Asylrecht für verfolgte Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans*, intergeschlechtliche und a_spec Geflüchtete
Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität ist ein anerkannter Asylgrund. Ratgeber: Was ist im Asylverfahren für LSBTIAQ*-Geflüchtete zu beachten?