berechtigten ihren Anspruch im jeweils laufenden Haushaltsjahr geltend gemacht haben und über den geltend gemachten Anspruch nicht abschließend entschieden ist.“
In der Begründung des Entwurfs (Seite 474) wird nicht erläutert, was als Geltendmachung des Anspruchs ausreicht.
- Gesetz zur Neuordnung des Dienst- Besoldungs- und Versorgungsrechts im Freistaat Sachsen (Sächsisches Dientsrechtsneuordnungsgesetz) v. 18.12.2013 - GVOBl S. 970 (Nr. 18/2013 v. 31.12.2013)
Das Gesetz tritt nach Art. 28 Abs. 1 am 01.04.2014 in Kraft. Das gilt auch für die Gleichstellung von Lebenspartner mit Ehegatten bei der Beihilfe durch § 80 SächsBG (Art. 1 des Gesetzes). Eine Rückwirkung der Gleichstellung ist in dem Gesetz nicht vorgesehen.
Auf Grund des Rundschreibens des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen vom 09.03.2012, Az.: 15-P1512-23/27-36649 - Teil 1 - Teil 2 - Teil 3, waren Lebenspartner ab dem 01.07.2009 (Auslandsdienstbezüge seit 03.122003) im Besoldungs- und Versorgungsrecht mit Ehegatten gleichgestellt worden.
Nach § 17q des alten Sächsischen Besoldungsgesetzes von 1998 (Art.27 Nr. 2 i.V.m. Art. 28 Abs. 8 des Gesetzes) werden Lebenspartner im Besoldungs- und Versorgungsrecht nun zusätzlich rückwirkend ab dem 01.08.2001 mit Ehegatten gleichgestellt, wenn die Berechtigten ihren Anspruch im jeweils laufenden Haushaltsjahr geltend gemacht haben und über den geltend gemachten Anspruch noch nicht abschließend entschieden worden ist.
- Siehe dazu auch das Rundschreiben des sächsischen Landesamts für Steuern und Finanzen vom 20.02.2014, Anlage 3, Abschnitt 4
------ Schleswig-Holstein
- Art. 10 des Haushaltsbegleitgesetzes 2013, GVOBl. S. 16, 23: "Gesetz zur rückwirkenden Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Besoldungs- und Versorgungsrecht (Besoldungs- und Versorgungsgleichstellungsgesetz)
Schleswig-Holstein hat seine verpartnerten Beamten und Richter ohne jede Einschränkung im Besoldungs- und Versorgungsrecht ab dem 01.08.2001 mit Ehegatten gleichgestellt.
------ Thüringen
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes - LT-Drs. 5/4850 v. 15.08.2012
- 1. Lesung: PlPr. 5/96 v. 20.09.2012, S. 9045 - 9051
- Zurückziehung - LT-DRs. 5/7303 v. 13.02.2014
- Gesetzentwurf der Landesregierung
- Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes und anderer dienstrechtlicher Vorschriften - LT-Drs. 5/7155 v. 13.01.2014
- Stellungnahme des LSVD-Thüringen
- Nach Art. 12 des Entwurfs soll die Gleichstellung der verpartnerten Beamten und Richter in Thüringen beim Familienzuschlag der Stufe 1 rückwirkend ab dem 01.08.2001 erfolgen, wenn die Betroffenen vor dem 01.07.2009 einen Anspruch auf Familienzuschlag geltend gemacht haben, über den noch nicht abschließend entschieden worden ist. Die Zahlung erfolgt erst ab dem Beginn des Haushaltsjahres, in dem der Anspruch geltend gemacht worden ist, frühestens jedoch ab dem Monat, in dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde.
Die geplante Regelung entspricht somit der vom Bund bereits umgesetzesn Regelung, siehe § 74a Abs. 3 BBesG, siehe oben unter "Bund" und die Stellungnahme des LSVD Thüringen. - Der Gesetzgebungsprozess ist abgeschlossen, siehe "Thüringer Gesetz zur Änderung besoldungs-, versorgungs und dienstrechtlicher Vorschriften vom 18.07.2014, GOVBl Nr. 7 v. 29.07.2014, S. 406
--- Wachstumsbeschleunigungsgesetz
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der Fraktion der FDP: Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) - BT-Drs. 17/15 vom 09.11.2009.
Schreiben des LSVD an den Bundesfinanzminister und an die Mitglieder des Finanzausschusses.
Dieser Vorgang ist abgeschlossen, siehe BGBl. I Nr. 81 v. 30.12.2009 , S. 3950
Länder
--- Baden-Württemberg
- Gesetz zur Einbeziehung von Lebenspartnerschaften in ehebezogene Regelungen des öffentlichen Dienstrechts und zu weiteren Änderungen des Landesbesoldungsgesetzes BadenWürttemberg, des Landesbeamtenversorgungsgesetzes Baden-Württemberg und des Versorgungsrücklagegesetzes - LT-Drs 15/1719 v. 15.05.2012
Durch das Gesetz werden die verpartnerten Beamten und Richter auf Antrag im Besoldungs- und Versorgungsrecht ab dem 01.09.2006 mit den verheirateten Beamten und Richtern gleichgestellt.
