Jede Spende zählt, Deine Spende hilft!
Du willst gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt? Wir auch!
Seit 2019 kennt das deutsche Personenstandsrecht drei mögliche positive Geschlechtseinträge - "männlich", "weiblich", "divers". Außerdem kann der Geschlechtseintrag offen gelassen werden. Ratgeber zu § 45 b Personenstandsgesetz (PStG)