Do., 08 Juli 2021
Nur wenige Bundesländer unterstützen bei Kinderwunschbehandlungen auch FrauenpaareVoraussetzung ist Fertilitätsstörung Das Bundesrecht sieht eine finanzielle Unterstützung bei Kinderwunschbehandlungen nur für verschiedengeschlechtliche Paare vor, die krankheitsbedingt ungewollt kinderlos sind. Voraussetzung für die Förderung ist nämlich, dass nur Ei- und Samenzellen des Ehepaars verwendet werden. Rheinland-Pfalz, Berlin, Bremen, das Saarland und Thüringen fördern seit Kurzem bei Fertiliätsstörungen auch gleichgeschlechtliche weibliche Paare anteilig. Der LSVD hat die anderen Bundesländer aufgefordert, nachzuziehen.