--- Bayern
- Gesetzentwurf der Staatsregierung zum Neuen Dienstrecht in Bayern - LT-Drs 16/3200 v. 26.01.2010
- Stelungnahe des LSVD vom 26.01.2010
- Ergänzende Stellungnahme des LSVD vom 02.02.2010
- "Gesetz zum Neuen Dienstrecht in Bayern" vom 05.08.2010, GVBl 2010, 410
--- Berlin
- Antrag des Landes Berlin: Entschließung des Bundesrates zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Kindschaftsrecht - BR-Drs. 124/11 v. 02.03.2011
--- Brandenburg
- Gesetzentwurf der Landesregierung zur Anpassung des brandenburgischen Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsrecht des Bundes (Brandenburgisches Lebenspartnerschaftsanpassungsgesetz – BbgLPAnG) - LT-DRs 5/ 3328 v. 01.06.2011
Der Vorgang ist abgeschlossen, siehe GVOBl 2012, Nr. 16
--- Bremen
- Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der FDP und DIE LINKE
Eingetragene Lebenspartnerschaften mit Ehen gleichstellen - Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen - LT-Drs 17/1182 v. 10.02.2010
Der Vorgang ist abgeschlossen, siehe BremGbl. 2010, 457
Artikel 21 der Bremischen Landesverfassung lautet nunmehr:
"(1) Ehe und Familie bilden die Grundlage des Gemeinschaftslebens und haben darum Anspruch auf den Schutz und die Förderung des Staates."
(2) Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist der Ehe in diesem Sinne gleichgestellt."
--- Hessen
- Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Anpassung der Rechtsstellung von Lebenspartnerschaften - LT-Drs 18/1405 v. 10. 11. 2009
Alle weiteren Vorgänge kann findet man, wenn man in der Seite http://starweb.hessen.de/starweb/LIS/servlet.starweb?path=LIS/PdPi_drs.web die Drucksachennummer 18/1405 eingibt und dann im Ergebnis auf "Gesetz zur Anpassung der Rechtsstellung von Lebenspartnerschaften" klickt.
--- Niedersachsen
- Gesetzentwurf der Landeregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften und zur Änderung des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes - LT-Drs 16/1845 v. 11.11.2009
- Stellungnahme des LSVD für die Anhörung am 21.04.2010
- Das "Gesetz zur Gleichstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften" vom 07.10.2010 ist am 14.10.2010 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungblatt verkündet worden (Nds. GVBl. 2010, 462) und demgemäß am 15.10.2010 in Kraft getreten.
--- Saaland
- Gesetz zur Änderung der Verfassung des Saarlandes - LT-Drs 14/400-NEU
- Einfügung des Verbots der Benachteiligung wegen der "sexuellen Identität" in Artikel 12 Absatz 3 der Landesverfassung
- Gesetz zur Änderung des Saarländischen Besoldungsgesetzes - LT-Drs 14/401-NEU
- Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit Ehen hinsichtlich des Verheiratetenanteils im Familienzuschlag
--- Sachsen
- Antrag der Fraktion der Linken: LT-Drs 549: Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften durch unverzügliche Anpassung des Landesrechts garantieren - LT-Drs 9/45 v. 30.09.2009
- Stellungnahme des LSVD für die Anhörung am 07.01.2010
--- Sachsen-Anhalt
- Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Besoldungsrechts des Landes Sachsen-Anhalt (Besoldungsneuregelungsgesetz Sachsen-Anhalt – BesNeuRG LSA) - LT-Drs 5/2477 vom 03.02.2003
- Landesregierung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesrechts aufgrund der bundesrechtlichen Einführung des Rechtsinstituts der Eingetragenen Lebenspartnerschaft - LT-Drs. 5/2877 v. 29.09.2010
--- Schleswig-Holstein
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften - LT-Drs 17/346 v. 02.03.2010
- Stellungnahme des LSVD vom 03.02.2010
--- Thüringen
- Antrag der Fraktion DIE LINKE: Diskriminierung wegen sexueller Orientierung schnellstmöglich in Thüringen beenden - LT-Drs. 5/635 v 17.03.2010
- Plenarberatung Plenarprotokoll 5/16 26.03.2010, S. 1246 - 1255
- Thüringer Gesetz zur Regelung der Versorgung und der Altersgrenzen der Beamten und Richter sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften - LT-Drs. 5/2514 vom 06.04.2011
Eingetragene Lebenspartnerschaften werden zum 01.01.2012 in der Beamtenversorgung mit Ehen gleichgestellt.